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  Abgangsentschädigung
Geschrieben von: Brigitte - 11.07.2019, 14:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Ein älterer DN wurde von uns gekündigt. Seine gesetzlichen Ansprüche wie 6 MoE. Abfertigung, U-Ersatzleistung, aliqu. Sonderzahlungen sowie Entgeltfortzahlung im Krankenstand bis Ende-E wird dementsprechend abgerechnet. 
Man hat sich mit dem DN außerdem außergerichtlich auf eine Abgangsentschädigung in Höhe von € 12.500,- geeinigt um eine Klage wg. Sozialwidrigkeit abzuwenden. Die Entschädigung ist gem § 49 Abs. 3 Zif. 7 beitragsfrei. Die Besteuerung erfolgt nach § 67 Abs. 8a EStG. Ein Fünftel steuerfrei und der Rest zum Tarif. DB, DZ u. KomSt. pflichtig ?
Liege ich da richtig ?
Danke für eure Antwort.
lg

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  Verkauf BMD Software
Geschrieben von: s.neidhart@adshare.at - 11.07.2019, 11:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo!

Zum Verkauf steht BMD Software in den Bereichen:
-) FiBu Basispaket mit OP und Mahnwesen für 1 User
-) FiBu Basispaket Ergänzung Fremdwährung für 1 User
-) Zahlungsverkehr Lieferanten für 1 User
-) Zahlungsverkehr Bankauszugsverbuchung für 1 User

Für nähere Infos und Fragen kontaktieren Sie mich unter der E-Mail: s.neidhart@adshare.at
Liebe Grüße
Adshare GmbH
Andreea Gurita Big Grin

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  Optieren von Kleinunternehmerregelung auf Regelbesteuerung
Geschrieben von: DorisH - 08.07.2019, 14:20 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Liebe Kollegen im Forum!

Ich bin mit folgender Anfrage eines Klienten konfrontiert und ersuche um eure Erfahrung/Unterstützung:
Unternehmen (kleiner Handel) wurde 2017 gegründet mit der Vermutung dass der Großteil der Kunden private Endverbraucher sind und die Umsatzgrenze EUR 30.000,-- nie erreicht werden wird (deshalb Kleinunternehmerregelung).  Nun hat sich nach 2 Jahren Geschäftstätigkeit herausgestellt, dass der Großteil der Abnehmer doch gewerbliche Kunden sind. 
Es wird nun überlegt in die Regelbesteuerung zu optieren. Dabei kann die Vorsteuer für das Umlaufvermögen ja nachträglich geltend gemacht werden. Meine Frage nun: wie ist das Umlaufvermögen in so einem Fall festzustellen? Geht man hier von den seinerzeitigen Rechnungen aus (also gesamter zugekaufter Warenbestand)  oder ist eine Bestandsinventur der noch nicht verkauften Waren anzufertigen?

Zusätzlich müsste meinem Verständnis nach auch die Einkommensteuererklärung für die Vorjahre nochmals neu erstellt werden?

Danke für eure Erfahrungen mit solchen Konstellationen.
Doris

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  Verlust Vorjahre
Geschrieben von: Ulrike - 08.07.2019, 11:04 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Sehr geehrtes Forum!
 
Kurze Frage, steh auf der Leitung...
 
Bei Einnahmen-Ausgaben- Rechner kann man Verluste von 2017+2016 bei der Erklärung 2018 in der KZ 462 abziehen, ist das richtig????
 
Danke für Eure Unterstützung

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  Übergang GmbH-Gesellschaftsanteile
Geschrieben von: Verena - 08.07.2019, 09:47 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo,

eine Gesellschafterin tritt ihre Anteile (BW 17.500 €) an die zweite Gesellschafterin, die daraufhin Alleineigentümerin der GmbH wird, ab.

Vereinbarter Kaufpreis sind 3.435 €.

Davon überweist sie 1.820,00 € vom privaten Konto und 1.615 € werden in Form von Anlagevermögen der GmbH übergeben.

Ich würde den Anlagenabgang mit 20% Umsatzsteuer gegen das Verrechnungskonto der Käuferin buchen.

Am Stammkapital ändert sich nichts. Wo ich unschlüssig bin ist der verringerte Kaufpreis gegenüber dem ursprünglichen Wert der Anteile. Kann dieser jetzt schon Auswirkungen haben oder erst bei einer späteren Veräußerung?

Ich würde mich über eure Meinungen und Erfahrungen freuen!

Liebe Grüße
Verena

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  Entlassung wegen Inhaftierung
Geschrieben von: Robert - 05.07.2019, 11:34 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,
Arbeiter wurde inhaftiert.

Abmeldung bei der GKK erfolgt (Beschäftigung aufrecht), Ende Entgelt mit Datum vor ca. 14 Tagen (SV-Abm.grund 29 Besch. aufrecht SV Ende).
Nun wird die Entlassung ausgesprochen (nach 14 Tagen Wartefrist).

2 Fragen:
a) muss ich in diesem Fall auch die Entlassung der Justizvollzugsanstalt senden (sprich dem DN zukommen lassen)?
b) die Abm. gehört richtiggestellt. Überall lese ich Ende Entgelt = Datum von damals (ca. 18.6.), Ende BV dasselbe.
Arbeitsrechtliches Ende nun ca. 2.7.
Stimmt das? OK, ich habe ja dann nur Entgelt bis 18.6. zu zahlen. Aber was ist mit seinem Urlaub? Der würde ja dann bis 2.7. laufen (sprich etwa 1 Tag mehr).
Bisher habe ich bei Entlassungen/unb.vorz. Austritten immer die Meldung korrigiert und das Datum Ende Entgelt, Ende BV und Ende Beschäftigung auf 18.6. gestellt.
Ist das falsch?

Nödis

DANKE + LG
Robert

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  Montagezulage
Geschrieben von: Christa Lang - 03.07.2019, 08:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Muss ich eine Montagezulage bei einen Montagetischler abrechnen, der vorherige Steuerberater hat eine Montagezulage berechnet, ich finde aber im KV für Tischler nichts.

Vielen Dank

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  Bewertung: Banken in Fremdwährung
Geschrieben von: Marjana02 - 01.07.2019, 12:03 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

Hallo,

Frage, bezüglich Bewertung Banken in Fremdwährung

Wir haben ein Bankkonto in Fremdwährung. Kann der Bankstand per 31.12.2018 (Bilanzstichtag) zum aktuellen Kurs bewertet werden? In unserem Fall würde es zu einer Aufwertung kommen. Ist die Aufwertung lt. UGB zulässig. DANKE für Unterstützung MfG Marjana

Meiner Meinung nach gilt da das strenge Niederswertprinzip (flüssige Mittel sind ja Umlaufvermögen). Somit keine Auffwertung würde ich sagen.

Bin gespannt auf euere Kommentare,
LG

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  Stundenlohn / Monatslohn
Geschrieben von: Robert - 01.07.2019, 07:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,
vielleicht eine etwas komische Frage, ich hoffe trotzdem auf Input:

Bodenleger-KV, angeführte ist der Stundenlohn z.B. 10,83 Euro / Std. für Hilfsarbeiter.

Ist es zulässig einen Monatslohn zu verrechnen (*169 weil 39 Std. Woche) = 1.830,27 Euro brutto.

Wenn ich 2019 die Arbeitstage ansehe komme ich auf 1.864,20 Std. * 10,83 = 20.189,29 brutto.
Rechne ich 1.830,27 * 12 = 21.963,24
Also eigentlich ein Nachteil für den DG (somit wird es vermutlich zulässig sein).

Bei einem Austritt unterm Monat gerechnet mit Monatslohn (1.830,27) / 30 * 12 = 732,11 (DV vom 17.6.-28.6.2019).
Hingegen bei Std.- Lohn wären es 2 Wochen: 10,83 * 39*2 = 844,74.


Vermutlich ist einzig und allein eine Std.-Lohnberechung pro Monat korrekt (da der KV nichts dazu sagt).

DANKE für die Rückmeldung,
LG
Robert

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  EST-Erklärung Sonderausgaben
Geschrieben von: Christine - 28.06.2019, 14:16 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Hallo,

es geht um einen Einzelunternehmer deren Ehefrau in Karenz ist. Nun möchte er die Sonderausgaben (Kranken und Unfallversicherung) seiner Frau bei sich in der Einkommensteuererklärung geltend machen da es bei ihr mangels Verdienst keine Auswirkungen hat.

Wo schreibt man das dann rein in der EST-Erklärung? Bei den normalen Sonderausgaben (wo er auch seine eigene Krankenversicherung reinschreibt KZ455) oder bei den besonderen Sonderausgaben (L1d) irgendwie passt es mir dort aber nicht hinein oder? Ich hätte es in die KZ455 reingeschrieben einfach.

Danke euch. Die Ehefrau war sich auch beraten lassen bei der Arbeiterkammer und die meinten der Mann könnte alles reinnehmen obwohl sie es bezahlt hatte.

Danke euch & bin gespannt was ihr sagt. lg

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