Es ging um ein "Lohndumping-Verfahren", welches vor dem VwGH gelandet war.
Konkret war strittig, ob bestimmte von der Finanzpolizei (im Auftrag des Amtes für Betrugsbekämpfung" auf der Baustelle angetroffenen Arbeitnehmer in die Beschäftigungsgruppe IIIc als Eisenbieger einzustufen und zu entlohnen waren oder doch nur als "Bauhilfsarbeiter" gemäß Beschäftigungsgruppe IV.
Der Unterschied betrug ca. € 2,00 je Arbeitsstunde.
Es ging um einen Arbeitgeber mit Sitz in Polen, dessen Arbeitnehmer zur Sanierung der Aurachtalbrücke (A 1) eingesetzt wurden.
So entschied der VwGH:
Lesen Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 7 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
Fraglich war (und nicht ganz schlüssig beauskunftet wurde bisher) die Frage, welcher Wert im Falle von gebraucht angeschafften KFZ heranzuziehen ist und zwar in Bezug auf das auf dem L 16 neu geschaffene Feld "Anschaffungskosten Kfz zum 31.12."
Antwort:
Die Antwort finden Sie über den nachstehend verlinkten und frei zugänglichen Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs:
Erfolgreiche Bilanzbuchhalterkanzlei aus dem Salzkammergut sucht zur weiteren Expansion eine Steuerberster die interdisziplinäre Gesellschaft und in weiterer Folge gerne als Kooperation
Wir schätzen ehrliche Kommunikation auf Augenhöhe und persönliche Beratung.
Entlohnung nach Vereinbarung, Fixum Plus Beratungsanhängiges Honorar.
folgender Sachverhalt:
Ein Bauunternehmer (Einzelunternehmer) hat seinen Sohn als Baggerfahrer (BUAK-pflichtig) beschäftigt; die Lohnverrechnung habe ich erst vor Kurzem übernommen.
Der vorherige Steuerberater hat nie darauf geachtet, ob die Arbeitszeit auch richtig erfasst wird, sondern immer nur die geleisteten Stunden abgerechnet. Es ist nun so, dass immer geschaut wird, dass innerhalb eines Monats die Soll-Arbeitszeit passt. Wird mehr gearbeitet, werden diese Stunden als Zeitausgleich berücksichtigt und mit dem Faktor 1,5 aufgewertet. Also eigentlich wird als Durchrechnungszeitraum 1 Monat gesehen; Vereinbarung hierzu gibt es keine.
Ist das rechtens? Könnte es arbeitsrechtliche Probleme geben? Ist bei den ZA-Stunden etwas zu berücksichtigen? Müssen diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verbraucht bzw ausbezahlt werden? Oder wird dies alles nicht so genau beachtet, weil es sich um ein Familienmitglied handelt?
Arbeitsrechtlich bin ich leider (noch) nicht so gut aufgestellt, daher bitte ich um kurze Rückmeldung, worauf ich achten muss.
Die Arbeitszeiterfassung für März habe ich angehängt.
Evtl könnte mir auch jemand ein Seminar zu diesem Thema empfehlen.