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| Arbeitslosengeld/GmbH-Gesellschafter |
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Geschrieben von: stephhfst - 01.09.2025, 15:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Ein nicht selbständig Erwerbstätiger hat nebenberuflich ein Einzelunternehmen (Handel mit Elektrogeräten). Über die Wintermonate wird er allerdings von seinem Arbeitgeber abgemeldet („stempeln“). Nun ist es so, dass die Zuverdienstgrenzen zum Arbeitslosengeld durch das nebenberufliche Einzelunternehmen überschritten werden. Würde die Gründung einer GmbH dies verhindern? Es würde kein GF-Gehalt ausbezahlt werden und die Gewinne würden vorerst in der GmbH bleiben. Steht dem Steuerpflichtigen dann Arbeitslosengeld überhaupt zu? Steht die Gesellschaftertätigkeit hier im Widerspruch zum Arbeitslosengeld? Die nichselbständige Erwerbstätigkeit bleibt auch neben der GmbH bestehen. Lediglich in den Wintermonaten wird er abgemeldet.
Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Stephanie Hofstetter
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| Nichtverlängerungserklärung durch Arbeitgeber ist keine Arbeitgeberkündigung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 01.09.2025, 13:55 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein befristetes Arbeitsverhältnis erreichte seinen letzten Arbeitstag.
Der Personalist erreichte den Arbeitnehmer nach Dienstschluss telefonisch und teilte ihm mit, dass er am Montag nicht mehr kommen müsste.
Motiv dafür war ein angekündigter Krankenstand aufgrund einer Rehabilitation.
Der Arbeitnehmer focht die Auflösung vor Gericht an und der Fall landete beim OGH.
Ich bringe den Fachartikel über diesen Fall in einer der nächsten Ausgaben meines LV-Magazines. Sie können den Artikel aber gerne schon jetzt lesen und zwar mit dem Premium-Passwort Ihres WIKU-Premium-Abos:
https://www.wikutraining.at/blog/943
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| KV Gastro Sonderzahlung |
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Geschrieben von: wito75 - 01.09.2025, 11:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Kollegen,
im KV-Gastro steht betreffend Sonderzahlungen:
Arbeiter/innen, deren Arbeitsverhältnisse ab 1. 11. 2024 beginnen, haben nach Ablauf des Probemonats pro Kalenderjahr Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Wie ist das genau zu verstehen, wenn jemend genau einen Monat gearbeitet hat (z.B. ein Ferialarbeiter von 1. bis 31. August).
Hat dieser einen aliquoten Anspruch auf die Sonderzahlungen oder erst ab dem zweiten Monat?
Vielen Dank!!
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| WIREG - Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 01.09.2025, 11:03 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Liebe Forumteilnehmer,
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob, wenn eine natürliche Person unmittelbare Kapitalanteile von 24,5% und mittelbare Kapitalanteile von 22,95% an einer GmbH hält, diese dann zusammengerechnet werden müssen. Denn dann würde diese Person m.E. ja wirtschaftlicher Eigentümer mit mehr als 25% sein.
Oder sind die zwei Beteiligungen separat zu sehen, da kein wirtschaftlicher Einfluss besteht.
Vielen Dank für eure Rückmeldung.
Beste Grüße
Manuela
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