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  kurzfristige Vermietung gewerblich oder Privat
Geschrieben von: Silvia - 02.04.2024, 14:23 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Ein Ehepaar hat sich eine Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung gekauft (MEG).
Im Mietvertrag steht:
Die Wohnung ist voll eingerichtet inkl. Bett, Kästen, Tisch, Sesseln, Sofa, Waschmaschine, Staubsauger, Vorhänge, Fernseher, vollausgestattete Küche inkl. Geräte, 
Kaffeemaschine, Wasserkocher, Geschirr, Internet. Bettwäsche und Handtücher sind vorhanden.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Erholung, Freizeitgestaltung, beruflichen Aufenthalt oder des Studiums. Der Mittelpunkt der Lebensführung des Mieters muss an 
einem anderen Ort bleiben. Das Mietobjekt darf nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Das MRG findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

Die Vertragsdauer ist meistens auf 6 Monate beschränkt.
Die Miete enthält alle Neben- und Betriebskosten sowie die Energie- und Internetkosten.

Es wird auch eine Ortstaxe verrechnet.

Sind das trotzdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung? Oder ist das bereits eine gewerbliche Vermietung?

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  Progressionsvorbehaltsberechnung bei Grenzgängerin (DBA Deutschland) und unterjährigem Arbeitslosengeldbezug
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.04.2024, 10:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BFG vom 3.12.2024, RV/5100559/2023
§  33 Abs. 10 EStG 1988
 

  1. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 iVm Abs. 6 DBA Österreich-Deutschland hat Österreich das Besteuerungsrecht für das im Zusammenhang mit der in Deutschland ausgeübten unselbständigen Arbeit bezogene Gehalt im Falle des Vorliegens der Grenzgängereigenschaft.
  2. Ein aus dem DBA stammender Progressionsvorbehalt käme allerdings - aus österreichischer Sicht - nur dann in Betracht, wenn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte bei Deutschland läge und diese Einkünfte in Österreich somit nicht der Besteuerung unterliegen würden.
  3. Gerade das ist aber nicht der Fall. Vielmehr liegt das Besteuerungsrecht für die Einkünfte - aufgrund ihrer Eigenschaft als "Grenzgängerin" - ohnedies bei Österreich. Für die Anwendung eines aus dem DBA Österreich-Deutschland stammenden Progressionsvorbehaltes bleibt somit kein Raum.
  4. Entsprechend kann für die wegen des unterjährigen Arbeitslosengeldbezuges notwendige "Hochrechnung" gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 auch nur die Berechnungsmethode des § 33 Abs. 10 EStG 1988 und nicht jene des § 33 Abs. 11 EStG 1988 angewendet werden.
 
Anmerkung:
 
Die Anwendung der Progressionsvorbehaltsmethodik nach § 33 Abs. 11 EStG 1988 ist aus Sicht eines Steuerpflichtigen günstiger als jene nach § 33 Abs. 10 EStG 1988. Bei ersterer Methodik werden die Absetzbeträge erst zum Schluss in Abzug gebracht, während sie bei Anwendung der zweiteren Methodik schon vor der Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes abgezogen werden.

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  Verlassen der Betriebsstätte mit den Worten „Diese Scheißfirma, ich kündige“ - Austrittserklärung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.04.2024, 09:50 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Verlassen der Betriebsstätte mit den Worten „Diese Scheißfirma, ich kündige“ - Austrittserklärung

OGH vom 13.12.2023, 8 ObA 77/23s
§ 863 ABGB

So entschied der OGH:

1. Sowohl die Kündigung als auch der Austritt kann auch schlüssig im Sinne des § 863 ABGB ausgesprochen werden.

2. Für die Schlüssigkeit eines Verhaltens im Hinblick auf einen rechtsgeschäftlichen Willen legt § 863 ABGB aber einen strengen Maßstab an; es darf kein vernünftiger Grund für Zweifel daran übrig bleiben, dass der Wille vorliegt, eine Rechtsfolge in einer bestimmten Richtung herbeizuführen.

3. Der Arbeitnehmer war bei seinem Arbeitgeber als Zusteller beschäftigt. Nach einem Krankenstand sagte ihm der Arbeitgeber zu, ihn vorerst nur für leichtere Touren ein-zusetzen. Am 28. 12. 2021 beschwerte sich der Arbeitnehmer, dass ihm eine zu schwere Tour zugewiesen worden sei, woraufhin der Arbeitgeber ihm eine leichtere Tour zuteilte, bei welcher er ein Auto von Wien nach Linz überstellen hätte müssen. Der Arbeitnehmer lehnte aber auch diese Tour ab, erklärte „Diese Scheißfirma, ich kündige“ und verließ die Betriebsstätte des Arbeitgebers.

4. Diese Erklärung im Zusammenhang mit dem Verlassen der Betriebsstätte ist nach Auffassung des OGH als Austrittserklärung zu verstehen.

5. Da eine Austrittserklärung nur sofort oder mit Zustimmung des Dienstgebers widerrufen werden kann, ist auch nicht mehr relevant, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach dem Verlassen der Betriebsstätte eine Krankmeldung übermittelte.

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  Hyla Provisionen - Kleinunternehmer
Geschrieben von: Margit H. - 02.04.2024, 09:35 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Vielleicht betreut jemand von euch auch Hyla - Vertreter? Die Provisionen werden aus Deutschland mit Reverse Charge Netto ausbezahlt. Meine Klientin hat zwar eine UID- Nummer, ist aber Kleinunternehmerin in Österreich - kann es sein, dass die Provisionserlöse jedoch nicht zur Kleinunternehmergrenze dazugezählt werden? Danke und viele Grüße, Margit

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  steuerpflichtige Diäten von Prüfer in die Durchschnittsberechnung einbezogen
Geschrieben von: Eva Maria - 01.04.2024, 18:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (5)

Der derzeitige Prüfer rechnet die steuerpflichtigen Diäten in die Durchschnittsberechnung für Nichtleistungszeiten ein.
Es handelt sich hierbei um LKW-Fahrer im KV Handelsarbeiter die täglich mehrmals wieder in die Firma zurückkommen abladen und wieder wegfahren.
Da es keine detaillierten Aufzeichnung gibt, wurden die Diäten in Höhe von € 1,74 pro Arbeitsstunde steuerpflichtig abgerechnet.

Für Urlaub, Krankenstand etc wurden die Diäten nicht in das Ausfallsentgelt einbezogen, sondern nur Überstunden. 

Bei der letzten Prüfung im Jahr 2020 hat es keinerlei Beanstandung gegeben. Es war eine "Nullprüfung".

Nun beruft sich der Prüfer darauf, dass die Diäten steuerpflichtig sind und somit als Ausfallsentgelt einbezogen werden müssen.

Meine Meinung ist das nicht.  Die steuerrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist für die arbeitsrechtliche Abgrenzung zwischen Auslagenersatz und Entgelt nicht maßgeblich (OGH 9ObA 101/03y vom 17.3.2004; OGH 9 ObA 52/14h vom 25.6.2014). 

Hat der Prüfer Recht und muss ist die Nachzahlung gerechtfertigt?

Danke für die Hilfe

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  Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell (WPA) - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2024, 15:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Im Laufe des 2.4.2024 wird die Ausgabe Nr. 6/2024 der WIKU Personal aktuell versandt.
 
Es sind sehr interessante Inhalte dabei wie zB die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie in österreichisches Arbeitsrecht, das zu Ergänzungsnotwendigkeiten der Dienstzetteln bei Neueintritten führt und auch Strafbarkeiten bei Nichtaushändigung von DIenstzetteln regelt, das Recht auf Mehrfachbeschäftigung regelt und unter bestimmten Voraussetzungen auf Einschränkungen iVm Ausbildungskostenrückersätzen mit sich bringt (gilt seit 28.3.2024; in Bezug auf Dienstzetteln: für Eintritte seit/ab 28.03.2024).
 
Der Frage, ob Minusstunden bei der Gleitzeit auch tatsächlich immer abzugsfähig sind, ist der OGH nachgegangen und wir sehen uns auch an, was nun den Kündigungsregeln in der Gastronomie droht.
 
Welche Rolle spielen Abschlussprüfungen am Ende einer Ausbildung in Verbindung mit einem allfälligen Ausbildungskostenrückersatz? Vor allem, wenn man die Prüfung nicht besteht und der Arbeitgeber daher einen Rückersatz der Ausbildungskosten möchte.
 
Dienstreisen innerhalb von Wien von jemandem, der in Wien wohnt für eine Firma, die in Wien ansässig ist. Der OGH befasste sich mit dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter. Es ging um die Frage, ob Taggelder zustanden oder nicht.
 
Seit mittlerweile 2,5 Jahren weiß man in der Gastronomie nicht, welche Bestimmungen in Zusammenhang mit der Kündigung von bzw. durch Arbeiter:innen dort tatsächlich gelten. Das „Saisonprivileg“ in § 1159 Abs. 2 und 4 ABGB lässt immer noch die Wogen hochgehen. Mittlerweile zittert aber nicht nur die Gastronomie. 
 
In der Praxis gibt es nicht selten Stress bei der Frage „Geringfügigkeit und Mehrstunden mit Zeitausgleich“, weil das scheinbare Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze immer wieder gerne als „Missbrauch“ interpretiert wird, wenn das Entgelt dennoch die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Jetzt gibt es zumindest mal ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Dinge möglicherweise doch nicht so sind, wie uns die Behörden manchmal versuchen, einzutrichtern. 
 
Dem Thema „Mitarbeiterprämie“ habe ich in dieser Ausgabe viel Raum gegeben und zwar zum einen mit einem ausführlichen BMF-FAQ (an dem ich wieder einmal mitwirken durfte) und ein paar vertiefenden Überlegungen dazu. 
 
Zu den Begleitvideos geht es hier:
 
Frei zugänglich: das Kurzüberblicksvideo:
 
WIKU Personal aktuell - Ausgabe 06-2024 - Kurzfassung on Vimeo
 
Nur für Premium-Abonnent:innen: das ausführliche Erklärvideo
 
WPA 06-2024 - Begleitvideo Abo Premium (Passwort erforderlich) on Vimeo
 
Als Premium-Abonnent:in profitiert man auch von meinen wöchentlichen "Lohnupdate-Videos". Das jüngste daraus finden Sie hier:
 
WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 13-2024 on Vimeo
 
Weiters hat man dann die Möglichkeit, die komplette WIKU-Fachbroschüren-Bibliothek oder das komplette Digitalpakte-Programm zu abonnieren:
 
https://wikutraining.at/bilderwiku/2024%...gesamt.pdf
 
Dreimal jährlich erhält man ein "Casebook", eine Zusammenstellung der interessantesten und aktuellsten Problemfälle samt Lösungen aus meiner Tätigkeit.
 
 
Wenn Sie das Premium-Abo beziehen möchten, finden Sie hier die nötigen Infos dazu:
 
 
https://wikutraining.at/seitenwiku/info_...emium.html

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 13/2024 (Premium-Video)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2024, 10:52 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

In 14 Minuten auf dem letzten Stand.

https://vimeo.com/929461215

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  Aktualisierte WIKU-Fachbroschüre: Dienstverhinderungen - Spezialfragen - Stand: 1.3.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2024, 10:15 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Details, Leseproben, Informationsvideo sowie Preise und Bestellmöglichkeiten dazu finden Sie hier:

https://pv-forum.ars.at/post/aktualisier...4?trail=15

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  Themenliste für das Jour fixe – erstes Quartal 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 31.03.2024, 19:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ältere Arbeitnehmer:innen ==> SV-Beitragsreduktion bei Erwerbstätigkeit neben Regelpension ==> gesetzliche Änderung (SV-Recht)

Anmeldung von Dienstantritt
==> gesetzliche Änderung (SV-Recht)
==> Judikatur zur Strafbarkeit (SV-Recht)

Arbeitslohn von dritter Seite  ==> Judikatur zu Zahlungen von Privatstiftungen (Steuerrecht)

Arbeitsruhe ==> Judikatur zu Schadenersatz wegen nicht ausreichend gehaltener Tagesruhe (Arbeitsrecht)

Arbeitszeit ==> Judikatur zu Arbeitnehmerzeitschulden bei Gleitzeit (Arbeitsrecht)

Aufwandsersätze ==> Judikatur zu Aufwandsersätzen beim Homeoffice (Arbeitsrecht)

Ausbildungskostenrückersätze ==> Judikatur zu Ausbildungen bei nicht bestandenen Prüfungen (Arbeitsrecht)

Ausländerbeschäftigungsgesetz ==> aktueller Erlass zu Saisonbeschäftigungsbewilligungen (Arbeitsrecht)

Bauarbeiterschlechtwetterentschädigungsgesetz ==> geplante Änderung für Arbeitskräfteüberlasserbetriebe ab 1.7.2024

Dienstfreistellungen ==> Judikatur zur Verdienstanrechnung (Arbeitsrecht)

Dienstreise
==> Judikatur zum Taggeldanspruch nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter (Arbeitsrecht)
==> Judikatur zu Taggeldern, die gemäß KV vom Vorhandensein eines inländischen Wohnsitzes abhängig sind – VwGH zu freiwilligen Taggeldüberzahlungen (Steuerrecht)

Dienstverhinderungen ==> Judikatur zum Entgeltsanspruch im Falle behördlicher Betriebsschließungen (Arbeitsrecht)

Dienstverträge und andere Vertragsformen ==> Judikatur zur Vertragsqualifizierung von Essenszustellern (Sozialversicherungsrecht)

Entlassung
==> Judikatur zu falschen Arbeitszeiteinträgen (Arbeitsrecht)
==> Judikatur zu „Nachtleben“ während Krankenstandes (Arbeitsrecht)

Familienzeitbonus
==> Judikatur zu Dienstgeberwechsel nach Papamonat (Sozialrecht)
==> Judikatur zum Anspruch für die Dauer des entbindungsbedingten Krankenhausaufenthaltes (Sozialrecht)
==> Judikatur zu Zuverdiensten während Familienzeitbonus (Sozialrecht)

Geringfügige Beschäftigung
==> Judikatur zu Teilzeitmehrdienstleistung und Geringfügigkeit (Sozialversicherungsrecht)
==> Mehrfache geringfügige Beschäftigung und Arbeitslosengeldanwartschaft – gesetzliche Änderung per 1.4.2024 (Sozialversicherung)

GmbH-Geschäftsführer
==> Judikatur zu freiem Dienstverhältnis mit/ohne Sperrminorität und dasselbe bei GmbH-Gesellschaftern ohne Geschäftsführerfunktion: LSt/ESt/DB/DZ/KommSt (Steuerrecht)

Homeoffice
==> Ausblick auf eine Änderung mit Gültigkeit ab 1.1.2025 – Ausdehnung von Homeoffice auf Telearbeit

Kollektivvertragsspezifisches
==> das Kündigungssaisonprivileg ist vor dem VfGH gelandet (Arbeitsrecht)
==> Judikatur zum Banken-KV: Sonderzahlungskürzung bei langen Krankenständen verboten, Auswirkung dieser Regelung auf die Wiedereingliederungsteilzeit (Arbeitsrecht)


Kommunalsteuer
==> Judikatur zur Kommunalsteuerpflicht bei Betriebskindergärten (Steuerrecht)

Krankengeld
==> Judikatur zum Krankengeld für die Dauer eines unbezahlten Urlaubs (Sozialrecht)

Lohnkontenverordnung
==> Änderungen 2024 (Steuerrecht)

Mitarbeiterprämien ==> BMF-FAQ (Steuerrecht)

Prämien für Diensterfindungen ==> Judikatur zum Hälftesteuersatz

Probezeit ==> Judikatur zur neuerlichen Probezeit bei Wiedereintritt (Arbeitsrecht)

Sachbezüge (Steuerrecht)
==> BMF FAQ zu „E-Mobility“ und zu „Spezialfahrzeugen“
==> BMF FAQ zur Zinsersparnis
==> Judikatur zu übernommenen SV-Dienstnehmeranteilen nach GPLB – kein Sachbezug

Sonderausgaben
==> Gesetzliche Änderung für die Zeit ab 1.1.2024 für den Kirchenbeitrag (Steuerrecht)

Sonstige Bezüge
==> Gesetzliche Änderung: rückwirkende Anhebung der Freigrenze (Steuerrecht)

Steuerfreie Leistungen
==> Judikatur zu Steuerbefreiung nach § 68 EStG 1988 bei Durchrechnung und Überstundenpauschale im Gastgewerbe

Transparenzrichtlinie – Umsetzung (Gesetzliche Änderung)
==> Neue Dienstzettelmindestinhalte für Eintritte seit 28.03.2024
==> Dienstzettelpflicht nun auch für fallweise Beschäftigte
==> Verwaltungsstrafbarkeit für nicht ausgehändigte Dienstzettel
==> Verankerung eines Rechts auf Mehrfachbeschäftigung
==> Aus-, Fort- und Weiterbildung: wann ist sie nun zwingend Arbeitszeit und wo sind Ausbildungskostenrückersätze nicht mehr zulässig?
==> Neue Motivanfechtungsgründe sowie Benachteiligungsverbote
==> Änderung bei der Kinderrehab-Karenz

Weiterbildungsgeld
==> Judikatur zu den Auswirkungen des Überschreitens der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze und

Wiedereingliederungsgeld
==> Judikatur zum krankheitsbedingt verspäteten Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit

Wo: 
WIKU-Live-Webinar

Wann:
22.04.2024 von 9 bis 11 Uhr 

oder
23.04.2024 von 18:30 bis 20:30 Uhr

Preis: € 150,00 (inklusive USt) je Teilnehmerin bzw. Teilnehmer 

Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

oder zu den drei Jour-fixe-Terminen im April 2024, die ich bei ARS abhalte:

4.4.2024 von 9 bis 12:30 Uhr (ONLINE)

16.4.2024 von 8:30 bis 12:30 in Linz (Start um 8:30 mit einem Frühstück vor Ort)

17.4.2024 von 8:30 bis 12:30 in Wien (Start um 8:30 mit einem Frühstück vor Ort)

Die ARS-Jour-fixe sind nur im Ganzjahres-Abo direkt bei ARS buchbar.

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  Anmeldung vor Dienstantritt – gesetzliche Änderung bei den Beitragszuschlägen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.03.2024, 15:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

BGBl. I Nr. 16, ausgegeben am 28.03.2024
§ 113 ASVG


Als Reaktion auf ein VwGH-Erkenntnis aus dem Jahr 2023 folgt nun eine Anpassung jener Regelung, welche im ASVG Beitragszuschläge als Sanktionen für die nicht zeitgerechte Anmeldung vorsieht (VwGH 5.7.2023, Ro 2022/08/0009 = WPA 14/2023, Artikel Nr. 313/2023).

Zum einen wird in § 113 Abs. 1 ASVG klargestellt, dass nur „unmittelbare Betretungen“ diese Sanktion nach sich ziehen, welche in einem Betretungszuschlag in Höhe von € 600,00 und einem Beitragszuschlag je betretene Person im Ausmaß von € 400,00 vorsieht. Das VwGH-Erkenntnis hatte dies nämlich in Frage gestellt und somit auch ein gewisses „Spannungsverhältnis“ zu den Säumniszuschlägen im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Anmeldung (§ 114 Abs. 1 Z 1 ASVG) erzeugt.

Zum anderen wird § 113 Abs. 2 ASVG dahingehend ergänzt, dass im Falle einer Betretung, die nicht durch ein Organ, das in § 111 Abs. 4 ASVG genannt wurde (zB. Exekutive), nur der Bearbeitungsbeitragszuschlag je betretene Person (also die € 400,00 je Person) vorgeschrieben werden darf und nicht der Betretungsbeitragszuschlag in Höhe von € 600,00. In diesem Punkt wird das VwGH-Erkenntnis umgesetzt.

Zum Bundesgesetzblatt geht es hier:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/16/20240328

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