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| Pensionsabfindungen - Barwertfreigrenze für 2024 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.10.2023, 07:19 - Forum: News & wichtige Infos
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Pensionsabfindungen - Barwertfreigrenze für 2024
Quelle: LexisNexis Rechtsnews 34648 vom 20.10.2023
Für das Kalenderjahr 2024 wird die Barwertfreigrenze betreffend Pensionsabfindungen € 15.600,00 betragen.
Bis Ende des Kalenderjahres 2023 ist noch der Wert von € 14.400,00 maßgeblich.
Die Barwertfreigrenze "entscheidet" darüber, ob eine Pensionsabfindung
A) mit dem Hälftesteuersatz zu versteuern ist, weil der Barwert diesen Grenzbetrag NICHT überschreitet (§ 67 Abs- 8 lit. e EStG 1988) oder
B) dem § 67 Abs. 10 EStG 1988 (sonstiger Bezug, Besteuerung nach dem Lohnsteuertarif) unterliegt, weil der Grenzwert überschritten wurde (§ 124b Z 53 EStG 1988).
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| Zuschuss des DG an DN für Ausbildungskosten und Fortbildungskosten |
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Geschrieben von: Irene S. - 22.10.2023, 18:03 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
Fall A) ein Dienstnehmer absolviert auf eigene Kosten einen Universitätslehrgang (nicht im betrieblichen Interesse). Jedoch möchte der DG nach erfolgreichem Abschluss dem DN als Anerkennung seines Engagements einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten in der Höhe eines Bruttomonatsgehaltes zahlen. Ist diese Zahlung als Einmalprämie einzuordnen, d.h. in der SV beitragspflichtig als laufender Bezug und bei der Lst als sonstiger Bezug (innerhalb des Jahressechstels) zu besteuern?
Fall B) ein Dienstnehmer absolviert eine Ausbildung auf eigene Kosten (nicht mit dem DG vereinbart), wäre aber nach erfolgreichem Abschluss im betrieblichen Interesse, deshalb möchte DG dem DN ebenfalls einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten mit einem Pauschalbetrag (ca. 75% des Bruttomonatsgehaltes) zahlen. Ebenfalls als Einmalprämie anzusehen und abzurechnen?
Vielen Dank für eure Meinungen!
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| Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen - da bahnen sich die nächsten Änderungen an (wohl eher im Laufe des Jahres 2024 oder ab 2025) |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 20.10.2023, 17:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Der in einigen Bereichen schon extreme Arbeitskräftemangel, gepaart mit dem Umstand, dass das Pensionssystem offenbar wieder an einem Punkt zu sein scheint, an dem sich die Finanzierung "spießt", führt zu einigen "Verbesserungsvorschlägen".
Diese reichen von "Befreiung von Pensionsbeiträgen" (ein Vorschlag, bei dem ich ein wenig mitbegutachten durfte)
https://www.diepresse.com/17755428/wenig...eitnehmern
bis hin zu einem Bonus-Malus-System (frei nach dem Motto: nicht schon wieder), das ich mir für die Personalverrechnung definitiv nicht wünsche, denn das letzte diesbezügliche System lief Ende August 2009 aus:
https://www.diepresse.com/17753139/pensi...triebe-vor
Natürlich wird auch die Anhebung des Regelpensionsalters diskutiert, dem ich aber absolut nichts abgewinnen kann.
Ja, jetzt kommt die prognostizierte Zeit (europaweit), in der weitere Belastungen für die Bevölkerung andiskutiert werden, deren Umsetzung aber möglicherweise an etwas heftigeren Widerständen scheitern könnte, wie ich meine: nicht ganz zu Unrecht.
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| 4. ELDA - Lohnsoftwarehersteller ONLINE Event vom 11.10.2023 - die Folien sowie die Fragen und Antworten |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.10.2023, 14:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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4. ELDA - Lohnsoftwarehersteller ONLINE Event vom 11.10.2023 - die Folien sowie die Fragen und Antworten
Vom letzten Softwareherstellertreffen sind nun sowohl die Vortragsfolien als auch die Frage-Antworten-Protokolle verfügbar. Beides findet man hier:
https://www.elda.at/cdscontent/?contenti...eldaportal
Interessant dabei ist, dass die Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Anhebung der Steuerbegünstigung des § 68 Abs. 2 EStG 1988 insoweit verkündet, dass für Überstunden, die vor dem 1.1.2024 geleistet wurden, die aber erst ab dem 1.1.2024 (zB. mit der Jännerabrechnung 2024) bezahlt werden, noch nicht die neue Regelung gilt, sondern jene, die bis 31.12.2023 Gültigkeit hatte (10/50 %/€ 86,00 und noch nicht 18/50 %/€ 200,00).
Diese Feststellung findet man im Frage-Antworten-Protokoll, das über den obigen Link aufgerufen werden kann.
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| Gaststättepauschalierung Katastrophenhilfe |
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Geschrieben von: eunike.wanke@sbg.at - 18.10.2023, 20:39 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Bei der Gaststättenpauschalierung sind ja mit der Grundpauschale Werbungskosten ab pauschaliert. Gilt dies auch für Zahlungen an Katastrophenhilfe. Mein Klient hat im März 22
€ 3500,00 anlässlich des medialen Aufrufes für Ukrainekrieg gespendet. Weiß jemand, ob dies zusätzlich abzugsfähig ist....oder mit Werbungsaufwand wg GP ausscheidet. Vielen Dank mfg Eunike
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