| Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
| Benutzer Online |
Momentan sind 45 Benutzer online » 0 Mitglieder » 41 Gäste Applebot, Baidu, Bing, Google
|
| Aktive Themen |
Arbeitgeber-Kasko-Versich...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 16:34
» Antworten: 0
» Ansichten: 18
|
Sachbezug KFZ und gleichz...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Margit H.
Gestern, 15:46
» Antworten: 0
» Ansichten: 18
|
Wichtige Klarstellung des...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 19
|
Überstundenzuschläge der ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:54
» Antworten: 0
» Ansichten: 23
|
Familienbeihilfe für Kind...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Margit H.
Gestern, 14:39
» Antworten: 2
» Ansichten: 45
|
Grenze Kleinunternehmer b...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: TamaraK
Gestern, 07:32
» Antworten: 2
» Ansichten: 50
|
Teilweise bezahlte Sonder...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
10.08.2026, 17:47
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Der VwGH als Dienstreise-...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
10.08.2026, 16:03
» Antworten: 0
» Ansichten: 30
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
09.08.2026, 16:53
» Antworten: 0
» Ansichten: 26
|
Das (neue) Bau-ID-System
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
07.08.2026, 16:32
» Antworten: 0
» Ansichten: 39
|
|
|
| Strittige Eingangsrechnung |
|
Geschrieben von: Kallinger - 28.07.2025, 09:46 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
|
 |
Liebes Team,
folgender Sachverhalt: Der Leistungsempfänger bestreitet eine Rechnung für Stellplatzmiete dem Grunde und der Höhe nach aus dem Jahr 2024 und will daher diese Rechnung nicht in die Buchhaltung bzw Bilanz 2024 aufnehmen. Es gab bereits eine Gerichtsverhandlung ohne Zeugenaussage im Juni 2025, wo dem Leistenden Recht gegeben wurde. Der nächste Verhandlungstermin ist erst im Jahr 2027. Dafür musste der Leistungsempfänger vorab den gesamten Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen im Juni 2025 bezahlen. Es gibt keine schriftliche Mietzinsvereinbarung und der Mandant (=Leistungsempfänger) ist der Meinung, dass der Mietpreis um das 5 fache überhöht und er die Miete mit seiner vorangegangenen Zahlung im Jahr 2024 bereits zur Gänze abgegolten hat. Da es sich um einen 5stelligen Betrag handelt, bin ich mir nun unsicher, ob ich diese Rechnung zur Gänze in der Bilanz nicht berücksichtigen kann. In der Literatur findet man nur Informationen zu strittigen Forderungen. Habt ihr Erfahrungen und wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen? Ich freue mich über eure Rückmeldungen.
|
|
|
| Beendigung einer Beschäftigung mit UEL-Verlängerung und unmittelbar auf Austritt folgt ein Wiedereintritt: Höchstbeitragsgrundlage mal 1 oder mal 2? |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 24.07.2025, 13:42 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Ein wichtiger Nebenschauplatz bei der Abfertigung ALT im Rahmen einer "Änderungskündigung" (Rz 1070 und 1070a LStR 2002)
In einem von mir fachlich betreuten Forum ging es vor kurzem um eine sehr interessante Frage, die ich zum Anlass nahm, diesen mit der Rechtsabteilung der ÖGK zur Sicherheit abzuklären, da es dazu im Expertenbereich zu unterschiedlichen Ansichten kam.
Wenn ein Dienstverhältnis zum DG A beendet wurde und unmittelbar darauffolgend ein Wiedereintritt zum selben Dienstgeber erfolgt (also tatsächlich mit dem nächsten Tag, der auf die arbeitsrechtliche Beendigung folgt), so kann sich eine Kollisionsfrage betreffend die monatliche Höchstbeitragsgrundlage stellen:
Dann nämlich, wenn nämlich aus dem beendeten Dienstverhältnis Nr. 1 noch eine Urlaubsersatzleistung die Pflichtversicherung verlängert und somit zusammen mit den laufenden Bezügen, die aus dem Wiedereintritts-DV stammen, die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (scheinbar) überschritten wird:
Beispiel:
Ende einer arbeitsrechtlichen Beschäftigung (einvernehmliche Auflösung): 31.07.2025
Wiedereintritt beim selben Arbeitgeber: 01.08.2025
SV-Beitragsgrundlage aus UEL laufend für die Zeit von 01. bis 31.08.2025: € 6.000,00
SV-Beitragsgrundlage aus Gehalt aus neuem Dienstverhältnis für die Zeit von 01-08. bis 31.08.2025: € 3.000,00
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Kalenderjahr 2025 € 6.450,00
Die Lösung gibt es in der Ausgabe Nr. 12/2025 der WPA (erscheint Ende der KW 31/2025).
Sie können den kompletten Artikel allerdings schon jetzt als Premium-Artikel lesen (hierzu benötigen Sie Ihr WIKU Premium-Passwort):
https://www.wikutraining.at/blog/880
|
|
|
| Regelmäßige Nachtdienste eines Nachtclubportiers – Schwerarbeit? |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.07.2025, 15:25 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Sachverhalt:
Der Portier eines Nachclubs reklamierte das Vorliegen von Schwerarbeitszeiten.
Seine Dienste verliefen von Donnerstag bis Samstag und dauerten von 20:00 Uhr bis jedenfalls 4:00 Uhr, in aller Regel jedoch bis etwa 4:20 Uhr/4:30 Uhr.
An Sonntagen und Montagen begann er seine Schicht bereits um 14:00 Uhr und beendete seine Tätigkeit „nicht vor“ 4:00 Uhr (Sonntag).
Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte das Vorliegen von Schwerarbeit ab.
Der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof.
So entschied der OGH:
Das Urteil, das in Wahrheit auch Auswirkungen auf die Personalverrechnung hat (jährliche Schwerarbeitsmeldungen) finden Sie in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WPA (diese erscheint Mitte August 2025).
Wer sein WIKU Premium-Passwort zur Hand hat, kann den Premium-Artikel gerne schon jetzt lesen und sich informieren:
https://www.wikutraining.at/blog/879
|
|
|
| Erstattung von Park- und Mautgebühren |
|
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.07.2025, 14:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
 |
Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 2/2025
Frage an die ÖGK:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen für Dienstreisen das eigene Kraftfahrzeug. Es wurde vereinbart, dass wir anstelle des amtlichen Kilometergeldes die nachweislich entstandenen Park- und Mautgebühren erstatten. Wie ist dies steuer- und beitragsrechtlich zu beurteilen? Und was wäre zu beachten, wenn das Kilometergeld vergütet werden würde?
Antwort:
Die Antwort dazu finden Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
|
|
|
|