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  Steuerpflichtige Infektionszulage bei Ordinationsassistentinnen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.02.2024, 09:12 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Steuerpflichtige Infektionszulage bei Ordinationsassistentinnen

BFG vom 04.10.2023, RV/2100594/2022

§ 68 Abs. 5 EStG 1988

So entschied das BFG:

1. Im hier zu beurteilenden Fall wurden von Dienstnehmerinnen einer Arztordination zwar gefährdende Tätigkeiten im Sinne des § 68 Abs. 5 EStG 1988, aber auch administrative Tätigkeiten wie etwa bei der Anmeldung während der Ordinationszeiten, die Patienten- bzw. Terminkoordination vor Ort wie auch telefonisch, die Befunderfassung, Kassenabrechnungen, Rezeptausstellungen, Vor- und Nachbereitungen für Laborarbeiten, Heil- und Hilfsmittelbestellungen und -verteilungen durchgeführt.

2. Somit liegt der Fall wie in BFG RV/7102510/2021 = WPA 8/2022, Artikel Nr. 185/2022, wonach Arbeitnehmer in einer Arztpraxis ausschließlich mit Aufgaben betraut waren, die mit einer permanenten Infektionsgefahr verbunden sind, und es sich erübrigt, darüber Aufzeichnungen zu führen, um die Steuerfreiheit der gewährten, kollektivvertraglich festgelegten Gefahrenzulage zu gewährleisten, nicht vor.

3. Damit ist auch das Argument, dass während der Ordinationszeiten permanent das Risiko eines "In-Berührung-Kommens" mit infektiösem Material bzw. mit Patienten mit in-fektiösen Erkrankungen besteht, widerlegt.

4. Um die laut Kollektivvertrag ausbezahlte Gefahrenzulage steuerfrei auszahlen zu können, bedarf es des Nachweises, dass die betroffenen Dienstnehmer überwiegend und damit zu mehr als der Hälfte der gesamten Arbeitszeit, für die eine Zulage gewährt wird, mit gefährdenden Tätigkeiten betraut wurden.

5. Dieser Nachweis ist hier aber nicht erfolgt, da einerseits keine Aufzeichnungen darüber geführt wurden und andererseits auch eine Schätzung durch die betroffenen Ordinationsassistentinnen selber nicht zu dem Arbeitgeber gewünschten Ergebnis geführt hat.

6. Zum Einwand im Vorlageantrag, dass gerade in Zeiten einer Pandemie jeglicher Patientenkontakt für Mitarbeiterinnen einer Landarztpraxis eine außergewöhnliche Gefährdung darstellen würde, die sich nicht wie andere Dienstnehmer durch Home-Office oder andere Schutzmaßnahmen entziehen hätten können, wird auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach eine Gefahrenzulage iSd § 68 EStG 1988 eine typische Berufsgefahr abgelten muss (vgl. VwGH 19.3.1985, 84/14/0180).

7. Bei der angesprochenen Pandemie kann jedoch nicht von einer typischen Berufsgefahr für Ordinationsassistentinnen in Arztpraxen gesprochen werden, da von dieser Erkrankung nach den jeweiligen Umständen die gesamte Bevölkerung mehr oder weniger stark bedroht wird.

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  Neue Sachbezugsbewertung bei Zinsvorteilen - Anfragebeantwortungen des BMF vom 7.2.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.02.2024, 16:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Neue Sachbezugsbewertung bei Zinsvorteilen - Anfragebeantwortungen des BMF vom 7.2.2024

https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern...lehen.html

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  KV-Lohnerhöhung Sparte Handel
Geschrieben von: Barbara_311 - 07.02.2024, 09:55 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo!

Ich hätte eine Frage zur KV-Erhöhung beim KV Handel.

Eine Angestellte arbeitet Teilzeit 26 Stunden. (Vollzeit wären 38,5h)
Die KV-Erhöhung sind € 233,- bei Vollzeit

Wie berechne ich hier die KV-Erhöhung für die Teilzeitkraft?

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

DANKE
LG

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  Neues Abkommen über soziale Sicherheit mit Quebec mit Gültigkeit ab 1.2.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.02.2024, 09:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Neues Abkommen über soziale Sicherheit mit Quebec mit Gültigkeit ab 1.2.2024
 
Mit 01.02.2024 tritt ein neues Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Republik Österreich und Quebec im Bereich der sozialen Sicherheit in Kraft.
 
Es wurde am 05.12.2023 im Bundesgesetzblatt III Nr. 199/2023 verlautbart.

Das vollständige Abkommen sowie den Leitfaden "Wer ist wo versichert"  finden Sie hier:
 
 
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
 
 
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Änderungskündigungen können unwirksam sein
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.02.2024, 09:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Auch Änderungskündigungen können sozialwidrig sein.

Entscheidend dabei ist, ob das Änderungsangebot zumutbar ist oder nicht.

Dabei spielen auch die Arbeitsbedingungen neben dem Entgelt eine Rolle.

Auch wenn die Entgeltseinbuße im hier vom OGH aktuell entschiedenen Fall nicht dazu geführt hätte, dass der Arbeitnehmer seine Fixkosten nicht mehr bedienen hätte können, so war die angebotene „Degradierung“ vom Aera-Manager zum Reiseberater hier auch vom Ansehen und den übrigen Arbeitsbedingungen als „unzumutbar“ anzusehen.

Die ausführliche Darstellung dieser Entscheidung finden Sie in der Ausgabe Nr. 4/2024 der WIKU Personal aktuell. Wenn Sie das Premium-Abo dieses Magazines haben, so können Sie den Artikel schon jetzt lesen. Sie benötigen dazu das Premium-Passwort (siehe beiliegender Artikel).



Angehängte Dateien
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  Erweiterung des WEBEKU-Services
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.02.2024, 10:51 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: ÖGK-Newsletter Nr. 2 vom 29.01.2024

Das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) stellt nunmehr die Web-Services „Beitragskonto“ und „Versicherungsnummer abfragen“ auf der Produktion via Unternehmensserviceportal (USP) zur Verfügung.

Die dazugehörigen Schnittstellenbeschreibungen zur Anbindung an Ihre Software finden Sie hier bzw. wenden Sie sich an Ihren Softwarehersteller.

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz für ein Dienstverhältnis nach deutschem Recht
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.02.2024, 10:30 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Vergütungsanspruch nach dem Epidemiegesetz für ein Dienstverhältnis nach deutschem Recht

Der VwGH hat vor kurzem entschieden, dass ein deutscher Arbeitgeber die Möglichkeit hat, einen Vergütungsanspruch nach dem österreichischen Epidemiegesetz bei jener österreichischen Behörde einzubringen, die den in Österreich wohnhaften  (aber in Deutschland nach deutschem Arbeitsrecht beschäftigten) Arbeitnehmer abgesondert hat.

Allerdings ist dabei jener Betrag in Abzug zu bringen, welcher dem deutschen Arbeitgeber nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz als Vergütung zugestanden wäre. Eine Ablehnung dieser Vergütung durch die deutsche Behörde, weil die Absonderung nicht durch die deutsche Behörde erfolgt ist, wäre gemeinschaftswidrig.

Der gesamte Artikel

1. wird in der Ausgabe Nr. 4/2024 der WIKU Personal aktuell erscheinen und

2. ist schon jetzt für die Premium-Abonnent:innen der WIKU Personal aktuell über die beigelegte passwortgeschützte Datei einsehbar. Sie benötigen das Premium-Passwort Ihres WIKU Personal aktuell Premium-Abos.

Information zu diesem Abo finden Sie hier:

https://wikutraining.at/seitenwiku/info_...emium.html



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  Das Steuerbuch 2024 - eine Hilfe für die Arbeitnehmerveranlagung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2024, 19:55 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Steuerbuch 2024 - eine Hilfe für die Arbeitnehmerveranlagung


https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:c401d88c-b...ch2024.pdf

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  Krank im Urlaub - ÖGB klärt auf
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.02.2024, 15:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Krank im Winterurlaub: ÖGB klärt wichtige arbeitsrechtliche Fragen | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund, 05.02.2024 (ots.at)

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  Offener Verlustersatz 3
Geschrieben von: AAllinger - 05.02.2024, 10:10 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (1)

ich habe einen offene Verlustersatz3 bei einem Bauunternehmen (noch nicht ausgezahlt) - jetzt kann ich nach den Spätantragsrichtlinien a) einen Ergänzungsantrag auf Umwidmung - oder einen Ergänzungsantrag auf Schadensausgleich stellen - welcher Antrag ist der richtige Antrag - was genau ist der Unterschied zwischen diesen beiden Anträgen, da ha jemand Erfahrungen
Danke im Voraus.

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