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| MBGM- Sanktionsfreie Zeit wurde nun verlängert!!!!! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.09.2019, 16:46 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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mBGM - der 1. September 2019 ist Geschichte - Sanktionsfreier Zeitraum nun bis 31.03.2020 verlängert!!!!
Vor knapp einer Stunde wurde die Fristverlängerung für die Sanktionsfreiheit in Sachen mBGM bis zum 31.03.2020 im Ausschuss des NR beschlossen.
Die Kooperationsachse WKO - WIKU konnte hier offenbar ausreichend Überzeugungsarbeit leisten.
Jetzt geht es darum, sukzessive das größte EDV-Umstellungsprojekt der Sozialversicherung gemeinsam zu verbessern und Lohnverrechner/innen und Betrieben die Arbeit zumindest dahingehend wieder zu erleichtern.
Ich hoffe, dass wir Ihnen damit ein wenig helfen konnten und bleibe für Sie auch weiterhin am Ball.
Natürlich freue mich auch über Ihre Unterstützung im Zusammenhang mit meiner LV-Zeitschrift WIKU-Personal aktuell.
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| mBGM - der 1. September 2019 ist Geschichte - Sanktionsfreier Zeitraum verlängert! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.09.2019, 16:33 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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mBGM - der 1. September 2019 ist Geschichte - Sanktionsfreier Zeitraum nun bis 31.03.2020 verlängert!!!!
Vor knapp einer Stunde wurde die Fristverlängerung für die Sanktionsfreiheit in Sachen mBGM bis zum 31.03.2020 im Ausschuss des NR beschlossen.
Die Kooperationsachse WKO - WIKU konnte hier offenbar ausreichend Überzeugungsarbeit leisten.
Jetzt geht es darum, sukzessive das größte EDV-Umstellungsprojekt der Sozialversicherung gemeinsam zu verbessern und Lohnverrechner/innen und Betrieben die Arbeit zumindest dahingehend wieder zu erleichtern.
Ich hoffe, dass wir Ihnen damit ein wenig helfen konnten und bleibe für Sie auch weiterhin am Ball.
Natürlich freue mich auch über Ihre Unterstützung im Zusammenhang mit meiner LV-Zeitschrift WIKU-Personal aktuell.
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
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| UMFRAGE Digitalisierung im Rechnungswesen |
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Geschrieben von: HHanslik - 11.09.2019, 16:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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v Umfrage „Digitalisierung im Rechnungswesen“
Wir unterstützen ein Projekt der steirischen Fachhochschule CAMPUS 02 / Studiengang Rechnungswesen & Controlling und laden Sie herzlich ein, an dieser Umfrage teilzunehmen. Im Zuge der Erhebung soll festgestellt werden, inwieweit die Digitalisierung im Bereich Rechnungswesen Einzug gefunden hat und welche Chancen und Risiken damit verbunden sind. Sie können an dieser Umfrage vom 1. bis 30. September 2019 teilnehmen; unter den teilnehmenden Personen verlosen wir 10 Bildungsgutscheine im Wert von Euro 25,-, die Sie bei Ihrem Bundesländerklub oder dem BÖB einlösen können.
Der Link zur Umfrage: https://www.unipark.de/uc/STUD_RWC_2019_...rung/0a41/
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| Abrechnung Landarbeiter - mBGM |
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Geschrieben von: andreas - 11.09.2019, 12:08 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
nachdem ich darin nicht geübt bin, würd ich euch bitten folgende mBGM zur Abrechnung eines Landarbeiters für Haus, Hof, Feld und Stall in Niederösterreich, der das 65. Lebensjahr bereits überschritten hat durchzusehen (Vorschreiber).
Anwendbarer KV: https://noe.landarbeiterkammer.at/filead...ntafel.pdf - Mindestgehalt: 4. Landarbeiter für Haus, Hof, Feld und Stall: € 1.255,73
- Überstundenpauschale beträgt in den Kategorien 1 bis 4 einheitlich: € 123,73
- Sonderzahlung 17%
[*]
Der Arbeiter wurde mit 30 Wochenstunden im Juli an- und wieder abgemeldet (9 Tage) und dann nochmal im August an- und wieder abgemeldet (19 Tage).
Bezug Juli: 330
Bezug August: 700
Mindestgehalt + Üh-Pauschale sollten nach meiner Berechnung im Bezug gedeckt sein.
Sind folgende mBGM korrekt?
Abrechnung Juli:
- Verrechnungsgrundlage: SV-Verrechnung und BV-Verrechnung mit Zeit in der SV und BV
Tarifblock:
- Beschäftigtengruppe: B101
Verrechnungsbasis 1:
- Typ: "allgemeine Beitragsgrundlage"
- Betrag: 330,00
Verrechnungsposition 1a:
- Typ: Standard-Tarifgruppenverrechnung
Verrechnungsposition 1b:
- Typ: AV+IE Entfall Pensionsanspruch
Verrechnungsposition 1c:
- Typ: UV-Entfall 60. LJ vollendet
Verrechnungsbasis 2:
- Typ: "Sonderzahlung"
- Betrag: 56,10
Verrechnungsposition 2a:
- Typ: Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)
Verrechnungsposition 2b:
- Typ: AV+IE Entfall Pensionsanspruch
Verrechnungsposition 2c:
- Typ: UV-Entfall 60. LJ vollendet
Verrechnungsbasis 3:
- Typ: "Betriebliche Vorsorge"
- Betrag: 386,10
Abrechnung August:
- Verrechnungsgrundlage: SV-Verrechnung und BV-Verrechnung mit Zeit in der SV und BV
Tarifblock:
- Beschäftigtengruppe: B101
Verrechnungsbasis 1:
- Typ: "allgemeine Beitragsgrundlage"
- Betrag: 700,00
Verrechnungsposition 1a:
- Typ: Standard-Tarifgruppenverrechnung
Verrechnungsposition 1b:
- Typ: AV+IE Entfall Pensionsanspruch
Verrechnungsposition 1c:
- Typ: UV-Entfall 60. LJ vollendet
Verrechnungsbasis 2:
- Typ: "Sonderzahlung"
- Betrag: 119,00
Verrechnungsposition 2a:
- Typ: Standard-Tarifgruppenverrechnung (Sonderzahlung)
Verrechnungsposition 2b:
- Typ: AV+IE Entfall Pensionsanspruch
Verrechnungsposition 2c:
- Typ: UV-Entfall 60. LJ vollendet
Verrechnungsbasis 3:
- Typ: "Betriebliche Vorsorge"
- Betrag: 819,00
Danke & lg,
Andreas
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| Rückrechnung UZ |
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Geschrieben von: Barbara - 10.09.2019, 10:53 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Sehr geehrte KollegInnen!
Eine (vom AMS geförderte) Arbeiterin wird gekündigt, Ende DV Mitte September 19 .
Bei der Endabrechnung stellt sich nun heraus, dass sie zuviel Urlaubsgeld erhalten hat (Fehler: Basis 4,33 WL statt 3 WL und keine Aliqotierung, obwohl Eintritt erst Ende Jänner 19).
Das UG wurde je zur Hälfte mit Lohn Juni bzw. Juli ausbezahlt.
Ist eine Korrektur des UG des Zeitraums Mitte Jänner bis 31.12. möglich oder muss man von "gutgläubigem Verbrauch" ausgehen?
Bitte um Eure Meinung dazu - danke!
LG Barbara
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| BUAK-Zahlungen an deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.09.2019, 07:23 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BUAK-Zahlungen an deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig
BFG RV/7102536/2015 vom 03. März 2017
Art. 18 DBA Deutschland
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Es besteht eine langjährige, einhellige und mit der deutschen Finanzverwaltung abgestimmte Rechtsauffassung, wonach Zahlungen aus der österr. BUAK den Tatbestand des Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland „Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung“ erfüllen.
2. Derartige Entgeltzuflüsse aus der BUAK sind daher auch von einem deutschen Grenzgänger in Österreich steuerpflichtig.
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