Ein zusammenfassender Artikel mit einigen interessanten Details beschäftigt sich mit der fallweisen Beschäftigung.
Unter anderem wird dabei auch auf ein Detail eingegangen, auf welches ich kürzlich in den von mir betreuten Fachforum bei der Unterscheidung von fallweisen Beschäftigten und kurz Befristeten hingewiesen hatte.
Die vierte aktualisierte Schulungsunterlage aus dem WIKU-Shop seit 1.7.2023. Sie trägt den Titel "Spezialfragen zum Thema Arbeitszeit ".
Sie umfasst knapp 150 Seiten, weist ein umfangreiches Inhalts- und Stichwortverzeichnis auf und behandelt sowohl Basis- als auch Spezialthemen.
Sie wird zudem im Rahmen der WIKU-Personalverrechungsakademie (Lehrgangsstart Jänner 2024) eingesetzt werden (dort hat man zusätzlich Zugriff auf die damit verbundenen aktuellen Schulungsvideos).
Schulungsunterlage und Videos (über 3,0 Stunden Laufzeit) datieren mit Stand: 1.9.2023.
In dieser Unterlage befassen wir uns mit Fragen wie
Rückschau auf die letzte Arbeitszeitnovelle 2018
All-In-Vereinbarungen aus Sicht der Personalverrechnung
Durchrechnung der Normalarbeitszeit
Gleitzeit
sowie ein Casebook aktueller Rechtsfälle zum Thema Arbeitszeit und Arbeitsruhe
uvm.
Ausführliches Inhalts- und Stichwortverzeichnis helfen Ihnen beim Wiederauffinden der Themen.
Sie können die Schulungsunterlage als "reine Printunterlage" beziehen und zwar zum Preis von € 30,80 (inklusive USt), zuzüglich Versandspesen.
Alternativ (oder zusätzlich) können Sie auch das WIKU-Digitalpaket dazu bestellen und erhalten dabei die Schulungsunterlage in PDF-Form, die Folienhandzetteln in PDF-Form sowie den Zugang zu den Schulungsvideos (mit über 3 Stunden Laufzeit). Die Videos werden mindestens für drei Jahre abrufbar sein, können aber auch bei Bedarf lokal heruntergeladen werden. Das Digitalpaket kostet € 198,00 (inkl. Umsatzsteuer). Beachten Sie bitte, dass wir vorläufig diese Unterlage nur im Rahmen des Digitalpakets in PDF-Version zur Verfügung stellen können.
Die Preise gelten vorläufig bis 31.12.2023.
Wenn Sie planen, die WIKU-Personalverrechnungsakademie (am BFI OÖ oder die Selbstlernvariante) zu besuchen (jeweils mit Start im Jänner 2024), so beachten Sie bitte, dass dort die Unterlage digital samt den Videos zum Einsatz kommen werden.
Kurzarbeit aus Sicht der Personalverrechnung (nur Printunterlage, ohne Videos) - Stand 1.10.2023 - erscheint ca. Ende Oktober 2023
Mutterschutz, Karenz, Elternteilzeit, Papamonat, Kinderbetreuungsgeld - Stand 1.1.2024 - erscheint ca. Mitte Februar 2023 (Printunterlage und Digitalpaket) *
Altersteilzeit - erweiterte Altersteilzeit - Stand 1.2.2024 - erscheint ca. Mitte März 2023 (Printunterlage und Digitalpaket) *
Dienstverhinderungen aus Sicht der Personalverrechnung 1.3.2024 - erscheint ca. Mitte April 2024 (Printunterlage und Digitalpaket) *
* wenn Sie das neue Unterlagen-Abo oder das neue Digitalpakete-Abo gebucht haben (wozu Sie das Premium-Abo der WIKU Personal aktuell benötigen), sind diese Unterlagen in diesem Abo enthalten und werden automatisch in der PDF-Variante übermittelt. Nähere Infos dazu finden Sie hier:
KV Handel Angestellte:
DN kündigt aufgrund gesetzlichem Pensionsanstritt. UZ wurde in voller Höhe ausbezahlt.
KV besagt folgendes:
"Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Lehrling nach Erhalt der für das laufende Kalenderjahr gebührenden Urlaubsbeihilfe ihr Arbeitsverhältnis selbst aufkündigt, aus ihrem Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder infolge Vorliegens eines wichtigen Grundes vorzeitig entlassen wird, muss sie sich die im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zu viel bezogene Urlaubsbeihilfe auf ihre ihr aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden Ansprüche (insbesondere Restgehalt und Weihnachtsremuneration) in Anrechnung bringen lassen. Diese Anrechnung gilt in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses unabhängig von der Beendigungsform."
Gilt die DN-Kündigung aufgrund Pensionierung als DN-Kündigung und kann somit der UZ anteilig rückverrechnet werden?
Liebe Umsatzsteuer-Experten,
in einem Hotel war im Vorjahr ein österreichischer Diplomat zu Gast.
Heuer im Juni kommt von ihm ein Schreiben, in welchem er mitteilte, dass er als österreichischer Diplomat im Ausland bei Einkäufen in Österreich umsatzsteuerbefreit ist.
Dazu übermittelte er das Formular U100.
Nun soll ihm die im Vorjahr bezahlte Umsatzsteuer vom Hotel refundiert werden.
Kann das im Nachhinein so gefordert werden, vor allem da ja das Jahr 2022 schon abgeschlossen und veranlagt wurde.
Oder hätte er das schon vor bzw. bei Reiseantritt angeben sollen und ihm eine entsprechende Rechnung mit Hinweis auf die Steuerbefreiung ausgestellt werden sollen.
Danke!
Hallo Kollegen-/innen,
kann mir wer bestätigen, dass Eintrittskarten die für einen Ball verkauft werden (den eine Werbefirma veranstaltet), mit 13% UST-Satz korrekt sind?
In den UST-RL ab RZ1398 habe ich nachgelesen, bin aber nicht 100% sicher.
Die Werbe-GMBH ist der Veranstalter und verkauft online die Eintrittskarten.
Werden noch Informationen benötigt oder kann mir wer die Richtigkeit mit 13% bestätigen?