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| OSS und Vorsteuerabzug bei Kleinunternehmen |
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Geschrieben von: bernadette - 10.09.2025, 22:25 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo,
eine Klientin ist Kleinunternehmerin in Österreich und in der EU OSS-pflichtig. Wir hätten die anteilige Vorsteuer für die OSS-Umsätze (die ja in der EU USt-pflichtig sind) in Österreich in Abzug gebracht.
Gem. Art. 12 Abs. 5 UStG ist der VSt-Abzug für Umsätze, die in anderen EU Staaten ausgeführt werden und der Kleinunternehmerbefreiung unterliegen, nicht möglich. Aber umgekehrt (in Österreich Kleinunternehmen, in der EU USt pflichtig) müsste ja gehen, oder?
LG Bernadette
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| Pfändung |
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Geschrieben von: chr2 - 10.09.2025, 19:46 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrte Kollegen! S.g Hr. Kurzböck!
Frage zu einer Exekution mit Unterhalt
Berechnung der laufende Exekution inkl. Unterhalt verstehe ich. (= mit BMD identisch)
bei einer Sonderzahlung (WR) = Buak Betrieb
wie sind hier die Grundbeträge zu berücksichtigen.
Netto von 1704,42 €
davon hätte ich den allgemeinden Grundbetrag € 1273
und den Unterhalt Freibetrag von 1 Kind € 254,-- abgezogen
= Mehrbetrag
und dann weitergerechnet .
bei der Sonderzahlung darf ich auch die Grundbeträge mitberücksichtigen, die ich auch schon bei der normalen Exekution hatte oder ?
Vielen Danke im Voraus.
Christa Pail
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| Dienstverhältnis zu einem Arbeitgeber ohne Niederlassung am Dienstort in Österreich – Anwendung kollektivvertraglicher Kündigungs- und Isterhöhungsregelungen? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 08.09.2025, 15:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war seit dem Jahr 2016 für ein in Deutschland ansässiges Unternehmen als Außendienstmitarbeiter für den Vertrieb von Fahrrädern in Österreich tätig.
Er betreute dieses Gebiet von seinem Wohnort in Österreich aus und reiste nur alle paar Monate für Besprechungen zum Unternehmensstandort nach Deutschland.
Wäre die Arbeitgeberin in Österreich ansässig, wäre der Kollektivvertrag für Handelsangestellte anwendbar.
Im schriftlichen Arbeitsvertrag wurde auf deutsche Rechtsvorschriften Bezug genommen und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsletzten vereinbart.
Am 18. 10. 2023 kündigte die Arbeitgeberin das Dienstverhältnis zum 31. 1. 2024.
Der Arbeitnehmer machte ein Differenzentgelt in Form einer Kündigungsentschädigung geltend, welches daraus resultierte, dass er der Ansicht war, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist (nach § 20 AngG) hätte eingehalten werden müssen (mehr als fünfjährige Dienstzeit) und das Dienstverhältnis frühestens zum nächstmöglichen Quartalsende hätte enden dürfen (also Ende März 2024), da der Kollektivvertrag für Handelsangestellte nach fünfjähriger kaufmännischer Tätigkeit für den Arbeitgeber nur noch die Quartalskündigung zulässt.
Zusätzlich war strittig, ob der Arbeitnehmer die – nach dem KV für Handelsangestellte vorgesehene – Isterhöhung zum 1.1. hätte bekommen müssen (sein Gehalt lag über dem kollektivvertraglichen Mindestwert.
So entschied der OGH (vor knapp 3 Wochen, also ganz aktuell):
Über die hochinteressante Entscheidung berichte ich in einer der nächsten Ausgaben der WIKU Personal aktuell. Wer das WIKU Premium-Passwort hat, kann den Artikel schon jetzt für seine Praxis verwerten:
https://www.wikutraining.at/blog/955
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| Veränderliche Werte für das Kalenderjahr 2026 im Bereich der Lohnsteuer |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 06.09.2025, 10:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Die "Inflationsanpassungsverordnung 2026" sorgt auch heuer wieder für eine Anpassung einer Menge steuerlicher Werte für die Zeit ab 1.1.2026.
Im Gegensatz zu den Vorjahren sind das bereits die endgültigen Werte, da das Abgabenänderungsgesetz 2026 eine befristete teilweise Rückkehr der "kalten Progression" in Form des "letzten Drittels" der Inflationsrate mit sich brachte.
Diese Werte publiziere ich in der Ausgabe Nr. 15/2025 der WIKU Personal aktuell.
Sie können aber über den nachstehenden Link die Werte jederzeit herunterladen. Für das Öffnen des dort hinterlegten Dokuments benötigt man das WIKU-Premium-Passwort:
https://www.wikutraining.at/blog/950
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| unterschiedliche Einkunftsarten - Verbuchung BMD |
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Geschrieben von: Mario B. - 06.09.2025, 09:41 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Grüß euch,
ich hatte das ehrlich gesagt noch nicht und wollte fragen, ob wer weiß wie das im BMD erfasst wird.
Wenn ich eine natürliche Person (E-A-R) habe die sowohl Einkünfte aus Gewerbebetrieb als auch Einkünfte aus V&V hat, müsste ich das doch irgendwie unterschiedlich erfassen, da es in den Steuererklärungen ja auch getrennt einzugeben ist.
Wisst ihr wie man das macht? Es kann ja nur einen Mandanten geben.
Danke & LG Mario
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