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| Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ der SVS |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.12.2022, 20:27 - Forum: News & wichtige Infos
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Gesundheitsaktion „Gemeinsam vorsorgen“ der SVS
Die SVS beschloss zur Sensibilisierung auf das Thema Vorsorge eine Einmalzahlung von 100 Euro bei Absolvierung einer Vorsorgeuntersuchung. Bei dieser Aktion handelt es sich um eine freiwillige steuerfreie Aktion der SVS, die automatisch ohne Antragstellung auf Basis der abgerechneten oder zur Kostenvergütung eingereichten Leistungen auf das Konto der Teilnehmer überwiesen wird.
Anspruchsberechtigt sind alle bei der SVS krankenversicherten Selbständigen (pflicht- oder freiwillig versichert) sowie anspruchsberechtigte Angehörige, die in einem bestimmten Zeitfenster eine Vorsorgeuntersuchung absolviert haben:
unter 40-jährige mit einer Vorsorgeuntersuchung zwischen 1.1.2021 bis 31.12.2023
über 40-Jährige mit einer Vorsorgeuntersuchung zwischen 1.1.2022 bis 31.12.2023
Kinder vom 6. bis zum 18. Lebensjahr mit einer Jugendlichenuntersuchung/Gesundheits-Check Junior zwischen 1.1.2021 bis 31.12.2023
Die Gesundheitsaktion gilt ab 1.1.2023.
Mehr Infos dazu gibt es unter:
https://www.svs.at/cdscontent/?contentid...=svsportal
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| EuGH aktuell zur Urlaubsverjährung - Information der WKO |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.12.2022, 20:13 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Der EuGH hat in einem deutschen Vorabentscheidungsverfahren festgehalten, dass die Verjährungsfrist von offenen Urlaubsansprüchen erst dann zu laufen beginnt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Urlaubsanspruch informiert und über den (bevorstehenden) Verfall hingewiesen hat („AG muss AN in die Lage versetzen“; EuGH 22.9.2022, Rs C‑120/21).
Das Bestehen einer Verjährungsfrist wurde vom EuGH nicht beanstandet (Gemäß § 4 (5) UrlG zwei Jahre ab Ende des Urlaubsjahres, in dem der Urlaub entstanden ist.).
Zu Beweiszwecken wird empfohlen den Arbeitnehmer schriftlich über seinen offenen Urlaubsanspruch zu informieren und ggf. zum Urlaubskonsum aufzufordern.
Ein Muster dazu finden Sie hier:
https://view.officeapps.live.com/op/view...BROWSELINK
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| Pflegereform: Entlastungswoche für Pflegepersonal |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.12.2022, 19:59 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Sozialausschuss wurde am 29.11.2022 für die in § 1 GuKG angeführten Berufe (der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, die Pflegefachassistenz die Pflegeassistenz) Folgendes beschlossen:
Arbeitnehmer:innen soll ab Vollendung des 43. Lebensjahres unabhängig von der Beschäftigungsdauer in allen Krankenanstalten gem. § 2 KAKuG eine zusätzliche Entlastungswoche im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit bis zu 40 Stunden gebühren (neuer § 3a im Gesetz über Schutzmaßnahmen für das Krankenpersonal, Art. V BGBl. 473/1992).
Die Entlastungswoche ist auf Gesetze, Verordnungen, Arbeits(Dienst)ordnungen oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung beruhende Urlaubsansprüche anzurechnen. Nicht anrechenbar ist die Entlastungswoche auf jene Arbeitnehmer, die Nachtschwerarbeit gem. § 10a verrichten.
Für Ansprüche, die spätestens im Kalenderjahr 2026 angefallen sind, kann die Entlastungswoche in Geld abgegolten werden, sofern die unterbliebene Inanspruchnahme dem Arbeitnehmer nicht vorwerfbar ist.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV...ndex.shtml
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| Versicherung erstattet Netto- oder Bruttobetrag |
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Geschrieben von: Muck Manuela - 01.12.2022, 14:29 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Liebes Forum,
Wenn ein Räderdiebstahl vorliegt und das Auto ist vollkaskoversichert und die Firma in der, der PKW im Betriebsvermögen ist ,ist nicht vst-abzugsberechtigt.
Dann muss doch "nur" den Selbstbehalt bezahlt werden, und die USt muss auch mit der Versicherung abgewickelt werden, oder liege ich da jetzt falsch?
Wenn die Firma VST-abzugsberechtigt wäre, dann ist es mir klar, das der SB und auch die USt belastet wird.
Danke!
Muck Manuela
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| Energiekostenzuschuss Produktionswertberechnung |
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Geschrieben von: chr2 - 01.12.2022, 12:30 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Hallo Kollegen!
Ich habe eine Frage zum Energiekostenzuschuss.
Bei energieintensiven Betrieben muss ich beim Produktionswert die Waren die weiterverkauft werden abziehen.
Wie seht ihr das: Baggerunternehmen:
Treibstoff wird in er Klasse 5 gebucht .
Soll ich diesen Wert für den Produktionswert abziehen ?
Ware die weiterverkauft werden: das wäre für mich z. B. Schotter, Kies etc.
Der Diesel wäre für mich nur ein Hilfsprodukt ist und daher nicht zu berücksichtigen ist.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, wie Ihr das macht .
Danke
lg
Christa
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