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| Kündigung und Krankenstand |
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Geschrieben von: Manuela - 12.11.2025, 09:51 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (6)
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Liebe Forumsteilnehmer*innen,
wie gehe ich am besten mit folgender Situation um:
DN war am 28.10. krank gemeldet (Info lt. DN: Untersuchung im Krankenhaus)
DN kommt am 29.10. zur Arbeit und es wird vom DG mündlich die Kündigung ausgesprochen, DN verlässt die Arbeitsstätte
DG schickt die Kündigung schriftlich nach (im Schreiben ist das Datum der Kündigung mit 29.10., aber auch die Uhrzeit der Kündigung mit 8:20 Uhr vermerkt).
Nun habe ich über ELDA folgende Krankmeldungen der DN erhalten:
28.10. (Verarbeitungsstand 28.10)
28.10 - 8.11. (Verarbeitungsstand 4.11.)
10.11. - laufend (Verarbeitungsstand 10.11.)
Ich gehe davon aus, dass eine Argumentation, dass die Kündigung außerhalb des Krankenstandes erfolgte, wenig Aussicht auf Erfolg hat, obwohl die Uhrzeit der Kündigung vermerkt wurde.
Aber können wir davon ausgehen, dass es korrekt ist, wenn wir das Krankenentgelt bis 8.11. bezahlen. Dann 1 Tag normales Entgelt (9.11. = Sonntag). Und dann ab 10.11. wieder Krankenentgelt bis zum Ende des Dienstverhältnisses bzw. Ende des Krankenstandes (welches halt früher kommt). Anders gesagt, dass eine Fortzahlung des Krankentgeltes über den Kündigungstermin hinaus nicht erforderlich ist, da der Krankenstand am 9.11. für 1 Tag unterbrochen wurde?
Herzlichen Dank für eure Unterstützung aus der Praxis!
lG, Manuela
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| Abgeklärte Auslegungsfragen zur Berechnung des Oberwertes für kontinuierliche Altersteilzeiten mit Laufzeitbeginn ab dem 1.1.2026 - Rufbereitschaft, Bonuszahlungen, hohe Taggelder |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.11.2025, 08:57 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Beginnt die Laufzeit einer kontinuierlichen Altersteilzeit ab dem 1.1.2026, so gibt es in Bezug auf die Berechnung des Oberwertes dahingehend eine Änderung, dass - ähnlich wie beim Unterwert - nur noch Entgelte, welche auf die Normalarbeitszeit entfallen, Berücksichtigung finden können.
Es darf davon ausgegangen werden, dass das AMS - über kurz oder lang - hier genauer hinschauen wird.
Aus diesem Grund haben ein paar in der Praxis häufig vorkommende "Lohnarten", die sich im "Grenzbereich" befinden mit dem AMS Österreich sowie dem BMASGKP mit Unterstützung der Wirtschaftskammer Österreich (speziell: Oberösterreich) abgeklärt:
Konkret ging es darum, ob Rufbereitschaftsentgelte sowie Aufwandsentschädigungen (Taggelder), die zu einem großen Teil aufgrund der Höhe in der Sozialversicherung pflichtig sind (zB. Taggeldhöhe für eine Inlandsdienstreise nach einem bestimmten Kollektivvertrag: € 70,00) und auch in eine Überstundenzeit "fallen", aus der Berechnungsbasis auszuklammern sind oder enthalten bleiben müssen bzw. dürfen. Dasselbe beschäftigte uns in Bezug auf Einmalprämien und Jahresbonuszahlungen, wenn diese als einmalige Leistungen in der SV als laufende Bezüge anzusehen sind bzw. waren.
Die Antwort dazu erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 19/2025 der WIKU Personal aktuell. Wenn Sie das WIKU Premium-Passwort haben, so können Sie diese fachliche Rückmeldung schon jetzt lesen und zwar über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/1034
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| Geschäftsführer ohne Bezug aber mit E-PKW |
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Geschrieben von: Verena - 10.11.2025, 13:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo!
Ich habe die interessante Konstellation einer GmbH ohne Dienstnehmer, in der der Geschäftsführer keinen Geschäftsführerbezug bezieht und jetzt ein elektrisches Firmenauto zur Verfügung gestellt bekommt. Es handelt sich um ein Auto über brutto 100.000 €.
Wie ist nun die korrekte Vorgehensweise? Muss eine Lohnverrechnung angelegt werden um einen Sachbezug mit 0 abrechnen zu können?
LG Verena
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| Details zur Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.11.2025, 09:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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In WPA 19/2025 bringe ich Details samt Beispielen zu folgenden Schwerpunktthemen der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld.
Betroffen sind:
Angaben zur Beschäftigung auf der Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Krankengeld
Angaben in Verbindung mit einer möglichen Entgeltsfortzahlung über das Ende der Beschäftigung hinaus
Angaben zur zeitlichen Lagerung der Arbeitstage
Angaben zum letzten Arbeitstag vor Beginn des Krankenstandes.
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