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| Vertretungskosten eines Hausbesorgers sind von der Hausbesorgerpauschale umfasst |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.12.2023, 10:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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VwGH vom 20.09.2023, Ra 2022/13/0049
§ 16 Abs. 3 EStG 1988
§ 17 Abs. 6 EStG 1988
So entschied der VwGH:
1. Macht ein dem Hausbesorgergesetz unterliegender Hausbesorger in seiner Steuererklärung Vertretungskosten als Werbungskosten geltend, so kann das „Berufsgruppenpauschale“ (§ 17 Abs. 6 EStG 1988; hier: Hausbesorgerpauschale) nicht noch parallel dazu geltend gemacht werden.
2. Aufwendungen für Vertretungskosten sind von der Pauschalierung umfasst.
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| Schichtzulagen - arbeitsfreier Feiertag |
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Geschrieben von: Christoph0105 - 28.12.2023, 13:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
hätte folgende Frage (KV metalltechnische Industrie ARB):
Arbeitnehmer/innen erhalten bei Schichtarbeit für die 2 Schicht pro Stunde eine Schichtzulage. Wenn jetzt in einer Woche ein Feiertag ist (zB Montag = arbeitsfreier Feiertag) kommt dann die Schichtzulage zusätzlich zu den Schnitten (Ausfallspr.) zur Auszahlung, obwohl an diesen arbeitsfreien Feiertag nicht gearbeitet wurde?
Danke
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| Irrtümliche Verwendung des Meldedatensatzes Vorabanmeldung fallweise Beschäftigter für nur einen Tag |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.12.2023, 13:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Irrtümliche Verwendung des Meldedatensatzes Vorabanmeldung fallweise Beschäftigter für nur einen Tag
VwGH vom 06.09.2023, Ro 2023/08/0009
§ 33 Abs. 1a Z 1 ASVG
So entschied der VwGH:
1. Verwendete ein Arbeitgeber (irrtümlich) den Meldedatensatz für die „Vorabanmeldung von fallweise Beschäftigten“ und meldete er damit den Dienstnehmer am 12.12.2021 (nur) für den 13.12.2021 an (und somit nicht „ab dem 13.12.2021“) und wurde der Arbeitnehmer von den Prüforganen der Abgabenbehörden des Bundes am 14.12.2021 arbeitend angetroffen, so lag für diesen Tag keine gültige Anmeldung vor.
2. Daran änderte es auch nichts, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – nachdem er seinen Irrtum nach der Betretung bemerkt hatte – am 14.12.2021 nach der behördlichen Betretung rückwirkend als „geringfügig Beschäftigten“ mit einer „normalen Anmeldung“ zur Pflichtversicherung anmeldete.
3. Somit ist die Vorschreibung der Beitragszuschläge (€ 600,00 für den Prüfeinsatz, € 400,00 je betretene und nicht angemeldete Person, also hier in Summe € 1.000,00) zu Recht erfolgt.
4. Es kann hier dahingestellt bleiben, ob eine befristete Beschäftigung im zeitlichen Ausmaß von drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen überhaupt eine „fallweise Beschäftigung“ darstellte.
5. Die Organisationsbeschreibung „Datenaustausch mit Dienstgebern“ (DM-ORG) ist - entgegen der ÖGK-Ansicht – zudem keine beachtliche Rechtsquelle.
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