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  Was ist neu im Arbeitsrecht 2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.01.2024, 09:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Was ist neu im Arbeitsrecht 2024

https://www.derstandard.at/story/3000000...recht-2024

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  Abfrage des Beschäftigtenstandes
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.01.2024, 08:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Abfrage des Beschäftigtenstandes

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2023

Immer wieder kommt es vor, dass Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die schon länger nicht mehr im Betrieb sind, arbeitsrechtlich nicht abgemeldet wurden. Betroffen sind vor allem Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die nach einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979 bzw. Väter-Karenzgesetz oder einem Präsenz- bzw. Zivildienst nicht mehr in das Unternehmen zurückkehren. 

Fragen Sie daher bitte regelmäßig Ihren Beschäftigten­stand über das WEB-BE-Kunden-Portal (WEBEKU) ab. Dadurch kann der aktuelle Stand im jeweiligen Betrieb überprüft und eine eventuell fehlende Abmeldung mit dem arbeitsrechtlichen Ende des Beschäftigungsverhältnisses übermittelt werden. 

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Die Auswirkungen des Progressionsabgeltungsgesetzes 2024 auf die Sozialversicherung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.01.2024, 08:43 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Auswirkungen des Progressionsabgeltungsgesetzes 2024 auf die Sozialversicherung

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2023

In den Bereichen Kinderbetreuungskostenzuschüsse, elementare Bildungseinrichtungen und Schmutzzulagen kam es mit Wirkung ab 1.1.2024 auch zu Änderungen im ASVG.

Wie diese im Detail aussehen, das erfahren Sie hier:

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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  Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze während Bildungskarenz – die harten Konsequenzen
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 08.01.2024, 08:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze während Bildungskarenz – die harten Konsequenzen

VwGH vom 06.09.2023, Ra 2022/08/0010
§ 26 AlVG

So entschied der VwGH:

1. Wurde eine Bildungskarenz für die Dauer von 10 Monaten vereinbart und arbeitete die Arbeitnehmerin im viert-, dritt- und vorletzten Monat dieser Bildungskarenz wieder vollversichert (nachdem sie davor geringfügig beschäftigt war) und wurde sie wegen der Betriebsschließung auch im vorletzten Monat der Bildungskarenz gekündigt, so stand ihr das Weiterbildungsgeld insgesamt für die letzten drei Monate der ursprünglich vereinbarten Bildungskarenz nicht mehr zu.

2. Zwar steht eine Dienstgeberkündigung während einer Bildungskarenz dem Weiterbildungsgeld nicht entgegen, jedoch kam es als Folge der Wiederaufnahme der vollversicherten Beschäftigung beim relevanten Arbeitgeber zu einem einvernehmlichen Abgehen von der Bildungskarenzvereinbarung, die insoweit auch noch im letzten Monat der ursprünglichen Bildungskarenzvereinbarung bestanden hatte.

Beispiel:

Vereinbarung einer Bildungskarenz für die Kalendermonate März bis Dezember.

Für die Dauer der Bildungskarenz wurde eine (unschädliche) geringfügige Beschäftigung vereinbart und bis Ende August auch 
ausgeübt.

Für die Zeit ab September bis November arbeitete sie wieder (beim selben Dienstgeber) vollversichert. Sie wurde auch per Ende November vom Arbeitgeber wegen der anstehenden Betriebsschließung gekündigt.

Lösung:

Das Überschreiten der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze ab September führt dazu, dass die Bildungskarenz einvernehmlich beendet wurde (also das Weiterbildungsgeld nicht nur „ruht“, sondern die zu Grunde liegende Bildungskarenz als beendet anzusehen ist).

Aus diesem Grund kommt es auch in Bezug auf den Dezember zu keinem Wiederaufleben des Weiterbildungsgeldanspruchs.


Praxisanmerkung:

Für die Praxis wichtig erscheint der Hinweis, dass das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze parallel zum Weiterbildungsgeldbezug nicht nur die Konsequenz des Wegfalls des Weiterbildungsgeldes für den Überschreitungsmonat hat, sondern zu einer Beendigung der bestehenden Bildungskarenzvereinbarung.

Daher müsste man insoweit eine neue Vereinbarung treffen und beim AMS einen neuerlichen Antrag auf Gewährung des Weiterbildungsgeldes stellen, wenn man die restlichen Monate „retten“ möchte (indem man während dieses Zeitraumes gar nicht mehr erwerbs-tätig ist oder maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze ein Entgelt erzielt).

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  WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 1/2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.01.2024, 19:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

WIKUS wöchentliches Lohnupdate KW 1/2024

Pünktlich zum Start in die Kalenderwoche 2/2024 folgt das Lohnupdate-Video zur Kalenderwoche 1/2024 mit einer Nachlese der Wochen 52/2023 und 51/2023.

Für dieses Video benötigen Sie Ihr Premium-Passwort der WIKU Personal aktuell und zwar jenes für das Kalenderjahr 2024 (wurde von uns am 7.1.2024 per e-mail ausgesandt).

https://vimeo.com/900566610

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  Die Änderungen bei der Altersteilzeit ab 1.1.2024 - Vorabdokument für Premium-Kund:innen der WIKU Personal aktuell
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 07.01.2024, 18:20 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Bei der Altersteilzeit gibt es ein paar interessante Änderungen. Diese werden auch in der Ausgabe Nr. 1/2024 im Detail beleuchtet werden. Diese Ausgabe versenden wir Mitte der Kalenderwoche 3/2024 (geplanter Versandtermin: 17.01.2024).

Vorab können Sie sich - wenn Sie Ihr ab 1.1.2024 gültiges Passwort verwenden (dieses haben wir am 7.1.2024 per e-mail an unsere Premium-Kund:innen versandt) - schon jetzt über diese Änderungen im Detail informieren.

Die Änderungen bei der Altersteilzeit ab 1.1.2024 - Vorabdokument für Premium-Kund:innen der WIKU Personal aktuell - PV Forum (ars.at)

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  ORF-Beitrag ab 1.1.2024 - Unternehmen - Anmeldung bei der ORF-Beitragsservice GmbH erforderlich?
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2024, 15:54 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

ORF-Beitrag ab 1.1.2024 - Unternehmen - Anmeldung bei der ORF-Beitragsservice GmbH erforderlich?

Aktuell besteht eine gewisse Verunsicherung, ob sich Unternehmen, die im Vorjahr Kommunalsteuer entrichtet haben, für den ab 1.1.2024 gültige ORF-Beitrag "anmelden" müssen.

Hierzu findet man auf der relevanten Seite der ORF-Beitragsservice GmbH folgenden Eintrag, der dies verneint:

Welche Betriebe sind beitragspflichtig?

Ab dem Jahr 2024 fällt der ORF Beitrag für jene Unternehmen an, die im Vorjahr Kommunalsteuer kommunalsteuerpflichtig waren.

Laut Gesetz erhält die ORF- Beitrags-Service GmbH die für die Berechnung des ORF Beitrags notwendigen Kommunalsteuerdaten jeweils im April des Folgejahres. Die Höhe der Zahlungsaufforderung ergibt sich aus der gesetzlich festgelegten Staffelung der Kommunalsteuer pro Gemeinde und werden frühestens Ende April an die Unternehmer übermittelt.

Kommunalsteuerpflichtige Betriebe brauchen nichts weiter zu tun. Aufgrund der übermittelten Daten werden Sie von uns korrekt registriert.


Diesen Eintrag finden Sie hier:

https://orf.beitrag.at/firmen

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  Behandlung KFZ-Sachbezug bei GF der in Pension ist
Geschrieben von: Muck Manuela - 05.01.2024, 09:20 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (5)

Guten Morgen Herr Kurzböck,

Ein GF der bereits Pension erhält hat einen KFZ-Sachbezug. 
Wie wird das gehandhabt? Der GF erhält kein Gehalt, er ist "nur" GF in dieser Firma, wo auch das Auto im BV enthalten ist.

Hätten Sie für mich vielleicht einen Hinweis wo dazu Lektüre gibt, ich finde dazu leider gar nichts.

Vielen lieben Dank!
Muck Manuela

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  Kosten für Sondernahrung als außergewöhnliche Belastung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.01.2024, 09:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

VwGH vom 20.09.2023, Ra 2021/13/0025
§ 34 Abs. 6 EStG 1988
§ 4 Verordnung über außergewöhnliche Belastungen

So entschied der VwGH:

1. Zu den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Krankheitskosten zählen nur Aufwendungen für solche Maßnahmen, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig sind.

2. Zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein ärztliches Zeugnis oder ein Gutachten erforderlich.

3. Dies gilt ebenso für die Frage, ob eine in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehende Krankheit vorliegt.

4. Einem ärztlichen Gutachten kann es gleich gehalten werden, wenn ein Teil der angefallenen Aufwendungen von einem Träger der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen wird.

5. Auch Aufwendungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, können dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, wenn sie aus triftigen Gründen medizinisch geboten sind.

6. Die Beweislast dafür trägt der Steuerpflichtige, der selbst alle Umstände darzulegen hat, auf welche die Berücksichtigung bestimmter Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung gestützt werden kann.

7. Wurde dem Sohn eines Steuerpflichtigen eine als Arzneimittel eingestufte Sondernahrung verabreicht, ist dennoch im Sinne der eben dargestellten Grundsätze eine Prüfung der weiteren Voraussetzungen für das Vorliegen von „Kosten der Heilbehandlung“ vor-zunehmen.

8. Grundsätzlich können nach der der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch krankheitsbedingte Mehraufwendungen, die nicht unmittelbar der Behandlung bzw. Linderung der betreffenden - im ursächlichen Zusammenhang mit der Behinderung stehenden - Krankheit dienen, als Kosten der Heilbehandlung im Sinne des § 4 der Verordnung angesehen werden, sofern über die Zwangsläufigkeit dieser Mehraufwendungen ein ärztliches Zeugnis oder Gutachten vorliegt (vgl. zur Zwangsläufigkeit von Mehrkosten für Nahrungsmittel bei Essstörungen VwGH 31.5.2017, Ro 2015/13/0023).

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  Anhebung der Dienstgeberabgabe nach dem DAG mit Wirkung ab 1.1.2024
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.01.2024, 19:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Quelle: ÖGK-Magazin DGservice Nr. 4/2023

https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal

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