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| GPLB Verjährung |
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Geschrieben von: erich - 20.09.2023, 10:18 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Guten Tag, ich habe seit fast 1 Jahr eine GPLB bei einer Leasingfirma am Laufen. Der Prüfer hat nun erstmals Feststellungen betreffend der Jahre 2018 - 2020 gemacht.
Könnte es aus eurer Sicht 2018 ein Verjährungsthema geben? Es geht z.B. um SV Beiträge und Lohnsteuer für freie Reisekosten, die zu unrecht bezahlt wurden. Vielen Dank für Eure Meinungen.
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| Lohnpfändung Aufschiebung Exekution |
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Geschrieben von: chr2 - 18.09.2023, 17:42 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Sehr geehrte Forumteilnehmer/ Herr Kurzböck!
Lohnpfändung:
16.6.2023 Ein DN hat eine Verpfändungsanzeige von seiner Bank für den Lohn vorgelegt. d.h. 1.Rang
12.7.2023 Dann kam eine Exekutionsbewilligung von einer Firma A , mit der hat er eine Ratenvereinbarung abgeschlossen. 2. Rang
10.8.2023 vom Gericht kam eine Innehaltung der Exekution der Firma A
28.8.2023 Vom Anwalt der Firma A kam ein Schreiben, wo darauf hingewiesen wird, falls es zu weiteren Exekutionen kommen sollte,
dass der Anwalt verständigt werden muss, damit sein Rang bleibt.
TEXT des Anwalts:
Sollten weitere Gläubiger die Gehaltsabzüge von .... pfänden, tritt die Einstellungsermächtigung mit sofortiger Wirkung außer Kraft und sind die pfändbaren Bezugsteile ausschließlich zu meinen Handen zu überweisen. Diesfalls darf ich Sie um sofortige Kontaktauf-nahme bitten, da die (vorläufige) Einstellungsermächtigung den ersten Pfandrang meiner Mandantin unbeschadet lässt.
30.8.2023 kam ein Schreiben vom Gericht, dass die Exekution der Firma A aufgeschoben ist.
18.9.2023 kammen 2 Exkutionen von Firma B herein.
Meine Frage dazu:
Ich glaube der Rang der Firma A bleibt ja auf den 2. Rang stehen.
1. Muss ich totzdem dem Anwalt der Firma A Bescheid geben, dass 2 Exekutionen gekommen sind oder muss ich das nicht mehr,
da die Exekution aufgeschoben ist.
2. Bin ich richtig, erst wenn das Gericht die Exekution Firma A wieder aufleben lässt, dann darf ich exekutieren und davor alle anderen ?
Diese Situation hatte ich noch nicht und möchte auch keine Fehler hier machen.
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung
Christa
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| DB/DZ Freigrenze für 4. DN außerhalb NeuFöG |
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Geschrieben von: schnubbel - 15.09.2023, 12:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
leider wende ich mich erneut mit einer Frage an euch.
Der DG hat im 3. Gründungsjahr zum ersten Mal DN eingestellt, daher nur für 3 DN die Befreiungen gem. NeuFöG. Gesamt hat der DG 4 Beschäftigte.
Für den 4. DN ist er demnach voll DB und DZ-pflichtig. Wenn die Lohnsumme des Unternehmens für DB und DZ gemessen wird, liegt diese unterhalb der Freigrenze für DB, DZ und es würde daher auch für diesen 4. DN kein DB und DZ abgeführt werden. Bei der KommSt liegt der DG aber über der Freigrenze, da ja die KommSt eh bereits seit Beginn für alle 4 DN anfällt.
Wird trotzdem kein DB und DZ berechnet, da er mit DB und DZ unter der Freigrenze liegt, weil die anderen 3 DN alle DB und DZ befreit sind aufgrund des NeuFöGs, obwohl er mit der KommSt klar über die Freigrenze kommt?
Vielen herzlichen Dank!!
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