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| Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen behinderten Kindes – geforderte Arbeitsplatzanpassungen dürfen den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belasten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 15.09.2025, 18:42 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Diskriminierung am Arbeitsplatz wegen behinderten Kindes – geforderte Arbeitsplatzanpassungen dürfen den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belasten
Sachverhalt:
Eine Stationsaufsicht ersuchte ihren Arbeitgeber mehrmals, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen.
Dies begründete sie damit, dass sie sich um ihren schwerbehinderten, vollinvaliden Sohn kümmern müsse.
Der Arbeitgeber gewährte ihr vorläufig bestimmte Anpassungen.
Er lehnte es jedoch ab, diese Anpassungen auf Dauer zu gewähren.
Die Stationsaufsicht focht diese Ablehnung vor den (italienischen) Gerichten an
Das Höchstgericht leitete ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH dazu ein, weil ihm Zweifel erwuchs, inwieweit sich das Unionsrecht betreffend die mittelbare Diskriminierung auch auf (behinderte) Kinder des Arbeitnehmers beziehen.
So entschied der EuGH:
Lesen Sie mehr dazu in einem aktuellen und frei zugänglichen Beitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/960
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| OSS und Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmen |
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Geschrieben von: bernadette - 10.09.2025, 22:25 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo,
eine Klientin ist Kleinunternehmerin in Österreich und in der EU OSS-pflichtig. Wir hätten die anteilige Vorsteuer für die OSS-Umsätze (die ja in der EU USt-pflichtig sind) in Österreich in Abzug gebracht.
Gem. Art. 12 Abs. 5 UStG ist der VSt-Abzug für Umsätze, die in anderen EU Staaten ausgeführt werden und der Kleinunternehmerbefreiung unterliegen, nicht möglich. Aber umgekehrt (in Österreich Kleinunternehmen, in der EU USt pflichtig) müsste ja gehen, oder?
LG Bernadette
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| Pfändung |
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Geschrieben von: chr2 - 10.09.2025, 19:46 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrte Kollegen! S.g Hr. Kurzböck!
Frage zu einer Exekution mit Unterhalt
Berechnung der laufende Exekution inkl. Unterhalt verstehe ich. (= mit BMD identisch)
bei einer Sonderzahlung (WR) = Buak Betrieb
wie sind hier die Grundbeträge zu berücksichtigen.
Netto von 1704,42 €
davon hätte ich den allgemeinden Grundbetrag € 1273
und den Unterhalt Freibetrag von 1 Kind € 254,-- abgezogen
= Mehrbetrag
und dann weitergerechnet .
bei der Sonderzahlung darf ich auch die Grundbeträge mitberücksichtigen, die ich auch schon bei der normalen Exekution hatte oder ?
Vielen Danke im Voraus.
Christa Pail
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| Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber ohne Niederlassung am Dienstort in Österreich – Anwendung kollektivvertraglicher Kündigungs- und Isterhöhungsregelungen? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.09.2025, 15:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2016 für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen als Außendienstmitarbeiter für den Vertrieb von Fahrrädern in Österreich tätig.
Er betreute dieses Gebiet von seinem Wohnort in Österreich aus und reiste nur alle paar Monate für Besprechungen zum Unternehmensstandort nach Deutschland.
Wäre die Arbeitgeberin in Österreich ansässig, wäre der Kollektivvertrag für Handelsangestellte anwendbar.
Im schriftlichen Arbeitsvertrag wurde auf deutsche Rechtsvorschriften Bezug genommen und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten vereinbart.
Am 18. 10. 2023 kündigte die Arbeitgeberin das Dienstverhältnis zum 31. 1. 2024.
Der Arbeitnehmer machte ein Differenzentgelt in Form einer Kündigungsentschädigung geltend, welches daraus resultierte, dass er der Ansicht war, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist (nach § 20 AngG) hätte eingehalten werden müssen (mehr als fünfjährige Dienstzeit) und das Dienstverhältnis frühestens zum nächstmöglichen Quartalsende hätte enden dürfen (also Ende März 2024), da der Kollektivvertrag für Handelsangestellte nach fünfjähriger kaufmännischer Tätigkeit für den Arbeitgeber nur noch die Quartalskündigung zulässt.
Zusätzlich war strittig, ob der Arbeitnehmer die – nach dem KV für Handelsangestellte vorgesehene – Isterhöhung zum 1.1. hätte bekommen müssen (sein Gehalt lag über dem kollektivvertraglichen Mindestwert.
So entschied der OGH (vor knapp 3 Wochen, also ganz aktuell):
Über die hochinteressante Entscheidung berichte ich in einer der nächsten Ausgaben der WIKU Personal aktuell. Wer das WIKU Premium-Passwort hat, kann den Artikel schon jetzt für seine Praxis verwerten:
https://www.wikutraining.at/blog/955
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