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Das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 31.07.2024, 14:27 - Forum: News & wichtige Infos
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In WPA 11/2024, Artikel Nr. 253/2024 konnte ich bereits über den Erstentwurf für ein Abgabenänderungsgesetz 2024 berichten.
Am 19. Juli 2024 erfolgte die Verlautbarung des Abgabenänderungsgesetzes 2024 im Bundesgesetzblatt. Den Link dazu finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/113/20240719
Gegenüber meinem damaligen Fachartikel gab es noch drei relevante Ergänzungen:
1. Die Übermittlung von abgeänderten Jahreslohnzetteln stellt nun automatisch ein nachträgliches Ereignis nach § 295a BAO dar, welches zu einer Neufestsetzung des bereits ergangenen Veranlagungsbescheides führt (zu einer Wiederaufnahme).
2. Der Veranlagungsfreibetrag (€ 730,00) wird nun auch dort berücksichtigt, wo zwar Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden, aber ein Lohnsteuerabzug unterbleibt (zB. wenn ein in Österreich beschäftigter Dienstnehmer für einen Arbeitgeber tätig ist, der in Österreich keine Betriebsstätte unterhält). Hier wird also eine Gemeinschaftswidrigkeit beseitigt.
3. Eine kollektivvertraglich geregelte Mitarbeiterprämie darf in Bezug auf das Kalenderjahr 2024 doch als abgabenfrei gewertet werden, auch wenn dafür im Gegenzug die kollektivvertraglich geregelte Lohn- oder Gehaltserhöhung niedriger ausfällt als sonst bzw. wenn diese anstelle einer Lohn- oder Gehaltserhöhung vom Kollektivvertrag festgelegt wird.
Die Details zu den eben genannten zusätzlichen Änderungen finden Sie in der Ausgabe Nr. 13/2024 der WPA (erscheint Mitte August 2024).
Den kompletten, überarbeiteten Fachartikel können Sie gerne schon jetzt hier herunterladen und bei sich abspeichern:
WIKU Premium Blog | WIKU Training
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erhöhte Pendlerpauschale |
Geschrieben von: Sandra Nindl - 30.07.2024, 15:31 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen!
Eine Klientin von mir hat die Pendlerpauschale und den Pendlereuro bei der Lohnverrechnung angegeben.
Jetzt frage ich mich ob ich jetzt bei der Einkommensteuererklärungen nur die Differenz von der Erhöhung eingeben muss oder aber den gesamten Betrag.
Also den bereits abgerechneten und die Erhöhung.
Danke für Eure Hilfe
Schöne Grüße
Sandra
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Das Telearbeitsgesetz wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 30.07.2024, 12:48 - Forum: News & wichtige Infos
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Bereits in der Ausgabe Nr. 11/2024, Artikel Nr. 255/2024 habe ich ausführlich über das ab 1.1.2025 in Kraft tretende neue Gesetzesvorhaben berichtet.
Am 19.07.2024 erfolgte die Verlautbarung dieser Regelungen im Bundesgesetzblatt (siehe nachstehender Link):
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/110/20240719
Als erwähnenswerte Ergänzung (seit dem Gesetzesentwurf = WPA 11/2024, Artikel Nr. 255/2024) kann man den Umstand anführen, dass die Abgabenfreiheit der Telearbeitspauschale davon abhängig gemacht wird, dass die Telearbeitstage sowie die Telearbeitspauschale im Lohnzettel (L 16) und in der "Lohnbescheinigung" ausgewiesen sind.
Wer sich den aktualisierten Artikel dazu abspeichern möchte, findet ihn im WIKU-Premium-Blog als Download:
https://www.wikutraining.at/blog/175
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Elektronische Kontenmitteilung im Bereich der Betrieblichen Vorsorge |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.07.2024, 15:34 - Forum: News & wichtige Infos
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Mit einer am 1.10.2024 in Kraft tretenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) wird u.a. die Kontoinformation der betrieblichen Vorsorgekassen („Abfertigung Neu“) auf eine elektronische Kontomitteilung im Wege eines dauerhaften Datenträgers oder einer Website umgestellt werden.
Die Information auf Papier steht den Anwartschaftsberechtigten auf Verlangen weiterhin kostenlos zur Verfügung.
Damit ist die Übermittlung der Kontoinformation der betrieblichen Vorsorgekassen der Kontomitteilung der Pensionsversicherungsanstalt gleichgestellt.
BGBl. I Nr. 119/2024, ausgegeben am 22.07.2024
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/119/20240722
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Lohnverrechnung von Spenglerbetrieben oder warum Lohnverrechnung ein Mangelberuf ist - (rückwirkende) Einbeziehung ins BUAG |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 25.07.2024, 15:12 - Forum: News & wichtige Infos
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Das BGBl. I Nr. 120/2024 bringt nicht nur eine Änderung der Einbeziehung von Arbeitskräfteüberlasserbetrieben in das SWE-System, sondern auch grundsätzlich die Einbeziehung von Spenglerbetrieben ins SWE-System (ausgenommen: Lüftungs- und Galanateriespenglerbetriebe). Das findet per 1.11.2024 statt.
Und dann wird es kniffelig. Es erfolgt eine Einbeziehung der Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe) ins BUAG. Insgesamt muss man sich mindestens 5 Stichtage merken (und auf mehrere Phasen der Einbeziehung achten).
Alles zu EINEM Stichtag und möglichst nicht rückwirkend wäre auch ein Zugang gewesen, aber warum einfach, wenn es auch kompliziert sein kann.
Sie finden hier (dankenswerterweise) alle Detailinformationen super dargestellt:
https://buak.at/spengler/
Und falls jemand fragt, warum es so schwer ist Lohnverrechner zu finden und warum die Lohnverrechnung ein Mangelberuf ist, zeigen Sie ihm doch bitte einfach die Ausführungen, die sich hinter diesem Link befinden.
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