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Geschrieben von: Silvia - 12.05.2025, 11:59 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ein Österreicher, der bisher selbstständig und unselbstständig in Österreich tätig war,
wird ab dem Jahr 2025 in Deutschland ein Arbeitsverhältnis mit der Technischen Universität eingehen (kein Grenzgänger).
Stimmt es, dass hier in Österreich die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt?
Zusätzlich wir er seine Selbstständigkeit in Österreich weiter ausführen.
Mittelpunkt der Tätigkeit ist weiterhin Österreich da seine Frau und seine Kinder in Österreich bleiben.
Ist hier auch Rücksicht auf die 183-Tage-Regelung zu nehmen?
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