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| Bauprojekte - Teilrechnung, Schlussrechnung, Haftrücklass & USt |
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Geschrieben von: AnVR - 05.07.2026, 15:07 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo!
Kann mir jemand die Verbuchungstechnik von Bauprojekten näher bringen?
Der Leistende stellt Teilrechnungen (die er kumuliert, damit der Auftragnehmer immer den aktuellen Stand des Bauprojektes hat) aber die USt der Teilrechnungen geht auf 'noch nicht verrechenbare USt'. Erst bei Zahlung (der Leistende weiss nie genau, wieviel davon er bezahlt bekommt, wegen Haftrücklässen udgl) wird dann die USt vom Zahlbetrag auf das USt-Konto umgebucht, egal ob es sich dabei um einen Soll- oder Ist-Besteuerer handelt. Ist diese Vorgangsweise noch aktuell? Und wenn ja, kann mir jemand die gesetzliche Grundlage dafür nennen?
Hat vielleicht auch jemand ein Beispiel mit Buchungstechnik für mich, das Teilrechnung, Schlussrechnung, Haftrücklass und die dazugehörige USt beinhaltet?
Vielen Dank im Voraus!
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| "Fragliche" E Mail im Zuge einer BP |
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Geschrieben von: PELA - 30.06.2026, 14:47 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Sehr geehrtes Forum,
seit 9/25 gibt es eine BP bei meinen Klienten, einer GmbH ( Bau). Der Prüfungsauftrag lautet: Voraussichtlicher Prüfungszeitraum 2019-2014, Ust_NZR 1-6/25.
Wir haben natürlich alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, eine Bekanntgabe über die Erweiterung des Prüfungszeitraumes gibt es nicht. Ich wollte Heute die Erklärungen einreichen (Frist bis 30.06), das Ergebnis der BP wird meines Wissens nach erst im Jahr der Prüfungsbescheide buchhalterisch erfasst.
Heute habe ich folgende E Mail der Prüferin erhalten und möchte gerne wissen ob das eine mit dem anderen zu tun hat, und es für meine Klientin einen Nachteil hat auf die Bitte der Prüferin einzugehen!? Danke vorab!
Sehr geehrte Frau
Ich darf Sie bitten, die Jahreserklärungen für 2025 NOCH NICHT einzureichen.
Die BP ist im Endstadion = ich brauche aber noch ein paar Wochen.
Wenn Sie jetzt die Erklärungen für das Jahr 2025 heute einreichen würden, verkompliziert dies das Prüfverfahren erheblich, da ich den Prüfungszeitraum mit einem neuen Prüfungsauftrag auf das gesamte Jahr 2025 ausdehnen müsste.
Was wiederum zur Folge hätte, dass ich mir sämtliche Belege ab 07/2025 durchschauen müsste, neuerliche Vorhalteverfahren zu laufen anfangen würden und die BP vermutlich erst mit Nov. od. Dez. 2026 abgeschlossen werden könnte.
Ich würde Sie drum bitten, über FON einen Fristverlängerungsantrag bis längstens Ende September 2026 zu stellen (ich kann Ihnen die Frist leider nicht einfach so verlängern, dies geht leider nur mittels Antrag).
Als Begründung können Sie gerne auf die noch laufende Betriebsprüfung verweisen.
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| Raiffeisen und CAMT53 |
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Geschrieben von: Manuela - 22.06.2026, 11:52 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (5)
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Liebe Forums-Teilnehmerinnen,
hat hier jemand Erfahrung mit der Raiffeisenbank und Kontoauszügen im Format CAMT53?
Wollte bei einem Klienten auf Kontoauszugsverbuchung mit CAMT53 umstellen, allerdings müsste er dafür lt. Bankbetreuer auf INFINITY upgraden, was die monatlichen Kontogebühren mehr als verdoppeln würde.
Ich nutze seit längerem die Kontoauszugsverbuchung mit CAMT53 bei Konten der Erste Bank, da ist dieses Format kostenlos und funktioniert reibungslos.
Stimmt es, dass es bei der Raiffeisen mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und so mühsam ist?
Gibt es kostenlose bzw. kostengünstige Alternativen dazu? Oder ist das - eurer Erfahrung nach - so hinzunehmen?
lG, Manuela
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| Einkommensteuererklärung 2025 |
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Geschrieben von: Sandra Nindl - 21.06.2026, 15:43 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen!
Ich habe von einem Klienten folgendes erhalten:
Bei meiner Einkommensteuererklärung für 2025 bitte erfassen:
Der Werbekostenüberschuss von € 2.000,04- aus der Erbengemeinschaft mit folgender StNr. .....l
Sowie ein anteiliger Verlust aus der Grundstücksveräußerung gem. §30 Abs.7 EStG in der Höhe von .....
Das hat alles mit dem Erbe zu tun.
Kann mir da bitte jemand sagen welche Beilage ich da nehmen muss oder unter welche Kennzahl ich es in der Einkommensteuererklärung erfassen muss?
Danke im Voraus für Eure Hilfe und noch einen schönen Sonntag.
Sandra
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| Mitarbeiterprämie 2026 - SV laufend oder SV Sonderzahlung - die ÖGK-Antworten sind da! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 19.06.2026, 16:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ich habe auch heuer wieder (dieses Mal allerdings frühzeitig) einen Fragenkatalog an die ÖGK gerichtet, weil die richtige Beurteilung der Mitarbeiterprämie 2026 entweder als laufender Bezug oder als Sonderzahlung auch heuer wieder wichtig werden wird und die Rechtslage (der Rechtsrahmen) zur Steuerfreiheit von Mitarbeiterprämien heuer wieder anders ist als im Vorjahr.
Es soll auch eine Publikation in der DGservice dazu geben.
Es folgen nun meine Fragen:
Frage 1:
Bleibt die ÖGK in Anbetracht der neuen Regelungen (unter der Annahme, dass diese auch im Bundesgesetzblatt verlautbart werden) bei der Ansicht, dass die Kaufkraftsicherungsprämie (konkret die zweite Rate in Höhe von € 500,00, die für Juli 2026 fällig wird) im Kollektivvertrag für eisen- und metallverarbeitende Industrie in der SV als Sonderzahlung abgerechnet werden darf? Die Frage stellt sich deshalb, weil ja die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun im Vergleich zum Vorjahr geändert wurden.
Frage 2:
Es wird zahlreiche Arbeitgeber geben, welche im Kalenderjahr 2025 die Mitarbeiterprämie unter den für dieses Kalenderjahr gültigen Regelungen zur Auszahlung gebracht haben, allerdings ohne kollektivvertragliche Rechtsgrundlage, sondern einfach auf Basis von Vereinbarungen.
Angenommen der Kollektivvertrag sieht eine derartige Mitarbeiterprämie im Kalenderjahr 2026 vor (für 2025 - wie erwähnt - nicht) und der Arbeitgeber bezahlt diese nun pflichtgemäß.
Kann in diesem Fall von "Wiederkehr" ausgegangen werden und die Zahlung als Sonderzahlung der SV unterworfen werden oder führen die geänderten Rahmenbedingungen dazu, dass man diese Zahlung als Einmalzahlung wird abrechnen müssen (was möglicherweise dann auch zu einem Auslegungskonflikt betreffend die Frage 1 führt).
Frage 3:
Nur für den Fall, dass die Frage Nr. 2 bejaht wird (also die Abrechnung als Sonderzahlung vorgenommen wird): Ist dann in Bezug auf jene Arbeitnehmer, die im Vorjahr "leer" ausgegangen sind (es durfte ja nach sachlichen Kriterien unterschieden werden) oder die erst heuer eingetreten sind, wohl von einer Abrechnung als "SV laufend" auszugehen?
Das bedeutet dann, dass es hier sein kann, dass für manche Arbeitnehmer desselben Unternehmens der SV Status "SV laufend" und für manche "SV Sonderzahlung" vorliegen kann?
Frage 4:
Angenommen ein Kollektivvertrag regelt eine Mitarbeiterprämie (Kaufkraftsicherungsprämie) in einer bestimmen Höhe, die bis spätestens zum Jahresende 2026 zur Auszahlung gebracht werden muss.
Nimmt die ÖGK eine Vereinbarung zur Kenntnis, wonach man die Mitarbeiterprämie durch Vereinbarung in mehreren Raten (in nicht aufeinanderfolgenden Kalendermonaten) zur Auszahlung bringt?
Beispiel: KV regelt Prämie in Höhe von maximal € 500,00 bis, die bis 31.12.2026 ausbezahlt werden muss. Der Arbeitgeber bezahlt Ende Oktober 2026 € 250,00 und Ende Dezember 2026 € 250,00. Darf man dann diese beiden Raten als "Sonderzahlung" abrechnen?
Die Antworten de ÖGK auf diese Fragen finden Sie in der Ausgabe Nr. 12/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Ende Juli 2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (für den Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen):
https://www.wikutraining.at/blog/1523
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