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| Das teure Ärgernis des „Nichtabstempelns“ am Ende des Dienstes |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.05.2026, 21:36 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
- In der Praxis passiert es immer wieder einmal, dass Arbeitnehmer nach Dienstende vergessen, „abzustempeln“, sodass am Ende vermeintlich eine Arbeitszeitüberschreitung bzw. eine Verletzung der Tagesruhezeit dokumentiert ist.
- Dies geschah in einem Krankenhaus, in dem nicht das Arbeitszeitgesetz galt, sondern das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG).
- Die maßgeblichen Bestimmungen betreffend die Aufzeichnungspflichten unterscheiden sich aber nicht, soweit es um das hier zu beurteilende Thema geht.
- Das Arbeitsinspektorat erstattete in einigen Fällen Anzeigen, wo dies geschehen ist, was zur Verhängung von Geldstrafen durch die Bezirksverwaltungsbehörde gegen den handelsrechtlichen Geschäftsführer führte.
- Diese wurden zunächst vor dem Landesverwaltungsgericht und zuletzt vor dem Verwaltungsgerichtshof bekämpft.
So entschied der Verwaltungsgerichtshof:
Nach dem Geschmack des Verwaltungsgerichtshofes hob das Verwaltungsgericht in zu vielen Fällen den Verwaltungsstrafbescheid auf. Somit wurde auch das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts teilweise aufgehoben.
Somit gab es in einigen Fällen des Nichtabstempelns die "rote Karte" für den Dienstgeber und in anderen Fällen hob der VAR das Abseits auf
Fraglich ist, worauf es hier tatsächlich ankam.
Ein sehr wichtiger Praxisthema, das ich ausführlich ausgearbeitet habe.
Den Link zum Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen, finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/blog/1453
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| Geplante Änderungen der Gesetze AVRAG, BSchEG sowie ArbIG – BUAG-Novelle 2026 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 22.05.2026, 19:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aus Sicht der Personalverrechnung sind in Bezug auf dieses geplante Gesetzesvorhaben folgende Punkte interessant:
Die Berechnung der Beiträge für den Sozial- und Weiterbildungsfonds der Branchen Gebäudereiniger sowie Bewahrungsgewerbe wurde nun adaptiert.
Zur Berechnung der BUAG-Abfertigung ALT gibt es zwei Anpassungen. Eine be-trifft den Bereich der Teilpension, die andere betrifft die Frage der Ermittlung des aliquoten Weihnachtsgeldes für die Basis der Abfertigung ALT nach dem BUAG.
Im Schlechtwetterbereich wird mit Wirkung ab 1.11.2026 auf die Trennung in Sommer- und Winterperiode verzichtet.
Das Bau-ID-System wird restrukturiert.
Diese Restrukturierung hat auch Auswirkungen auf die Lohnkontrolle bei Inbound-Entsendungen sowie Inbound-Überlassungen und somit auf das LSDB-BG, aber auch auf das Arbeitsinspektionsgesetz.
Den ausführlichen Artikel zu diesen geplanten Änderungen finden Sie vorab über den nachstehenden Link, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1447
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