Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 801 Benutzer online » 0 Mitglieder » 798 Gäste Applebot, Bing, Google
|
Aktive Themen |
RZL - Periodenumsatz & Ha...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Bague
Vor 5 Stunden
» Antworten: 3
» Ansichten: 82
|
innergemeinschaftliche Ve...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Manuela
Gestern, 14:47
» Antworten: 2
» Ansichten: 51
|
Mitarbeiterprämie 2024 / ...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Manuela
Gestern, 14:45
» Antworten: 2
» Ansichten: 90
|
Es wird ernst bei den Spe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:21
» Antworten: 0
» Ansichten: 38
|
Rückwirkende Zustimmung z...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:24
» Antworten: 0
» Ansichten: 36
|
Sonderzahlung (UZ und WR)
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:24
» Antworten: 1
» Ansichten: 50
|
Ein guter Tag für die WIK...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.11.2024, 20:23
» Antworten: 0
» Ansichten: 43
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.11.2024, 19:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 50
|
Meldung ausländische Besc...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 14:56
» Antworten: 3
» Ansichten: 100
|
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 09:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 69
|
|
|
Umsatzsteuer Grundstücksleistung |
Geschrieben von: Guldenbrein - 10.06.2024, 10:33 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
|
|
Brauche bitte Hilfe bei folgendem Fall:
Österreichischer Unternehmer erwirbt 2022 ein Grundstück in Österreich mit Gebäude (Hotel) exkl. UST.
Das Hotel wird 2022 und 2023 gewerblich vermietet.
Im Februar 2024 wird das Grundstück samt Gebäude exkl. UST verkauft.
Im April werden aber von einer slowakischen Firma noch Abbruchkosten für das Hotel in Höhe von EUR 33.000,00 in Rechnung gestellt - mit Übergang der Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger.
Zumal das Gebäude ja ohne UST verkauft wurde, würde hier kein Vorsteuerabzug bestehen, ist das richtig und der Unternehmer muss EUR 6.600,00 an UST ans FA abliefern?
Kennzahl für die UVA 057 aber kein Vorsteuerabzug unter 066?
Danke schon mal vorab!
|
|
|
Ust-Fälligkeit |
Geschrieben von: kladi - 08.06.2024, 09:14 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
|
|
Frage: Vorjahresumsatz (2023) war unter 30000,-. Bisher keine UVA's abgegeben. Umsatz 2024 übersteigt im März 2024 bereits die Grenze von € 100.000,- . Ist es richtig, dass für 2024 keine UVA's abzugeben sind, da Vorjahresumsatz unter € 30.000,- und die gesamte Umsatzsteuer erst bei der Jahres-Ust Erklärung 2024 zur Meldung gelangt und somit erst beim Ust-Bescheid 2024 zur Zahlung fällig wird?
|
|
|
Aushang der Betriebsvereinbarung |
Geschrieben von: Berni999 - 07.06.2024, 21:25 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
|
|
Liebe Forumsteilnehmer,
der Arbeitgeber und der Betriebsrat einer Bekannten weigern sich die Betriebsvereinbarung auszuhängen.
Angeblich ist es nur notwendig wenn keine betriebsfremde Personen das Betriebsgelände betreten können.
Meiner Meinung könnte dann nie eine BV ausgehängt werden, und Änderungen von BV könnten ohne Wissen der restlichen Mitarbeiter vorgenommen werden.
Bitte um kurze Stellungnahme
Danke
|
|
|
Finanzamt löscht/ersetzt Vollmacht fälschlicherweise - Säumniszuschlag? |
Geschrieben von: schnubbel - 07.06.2024, 09:18 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (3)
|
|
Liebe KollegInnen! Ich bräuchte bitte euren Rat.
Wie werden eure KlientInnen erinnert, dass die VZ für die Quartalsvorschreibung (ESt) fällig ist? Die Frage ist sozusagen: Wie denkt ihr da dran, den Klienten zu erinnern? Verlasst ihr euch da nur an die Zahlungsaufforderung und erinnert dann den Klienten oder setzt ihr euch da selbst eine Erinnerung wenn bspw. der Vorauszahlungsbescheid einlangt? (Ca 2 Monate vor der Zahlungsaufforderung)
Ich frage deshalb, weil ein Stb., mit welchem ich als selbständige PV einen Klienten gemeinsam betreue, und ich hier eine eventuelle Meinungsverschiedenheit haben.
Das Finanzamt hat beim Hinterlegen meiner Vollmacht als PV - fälschlicherweise - den Stb. mit seiner Vollmacht rausgeschmissen. Dies war zwar ein klarer Fehler vom Finanzamt, meine Vollmacht hätte als Zusatzvollmacht gehört (und als PV sowieso niemand als Steuervollmacht, aber egal). Aufgrunddessen, hat der Stb. keine Zahlungsaufforderung für den Klienten erhalten (da die Zustellvollmacht nicht mehr vorhanden war) und es ist ein Säumniszuschlag entstanden. Der Stb. meint nun, er zahlt den Säumniszuschlag nicht, wenn dann müsste ich für diesen aufkommen.
Seit 3 Monaten versuche ich beim Finanzamt den Säumniszuschlag wegzubekommen, diese schalten aber auf stur, da sie meinen “Der Vorauszahlungsbescheid 2024 vom 07.11.2023 wurde der Steuerberatungskanzlei zugestellt und eine Zahlungsaufforderung über die Quartalsvorschreibung ist lediglich eine Serviceleistung und hat keinen Bescheidcharakter.”
Den Vorauszahlungsbescheid hat der Stb. erhalten, die Zahlungsaufforderung dann nicht mehr, weil eben seine Vollmacht weg war, was aber niemand bemerkt hat (wie auch).
Nun soll ich den Säumniszuschlag bezahlen, weil es ohne meine Vollmachtshinterlegung nicht passiert wäre.
Kann mir hier jemand seine Sicht der Dinge darauf mitteilen? Vielleicht ist es auch berechtigt und "jeder" Stb. verlässt sich auf die Zahlungsaufforderungen. Schuld bin ich dennoch sicherlich nicht, aber u.U. das Bauernopfer.
|
|
|
|