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  Vortragender mit Gewerbeschein
Geschrieben von: andreas - 12.12.2018, 21:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,

Vortragende an Erwachsenenbildungseinrichtungen sind ja meist freie Dienstnehmer und somit im ASVG (nicht Hauptberuf usw). 

Wenn ein Immobilientreuhänder (Gewerbeschein) aber zu Immobilien vorträgt, ist das dann auf jeden Fall im Rahmen seines Gewerbescheins und somit im GSVG?

ASVG könnte ja wegen der pauschalierten Aufwandsentschädigung günstiger sein.

Danke im Voraus!

Andreas

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Question Beschäftigung eines Pensionisten geringfügig
Geschrieben von: Manfred - 12.12.2018, 12:56 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Ein Klient möchte einen Mitarbeiter geringfügig beschäftigen der bereits in der regulären Alterspension ist.

Muss ein solcher Mitarbeiter im Folgejahr mit einer Nachforderung der GKK rechnen
(wie jeder andere, der noch nicht in Pension ist)?

Wir sind uns da nicht sicher.

Danke für Ihre Rückmeldungen.

Manfred Haslinger

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Question Immo-ESt / Immobilie im Betriebsvermögen
Geschrieben von: Manfred - 11.12.2018, 17:42 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Wir sind uns in der Kanzlei nicht sicher.

Ein Einzelunternehmer (Gewerbebetrieb) will ein Gebäude, dass er im Betriebsvermögen hat um EUR 80.000,- verkaufen.
Angeschafft im Jahr 2003.

Stimmt es, dass er diese Immobilie - ohne Immo-Est - bezahlen zu müssen verkaufen kann, weil er den Gewinn ohnehin
im Gewerbebetrieb versteuert?

Wo finde ich diese Bestimmung?

Danke für Ihre Tipps.

Manfred Haslinger

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  Gratisgetränke Gastronomie
Geschrieben von: Monika - 11.12.2018, 13:55 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (2)

Hallo, ein Klient (§4/3) mit einem Gasthaus schenkt Stammkunden nach einem Essen Gratis-Schnaps aus - wird das in der Kassa als Werbung gebucht? Gibt es hier "Beschränkungen"?
Danke für eure Erfahrungen

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  Wartezeit Sonderzahlung KV Gastgewerbe Arbeiter Salzburg
Geschrieben von: Wolfgang Maislinger - 05.12.2018, 12:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Leute!

Ich kämpfe gerade mit einem Mitarbeiter, der genau vom 06.09.2018 bis 05.11.2018 beschäftigt war.
Nach dem KV erhalten Mitarbeiter, die "mindestens zwei Monate im selben Unternehmen beschäftigt sind", die Jahresremuneration. Dieser Mitarbeiter daher m. E. nicht, oder?

Es handelt sich um einen Kellner mit Inkasso, Kündigung Dienstgeber, Salzburg 
Ein Detail noch: im Dienstvertrag steht der ANGESTELLTEN-KV als gültiger KV drin, der Mitarbeiter wurde aber stets als Arbeiter (Lohn) abgerechnet, also Arbeiter-KV gelebt.

Danke für eine kurze Antwort und liebe Grüße!
W. Maislinger

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  BENUTZERDATEN ändern
Geschrieben von: HHanslik - 03.12.2018, 18:37 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hallo,
die Funktion "Benutzerdaten ändern" wurde nun freigeschaltet:

Es funktioniert nun unter "Benutzer-CP" (links oben) -> linke Leiste: "Ihr Profil" -> "Benutzernamen ändern".

Herzliche Grüße
Helga Hanslik-Czadul

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  Die neuen "Kraft-Werte" aus dem Vorlagenportal für das Jahr 2019 - PV-Werte sowie arb
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.12.2018, 23:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die neuen "Kraft-Werte" aus dem Vorlagenportal für das Jahr 2019 - PV-Werte sowie arbeitsrechtliche Werte für 2019

Die PV-Werte für das Jahr 2019 finden Sie hier:
https://www.vorlagenportal.at/die-personalverrechnungswerte-2019/

Die AR-Werte für das Jahr 2019 finden Sie hier:
https://www.vorlagenportal.at/wer-mit-arbeitsrecht-zu-tun-hat/

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  Reparaturrücklagenfond
Geschrieben von: Gerhard - 01.12.2018, 10:24 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (3)

GmbH (§ 5 Gewinnermittler) mit Eigentumswohnung als Büro:
Die Zahlungen in den Reparaturrücklagenfond sind keine Betriebsausgaben, erst mit der Verwendung durch die Hausverwaltung für Reparaturen am Gebäude.
Wie verbuche ich diese Zahlungen in den Fond und wie die anschließende Verwendung durch die Hausverwaltung?
M. E. sind die Zahlungen in den Reparaturfond zunächst zu aktivieren und dann, bei Verwendung, über Aufwandskonto Instandhaltung Gebäude abzusetzen.

Danke für Infos im Voraus!

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  Finanzstrafverfahren
Geschrieben von: Robert - 30.11.2018, 12:28 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Hallo,
hat jemand Erfahrung mit Selbstanzeige/FinStrG?

Mein Klient hat demnächst eine Verhandlung wegen einigen Jahren nicht gemeldeten und bezahlten Lohnabgaben und UST.
Außerdem eine Vorstrafe diesbezüglich.
Er hat auch schon mit Ratenzahlung begonnen.

Der Zeitraum: 2014 bis 06/2017.
Es wurde damals auch Selbstanzeige erstattet.

Nun fehlen noch die Lohnabgaben 7-12/2017 sowie 01/2018 bis lfd am FA-Konto.
Ist es vorteilhaft diese jetzt (noch vor der Verhandlung) zu melden?
Bzw. eine weitere Selbstanzeige kann ich ja nicht erstatten (gleiches Vergehen).
Wie hoch kann die Strafe ausfallen (FinStrG §49/1a) - einmal steht 10% des nicht angeführten Betrages max. 20.000,-- - andererseits wieder 50% vom Betrag.

Gründe hat er angegeben: Krankheit usw... - Habt ihr Vorschläge,
DANKE + LG
Robert

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  KV Glaser - Weihnachtsgeld bei Teilzeit
Geschrieben von: Doris - 29.11.2018, 18:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebes Forum

Ich habe den KV Glasergewerbe für Arbeiterinnen anzuwenden. Bei der Berechnung der Weihnachtsremuneration stellt sich für mich die Frage, wie die KV-Bestimmung bei einem Teilzeit-AN anzuwenden ist. 

Laut KV beträgt die WR pro Woche der Betriebszugehörigkeit 3,26 Stundenlöhne. 

Es gibt keine Aussage darüber, wie eine Teilzeitbeschäftigung in diese Berechnung einfließt. Noch dazu, wenn der AN erst am 1.7. begonnen hat. Ich würde - analog dem KV Bauhilfsgewerbe - die geleisteten Jahresstunden / 39 dividieren um so auf die Wochenanzahl zu kommen. Liege ich damit richtig? 

Herzlichen Dank!

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