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| KV-Lohnerhöhung Sparte Handel |
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Geschrieben von: Barbara_311 - 07.02.2024, 09:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo!
Ich hätte eine Frage zur KV-Erhöhung beim KV Handel.
Eine Angestellte arbeitet Teilzeit 26 Stunden. (Vollzeit wären 38,5h)
Die KV-Erhöhung sind € 233,- bei Vollzeit
Wie berechne ich hier die KV-Erhöhung für die Teilzeitkraft?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
DANKE
LG
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| Offener Verlustersatz 3 |
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Geschrieben von: AAllinger - 05.02.2024, 10:10 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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ich habe einen offene Verlustersatz3 bei einem Bauunternehmen (noch nicht ausgezahlt) - jetzt kann ich nach den Spätantragsrichtlinien a) einen Ergänzungsantrag auf Umwidmung - oder einen Ergänzungsantrag auf Schadensausgleich stellen - welcher Antrag ist der richtige Antrag - was genau ist der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen, da ha jemand Erfahrungen
Danke im Voraus.
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| Diensterfindungsvergütungen in einer Jahresprämie abgegolten - Hälftesteuersatz möglich? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2024, 09:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Diensterfindungsvergütungen in einer Jahresprämie abgegolten - Hälftesteuersatz möglich?
VwGH vom 11.10.2023, Ra 2022/15/0044
§§ 37 Abs. 1 sowie 38 EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Dass eine Vergütung für Diensterfindungen in Form einer Gewinnbeteiligung erfolgt, womit deren Höhe erfolgsabhängig gedeckelt und eine Belastung des Dienstgebers aus dem Vergütungsanspruch in Verlustjahren ausgeschlossen wird, nimmt ihr nicht den Charakter einer Diensterfindungsprämie.
2. Wurde eine Diensterfindungsprämie im Zuge einer erhöhten Erfolgsprämie gewährt (war die Diensterfindungsprämie gemäß ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung in der Erfolgsprämie enthalten), so lag sehr wohl eine Vereinbarung über eine Diensterfindungsvergütung vor.
3. Ist die Diensterfindungsprämie allerdings - wie im hier entschiedenen Fall - Teil einer allgemeinen Erfolgsprämie, die sich nicht an der konkreten Verwertung der Diensterfindung orientiert, dann muss für die Anwendung der Halbsatzbegünstigung eine Begleitrechnung angestellt werden, inwieweit die Erfolgsprämie im jeweiligen Veranlagungsjahr der Diensterfindung vor dem Hintergrund des § 8 PatG 1970 zuzurechnen ist (was hier auch tatsächlich geschehen, aber vom BFG nicht entsprechend "gewürdigt" wurde).
4. In diesem Ausmaß ist nach dem Gesagten von einem Kausalzusammenhang zwischen der Erfindung und der Prämie auszugehen und kann insoweit auch der "Hälftesteuersatz" (§ 38 iVm § 37 Abs. 1 EStG 1988) im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (unter Beachtung der übrigen notwendigen steuerlichen Voraussetzungen) beantragt werden.
Anmerkung:
Aus dem Text des VwGH-Erkenntnisses kann man sich bei Bedarf auch Anregungen für die relevanten Formulierungen in den konkreten Vereinbarungen und Verträgen bei Bedarf holen.
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