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| VStT Abzug bei echtem nicht steuerbarem Zuschuss |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 25.09.2025, 11:09 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
Besteht bei einem echten, nicht steuerbarem Zuschuss ein VSt-Abzug. Diese Umsätze (Subventionen) unterliegen ja nicht der Umsatzsteuer.
Dieser Zuschuss muss ja dem öffentlichen Interesse dienen. Im konkretem Fall bekommt die Gesellschaft von der FFG (Forschungsfördergesellschaft) lt. Vertag einen Zuschuss.
Wenn die Firma, die solche Zuschüsse erhält, jetzt Rechnungen von einer anderen Gesellschaft bekommt, kann Sie davon die volle Vorsteuer abziehen?
Danke für eure Rückmeldung!
Muck Manuela
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| Widerspruch in einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung zwischen Präambel und Geltungsbereich betreffend die Anwendungsfälle |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 24.09.2025, 17:15 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Am 3. 9. 2021 vereinbarten der Betriebsausschuss der beklagten Arbeitgeberin und die Arbeitgeberin einen Sozialplan. Dieser lautete auszugsweise wie folgt:
Präambel:
Zweck dieser Vereinbarung ist der Ausgleich bzw die Milderung allfällig auftretender sozialer Härten, die im Zuge der Restrukturierung und Neuorganisation des Werkes entstehen können. Der gegenständliche Sozialplan stützt somit die Absenkung des Personalstandes von 1.904 Stammmitarbeitern (exkl. 55 Befristete, Leiharbeitnehmer und Lehrlinge) per 31. Dezember 2020 auf einen Zielstand von 1.250 Beschäftig[t]en zuzüglich 150 Beschäftigten in einer noch zu errichtenden Forschungs GmbH, sowie Lehrlingen nach bedarfsbezogenen Ausbildungskriterien zum 31. Mai 2023. Unter Berücksichtigung benötigter Zugänge wird von einem Bruttoabbau von rund 620 Mitarbeitern ausgegangen. (…)
1. Geltungsbereich:
Der Sozialplan tritt frühestens mit dem vollzogenen Closing in Kraft und bezieht sich auf alle unbefristeten Dienstverträge, die durch einvernehmliche Auflösungen bis spätestens 31. Mai 2024 beendet werden sowie auf alle Mitarbeiter, die eine Altersteilzeitvereinbarung auf Grundlage dieses Sozialplanes abschließen. Im Zuge des Ausspruches von Dienstgeberkündigungen werden keine Sozialplanleistungen ausbezahlt.“
Bis 28. 9. 2023 wurden aufgrund der Unternehmensrestrukturierung 632 Mitarbeiter abgebaut, denen Leistungen aus dem Sozialplan gewährt wurden.
Die hier klagenden ehemaligen Arbeitnehmerinnen wurden zum 31. 1. 2024 bzw 29. 2. 2024 betriebsbedingt gekündigt. Sie erhielten keine Leistungen aus dem Sozialplan und machten diese nun gerichtlich geltend.
So entschied der OGH:
Der OGH bestätigte die Urteile der Vorinstanzen und sprach den beiden Arbeitnehmerinnen die Sozialplanleistungen zu.
Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:
Über diese berichte ich in einer der nächsten Ausgaben der WIKU Personal aktuell. Sie können aber den gesamten Artikel gerne schon jetzt lesen, wenn Sie das WIKU Premium-Passwort "zur Hand haben".
https://www.wikutraining.at/blog/969
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| Steuerfreie Zukunftssicherung |
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Geschrieben von: Emma - 23.09.2025, 12:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Wir haben für unsere Dienstnehmer eine betriebliche Unfallversicherung abgeschlossen, die ja als "steuerfreie Zukunftssicherung" gem. § 3 Abs 1 Z 15a EStG mit aufs Lohnkonto kommen muss.
Die Abrechnung mit der Versicherung erfolgt 1x jährlich.
Wann sollte man den Wert sinnvollerweise am Lohnkonto erfassen?
- 1x jährlich, wenn die Vorschreibung kommt ? (Da könnten aber Mitarbeiter zwischenzeitig schon ausgetreten sein; auf deren Lohnkonten würde der Betrag nicht erfasst sein)
- monatlich (Anpassung (Erhöhung) des monatlichen Wertes bei neuer Vorschreibung)
Der Betrag unterschreitet bei weitem die € 300,00.
Wie wird das am besten gehandhabt?
Danke für eure Rückmeldungen!
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