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| Aufgabe eines Betriebs |
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Geschrieben von: Gast666666 - 31.05.2026, 19:29 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen,
ich muss eine Einkommensteuererklärung vom Jahr 2025 abgeben, nachdem der Betrieb mit 31.05.2025 geschlossen wurde. Es gibt keinen Aufgabegewinn. Es war ein Dienstleistungsbetrieb. Es gibt bis 31.05.2025 nur noch geringe Einnahmen aus der Dienstleistung und geringe Ausgaben. Der Betrieb bestand seit Anfang 2022, die Anlagen bestanden nur aus einem PC und 2 Bildschirmen., die bereits vollkommen abgeschrieben waren. Es war ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Ich habe leider keine Erfahrung mit Betriebsaufgaben. Könnte mir bitte jemand bei der Einkommensteuererklärung helfen, wo ich was einzugeben habe?
Vielen Dank
Liebe Grüße
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| Das neue Sparpaket aus Sicht der Personalverrechnung - neue sv-rechtliche und steuerrechtliche Rechtslage zum Arbeiten während oder anstelle der Pension - Mitarbeiterprämie 2026 - BMSVG-Novelle - aktuelle Judikatur - Sonder-ONLINE-Termin am |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.05.2026, 14:18 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das neue Sparpaket aus Sicht der Personalverrechnung - neue sv-rechtliche und steuerrechtliche Rechtslage zum Arbeiten während oder anstelle der Pension - Mitarbeiterprämie 2026 - BMSVG-Novelle - aktuelle Judikatur - Sonder-ONLINE-Termin am 19.06.2026 von 9 bis 11 Uhr zu diesen massiven LV-Eingriffen
In einem "Personalverrechnung Jour fixe für dahoam" - Sondertermin beleuchte ich für Sie alle praxisrelevanten Konsequenzen dieses Feuerwerks an gesetzlichen Änderungen, die auf die Personalverrechnung zukommen.
Das Inkrafttreten ist - von der Mitarbeiterprämie 2026 abgesehen - zwar zumeist der 1.1.2027. Aber der "Vorlauf" lässt grüßen, insbesondere in Form verunsicherterer Arbeitnehmer oder Klienten, die Sie als verlässliche Infoquelle sehen und ein wenig "Hühnersuppe für die Seele" suchen.
Innerhalb von zwei Stunden bringe ich Sie am 19.06.2026 zu diesem Thema auf den letzten Stand.
Sie erhalten dazu auch eine ausführliche Unterlage und ich lasse Sie auch mit Ihren Fragen dazu nicht alleine (Chat oder F & A-Funktion oder per e-mail gerne im Nachgang).
Sie erhalten auch im Nachgang den Aufnahmelink (hier gibt es kein Zeitlimit, bis zu dem das Webinar nachgesehen oder nachgehört werden muss, man hat bei uns dazu alle Zeit dieser Welt) sowie eine TN-Bestätigung von uns per e-mail zugesandt (Teilnahme ist vorausgesetzt).
Preis je TN: € 156,00 (inklusive USt).
Über Ihre Anmeldung freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Übrigens: "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" findet normalerweise zweimal pro Quartal statt, einmal vormittags (9 bis 11 Uhr) und auch einmal abends (18:30 bis 20:30).
Es handelt sich um eine sehr günstige Möglichkeit, in der Personalverrechnung zeitnah während des Kalenderjahres auf dem Laufenden zu bleiben und dazu auch noch die fachliche Nachbetreuung genießen zu dürfen. Mir ist sehr bewusst, dass das Lesen der Fachliteratur zeitlich nicht immer möglich ist. Aber eine "bewusste Auszeit" für diesen Vortrag kann da sehr viel wettmachen.
Diese Veranstaltung muss NICHT im Abo gebucht werden.
Ankündigung:
Die Termine für das dritte Quartal 2026 lauten:
16.09.2026 von 9 bis 11 Uhr
22.09.2026 von 18:30 bis 20:30
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| Eine aktuelle Information zum jüngsten (angeblichen) KV-Abschluss der Angestellten in Arztordinationen Wiens |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.05.2026, 09:28 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Vor einigen Wochen wurde publik, dass es in Bezug auf den genannten Kollektivvertrag zu einem - in Personalverrechnerkreisen sehr umstrittenen - Abschluss gekommen sein soll.
Interessanterweise sind jene verlinkten Inhalte, die ursprünglich von der Arbeitgeberverhandlungsseite dankenswerterweise zur Verfügung gestellt wurden, nicht mehr aufrufbar (auch schon seit ein paar Wochen).
Heute wurde mir der Inhalt einer Antwort der Ärztekammer vom gestrigen Tage zugespielt, die folgenden Inhalt trägt:
"Die Gewerkschaft GPA und die Kurie niedergelassene Ärzte arbeiten derzeit mit höchster Priorität an der finalen Veröffentlichung der betreffenden Kollektivverträge. Die noch offenen Informationen werden Ihnen ehestmöglich zur Verfügung gestellt.
Sobald die unterzeichnete Endfassung vorliegt, werden wir unsere Mitglieder im Zuge eines Schreibens informieren und die Kollektivverträge im Downloadbereich unserer Homepage zur Verfügung stellen.
Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis."
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Wir leben - in der Tat - in "aufregenden Zeiten".
Zusätzliches Öl möchte ich mit dieser Nachricht aber nicht ins Feuer gießen.
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| Geplante Novelle des BMSVG, PKG und BPG |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.05.2026, 11:08 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Geplante Novelle des BMSVG, PKG und BPG
Die Neuerungen im Überblick:
Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des Pensionskassengesetzes sowie des Betriebspensionsgesetzes (BPG) sollen diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen werden:
- Übertragungsmöglichkeit der Betrieblichen Vorsorge in eine bestehende Lebensversicherung,
- Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im PKG,
- Einführung eines Rechtsanspruchs im BMSVG zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV,
- Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und
- Erhöhung der Liegedauer,
- Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten,
- Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag (Anhebung der Barwertfreigrenze).
- Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz.
Sind diese Änderungen für die Lohnverrechnung wichtig?
Ich würde so formulieren: diese Änderungen sind interessant, aber für die Lohnverrechnung elementar wichtig sind sie möglicherweise eher nicht.
Es kann sein, dass durch die Bewegung, die in die Landschaft der Betrieblichen Vorsorge kommt, dann die eine oder andere Frage dazu in der Personalverrechnung landet oder man auch selber auf diese Veränderungen vorbereitet sein möchte (zB. dass man sich betreffend seine Betriebliche Vorsorge individuell für eine Anlageform mit höherer Rendite, aber auch höherem Verlustrisiko entscheiden kann).
Hier geht es zum Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs (WIKU Passwort wird dazu benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/1454
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| In memoriam Prof. Wilfried Ortner |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 27.05.2026, 08:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zu Beginn der 90er-Jahre gab es im Wesentlichen drei "Neuerungen-Anbieter" für Zwecke der Personalverrechnung: das WIFI, die Akademie der Steuerberater und die Seminargesellschaft von Ueberreuter.
Da Letztere immer in Linz (Hotel Schillerpark) gastierten, wollte ich mir damaligen "Shooting-Star" Wilfried Ortner, der gerade sein Buch "Personalverrechnung in der Praxis" in der Neuauflage bei eben diesem (auch) Verlag herausgegeben hat, persönlich anhören.
Es war jedenfalls ein schicksalshafter Seminartag, weil Prof. Ortner mich in einer Pause dazu ermutigte (ich war damals noch keine 22 Jahre alt), mich als Vortragender beim WIFI OÖ zu bewerben.
Ich habe das dann auch tatsächlich probiert (bei Manfred Hörzi) und es hat auf Anhieb geklappt. Mein erster Kurs (ich war nun 22,5 Jahre) startete mit 4.10.1991, immer freitags von 17 bis 22 Uhr.
Somit verdanke ich Wilfried Ortner sehr vieles, was mein Berufsleben betrifft.
Gestern erreichte mich die traurige Nachricht, dass er bereits am 6.5.2026 diese Welt verlassen hat.
Mit diesen Zeilen möchte ich "Danke" sagen und sein Lebenswerk würdigen. Mit seinem Buch - an dem die Familie Ortner ja gemeinsam gearbeitet hatte - begann eine unvergleichliche Erfolgsstory zum einen und erhielt die Community der Lohnverrechnung, die damals noch weit entfernt war von Internet und Lohnprogrammen, die an Zauberei grenzen, ein Lexikon, welches uns das Arbeiten in der Praxis massiv erleichtert hatte. Wie gesagt: unsere Arbeitsmittel waren die Schreibmaschine, das Fax und die spärliche (nicht immer günstige) Fachliteratur (die nur per Post kam), aus der wir uns die LV-relevanten Inhalte zusammenklabüserten.
Die LV-Welt war damals zwar noch nicht so komplex wie heute (man könnte auch sagen: noch nicht so so unnötig verrückt komplex), aber sie war dennoch schon sehr anspruchsvoll. Meldungen an die Krankenkassen überbrachten wir damals persönlich am Schalter.
Dieses Buch "Personalverrechnung in der Praxis", das seit einigen Jahren im Linde-Verlag erscheint, hat damals die LV-Welt auf ein neues Niveau gestellt und war für die damalige Zeit tatsächlich der Almanach für die Lohnverrechnung (eine Zeit ohne KI und ohne Internet, das darf man nicht vergessen).
Ich verneige mich vor dem Lebenswerk der Familie Ortner und vor dem Menschen "Wilfried Ortner" und wünsche ihm von Herzen, dass er in Frieden ruhen möge. Den Hinterbliebenen und seinen Freunden wünsche ich viel Kraft in diesen schweren Stunden.
https://www.bestattung-grabenhofer.at/st...tion=parte
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