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| Änderungen im EStG im BGBl verlautbart |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 06.12.2022, 23:03 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (1)
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Mit BGBl. I Nr. 194, ausgegeben am 6.12.2022 wurden die wohl letzten Änderungen im EStG 1988 des heurigen Jahres verlautbart.
Es sind dies:
1. der rückwirkend mit 1.1.2022 geschaffene "Arbeitnehmergewinnbeteiligungsdeckel" für Banken (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gemäß Anlage 2 zu § 43 BWG (die geplant gewesene Alternative für Versicherungsunternehmen kam nicht),
2. die für Zahlungen nach dem 31.12.2022 geschaffene Änderung des steuerlichen Abzugsverbotes betreffend freiwillige Abfertigungen (Sozialplanzahlungen: geht immer; sonstige freiwillige Abfertigungen bis zu den Deckelungsbeträgen des § 67 Abs. 6 EStG 1988),
3. die "Anleinung" der Teuerungspämie (= maximal steuerfreie Gesamtsumme betreffend Teuerungsprämie je Arbeitnehmer:in = €3.000,00 - Überschreitung als Folge der Zahlung durch mehrere Arbeitgeber:innen = Pflichtveranlagung und Besteuerung des Überschreitungsbetrages nach Tarif direkt beim Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin.
Die geplanten Änderungen beim Kinderbetreuungskostenzuschuss kommen nicht!
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/194/20221206
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| Vorauszahlungen SVS Beiträge |
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Geschrieben von: kladi - 06.12.2022, 15:07 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Guten Tag!
Folgende Frage: Wenn man bisher als Kleinunternehmer bei der SVS nur unfallversichert war und man ab 01.01.23 sich voll versichern möchte, kann man da den Mindestjahresbeitrag (rd € 1700,-), den man im Jahr 2023 vorgeschrieben erhalten wird, als steuerlich anerkannte Vorauszahlung (als E/A Rechner) im Jahr 20222 geltend machen?
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| SVS-Vorauszahlung steuermindernd? |
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Geschrieben von: Manuela - 06.12.2022, 13:20 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
ich hätte eine Frage bzgl. SVS-Vorauszahlung und Steuerminderung.
(Einnahmen-Ausgaben-Rechner)
Wenn man im Jahr 2022 noch für das Jahr 2022 eine höhere Vorauszahlung für die SVS tätigt, dann reduziert diese ja auch die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer.
Laut Auskunft der SVS kann man Nachzahlungen für die SVS (zB für 2021) sofort fällig stellen lassen, dann würden diese auch die Bemessungsgrundlage reduzieren.
Mein Klient hat diese sofortige Fälligstellung beantragt und von der SVS per Mail folgende Antwort erhalten:
"Wir haben die Nachbelastung für 2021 wie gewünscht fällig gestellt. Wir schreiben Ihnen diese zur Gänze im 1. Quartal 2023 vor. Gerne können Sie die Nachbelastung bereits im aktuellen Kalenderjahr voraus zahlen."
Hat hier jemand Erfahrung?
Soweit ich weiß, wird das von Seiten des Finanzamtes sehr genau geprüft.
Kann mein Klient, die Nachzahlung für 2021 noch im Jahr 2022 tätigen und reduziert diese dann auch die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer?
Auch wenn die Vorschreibung dazu erst auf der Beitragsvorschreibung vom 1. Quartal 2023 steht.
Herzlichen Dank!
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