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| Taxiunternehmen kauft PKW <5 Jahre von Autohändler |
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Geschrieben von: Alexandra A. - 15.07.2026, 08:07 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe KollegInnen,
hätte folgende Frage: Mein Klient ein Taxiunternehmen kauf von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen für sein Unternehmen (unter 5 Jahren) mit der Absicht dieses als Taxi zu benützen. Der Autohändler stellt ihm eine Rechnung in Höhe von € 20.000,00 mit dem Satz "Differenzbesteuert gem.§ 24 USTG". Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Zumindest auf die Gewinnspanne (VKP-EKP) muss doch die VST angegeben werden. - Oder interpretiere ich das falsch? Vielen Dank!
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| Erfahrung mit Odoo |
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Geschrieben von: BH4U - 14.07.2026, 18:34 - Forum: News & wichtige Infos
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Liebe Kolleg*innen!
Ich überlege derzeit das Buchhaltungstool Odoo zu implementieren.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Tool? Bin für eure Informationen dankbar.
Liebe Grüße an die Runde!
Heribert
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| Verlustersatz und Härtefallfonds |
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Geschrieben von: chr2 - 14.07.2026, 13:48 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
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Hallo Kollegen!
Hat jemand Erfahrung mit der Konstellation Verlustersatz und Härtefallfonds bei den Coronahilfen?
Ich habe bei einem Einzelunternehmen den Verlustersatz für die Monate 1-3/2021 gemacht .
Lt. BP Prüfung muss hier die Zahlungen von dem Härtefallfond mitberücksichtigt werden.
Habt Ihr schon solche Prüfungen gehabt ?
Wurden hier auch der Zlg von Härtefallfond berücksichtigt.
Denn bei einer GmbH oder OG, wo die GF beantragt haben werden diese nicht berücksichtigt.
Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrung dazu schreiben.
Danke
Schöne Grüße
Christa Pail
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| Dropshipping |
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Geschrieben von: Manuela - 09.07.2026, 21:45 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebe Forum-Teilnehmer,
gibt es hier jemanden, der sich mit Dropshipping auskennt?
Sind Umsätze bei diesem Modell via EU-OSS oder IOSS zu melden?
Österr. Unternehmer verkauft via Plattform (ansässig im EU-Raum) Waren an Endverbraucher.
Die Waren selbst bezieht der österr. Unternehmer über Aliexpress und lässt sie direkt an die Endverbraucher schicken. Die Waren kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Nicht-EU-Ländern (ziemlich wahrscheinlich aus China).
Kommt es hier nicht zu einer Doppelmeldung?
Aliexpress wird die Umsätze vermutlich via IOSS im Empfängerland melden.
Der österreichische Unternehmer meldet seine Umsätze ebenfalls im Empfängerland.
Irgendwie kommt mir das komisch vor oder habe ich da einen Knopf im Kopf?
Und wie hat die umsatzsteuerliche Behandlung zu erfolgen?
Aliexpress stellt die Rechnungen brutto aus, mit dem Hinweis über die Höhe der enthaltenen Umsatzsteuer (richtet sich nach dem USt-Satz im Empfängerland - also beim Endverbraucher).
Der österr. Unternehmer stellt die Rechnungen an den Endverbraucher mit der USt des Empfängerlandes aus.
Der Endverbraucher zahlt an den österr. Unternehmer.
Der österr. Unternehmer zahlt an Aliexpress.
Kann sich der österr. Unternehmer die bezahlte Umsatzsteuer zurückholen? Wenn ja, wie? Über die Vorsteuererstattung oder muss sich der österr. Unternehmer überhaupt in allen Ländern, in denen er Endverbraucher beliefern lässt, umsatzsteuerlich registrieren?
Ich wäre dankbar, wenn mir hier jemand Auskunft für die buchhalterische Umsetzung geben kann. Auch über Literaturempfehlungen wäre ich dankbar.
lG, Manuela
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| Freie Kapazitäten Lohnverrechnung |
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Geschrieben von: brinnichmartina - 07.07.2026, 15:33 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Die Brinnich Lohnverrechnungs GmbH (www.brinnich-lohn.at) verfügt derzeit über freie Kapazitäten. Diese ergeben sich aufgrund der Beendigung einer langjährigen Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungskanzlei infolge eines Todesfalls und der anschließenden Insolvenz der Kanzlei.
Dadurch sind wir in der Lage, kurzfristig zusätzliche Mandate im Bereich der Lohnverrechnung und Personaladministration zu übernehmen. Als spezialisierter Dienstleister unterstützen wir Unternehmen, Steuerberatungskanzleien sowie Personalverrechnungsteams kompetent, flexibel und zuverlässig.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem: - Laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung für Unternehmen sämtlicher Branchen
- Abrechnung von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen sowie geringfügig Beschäftigten
- An-, Ab- und Ummeldungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- Erstellung und Übermittlung sämtlicher gesetzlich erforderlicher Meldungen und Auswertungen
- Betreuung und Abwicklung von BUAK-Abrechnungen
- Personalverrechnung für Apotheken sowie weitere Spezialabrechnungen
- Reisekosten- und Diätenabrechnungen
- Verwaltung von Urlauben, Krankenständen und Zeiterfassungen
- Unterstützung und Begleitung bei GPLB-, Finanzamts- und ÖGK-Prüfungen
- Arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung
- Erstellung von Dienstverträgen sowie laufende Unterstützung in personalrechtlichen Fragestellungen
Die Abwicklung erfolgt effizient, digital und rechtskonform auf Basis von BMD NTCS. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Personalverrechnung gewährleisten wir eine termingerechte, sorgfältige und qualitativ hochwertige Bearbeitung aller laufenden Agenden.
Ob zur Überbrückung kurzfristiger personeller Engpässe, als dauerhafte Auslagerung Ihrer Lohnverrechnung oder im Rahmen einer langfristigen Kooperation – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die sich flexibel an Ihre Anforderungen anpassen.
Wir würden uns freuen, unsere Fachkompetenz und Erfahrung in eine erfolgreiche Zusammenarbeit einzubringen. Gerne stellen wir Ihnen unser Leistungsangebot in einem persönlichen Gespräch näher vor und erarbeiten gemeinsam eine auf Ihre Anforderungen abgestimmte Lösung.
Für Rückfragen oder zur Vereinbarung eines unverbindlichen Gesprächstermins stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Mail: office@brinnich-lohn.at
Tel.: 0664 /40 42 115
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