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Momentan sind 93 Benutzer online » 1 Mitglieder » 89 Gäste Applebot, Bing, Google, Wilhelm Kurzböck
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| Teilrechnungen USt |
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Geschrieben von: chr2 - 01.03.2024, 19:49 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebe Kollegen!
Ich habe folgende Frage.
Klient schreibt Teil- und Schlussrechnungen für ein Bauprojekt.
1. Teilrechnung wird mit einem fertigen Abschnitt an den Kunden mit 1.2.2024 mit USt verrechnet. Bezahlung am 1.3.2024
Meine Frage dazu:
Wann muss ich die USt für diese Rechnung abführen :
bei der Rechnungserstellung mit der UVA 2/2024 oder
bei der Zahlung am 1.3.2024 mit der UVA 3/2024
Ich hätte gesagt, dass ich die Ust mit der Teilrechnungserstellung im 2/2024 abführen muss, da die Leistung dafür ja erbracht ist.
Wie seht Ihr das ?
Danke im Voraus.
LG Christa
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| Umsatzsteuer |
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Geschrieben von: Sandra Nindl - 01.03.2024, 18:21 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Liebe Kollegen!
Eine Wassergenossenschaft bekommt Geld/Unterstützung von den Bergbahnen für die Bereitstellung von Löschwasser. Also nicht den Verbrauch, sondern nur die Möglichkeit der Entnahme.
Ist das steuerfrei oder mit 10% zu versteuern?
Danke für Eure Hilfe.
Sandra
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| Arbeitsunfall Ende Krankengeldanspruch |
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Geschrieben von: Pega - 28.02.2024, 08:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Kollegen!
Ein Dienstnehmer hatte letztes Jahr einen schweren Arbeitsunfall, seit dem krankgemeldet.
Nun läuft der Krankengeldanspruch wegen Erreichen der Höchstdauer aus. Er ist jedoch noch immer krankgeschrieben, bzw. wird Reha machen müssen.
Wie ist der Dienstnehmer in der Lohnverrechnung weiter abzurechnen? BEkommt er noch Entgelt? SInd Meldungen zu machen?
Der Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfall ist ja ereignisbezogen und läuft nicht wieder mit dem Arbeitsjahr an?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG
Petra
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| Kollektivvertragsabschlüsse KW 8/2024 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.02.2024, 09:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsabschlüsse KW 8/2024
A) IV - KV-Abschluss ab 1.1.2024 - Zweijahresabschluss für 2024 und 2025
IST-Gehaltssumme:
Im Jahr 2024 ist die IST-Gehaltssumme um 7,25 % zu erhöhen. Die Erhöhung jener Beschäftigten, die eine IST-Erhöhung erhalten, hat mindestens 175.00 Euro zu betragen.
Im Jahr 2025 ist die IST-Gehaltssumme um die Herbst-Prognose der Jahresinflation 2024 plus 0,65 % zu erhöhen.
Mindestgehälter und Lehrlingseinkommen:
Mit 1.1.2024
Alle Tätigkeitsfamilien steigen um 7,8 %.
Die Lehrlingseinkommen steigen um bis zu 9,27 %
Mit 1.1.2025
Alle Tätigkeitsfamilien steigen um die Herbst-Prognose der Jahresinflation 2024 plus 0,15 %
Die Lehrlingseinkommen steigen um die Herbst-Prognose der Jahresinflation 2024 plus 0,15 %
Sämtliche KV-Zulagen werden 2024 um 7,8 % erhöht
B) Obst-, Gemüseveredelungs- u. Tiefkühlindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2024
Erhöhung der KV- Löhne:
Lohnkategorien 1 + 2 um 8,0 %
Lohnkategorien 3 + 4 um 8,2 %
Lohnkategorie 5 um 8,3 %
Neuer Mindestlohn LK 4: € 2.164,32
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,0 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen um 9,0 %
Erhöhung der Zehrgelder um 7,8 %
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
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| Kurzböck-Support geht in eine Pause! Ab 4.3.2024 wird er wieder fortgesetzt! |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.02.2024, 17:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Lieber Userinnen und User des BÖB-Forums!
Mein Support geht nun in eine Pause.
Natürlich können Sie hier sich weiterhin aktiv untereinander austauschen. Ich selber beteilige mich daran aber nicht (auch nicht rückwirkend).
Noch zwei Hinweise:
Wer das Premium-Abo meines digitalen LV-Magazines WIKU Personal aktuell noch nicht hat, erfährt über den nachstehenden Link Näheres:
https://wikutraining.at/seitenwiku/info_...emium.html
Dieses Magazin ist mein persönliches Magazin und nicht Teil eines Firmengeflechtes oder Konzerns.
Wer mit dem Thema "Altersteilzeit" kämpft:
1. Die Schulungsunterlage zu diesem Thema (die WIKU-Fachbroschüre dazu) ist ab Anfang März 2024 als Printunterlage erhältlich.
2. Wer auch die gestreamten Vorträge dazu möchte, kann gerne das Digitalpaket dazu bei uns bestellen. Dann gibt es die Unterlage als pdf sowie die Vortragsstreams dazu.
3. Wer das PDF-Fachbroschüren-Abo bestellt (hat), erhält diese Unterlage ab Anfang März 2024 als pdf automatisch von uns zugestellt.
4. Wer das "große Fachbroschüren-Abo" hat (das "Digitalpakete-Abo") erhält die PDF-Version der Unterlage sowie die Links zu den Vorträgen auch automatisch zugesandt.
Natürlich wurde die Rechtslage mit den Änderungen per 1.1.2024 in den Unterlagen und Vorträgen abgebildet.
Infos zu den Fachbroschüren-Abos erhalten Sie hier:
https://wikutraining.at/bilderwiku/2024%...gesamt.pdf
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| Krankenstand während UEL |
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Geschrieben von: RobertZgank - 22.02.2024, 10:48 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo liebes Forum,
ich hätte folgende Frage. Ein Dienstnehmer hat das Unternehmen mit 02.02. (arbeitsrechtliches Ende) und ausgeschöpften EFZ-Anspruch verlassen. Bis 23.02. läuft die UEL. Nun hat uns der Dienstnehmer eine Krankenstandsbescheinigung mit Beginn 21.02 und Wiederbestellung für 05.03. übersandt.
Hemmt dieser Krankenstand die UEL, analog wie der Krankenstand den Urlaub unterbricht. Ist hier etwas zu tun oder die Abmeldung zu ändern, oder kann das ignoriert werden.
Vielen Dank für eure Infos.
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| Ergänzende Information zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie) 2024 - Kollektivvertrag für die Metalltechnische Industrie |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 22.02.2024, 10:12 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Ergänzende Information zur Mitarbeiterprämie (Teuerungsprämie) 2024 - Kollektivvertrag für die Metalltechnische Industrie
Die Mitarbeiterprämie wurde nicht in den allgemeinen Teil des IST-Kollektivvertrages aufgenommen, sondern nur bei der Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel.
Das bedeutet, dass sie nur von jenen Unternehmen genützt werden kann, welche die Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohen Personalkostenanteil anwenden können und dort auch nur, wenn es im Rahmen des Interessensausgleichs vereinbart wird.
Weiters gilt diese KV-Bestimmung nicht nur für den FV der metalltechnischen Industrie, sondern auch für alle Fachverbände des Metallsektors (Fahrzeug, NE-Metall, Bergwerke, Gas/Wärme, BG Gießerei).
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