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| Kündigungstermin / Kündigungsfrist |
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Geschrieben von: Manuela - 31.07.2025, 15:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forum-Teilnehmerinnen,
ich bin maximal verwirrt, da ich diese Diskussion noch nie führen musste:
Es gilt KV Handel + Abs IV des Dienstzettels ("Die Kündigungsbestimmungen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen sowie dem Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge im Handel. Während der ersten fünf Jahre der Angestelltentätigkeit kann das Dienstverhältnis jeweils zum 15. oder Letzten eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.")
DN wurde zum 31.7. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen gekündigt. Letzter Arbeitstag somit der 11.9.25.
Laut AK (Info von DN) stimmt der letzte Arbeitstag (11.9.) nicht, sondern ist der 15.9.
Zitat aus dem Schreiben der DN: "Mein letzter Arbeitstag ist lt. AK der 15.09.2025. Bei einer fristgerechten Kündigung (Ihre Kündigung zum 31.07.25 + 6 Wochen = 11.09.25) ist der Kündigungstermin (d.h. der letzte Arbeitstag) aufgrund Absatz IV des Dienstzettels und Kollektivvertrag nur am 15. oder Letzten eines Kalendermonats bei Einhaltung der 6 Wochen Kündigungszeit möglich. Ob die 6 Wochen Kündigungszeit lt. Ihnen am 11.09.25 endet oder lt. meiner Berechnung am 05.09.25 endet, ändert daher nichts an dem Kündigungstermin, welche nur am darauffolgenden 15. oder Letzten des Monats sein kann. (lt. Kollektivvertrag und Dienstzettel Abs. IV)."
Ist das Schreiben der DN einfach falsch oder haben wir einen Fehler gemacht?
Stimmt die Formulierung im Dienstzettel?
Oder ist eventuell die Kündigung schlecht bzw. falsch formuliert?
Text aus dem Kündigungsschreiben: "Mit diesem Schreiben kündigen wir - unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie des Kollektivvertrags für Angestellte im Handel - das mit Ihnen am 1. Februar 2025 begonnene Dienstverhältnis. Die Beendigung erfolgt fristgerecht zum 31.7.2025 mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen. Der letzte Arbeitstag ist somit der 11.9.2025."
lG, Manuela
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| WIKU Live-Webinar zum Thema "Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen aus Sicht der Personalverrechnung" |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2025, 09:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Rahmen dieses Praxis-Live-Webinars für die Personalverrechnung widmen wir uns folgenden Themen:
Sonderzahlungen (Basisbildung, Rückverrechnung, Aliquotierung,...)
abgabenrechtliche Behandlung Erfolgsbeteiligungen („Formel 7“)
spezielle Fragen zum Kontrollsechstel
die steuerfreie Arbeitnehmergewinnbeteiligung
abgabenrechtliche Behandlung von „Golden Handshakes“
Vergleiche, Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen.
Sie erhalten sowohl die eben aktualisierte Fachbroschüre (in PDF-Form) als auch die dazugehörigen Folienhandzetteln.
Für alle WIKU-Live-Webinare gilt:
Fachliche Fragen als Webinarteilnehmer zum vermittelten Stoff entweder gerne über die Zoom F & A-Funktion live im Webinar oder jederzeit per e-mail (auch nach dem Webinar) an mich.
Sie erhalten bei Live-Teilnahme im Nachgang von uns eine Teilnahmebestätigung sowie den Aufnahmelink zur Veranstaltung zum jederzeitigen nochmaligen Ansehen und Anhören.
Termin: 11. September 2025 von 9 bis 12:30
Preis: € 264,00 (inkl. 20 % USt) je Teilnehmer
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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| Teilpension NEU und Altersteilzeit NEU ab 1.1.2026 aus Sicht der Personalverrechnung - ausführlicher Vorabartikel und Vorankündigung betreffend Trinkgeldpauschale NEU |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.07.2025, 21:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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In der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell wird eine ausführliche Analyse der neuen Teilpensionsregelungen sowie der Änderungen zur Altersteilzeit, die mit 1.1.2026 wirksam werden, erscheinen.
Beides geht mit tiefgreifenden Änderungen einher und steht möglicherweise mit dem Ziel des Regierungsprogramms "die Lohnverrechnung vereinfachen zu wollen" in einem gewissen Spannungsfeld.
Wenn Sie Ihr WIKU-Premium-Passwort haben, können Sie den Artikel schon jetzt lesen. Er steht Ihnen über den nachstehenden Link (WeTransfer) zur Verfügung:
https://www.wikutraining.at/blog/888
Den nächsten umfangreichen Artikel plane ich für das Ende dieser Woche und den Beginn der kommenden Woche in Zusammenhang mit den geplanten Änderungen bei der Trinkgeldpauschale. Der Entwurf ist heute in die Begutachtung gegangen.
Dieser Artikel wird dann auch laufend erweitert werden, zumal ich diesbezüglich mit den Sozialpartnern in engem Abstimmungskontakt zwecks praktischer Umsetzungsfragen stehe.
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| Jubiläumsgeld nach dem Angestellten-KV der Metallindustrie – zählen die Dienstjahre oder der Stichtag? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.07.2025, 17:29 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin war von 1. 9. 1989 bis 31. 8. 2024 als Angestellte bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt.
Auf das Dienstverhältnis fand der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung Anwendung.
Das Dienstverhältnis endete durch Dienstgeberkündigung.
Strittig war, ob ihr das Jubiläumsgeld für die 35jährige Betriebszugehörigkeit zustand (so, wie sie das meinte) oder ob sie dafür zumindest auch am 1.9.2024 noch in aufrechter Beschäftigung hätte sein müssen (wie das der Dienstgeber meinte).
So entschied der OGH:
Ich bringe diese Entscheidung in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell. Sie erscheint Mitte August 2025.
Sie können allerdings schon heute gerne den Premium-Artikel dazu lesen (Sie benötigen dazu Ihr WIKU-Premium-Passwort):
https://www.wikutraining.at/blog/887
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| Übernahme von Arbeitern ins Angestelltendienstverhältnis mit böser Überraschung inklusive |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.07.2025, 17:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Wer kennt das Szenario nicht, bei dem jemand, der auch weiterhin überwiegend Arbeitertätigkeit ausübt, dennoch ins Angestelltendienstverhältnis übernommen werden soll. Sei es aus Anerkennung oder deshalb, weil man im Unternehmen nicht mehr zwischen Arbeiter und Angestellten unterscheiden möchte.
Das kann möglicherweise ins Auge gehen und die Personalverrechnung ist davon voll betroffen.
Eine aktuelle OGH-Entscheidung dazu bringe ich in der Ausgabe Nr. 13/2025 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte August 2025).
Sie können den Artikel gerne schon heute lesen und zwar über den nachstehenden Link (Achtung: Premium-Artikel aus dem WIKU Premium-Blog; das WIKU-Passwort wird dazu benötigt):
https://www.wikutraining.at/blog/886
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