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| Neue Vorlagen für die Kunden des Vorlagenportals in Kooperation mit Wilhelm Kurzböck (WIKU Training) |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 05.09.2025, 12:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Nach der Sommerhitze wird es wieder rechtlich hitzig werden.
Aus diesem Grund haben Rainer Kraft vom VP - Das Vorlagenportal und ich uns gedacht, dass wir die Zeit nützen, um ein paar praktische Hilfen rund um die "heißen Themen" gemeinsam ausarbeiten.
Siehe dazu auch die "News vom 3.9.2025" auf der Seite des Vorlagenportals:
https://www.vorlagenportal.at/neue-vorla...losengeld/
Und es geht in erster Linie um die Information der Betroffenen, dass (möglicherweise sehr wichtige) Nebenbeschäftigungen mit Wirkung ab 1.1.2026 sehr problematisch werden.
Betroffen sind Menschen, die eine Leistung vom AMS erhalten (Arbeitslosengeld und Notstandshilfe) und daneben geringfügige Beschäftigungen haben sowie Menschen in Altersteilzeit, bei denen mit Wirkung ab 1.1.2026 Nebenbeschäftigungen dazu führen können, dass man dem Arbeitgeber das Altersteilzeitgeld "abdreht" und dem Arbeitnehmer die "gesicherte SV-Beitragsgrundlage".
Ob diese Maßnahmen der Wirtschaft tatsächlich helfen werden bzw. ob sie nicht doch dafür sorgen, dass die Not unter den Betroffenen noch größer wird, möchte ich an dieser Stelle nicht beurteilen müssen.
Aber der Arbeitgeber fragt sich möglicherweise: "wie sag ich es den Betroffenen?". Es geht ihn zwar rechtlich direkt nicht wirklich etwas an, aber die indirekte Wirkung ist mitunter so massiv, dass man sie einer direkten Wirkung gleichhalten kann.
Die neu kreierten Vorlagen sind für die Abonnenten des Vorlagenportals schon abrufbar. Der Reihe nach handelt es sich um folgende Vorlagen:
Information an Arbeitnehmer mit bestehender Altersteilzeit zum 31.12.2025
https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...1-12-2025/
Verbot von Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern während Altersteilzeit (Textbaustein)
https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...-waehrend- altersteilzeit-textbaustein/
Information an Arbeitslose mit bestehender geringfügiger Beschäftigung am 01.01.2026
https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...1-01-2026/
Information an neue geringfügig Beschäftigte betreffend Zuverdienst während Arbeitslosigkeit
https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...losigkeit/
Für meine Kunden gilt:
Diese Vorlagen erscheinen in der Ausgabe Nr. 16/2025 der WIKU Personal aktuell. Weiters werden sie in den Schulungsunterlagen für meine Jour fixe-Termine im September/Oktober 2025 sowie in den "Neuerungen-Schulungsunterlagen 2025/2026" (ab September 2025) abgedruckt sein.
Im Zuge unserer gemeinsamen Webinare (Rainer Kraft und ich) werden wir diese Themen natürlich auch ausführlich besprechen.
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| Deutscher DG stellt DN in Ö einen Firmen-PKW zur Verfügung - wo muss dieser zugelassen werden? |
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Geschrieben von: Ilke - 03.09.2025, 13:02 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck, liebes Forum,
wir betreuen seit Kurzem einen deutschen Lohnklienten, der bisher nur einen Dienstnehmer in Österreich beschäftigt. Für seine Vertriebstätigkeit wird dem DN ein Firmen-PKW zur Verfügung gestellt, den er ausschließlich dienstlich nutzt (halber Sachbezug wird angewandt). Der PKW ist in Deutschland zugelassen.
Nun wurden wir mit der Frage konfrontiert, ob der PKW eigentlich ein österreichisches Kennzeichen benötigt und wie dies zu bewerkstelligen wäre.
Unsere bisherige Recherche hat ergeben, dass dies ein durchaus strittiges Thema ist. Die allgemeine Auskunft auf WKO-Seiten etc ist, dass jemand, der seinen Lebensmittelpunkt in Ö hat, auch hier das Fahrzeug anzumelden hat. Es besteht allerdings keine Betriebsstätte in Österreich, also kann die Firma - soweit wir verstehen - den Wagen gar nicht in Österreich anmelden.
Unabhängig von den verwaltungsrechtlichen Strafen sehen wir die verpflichtende Entrichtung der NoVA als großes Thema sowie etwaige versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Folgen. Weiters befürchten wir, dass das Thema für den DN bei Anhaltung durch die Polizei sehr unangenehm werden könnte.
Wir haben eine sehr interessante Berufungsentscheidung des UFS zu einem ähnlichen Fall gefunden, allerdings liegt diese schon einige Jahre zurück.
Wäre Klient damit vielleicht "aus dem Schneider", wenn auch sein DN mehrmals pro Jahr nach Deutschland fährt und sämtliche Kosten vom DG in Deutschland getragen werden, also der "dauernde Standort" des Fahrzeugs nicht in Ö ist?
Wir sind für alle Infos und Anregungen dankbar, wie in so einem Fall korrekt vorzugehen ist.
Sollte der Fall zu komplex sein und es dazu einer ausführlichen Beratung bedürfen, bitte ich um Kontaktempfehlungen.
Liebe Grüße,
Ilke
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| ATZ-Lohnausgleichsberechnung und (einmalige) MA-Prämie 2025 |
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Geschrieben von: CGV1 - 02.09.2025, 19:04 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (8)
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Lieber Herr Kurzböck, liebe Forumsteilnehmer,
bei der ATZ wird für den Lohnausgleich ein 12-Monats-Zeitraum „ausgewertet“ und prinzipiell ein Durchschnitt des SV-pflichtigen Entgelts (laufend) gebildet.
(Leider) ist die MA-Prämie 2025 iSd § 124b Z 448 EStG (im Gegensatz zu deren „Rechtsvorgängern") nur steuerfrei, woran sich höchstwahrscheinlich nichts mehr ändern wird.
Im Hinblick auf die Geringfügigkeitsgrenze wird empfohlen, sie nicht als klassische Einmalzahlung, sondern z.B. in zwei Teilbeträgen auszuzahlen, um von SV-SZ ausgehen zu können.
Diese Vorgangsweise würde sie dann auch von vornherein aus der ATZ-Berechnung ausscheiden, weil hier SV-SZ-Entgelte nicht relevant sind (siehe den 1/6-Zuschlag, den das AMS zahlt).
Generell könnte man aber die ASVG-Besonderheit, dass Einmalzahlungen als „SV-laufend“ abzurechnen sind, hinsichtlich der ATZ-Berechnung auch insoweit korrigieren, als man sie für die Lohnausgleichsberechnung "trotz SV-laufend" nicht berücksichtigt (egal, ob die Einmalzahlung den Kriterien der MA-Prämie 2025 entspricht oder nicht): Beim ATZ-Lohnausgleich geht es zwar nicht um das „regelmäßige Entgelt“, aber der Lohnausgleich dient doch einem bestimmten Sinn&Zweck und der 12-Monats-Zeitraum will variable Entgelte glätten. Daher gibt es m.E. gute Gründe, Einmalzahlungen generell nicht einzubeziehen, obwohl man sie hinsichtlich SV als „laufend“ abzurechnen habe. Der Lohnausgleich ist im 1. Schritt auch eher der arbeitsrechtlichen Welt zuzuordnen – und da ist eine klassische Einmalzahlung ziemlich genau das Gegenteil vom laufenden Entgelt.
Frage:
Gibt es triftige Gründe, die bei Berechnung des ATZ-Lohnausgleichs gegen eine Nichtberücksichtigung einer (in der SV als „laufend“ behandelten) Einmalzahlung sprechen ?
Gibt es zu dem Thema schon Aussagen / Abklärungen ?
Danke im Voraus für input.
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| Freiwillige Erntehelfer |
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Geschrieben von: andreas - 02.09.2025, 14:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
für freiwillige Erntehelfer, die unentgeltlich und nur kurzfristig und für eine kurze Zeit bei der Ernte mithelfen dürfte ja kein Dienstverhältnis vorliegen. Nur steht einem die Freiwilligkeit ja nicht auf die Stirn geschrieben. Worauf wäre bei der Dokumentation zu achten, damit man keine Probleme bei einer Vor-Ort-Prüfung bekommt? Irgendwelche Tipps oder hat jemand ein Muster / Merkblatt / Literaturhinweise dazu?
Danke & lg,
andreas
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