| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 92 Benutzer online » 0 Mitglieder » 90 Gäste Bing, Google
|
| Aktive Themen |
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
25.09.2026, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 18
|
Serie: Entwurf zum Lohnst...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.09.2026, 18:50
» Antworten: 0
» Ansichten: 39
|
Bilanzbuchhalter/in Steue...
Forum: Kauf / Verkauf
Letzter Beitrag: Ulrike Rosenecker
24.09.2026, 16:19
» Antworten: 2
» Ansichten: 932
|
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
24.09.2026, 14:54
» Antworten: 2
» Ansichten: 251
|
Der LStR-Wartungserlass 2...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:25
» Antworten: 0
» Ansichten: 76
|
Formular E 35 ist ONLINE ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.09.2026, 19:18
» Antworten: 0
» Ansichten: 49
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.09.2026, 15:19
» Antworten: 0
» Ansichten: 60
|
WIKU Personal aktuell 15/...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.09.2026, 16:05
» Antworten: 0
» Ansichten: 71
|
Lohnordnungen sowie Gehal...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.09.2026, 17:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 94
|
Prostitution und Lohnsteu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
15.09.2026, 17:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 91
|
|
|
| Kein Kettenvertragsverbot bei freien Dienstverträgen |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.01.2020, 13:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Kein Kettenvertragsverbot bei freien Dienstverträgen – Vortragender zu einer Universität als freier Dienstnehmer
OGH 8 ObA 49/19t vom 18. November 2019
§ 1151 ABGB
Der OGH wertete in einem konkreten Fall das Auftragsverhältnis zwischen einem Lektor sowie einer Universität NICHT als echtes, sondern als freies Dienstverhältnis.
Folgende Gründe waren dafür ausschlaggebend:
· er war weder Weisungen durch die Auftraggeberin (eine Universität) noch deren Kontrolle unterworfen.
· Weiters war er nur sehr lose in die Organisation des Betriebs eingebunden.
· Die von ihm abgehaltene Lehrveranstaltung, die der Begleitung einer Vorlesung diente, wurde zeitlich und örtlich seinem Wunsch entsprechend festgelegt.
· Auch die Gestaltung der Lehrveranstaltung war – abgesehen vom durch die Vorlesung vorgegebenen Thema – ihm überlassen.
· Nach seinem Ermessen konnte er sich bei Verhinderung von einem anderen Lektor vertreten oder aber den Termin nachholen oder entfallen lassen.
Auf freie Dienstverhältnisse sind arbeitsrechtliche Normen, die den sozial Schwächeren schützen sollen, nicht analog anwendbar. Somit gilt auch das Kettenarbeitsvertragsverbot bei freien Dienstverhältnissen nicht.
|
|
|
| L16 bei Insolvenz |
|
Geschrieben von: Claudia R. - 15.01.2020, 08:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
|
 |
Liebe Mitglieder,
ich muss ein L16 für eine Firma, für die die Insolvenz im Dezember eröffnet wurde abgeben. Der Betrieb wird fortgeführt, der Mitarbeiter bleibt angestellt.
1) muss ich nun 2 L16 abgeben: einmal Zeitraum bis Insolvenzeröffnung und einmal für den Zeitraum ab Insolvenzeröffnung?
2) der DN hat zum Zeitpunkt der Eröffnung nicht alle Gehälter ausbezahlt bekommen: im L16 müsste ich ja nun nur die ausbezahlten Bezüge angeben. Wie mach ich das? Muss ich hier von den Nettobeträgen hochrechnen auf Brutto und den L16 händisch per Elda ausfüllen?
Danke
und guten Start in den Tag
Claudia
|
|
|
| OGH-Entscheidung zu individuell einteilbaren Ruhepausen |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.01.2020, 08:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Sieht eine Betriebsvereinbarung vor, dass sich ein Arbeitnehmer seine Ruhepausen grundsätzlich selber einteilen darf, dabei aber auf Produktionsabläufe einerseits Bedacht nehmen muss und sich andererseits mit den Arbeitskolleg/innen absprechen muss, um die unbedingt erforderliche Anwesenheit zu gewährleisten („damit nicht alle auf einmal Pause machen“), so handelt es sich in diesem Fall um eine zulässige (dem AZG entsprechende) Pausenregelung. Zudem konnte er während dieser Ruhepausen auch tatsächlich seinen Arbeitsbereich verlassen.
Die Details zu diesem Fall finden Sie in WPA 2/2020.
Informationen zur WPA (WIKU-Personal aktuell) finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
|
|
|
| Umsatzbonus |
|
Geschrieben von: Berni99 - 14.01.2020, 15:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
|
 |
Liebe Mitglieder,
Firma erhält ab einem gewissen Umsatz, 2% Umsatzbonus - wie
wird dieser richtig verbucht? Kürzung des Aufwandes oder auf Sonstige Erträge?
Danke für Eure Antwort
Berni 99
|
|
|
| AKÜ: Zeitausgleich / Verdienstbegriff / Sonderzahlung |
|
Geschrieben von: Robert - 11.01.2020, 20:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (5)
|
 |
Hallo,
wenn ein Arbeiter im AKÜ-KV Zeitausgleich nimmt sieht meine LV beispielsweise wie folgt aus:
Stundenlohn: 140 Std. * 14,18
Zeitausgleich: 28,80 Std. * 14,18
ÜSTD-Grundlohn: 1,5 Std. * 14,18
ÜSTD-Zu. 50 % 68/2 1,5 Std. * 7,09
SFN Zuschlag 28 Std. * 14,18
Nachtzulage fr 48 Std. * 3,11
2. Schichtzulage pf 57 Std. * 1,56
FT-Entgelt 8 Std. * 14,18
FT-Schnitt 8 Std. * 3,40
Frage:
a) hat der Zeitausgleich etwas im Schnitt (FT-Schnitt 8 Std., bzw. Krank oder Urlaub) verloren (sprich erhöht die LOA Zeitausgleich den Durchschnitt für Lohnausfall)?
b) hat der Zeitausgleich etwas im Schnitt für die Sonderzahlungsberechnung verloren (sprich hier sagt der KV "... Entgelte der letzten 6 vollen Kalendermonate).
Ich vermute mal bei beiden ist die Antwort: Nein.
Kann mir das jemand verlässlich bestätigen?
VIELEN DANK,
LG
Robert
|
|
|
| Ausländische Pension L1i |
|
Geschrieben von: gabrielemeixner - 11.01.2020, 13:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
|
 |
Meine Klientin erhält einen ausländische Pension aus der Schweiz. Dazu zahlt sie in Österreich die Sozialversicherung. Nun meine Frage:
Wo trage ich bei der Arbeitnehmerveranlagung die Sozialversicherung ein? Bei "ausländischer Steuer" oder bei "sonstigen Werbekosten"'? Das Finanzamt hat mir die telefonische Auskunft erteilt, dass ich es bei "ausländischer Steuer" eintragen soll. Jetzt habe ich die letzten Jahre der Arbeitnehmerveranlagungen mir angesehen, und festgestellt, dass das Finanzamt es einmal so und einmal so einträgt.
Was ist also RICHTIG!
|
|
|
| Frage des Tages: aktuelle Probleme mit Krankmeldungen aus Tschechien |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.01.2020, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Frage des Tages: aktuelle Probleme mit Krankmeldungen aus Tschechien
Wenn Arbeitnehmer/innen aus Tschechien, die in Österreich beschäftigt sind, krank waren, erhielt der Dienstgeber bisher die tschechische Krankmeldung.
Heute meinte ein tschechischer Mitarbeiter, der krank ist, dass seit dem 1.1.2020 ein generelles europäischen Krankmeldesystem gilt (anscheinend nicht nur in Tschechien), das nur noch automatisiert läuft (vergleichbar mit der EAUM in Österreich).
Der Patient bekommt zwar für sich einen Auszug aus der Datei, aber der DG bekommt hier anscheinend nichts mehr.
Was bedeutet dies nun für die Krankschreibung in Österreich bzw. für die Personalverrechnung?
Die Antwort, die wir von der ÖGK recherchiert haben, finden Sie in WPA 1/2020.
Informationen zur WIKU-Personal aktuell (WPA) finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
|
|
|
|