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| 11.9.2025: Kick-off der WIKU-Live-Webinar-Herbstsaison 2025: Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.08.2025, 10:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Am 11.9.2025 startet WIKU-Training in die Herbstsaison der Live-Webinare für die Personalverrechnung.
Von 9 bis 12:30 geht es um "Spezialfragen betreffend Sonderzahlungen und sonstige Bezüge aus Sicht der Personalverrechnung".
Dabei werden viele Praxisthemen angesprochen wie zB. folgende Fragen:
1. Woraus besteht eine Sonderzahlung bei schwankenden laufenden Bezügen?
2. Wie ist die Vorgangsweise bei unterjährigem Wechsel von Teil- auf Vollzeit oder umgekehrt (diese Frage wird ab 1.1.2026 in Zusammenhang mit der "neuen" Teilpension wichtig werden).
3. Darf eine Sonderzahlung im Falle entgeltsverkürzter Zeiträume gekürzt werden bzw. worauf kommt es an, ob ja oder nein?
4. Wie kann man sich vor freiwilligen Sonderzahlungen als ungewollte "Dauerläufer" schützen?
5. Wann werden Bonuszahlungen und Provisionen als laufende Bezüge in der Sozialversicherung abgerechnet und wann als Sonderzahlungen? (diese Frage ist auch für die Arbeits- und Entgeltsbestätigung wichtig)
6. Wie wendet man die "Formel 7" richtig an?
7. Was sind die Knackpunkte beim "Kontrollsechstel"?
8. Welche Besonderheiten gibt es bei Abgangsentschädigungen, Vergleichszahlungen, Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen?
9. Worauf kommt es beim Golden Handshake an?
Preis: € 264,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer)
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:
Seminartitel und Datum
Name und E-Mail Adresse des Teilnehmers, Telefonnummer
Rechnungsanschrift, E-Mail Adresse für die Rechnung
Weitere Infos zu Veranstaltungen und Fachliteratur finden Sie auf www.wikutraining.at
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| Grenzüberschreitende Beschäftigung – Kündigungsschutz nur bei Vorliegen eines inländischen Betriebes |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.08.2025, 09:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ein Arbeitnehmer war seit 2018 bei einem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber, zuletzt als „Country Manager Austria“, beschäftigt.
Das Arbeitsverhältnis unterliegt keinem Kollektivvertrag.
Der Arbeitnehmer verrichtete seine Tätigkeit für den Arbeitgeber ständig von Österreich und überwiegend und gewöhnlich von seinem Nebenwohnsitz in Wien aus, während er organisatorisch und hierarchisch in den in Deutschland gelegenen Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert war.
In Österreich hat der Arbeitgeber keinen Betrieb.
Der Arbeitnehmer wurde zum 30. 11. 2023 gekündigt und wollte diese Arbeitgeberkündigung wegen Vorliegens eines verpönten Motivs und wegen Sozialwidrigkeit anfechten.
So entschied der OGH:
Das Ergebnis finden Sie im nachstehend verlinkten (und frei zugänglichen) Beitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/930
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