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| Privatanteil Kfz Kaskoversicherung / Versicherungsentschädigung |
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Geschrieben von: Bernhard - 24.02.2026, 09:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Wie ist der Aufwand für die Kfz-Kaskoversicherung und der Erlös für eine Kfz-Versicherungsentschädigung beim Privatanteil richtig zu berücksichtigen:
a) Sowohl vom Aufwand als auch vom Erlös ist ein Privatanteil zu berechnen
b) Weder vom Aufwand noch vom Erlös ist ein Privatanteil zu berechnen.
Ich finde in der Literatur nur für Variante b) einen Unterstützer (siehe unten), vermute aber, dass in der Praxis eher nach Variante a) vorgegangen wird.
**********
"Kaskoversicherungen für Pkw im Betriebsvermögen sichern zur Gänze Betriebsvermögen. Das gilt auch für Privatfahrten. Wird ein Betriebs-Pkw privat genutzt, bleibt seine Qualität als Betriebsvermögen auch auf Privatfahrten erhalten. Ersatzleistungen einer Kaskoversicherung für Betriebsvermögen sind zur Gänze (zu 100 %) Betriebseinnahmen. Kaskoversicherungskosten für Pkw im Betriebsvermögen sind somit zur Gänze als Betriebsausgabe abzugsfähig."
Beiser: Pkw im Licht der Angemessenheitsverordnung - eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen, in ÖStZ 2021/533, 14.07.2021, Punkt 5.7
"Kosten einer Kaskoversicherung sind für Pkw im Betriebsvermögen voll abzugsfähig: Die Ersatzleistungen sind im Versicherungsfall zur Gänze steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Das gilt auch für Versicherungsfälle auf Privatfahrten. Der versicherte Pkw bleibt auch im Fall einer privaten Nutzung Betriebsvermögen.“
Beiser: Pkw im Licht der Angemessenheitsverordnung - eine systematisch und teleologisch konsistente Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen, in ÖStZ 2021/533, 14.07.2021, Seite 408, Punkt 7.15
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| Abrechnung einer 63-jährigen DN, die parallel schon Alterspension bezieht |
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Geschrieben von: Ilke - 23.02.2026, 12:25 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebes Forum,
ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen.
Wir rechnen erstmalig eine Dienstnehmerin ab (63 J.), die parallel bereits eine Alterspension bezieht.
Laut meiner Recherche müsste die Abrechnung wie folgt aussehen:
-Anwendung der Abschläge A09 (Entfall UV) und A10 (Entfall AV und IE)
-kein DB und DZ aufgrund des Alters
-keine Halbierung der Pensionsbeiträge möglich, da bereits Pension bezogen wird
Gibt es noch etwas zu beachten bzw eventuell weitere mögliche "Vergünstigungen"?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Ilke
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| Verbuchung Leasingräder in der Buchhaltung |
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Geschrieben von: PetraO - 22.02.2026, 10:51 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Wir haben uns entschieden, das im neuen Jahr die Mitarbeiter Fahrräder leasen dürfen. Nun liest man sehr viel darüber, wie es in der Lohnverrechnung zu handhaben ist. Bezugsumwandlung usw. Nun meine Frage zur Buchhaltung. Wir erhalten laut Auskunft von der Leasingfirma pro geleaster Fahrrad eine Bruttorechnung. Der Arbeitgeber kann sich dann die Vorsteuer holen und verbucht Aufwand geben Lieferant (Leasingfirma). Ist es damit erledigt oder muss man noch etwas beachten, da ja der Sachbezug bei E-Bikes null ist. Bei Autos bucht man ja den Sachbezug noch in den Erlös. Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Danke für die Info!
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