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  Änderung der AuslBG-Verordnung - Working Holiday-Regelung nun auch in Bezug auf die USA
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 19:13 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

§ 1 Z 14a AuslBG-VO regelt mit Wirkung ab 20.02.2024 folgende Ausnahme:

Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben, hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, sofern österreichische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines bilateralen Programmes für berufliche Entwicklung und kulturellen Austausch eine Beschäftigung aufnehmen dürfen

BGBl. II Nr. 59, ausgegeben am 19.02.2024

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/59/20240219

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  Die Berufskrankheiten-Liste wird erweitert und bereinigt
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 19:03 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Berufskrankheiten-Liste wird erweitert und bereinigt

Auf Änderungen in Verbindung mit (Long)Covid wartet man jedoch vergeblich.

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk...024/pk0118

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  Ansteckung einer Schulpsychologin mit Covid-19 – Berufskrankheit?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 18:10 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

OGH vom 21.11.2023, 10 ObS 39/23t

§ 177 ASVG



So entschied der OGH:



1. Bestand der Aufgabenbereich einer Schulpsychologin in der Präventionsarbeit an Schulen, so war sie der besonderen Ansteckungsgefahr (Covid 19) auch unmittelbar ausgesetzt.

2. Der direkte Kontakt mit den Schülern war der primäre Inhalt ihrer Tätigkeit und keine bloß zufällige Begleiterscheinung, wie das etwa beim Verwaltungspersonal eventuell der Fall sein kann.

3. Aufgrund ihrer Tätigkeit in einem der in Spalte 3 der Nr 38 der Anlage 1 genannten Unternehmen genießt sie daher grundsätzlich Versicherungsschutz.

4. Voraussetzung für die Anerkennung als Berufskrankheit ist jedoch, dass ihre Erkrankung auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ursächlich auf die betrieblichen Einwirkungen zurückzuführen ist. Ob das der Fall ist, kann derzeit aber nicht beurteilt werden, weil eben die Frage der Kausalität noch durch Gutachten zu klären ist.


Anmerkung:

Die Berufskrankheitenliste nennt in der Anlage 38 „Infektionskrankheiten“ und benennt dabei die nachstehenden „Orte“, an denen eine Infektion anzuerkennen ist, damit sie auch zu einer Berufskrankheit und in weiterer Folge zu einer Unfallrente führt:

Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.


Covid-19 grundsätzlich als mögliche Berufskrankheit zuzulassen (also egal, in welchem „Unternehmen“ bzw. in welcher Art von Unternehmen man sich diese Infektion zuzieht), dürfte aus gesetzlicher Sicht in nächster Zeit keine Umsetzungsunterstützung erfahren.

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  Das steuerliche Aufrollgespenst lässt grüßen: Freigrenze und Sockelbetrag bei Einschleifregelung sollen rückwirkend per 1.1.2024 angehoben werden und ab 2025 jährlich
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 14:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für das Kalenderjahr 2024 wird es voraussichtlich vorerst noch zwei zahlenmäßige Anpassungen im Lohnverrechnungsbereich geben, konkret im Bereich der Lohnsteuer bei den "sonstigen Bezügen":

1. Die Freigrenze für sonstige Bezüge soll von € 2.100,00 auf € 2.447,00 klettern.

2. Der "Sockelbetrag" bei der Einschleifregelung soll von € 2.000,00 auf € 2.330,00 ange-hoben werden.

Diese Änderungsmaßnahme findet sich in einem Initiativantrag vom 31.01.2024 mit dem Titel "Energiekrisenbeitrag-Strom, Energiekrisenbeitrag - fossile Energieträger" und ist als befristete Übergangsregelung für das Kalenderjahr 2024 in § 124b Z 448 EStG 1988 zu finden.

Diese Änderung gilt sowohl im Lohnverrechnungsbereich für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2023 beginnen bzw. vor dem 1. Jänner 2025 enden sowie für die Veranlagung für das Kalenderjahr 2024.

Wurden die höheren Beträge noch nicht berücksichtigt, so ist Aufrollung allerspätestens bis 30. Juni 2024 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dazu vorliegen.

Der Grund für diese "Spätzünder-Anpassung" liegt darin, dass zwischen der "Null-Tarifstufe" sowie der Freigrenze - bedingt durch die inflationsbereinigenden Anpassungen - nicht mehr die notwendige Synchronizitäten bestehen. Das bedeutet, dass man vergleichsweise keine Lohnsteuer bei laufenden Bezügen bezahlt, wo man sich in der "Null-Zone" befindet, aber bei sonstigen Bezügen sehr wohl.

Anmerkung:
Auf die Gesetzwerdung dieser Anpassung muss noch gewartet werden, die vermutlich kurz nach Ostern durch Verlautbarung im Bundesgesetzblatt realisiert sein wird.
Da § 124b Z 448 EStG 1988 den Arbeitgeber zur Aufrollung in Bezug auf SEINE Arbeitnehmer verpflichtet, kann davon ausgegangen werden, dass die Aufrollverpflichtung im Falle von Austritten, bevor die technische Möglichkeit dazu eingerichtet wurde, nicht besteht.

Zudem soll es für Jahre ab 2025 zu einer "Dauerlösung" in Form einer jährlichen Anpassung von Freigrenze und Sockelbetrag bei der Einschleifregelung kommen.

Zu Gesetzesentwurf und Materialien geht es hier:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3824

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  Bildungskarenz: für Habilitationsprojekt gibt es kein Weiterbildungsgeld
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 10:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

VwGH vom 28.11.2023, Ra 2023/08/0011
§ 26 AlVG

So entschied der VwGH:

1. § 103 UG 2002 regelt unter der Überschrift „Habilitation“ das Verfahren und die Voraussetzungen der Erteilung einer Lehrbefugnis (venia docendi) für ein ganzes wissenschaftliches oder künstlerisches Fach. Der Antrag ist an das Rektorat zu richten.

2. Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis ist der Nachweis einer hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation und der mehrmaligen Lehrtätigkeit an anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zum Nach-weis der didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers.

3. § 103 Abs. 2 UG 2002 fordert als Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis somit kumulativ einen Nachweis einer hervorragenden wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifikation und den Nachweis der didaktischen Fähigkeiten der Bewerberin oder des Bewerbers (vgl. VwGH 28.10.2015, 2013/10/0160).

4. Der Beurteilung, ob im Hinblick auf das beantragte Habilitationsfach eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Qualifikation nachgewiesen wurde, sind die als Habilitationsschrift eingereichten schriftlichen (oder künstlerischen) Arbeiten - die mit dem Habilitationsantrag vorgelegten Arbeiten - zugrunde zu legen (vgl. VwGH 8.3.2018, Ra 2016/10/0045, mwN).

5. Der Besuch von Ausbildungseinheiten (Kursen, Seminaren), in denen Bewerberinnen und Bewerber auf die Habilitation vorbereitet bzw. bei Erstellung der einzureichenden Arbeiten betreut werden, ist dagegen in § 103 UG 2002 nicht vorgesehen.

6. Die für die Erlangung der Habilitation erforderliche selbständige Erstellung von schriftlichen (oder künstlerischen) Arbeiten bzw. die eigenständige Vorbereitung darauf stellt im Sinn der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs aber keine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme nach § 26 Abs. 1 Z 1 AlVG dar.

7. Ausschließliche Lernzeiten und Prüfungsvorbereitung im Rahmen eines Selbststudiums außerhalb von Ausbildungseinrichtungen können diese Voraussetzungen daher nicht erfüllen.

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  Kollektivvertragsabschluss IT-KV für 2024 und 2025
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.02.2024, 09:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragsabschluss IT-KV für 2024 und 2025

Die Daten zum Abschluss finden Sie über den nachstehenden Link:

https://www.wko.at/oe/information-consul...4_und_2025

Ein diesbezügliches FAQ ist in Ausarbeitung und soll demnächst ONLINE gehen.

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate - KW 7/2024 (Premium-Video)
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.02.2024, 15:41 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohnupdate - KW 7/2024 (Premium-Video)
 
https://vimeo.com/914147091

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  WIKU Personal aktuell Nr. 3/2024 - die Begleitvideos
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.02.2024, 14:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKU Personal aktuell Nr. 3/2024 - die Begleitvideos

Das Kurzüberblicks-Video:
https://vimeo.com/914130544

Das Schulungsvideo mit den Details (Premium-Passwort benötigt):
https://vimeo.com/914131174

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  Vereine
Geschrieben von: Silvia K. - 17.02.2024, 19:31 - Forum: Berufsrecht - Antworten (4)

Liebe Kolleg:innen,

mich beschäftigt das Thema Vereine gerade sehr. Welche Berufsrechte haben wir in diesem Zusammenhang bzw. wo liegen die Grenzen?

- laufende Buchhaltung und Jahresabschluss bzw. ev. auch UVA innerhalb der üblichen Grenzen erscheint mir soweit klar als zulässig
- ebenso die Leistungen iZm mit Registrierkasse, SV und Lohnverrechnung
- mit dem neuen Gemeinnützigkeitsreformgesetz gibt es ja deutliche Erleichterungen für die Aufnahme in die Liste der begünstigten Spendenempfänger. die Übermittlung der entsprechenden Erklärung scheint aber Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen vorbehalten zu sein. 

Bei folgenden Punkten bin ich aber noch unsicher:
- Übermittlung von Spendenmeldungen
- Kann ich meine Leistungen auch verrechnen, wenn ich Kassier:in oder Rechnungsprüfer:in des Vereins bin. 

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. 
Silvia

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  Hinweis für die Softwarehersteller: das neue Tarifsystem ist ONLINE - Änderungen Regelpensionsbezieher in vollversicherter Beschäftigung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.02.2024, 16:48 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zum neuen Tarifsystem samt Beschreibungen geht es hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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