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KV EMI – Jubiläumsgeld – Dienstzeiten und Fälligkeit |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 28.08.2024, 17:16 - Forum: News & wichtige Infos
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OGH vom 26.06.2024, 8 ObS 2/24p
Kollektivvertrag für die eisen- und metallverarbeitende Industrie
So entschied der OGH:
1. Punkt V (Betriebszugehörigkeit) des KV EMI regelt, dass für Zwecke der Ermittlung von Ansprüchen, die von der ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig sind, Unterbrechungen von maximal 90 Kalendertagen zu einer Zusammenrechnung dieser Beschäftigungszeiten führen.
2. Die Zeiträume der (unschädlichen) Unterbrechungszeiten bleiben hingegen ohne Berücksichtigung (werden nicht hinzugerechnet).
3. Dies gilt insoweit auch für die Ermittlung des kollektivvertraglichen Jubiläumsgeldes (Punkt XVIII A).
4. Was die Fälligkeit betrifft, so tritt diese beim Jubiläumsgeld bis zum Letzten des Folgemonats ein, weil Punkt XV 4 Satz 2 nach Ansicht des OGH (Fälligkeit bis zum Letzten des Folgemonats) auch für Jubiläumsgelder zur Anwendung zu gelangen hat.
Praxisanmerkung:
Es handelte sich hier um einen Insolvenzfall und dabei rang man um die Frage, ob der Jubiläumsgeldanspruch außerhalb der 6-Monate-Frist schon fällig war (also weiter zurücklag als 6 Monate vor der Insolvenzeröffnung) oder noch innerhalb der 6-Monate-Frist. Da zählte jeder „Millimeter“, damit der IE-Fonds zahlen musste. Der Arbeitnehmer gewann dieses Verfahren.
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Fristensprung während der Kündigungsfrist – welche Kündigungsfrist ist maßgeblich auch beim gerechtfertigten vorzeitigen Austritt |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 26.08.2024, 10:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Handelsangestellte war von 19.6.2007 bis 2.6.2022 bei Ihrem Dienstgeber beschäftigt.
Das Dienstverhältnis wurde durch einen gerechtfertigten vorzeitigen Austritt beendet, da über das Vermögen des Dienstgebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden war (Austritt gemäß § 25 IO).
Betreffend die Dauer der für die Höhe der Kündigungsentschädigung maßgeblichen Kündigungsfrist stand sie an der Schwelle von 3 Monaten auf 4 Monate.
Der Insolvenzfonds sowie beide Unterinstanzen waren der Ansicht, dass die Kündigungsentschädigung noch auf Basis der 3 Monate zu berechnen wäre, wenngleich der Kündigungsentschädigungszeitraum über den 1.6.2022, der die Vollendung des 15. Dienstjahres (4 Monate Kündigungsfrist) hinausging.
Der Fall landete vor dem OGH.
Das Thema hier lautet also: Welche Frist gilt, wenn zwischen dem Ausspruch der Arbeitgeberkündigung und dem anvisierten Ende der Frist ein "Fristensprung" stattfindet.
Über diesen Fall berichte ich in der Ausgabe Nr. 16/2024 der WIKU Personal aktuell(erscheint Ende September 2024),
Wenn Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell haben, so können Sie mit dem dazugehörigen Passwort den Artikel schon jetzt gerne lesen:
https://wikutraining.at/blog/226
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Minutengenaue Abrechnung eines Nachtarbeitszuschlages eines Autobusfahrers |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 23.08.2024, 13:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Minutengenaue Abrechnung eines Nachtarbeitszuschlages eines Autobusfahrers
Zeiterfassungen, welche geleistete Arbeitszeiten abrunden, Arbeitnehmer, die früher zum Arbeitsplatz erscheinen, um für ein paar Minuten einen Zuschlag (Nachtzuschlag) erhalten, Arbeitgeber, die meinen, nur ganze Stunden müssen entlohnt werden.
Da hat sich auch bei mir in den letzten Jahren so manches angesammelt.
Ein aktueller OGH-Entscheid, der so ein Thema im Ergebnis aufgreift, könnte der Grundstein für weitere Diskussionen oder Entscheidungen sein.
Ich bringe den Fall in der Ausgabe Nr. 15/2024. Sie können ihn sich aber gerne schon heute in meinem Premium-Blog als frei zugänglichen Beitrag zu Gemüte führen:
https://www.wikutraining.at/blog/224
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KV Handelsangestellte - Sonderzahlungen |
Geschrieben von: Andrea131 - 22.08.2024, 21:44 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
Bei uns ist die Diskussion entstanden, ob folgende fixe monatlich gleich bleibende Bezüge in die Sonderzahlungen (Urlaubsbeihilfe und Weihnachtsremuneration) einzuberechnen sind (zusätzlich zum normalen Gehalt), anwendbar ist der KV für Handelsangestellte:
Autozulage: 1000€ werden monatlich dem Dienstnehmer bezahlt (statt einem Firmen PKW fährt der DN mit seinem privaten PKW und bekommt dafür einen abgabenpflichtigen Zuschuss)
Essenszuschuss: monatlich 50€ gleich bleibender fixer abgabenpflichtiger Zuschuss fürs tägliche Mittagessen
Home Zulage: monatlich 80€ gleich bleibender abgabenpflichtiger Zuschuss um Internetkosten zu decken
Home Office Pauschale: 40€ monatlich gleich bleibender abgabenpflichtiger Zuschuss für Kompensation sonstiger durch Home Office entstandene Kosten (durch zu wenig aufgezeichnete HO Tage bleibt Zuschuss immer abgabenpflichtig).
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
LG
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