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| Buchhalterin gesucht !!! |
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Geschrieben von: Silvia - 18.07.2025, 10:23 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Einen schönen guten Tag!
ich bin selbstständige Bilanzbuchhalterin mit Sitz in Stettenhof (Fels am Wagram) und beschäftige derzeit zwei Mitarbeiterinnen. Nun möchte ich mein Team erweitern bzw. verstärken.
Als Unterstützung für unser Team suche ich im Bereich Buchhaltung eine neue Mitarbeiterin bzw. gerne auch eine Kollegin die uns langfristig unterstützen möchte.
Mehr könnt Ihr unter folgendem Link erfahren bzw. hier auch gleich Kontakt mit uns aufnehmen. Bewerbung
Noch einen schönen Tag wünscht
Silvia Kuntner-Mold
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| Buchung der Wartungskosten aus Rücklage – Praxislösung gesucht |
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Geschrieben von: Katarzyna - 18.07.2025, 09:15 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebe Kolleg:innen,
ich habe eine Frage zu einer aktuellen Buchung und würde gerne eure Einschätzung dazu einholen:
Im Jänner und März 2025 wurden zwei Rechnungen für die Wartung einer Wellenrutsche verbucht – insgesamt rund 14.100 €. Beide Buchungen wurden auf Konto Wartung mit Kostenstelle vorgenommen.
Damit ist es in der Kostenstellenrechnung derzeit so ersichtlich, als ob die Kosten aus dem Budget der Kostenstelle stammen würden. Tatsächlich wurden die Maßnahmen jedoch aus Rücklagen finanziert. Es soll also nicht der Eindruck entstehen, dass das operative Budget der Kostenstelle belastet wurde – was buchhalterisch und inhaltlich nicht korrekt wäre.
Mein aktueller Vorschlag: - Storno der bisherigen Buchungen mit Kostenstelle
- Neubuchung auf Konto Wartung , aber mit neutraler Kostenstelle (z. B. 999 – Rücklagenverwendung)
- Auflösung der Rücklage : Rücklage Investitionen an Ertrag aus Rücklagenauflösung
So wäre der Aufwand in der GuV sichtbar, aber nicht mehr auf der falschen Kostenstelle ausgewiesen.
Meine Bitte an euch:
Wie würdet ihr das lösen?- Ist der Vorschlag so korrekt und praxistauglich?
- Oder gäbe es eine bessere, vielleicht elegantere Möglichkeit, dies in RZL korrekt abzubilden?
Das Konto für Wartung verlang eine Kostenstelle
Ich freue mich über eure Erfahrungen und Empfehlungen!
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| Interdisziplinäre Gesellschaft |
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Geschrieben von: rdh - 17.07.2025, 10:02 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Hallo liebe Berufskollegen,
auf Grund stetigem Wachstum ist es leider an der Zeit, eine Kooperation mit einem Steuerberater in Form einer interdisziplinären Gesellschaft anzustreben. Leider ist unsere Interessensvertretung sehr schwach, was das Thema Einreichen für Bilanzbuchhalter betrifft (Steuererklärungen und Firmenbuch) und so steht uns die WKO leider im Weg, Wachstum zu erreichen.
Kennt jemand einen Steuerberater, der bereits mit BiBu eine Interdisziplinäre Gesellschaft führt bzw. Interesse hätte, so eine Kooperation einzugehen. Gerne können wir in Buchhaltung/Bilanzierung/Lohnverrechnung im Bedarfsfall unterstützen.
Rechtsform wäre eine OG angedacht.
Bei Interesse einfach melden: beratung@rdh-bilanzbuchhaltung.at
Vielen Dank.
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| Mitarbeiterprämie 2025 - in der SV als laufender Bezug oder als Sonderzahlung - die letzte Antwort der ÖGK ist nun da! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.07.2025, 14:44 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die nachstehende Frage knüpft an das ausführliche erste Protokoll als weitere Variante an.
Zum ursprünglichen Protokoll gelangen Sie hier:
https://wikutraining.at/blog/856
Frage:
Nehmen wir an, dass der grundsätzliche Status einer Sonderzahlung bei der Mitarbeiterprämie nicht vorliegt, weil zB. der Arbeitgeber sich nicht für die Zukunft (d. h. für kommende Kalenderjahre) festlegen möchte, ob er diese Zahlung unabhängig vom steuerlichen Status gewähren möchte. Es wäre also eigentlich ein laufender Bezug im Bereich der SV.
Er entscheidet sich jedoch dafür, Ende August, (Ende Oktober) und Ende Dezember 2025 je € 300,00 an Mitarbeiterprämie zu gewähren. Also im Zeitpunkt der Gewährung Ende August steht bereits fest, dass es noch ein oder zwei weitere Zahlungen geben wird, die allerdings nicht monatlich "anfallen", sondern in größeren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen, allerdings beschränkt auf das Kalenderjahr 2025. In Wahrheit werden es € 600,00 oder € 900,00 sein, die man auf zwei oder drei Zahlungen aufteilt, um den Status der Sonderzahlung erlangen zu können (so wird der Praxisversuch aussehen).
Würde diese Form der Vereinbarung einer Wiederkehr ausreichend sein, um den Status einer Sonderzahlung zu rechtfertigen oder würde man hier eine Umgehung im Sinne § 539 ASVG "wittern"?
Anmerkung:
Diese Frage habe ich wegen einer möglichen Gewährung der Mitarbeiterprämie an geringfügig Beschäftigte gestellt, da der Status einer einmaligen Zahlung (= SV laufend) im Normalfall zur Überschreitung der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze führt.
Eine allenfalls berechtigte Abrechnung der Mitarbeiterprämie in der SV als Sonderzahlung hingegen würde an der Geringfügigkeit nichts ändern.
Die Lösung dazu bringe ich in der Ausgabe Nr. 12/2025 der WPA (erscheint Ende Juli 2025).
Sie können sie allerdings gerne schon jetzt lesen und zwar als Beitrag im Rahmen des WIKU Premium-Blogs (Sie benötigen Ihr Premium-Passwort dazu), den Sie nachstehend verlinkt finden:
https://wikutraining.at/blog/865
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| Telebankingkonto in Kontoklasse 2 |
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Geschrieben von: blue - 15.07.2025, 17:29 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hi,
kann ich nicht ganz nachvollziehen. In den Standardkontenpläne wird das Konto mit 28.. bzw. 29... vorgeschlagen. Bei Lieferantenzahlungen sehe ich dieses aber in der Klasse 3/Verbindlichkeiten.
Wie seht ihr das?
LG
Andreas
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