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| PV Berechtigungsumfang Finanzonline |
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Geschrieben von: schnubbel - 02.02.2024, 19:31 - Forum: Berufsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Kollegen und Kolleginnen,
die selbständigen PV haben ja einen sehr eingeschränkten Berechtigungsumfang in Finanzonline.
Ich habe die Vollmachten eingemeldet und sehe auch unter Vertretung Liste die Klienten.
Stimmt es, dass ich keine Kommunalsteuererklärungen als File hochladen kann? Ich erhalte immer die Rückmeldung nach der Einbringung "Die im Identifikationsbegriff eingegebene Steuernummer ist nicht dem Finanzonline-Teilnehmer zugeordnet. Kontrollieren Sie im Block INFO_DATEN die Steuernummer im tag Identifikationsbegriff".
Wie macht ihr das dann? Schickt ihr das File an BiBu bzw. Stb. und er/sie lädt es für euch hoch, oder gebt ihr händisch ein?
Danke für die Rückmeldungen!
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| Jahreslohnzettel L 16 in der Version 2024 als PDF-Formular verfügbar |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.02.2024, 17:00 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Jahreslohnzettel L 16 in der Version 2024 als PDF-Formular verfügbar
Der für das Jahr 2024 Vordruck für den Jahreslohnzettel 2024 ist verfügbar.
Es gibt insgesamt 5 neue Felder, welche die neue "Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung" betreffen sowie ein neues Datenfeld, welches die "pauschale Lohnsteuer" nach § 70 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 betrifft.
Auch das Datenfeld für die "Teuerungsprämie" wurde nun in "Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 447 EStG 1988" umbenannt.
Es sieht derzeit so aus, als ob die neue "Freiwilligenpauschale" eher nicht über den Jahreslohnzettel gemeldet werden muss, weil darüber kein explizites Datenfeld (derzeit) existiert.
Zur Vorlage geht es hier:
https://formulare.bmf.gv.at/service/form...24/L16.pdf
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| Aliquotierung Gehalt Einstiegsmonat - Geringfügigkeitsgrenze überschritten? |
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Geschrieben von: Verena - 02.02.2024, 16:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe in einem Unternehmen das dem KV Angestellte bei Immobilienverwaltern unterliegt einen Eintritt per 17. Jänner 2024.
Der Angestellte hat ein Monatsgehalt von 510,21 €, durch die Aliquotierungsregel im KV (Teiler 26 im Eintrittsmonat) ergibt sich ein Jänner-Gehalt von 294,35 €.
BMD rechnet nun auf 30 Tage hoch und meldet mir ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienstverhältnis, meiner Meinung nach müsste daher die Hochrechnung unterbleiben.
Ist die geringfügige Abrechnung korrekt?
LG Verena
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| Geplante umfangreiche KURZFRISTIGE arbeitsrechtliche Änderungen in Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie - Dienstzettelinhalte müssen überarbeitet usw. |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.02.2024, 09:17 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Nachdem uns die "Work-Life-Balance-Richtlinie" der EU umfangreiche Änderungen in den Bereichen Karenz, Elternteilzeit, Pflegefreistellung & Co mit Wirkung ab 1.11.2023 beschert hatte, steht die nächste "Änderungswelle" als Folge der Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie ins Haus. Es geht im Wesentlichen darum, die Inhalte von Dienstzetteln bzw. Dienstverträgen für Neueintretende zu überarbeiten, weiters ein Recht auf Nebenbeschäftigung zu installieren und eine Klarstellung zu schaffen, dass angeordnete Fortbildung als Arbeitszeit zu werten ist.
Die Änderungen sollen ab dem Tag in Kraft treten, der auf die Verlautbarung im Bundesgesetzblatt folgt. Das wird wohl (oder übel) noch vor Ostern sein.
Über diese Inhalte und noch viel mehr werde ich Sie in der Ausgabe Nr. 4/2024 der WIKU Personal aktuell informieren sowie in der ersten Terminserie des Jour fixe Personalverrechnung für dahoam (22.04.2024 von 9 bis 11 Uhr sowie 23.04.2023 von 18:30 bis 20:30 Uhr) ==> über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
Zu den Materialien, die seit gestern auf der Parlamentsseite zu finden sind, geht es hier:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/X...H3hGyig2jQ
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| Wiederaufnahme Bescheid 2022 AV - Nachzahlung |
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Geschrieben von: PELA - 01.02.2024, 19:30 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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S.g. Kolleginnen und Kollegen,
wieder einmal stehe ich vor einer Aufgabe, die ich so noch nie hatte, aber nur daraus lernt man:
Pensionist (ÖBB) gibt AV 2022 ab, erhält GS, darunter auch die Einmalzahlung zur Teuerung über die AV; Bescheid v. 3.7.23
Am 16.1.24 kommt ein neuer Bescheid 2022 mit einer Nachzahlung; die Einmalzahlung über die AV wird aufghoben, da der Pensionst diese schon
mit der laufenden Pension erhalten hat; warum und wieso geht aus der, nach meiner Ansicht, sehr dürftigen Bescheidbegründund nicht hervor;
Ich rufe das FA an: Erklärung: Die ÖBB hat bei der ersten LZ Übermittlung das "Hackerl" bei der Außerordt. Einmalzahlung nicht gesetzt, und deswegen am 16.11.23 nochmal geschickt; für mich ist es nicht mehr kontollierbar, denn der "alte" LZ ist überschrieben;
Ich rufe die ÖBB an; folgendes Szenario ist korrekt: Auch bei der ersten LZ Ü war das Hackerl gesetzt, nur gab es scheinbar Probleme bei der Datenübermittlung und schien beim FA nicht auf; sehr wohl war aber der steurfreie Betrag auf dem LZ ersichtlich(weitere sonstige Bezüge); das FA hat das irgendwie bemerkt und die ÖBB um nochmalige Übermittlung ersucht;
Grundsätzlich hat der Pensionist 2 mal die Einmalzahlung erhalten, kein Thema; aber erstens ist die Begründung nicht aussagekräftig; zweitens war es kein Fehler der ÖBB und Drittens war die Einmalzahlung auch am ersten LZ schon ersichtlich, nur das Hackerl hat gefehlt; kann man diese Umstände nun einfach so dem Pensionisten umhängen, und die Doppelzahlung rückfordern?
Anbei der Wiederaufnahme Bescheid (2) mit der Begründung, sowie der erste Bescheid (1)
Bescheid Josef 1 .pdf (Größe: 394,2 KB / Downloads: 19)
Danke vorab!
Bescheid Josef 2.pdf (Größe: 386 KB / Downloads: 17)
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