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| Bauleistung |
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Geschrieben von: Lena - 10.05.2023, 08:57 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebes Forum!
Mein Mandant (Steinmetz) liefert und montiert Küchenarbeitsplatten beim Kunden eines Küchenstudios. Das Küchenstudio bestellt im Auftrag des Kunden beim jeweiligen Hersteller z.B. Dan oder Haka. Das Küchenstudio besorgt natürlich auch die Montage. Ist die Lieferung der Einbauküche durch das Küchenstudio (meiner Meinung nach Handel) als Bauleistung zu sehen? Müsste mein Mandant seine Leistung (Einbau der Arbeitsplatte) mit Übergang der Steuerschuld fakturieren?
Danke für eure Infos!
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| Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022 |
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Geschrieben von: chr2 - 09.05.2023, 15:43 - Forum: Steuern
- Antworten (6)
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Liebe Kollegen!
Beim EAR Rechner in welches Wirtschaftsjahr gehört der Energiekostenzuschuss 4.Quartal 2022
gleich wie Cofag Förderung im Jahr der Zugehörigkeit d.h.im Jahr 2022 oder
bei der Zahlung im Abschluss 2023 ?
Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung.
Schöne Grüße aus der Steiermark
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| Steuererklärung Beteiligungsveräußerung - welche Kennziffer? |
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Geschrieben von: rankl - 08.05.2023, 20:05 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Werte Kollegen,
ich habe folgende Frage, mein Klient (100% Gesellschafter) hat seine GmbH ordnungsgemäß liquidiert und hat nun den Abwicklungserlös (abz. Anschaffungskosten) zu versteuern. Die Liquidation ist soweit ich das verstanden habe, als Veräußerung des Kapitalanteils zu verstehen. Wo ist das richtig in der Steuererklärung einzutragen? Bitte um Eure Mithilfe. Danke
LG, Susanne
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| Gaststättenpauschalierung |
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Geschrieben von: Daniel - 08.05.2023, 12:40 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo Kollegen,
vlt kann uns hier jemand weiter helfen
Anwendung Gaststättenpauschalierung 2022
durch die Basispauschale ergibt sich im schlechten Covid Jahr ein Verlust
somit Verlust der Mobilitäts und Energiepauschale - die Basispauschale wird
in der höhe angestezt das ein NULL Ergebnis herauskommt.
Folgejahr:
Bindung für 3 Jahre an die Basispauschale?
Mobilitäts und Energiepauschale erst wieder ab 2025 möglich?
ist diese vorgehensweise korrekt - ich wähle ja nicht freiwillig nur die Basispauschale.
trotzdem Verlust der Mobilitäts und Energiepauschale?
wechsel zu EAR bringt ebenfalls eine Bindefrist von 3 Jahren - das eine schlechte Jahr ist jetzt echt ein Spielverderber?!
danke Euch
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| Entwicklung von Software |
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Geschrieben von: NicoleR - 28.04.2023, 19:33 - Forum: Steuern
- Antworten (3)
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Hallo,
mein Klient erstellt individuelle Software für verschiedene Unternehmen.
Einerseits über die Schweizer Freelancer Plattform upwork, und andererseits auch direkt an die Kunden.
Ich habe aber folgende Frage, ist seine Leistung eine elektronisch erbrachte Dienstleistung oder eine sonstige Leistung?
Definiert wird die elektronische DL ja unter anderem so: "Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert ist und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung". Trifft bei der Erstellung von individueller Software nicht zu, oder wie seht ihr das?
Danke und LG
Nicole
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| Arbeiterkündigungsregelungen - Kollektivverträge dürfen in Zukunft generell die Arbeiterrechtslage verschlechtern |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 28.04.2023, 12:58 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Arbeiterkündigungsregelungen - Kollektivverträge dürfen in Zukunft generell die Arbeiterrechtslage verschlechtern
Derzeit dürfen ja Kollektivverträge nur in Verbindung mit der sogenannten "Saisonklausel" die im ABGB verankerte gesetzliche Kündigungsregelung auch zum Nachteil des Arbeiters verändern.
Künftighin (also am Tag nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung, was voraussichtlich nicht vor dem 1. Juli 2023 sein wird) soll dies generell möglich sein, wenn diese KV-Regelung nach dem 1. Jänner 2018 getroffen wurde.
Dies ist die sehnlichst erwartete gesetzgeberische Reaktion auf Auslegungsprobleme, die sich durch die Saisonausnahmeregelung (speziell am KV für Arbeiter im Gastgewerbe und auch am KV für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe) ergeben.
Die "abweichenden Regelungen" dürfen allerdings erst nach dem 1. Jänner 2018 getroffen worden sein, soweit sie ohne "Saisonausnahmeprüfung" zur Anwendung gelangen sollen.
Eine Beilegung der ebenfalls schwelenden Rechtsunsicherheit betreffend die Kündigungsregelungen bei freien Dienstnehmern ist dem Gesetzesentwurf aber leider (noch) nicht zu entnehmen und wird wohl auch vorläufig nicht zu erwarten sein.
Dazu gab es heute eine Parlamentsnachricht vom Sozialausschuss:
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk...023/pk0464
Den Gesetzesentwurf dazu, der eigentlich einen anderen Schwerpunkt hat, gibt es hier:
https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2031
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