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| Sturz im Stiegenhaus eines Mehrparteienhauses auf dem Weg zur Arbeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 19.03.2026, 11:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Der Bedienstete einer Gemeinde wohnte in einem Mehrparteienhaus.
Als er sich auf dem Weg zur Dienststelle begab, verletzte er sich schon im allgemein zugänglichen Stiegenhaus und war dann für einige Zeit im Krankenstand.
Fraglich war, ob dieser „Vorfall“ bzw. diese Dienstverhinderung als Krankenstand zu werten war oder als Arbeitsunfall (Wegunfall).
So entschied der OGH:
Erfahren Sie mehr dazu in der Ausgabe Nr. 6/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Ende März 2026) oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1322
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| Freie Kapazitäten |
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Geschrieben von: rdh - 18.03.2026, 22:55 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Wir haben freie Kapazitäten für langfristige Kooperation für Bilanzierung und Buchhaltung.
Bilanzierung auf RTL und BMS NTCS möglich, Buchhaltung ebenso auf RTL und
BMS NTCS.
Bei Interesse einfach melden.
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| Fragen und Antworten zu Jahreslohnzettel und Lohnkonto ab 1.1.2026 - das nächste Protokoll - Fahrzeugwechsel während des Jahres |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.03.2026, 20:45 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Fragen und Antworten zu Jahreslohnzettel und Lohnkonto ab 1.1.2026 - das nächste Protokoll - Fahrzeugwechsel während des Jahres
Dieses Protokoll umfasst insgesamt 19 Fragen und Antworten und geht noch einmal sehr ins Detail hinein. Für die Personalverrechnung sind die hier gegebenen Informationen sehr wertvoll.
Das komplette Protokoll gibt es in der Ausgabe Nr. 7/2026 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte April 2026). Sie können aber die einzelnen Beiträge praktisch täglich im WIKU-Premium-Blog mitverfolgen, wofür Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen.
Nachstehend finden Sie den ersten Beitrag:
Sachverhalt:
Sind für beide Kfz dieselben Prozentsätze anzuwenden, können in jenem Lohnzahlungszeitraum, indem der Wechsel stattfindet, entweder die Anschaffungskosten des bisherigen Kfz oder jene des neu zur Verfügung gestellten Kfz zur Berechnung des Sachbezugs herangezogen werden.
Welche Anschaffungskosten sind im L 16-Formular tatsächlich unter „Anschaffungskosten Kfz zum 31.12 ..... " einzutragen?
Kommen aufgrund des Fahrzeugwechsels unterschiedliche Prozentsätze zur Anwendung, ist im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum von einer Durchschnittsbetrachtung auszugehen.
Welcher Prozentsatz bzw. wird in diesen Fällen der „Durchschnittswert" im L 16-Formular angekreuzt?
Lösung:
Die fachliche Antwort auf diese Fragen finden Sie hier:
https://www.wikutraining.at/blog/1321
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| Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zur Personalunterkunft – Zusatzweg wegen vergessener Unterkunftsschlüssel |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 18.03.2026, 16:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Der Küchenchef eines Hotels ging nach Dienstschluss zu seiner Personalunterkunft, die ca. 8 Gehminuten entfernt lag.
Noch bevor er die Unterkunft erreicht hatte, bemerkte er, dass er den Schlüssel zu seiner Unterkunft auf seinem Arbeitsplatz vergessen hatte und ging noch einmal zum Arbeitsplatz zurück.
Nachdem er sich den Schlüssel geholt hatte, machte er sich erneut auf den Weg zu seiner Unterkunft.
Auf dem Weg zur Unterkunft musste er eine Fahrbahn überqueren und benützte dabei den Zebrastreifen.
Er wurde dabei von einem PKW erfasst und schwer verletzt.
Strittig war, ob es sich um einen als Wegunfall zu titulierenden Arbeitsunfall handelte oder um einen Privatunfall.
So entschied der OGH:
Lesen Sie mehr darüber in der Ausgabe Nr. 6/2026 (erscheint Ende März 2026) oder schon jetzt im nachstehend verlinkten Fachartikel des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/1320
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| Aufgabegewinn - KU Pauschalierung - Vst Basispauschalierung |
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Geschrieben von: PELA - 18.03.2026, 15:41 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
wenn ich es richtig verstanden habe kann die KU Pauschalierung ( Umsatz unter 55.000,-- jedoch Regelbesteuerung) für den laufenden Gewinn im Aufgabejahr des Betriebes ( kein Verkauf, keine Schenkung) die KU Pauschalierung herangezogen werden, sowie die Vst Basispauschalierung. Der Aufgabegewinn muss aber extra in der Steuererklärung erfasst werden unter Berücksichtigung des Freibetrages.
Danke vorab für Ihre Rückmeldung!
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| Verteilung Einkünfte auf 3 Jahre bei Betriebsaufgabe - Steuererklärung 2. Jahr |
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Geschrieben von: Margit H. - 17.03.2026, 11:00 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen - bitte um Hilfe: Letztes Jahr wurden der Veräußerungsgewinn bei Betriebsaufgabe bei einer Beteiligung auf 3 Jahre verteilt. Wie muss ich die Erklärungen heuer ausfüllen - die Beteiligung gibt es ja nicht mehr? Wird das 2/3 einfach als Einkünfte Einzelunternehmer ermittelt, oder kann wieder das E11 aus der Beteiligung angegeben werden (obwohl es diese Steuernummer nicht mehr gibt? Vielleicht kennt jemand diese Problematik ;-) Danke!
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| Einvernehmliche Lösung Karenzende mit "Abschiedszahlung" |
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Geschrieben von: Ilke - 17.03.2026, 10:07 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Lieber Herr Kurzböck,
ein Dienstgeber und eine Dienstnehmerin in Mutterschaftskarenz haben sich darauf geeinigt, das bestehende Dienstverhältnis zum Ablauf der Karenz einvernehmlich zu lösen. Die DN bekommt noch eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt und soll, sozusagen als Bonus, dass sie nicht zurückkommt und nicht regulär gekündigt werden muss, noch zwei Bruttomonatsgehälter ausbezahlt bekommen. Dies ist also kein Gehalt in dem Sinne, denn sie nimmt die Arbeit nicht wieder auf, wird nur für die Dauer der Urlaubsersatzleistung an- und abgemeldet und soll mit der Endabrechnung diesen vereinbarten Betrag iHv 2 Bruttomonatsgehältern erhalten. Die DN dürfte sich bereits bei diversen Stellen beraten haben lassen und ist einverstanden.
Folgende Fragen hätte ich dazu:
1. Ist diese Vorgehensweise aus Ihrer Sicht so in Ordnung?
2. Wie würden Sie diese zusätzliche Zahlung bezeichnen und abrechnen?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Ilke
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| Serie FAQ BMF zum L 16 in der Version 2026 - Teil 14: Ladekabel |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 16.03.2026, 19:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Sind auch Ladekabel, die es ermöglichen, die Lademenge zum E-Kfz zuzuordnen, unter "Anschaffung einer Ladeeinrichtung" anzugeben, selbst wenn diese Kabel im Eigentum des Arbeitgebers bleiben und vom Arbeitnehmer bei Rückgabe des E-Kfz zurückzugeben sind?
Antwort des BMF:
Ja, auch derartige Ladekabel stellen eine Ladeeinrichtung nach § 4c Abs. 1 Z 3 der Sachbezugswerteverordnung dar, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zum Aufladen des arbeitgebereigenen Kfz anschafft, und die Kosten sind daher anzugeben.
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