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| Rückerstattung der USt beim Prozesskostenersatz |
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Geschrieben von: Jabkowski - 17.02.2026, 01:31 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Mein Klient hat in einem Rechtsstreit gegen seinem Kunden (Unternehmer) den Prozess verloren. Nun sind Prozesskosten und Schadenersatz (Ware wurde lt. Gericht zu teuer verkauft) zu zahlen. Da diese Zahlung nicht als Leistungsaustausch anzusehen ist, kann sich mein Klient die USt nicht vom Finanzamt zurückholen.
Wenn ich folgenden LINK: https://www.fairesrecht.at/artikel.php?a...nktes-geld
... richtig verstehe, kann mein Klient aber die USt vom Obsiegenden zurückfordern.
Meine Frage dazu: betrifft das nur die Steuer für die Prozesskosten oder auch die USt aus dem zu bezahlenden Schadenersatz (= Rückzahlung des zu hohen Kaufpreises inkl. USt)?
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| Lohnsteuerguthaben aus Rollung 12/25 |
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Geschrieben von: blue - 16.02.2026, 15:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich bin relativ neu in der PV tätig, darum vlt eine etwas blöde Frage:
Ich habe aus einer Rollung aus dem Dezember ein Lohnsteuer-Guthaben ermittelt. Wie melde ich dieses nun korrekt im Finanz-Online?
1. Unter 'Buchungsberichtigung von Selbstbemessungsgrundlagen' mittels Storno alter Meldung und Eingabe der neuen, korrekten Lohnsteuersumme?
2. Einfach jetzt per 16.02. mit L 12/25 mit dem Betrag aus der Aufrollung. Das FA ermittelt die neue, korrekte Summe aus der alten und aus dieser Meldung?
3. Oder jetzt zusammen mit L 01/26 in einer Summe melden?
Danke!
Andreas
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| Anrechnung des tschechischen Kindergeldes auf das österreichische Kinderbetreuungsgeld - ja oder nein? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 13.02.2026, 16:08 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine tschechische Staatsbürgerin, die mit ihrer Familie in der Slowakei lebt und für ihre im Jahr 2017 geborene Tochter – aufgrund ihrer karenzierten Beschäftigung in der Tschechischen Republik – bereits bis Ende Juni 2018 tschechisches Elterngeld („rodičovský příspěvek“) bezogen hatte, begehrte für den nachfolgenden Zeitraum, gestützt auf die unselbständige Erwerbstätigkeit ihres Ehegatten in Österreich ab Juli 2018, pauschales Kinderbetreuungsgeld als Konto in der Variante 851 Tage.
Die ÖGK lehnte ab und zwar mit der Begründung, dass mit dem tschechischen Elterngeld bereits eine den möglichen Leistungsanspruch in Österreich jedenfalls übersteigende vergleichbare Leistung bezogen worden wäre.
Dies führt gemäß § 6 Abs 3 KBGG zum Ruhen des Kinderbetreuungsgeldanspruchs.
So entschied der OGH:
Erfahren Sie mehr dazu in der Doppelausgabe Nr. 4-5/2026 der WIKU Personal aktuell oder schon jetzt über den nachstehend verlinkten Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs, für den Sie das WIKU Premium-Passwort benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1276
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