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Geplante steuerliche Änderungen für das Kalenderjahr 2025 - nicht alles ist Gold, das glänzt |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 10.07.2024, 15:06 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Im Ministerrat vom 3.7.2024 wurden steuerliche Änderungen für das Kalenderjahr 2025 beschlossen. Die Einpflegung dieser angekündigten Änderungen in die Gesetze bzw. Verordnungen bleibt natürlich abzuwarten.
Konkret geht es um
1. eine Ausweitung der Kleinunternehmerregelung auf das EStG 1988 samt Anhebung der Grenzen für UStG und EStG,
2. die Anpassung von Tarifgrenzen und Absetzbeträgen bzw. Verbindungsgrößen zur "Negativsteuer" (Einkommensteuer unter NULL) im EStG 1988 (Abschaffung der "kalten Progression"). Die meisten dieser Werte werden jedoch erst ermittelt.
3. Es werden praktisch nach über 35 Jahren die steuerlichen Tages- und Nächtigungsgelder (Inland) angehoben und nach über 10 Jahren auch die KM-Geld-Werte. Die Auslandswerte bleiben vorläufig unverändert.
4. Die Regelung betreffend arbeitsplatznahe Unterkünfte bzw. Dienstwohnungen wird abgeändert und dabei der Grenzwert von 30 auf 35 m² angehoben werden und die Zuteilung der Flächen der Gemeinschafsräume in Zukunft anteilig erfolgen (da bin ich ja schon gespannt, wie das funktionieren wird, ohne dass wieder ein Rattenschwanz an Folgefragen unseren Alltag verschönert).
Zu den Details gelangen Sie hier:
https://www.wko.at/oe/news/details-kalte...chterungen
An dieser Stelle sei mir eine kleine Anmerkung erlaubt, dass ich NICHT in den allgemeinen Jubelgesang einzustimmen vermag und ich mir bewusst Zeit gelassen habe mit einer Veröffentlichung, um die richtigen Worte zu finden.
Wie schon oben angedeutet, erleben wir bei den Tages- und Nächtigungsgeldern seit über 30 Jahren eine "zarte" Anhebung (die zarteste Versuchung seit es Steuergesetze gibt). Ein wirklich faires Angebot wären nicht € 30,00 pro Tag gewesen (ev kann man die sich besser merken), sondern - gemessen an der Inflation - € 50,00 bis € 60,00. Das heißt, das wir hier in Wahrheit über viele Jahre hier eiskalt enteignet worden sind.
Dass man sich dazu erst kurz vor den Wahlen und nicht schon längste Zeit davor, als es die Leute dringend brauchten, zu diesen Schritten durchringen konnte, ist schon sehr dreist.
Dafür bleiben Zukunftssicherungsfreibetrag mit € 300,00 jährlich sowie Geschenke- und Veranstaltungsfreibeträge (€ 186,00 und € 365,00) vermutlich auch nächstes Jahr konstant und steuern so auf einen strammen "40er" zu.
Über das Budget mach ich mir keine Sorgen. Ich bin jetzt den dritten Tag vom Urlaub zurück, habe drei Beratungsgespräche wegen laufender GPLB geführt. Wie da der Schmäh im Augenblick läuft, ganz speziell was Überstundenzuschläge betrifft, SEG-Zulagen etc. Man kann sich jedenfalls auf eines verlassen: nämlich, dass man sich auf bisherige Auslegungen nicht mehr verlassen kann. Der Staat gibt Geld (Begünstigungen im § 68er-Bereich), der Staat braucht Geld (Auslegungsänderungen im § 68er, natürlich rückwirkend).
Zudem muss man sich ja nur ansehen, was in den letzten 10 Jahren alles beim KFZ-Sachbezug geschehen ist (Abschaffung der Pendlerpauschale, Differenzierung nach willkürlichen CO2-Grenzen, die darüber entscheiden, wieviel einem netto noch bleibt). Klar sind Elektro-Autos eine gute Alternative, wenn man keine weiten Strecken zurücklegen muss (so der O-Ton zahlreichster HR-Abteilungen, die nicht öffentlich genannt werden wollen). Und da sind dann auch noch die Montageautos, wo man den Monteuren erklären muss, warum sie nun alle Teilzeitbuchhalter sein müssen (Fahrtenbuch etc.).
So sieht es aus im österreichischen "Steuermelkkuhhaus".
Ob das mit anderen Parteien besser wird, kann ich nicht sagen, aber warum Interessensvertretungen dazu schweigen, verstehe ich nicht.
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fallweise geringfügige Beschäftigung |
Geschrieben von: ClaudiaK - 07.07.2024, 18:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Ich bräuchte Unterstützung im Künstlerbereich. Meine Klientin veranstaltet lateinamerikanische Tanzshows. - als Nebenerwerb zu einer unselbständigen Tätigkeit.
Die Veranstaltung wird über die Homepage meiner Klientin gebucht und meine Klientin rechnet mit dem Veranstalter ab – Alle Tänzer legen Ihr eine Honorarnote (gebucht auf Fremdleistungen) für Ihre tänzerische Darbietung am Event. Ich habe die Klientin neu übernommen und das wurde jahrelang so gehandhabt. Nachfragen seitens des FA gabs die letzten Jahre laut bisherigem Steuerberater keine.
Die Honorare liegen pro Veranstaltung alle unter der Geringfügigkeit. – aber manche Tänzer/innen legen 2-3 Rechnungen pro Monat.
Ein Tänzer ist im Schnitt maximal 10x pro Jahr beschäftigt mit max. 2000-2500 Euro Umsatz pro Jahr
Es wird ein Werk geschuldet - daher kein Dauerschuldverhältnis (Arbeitszeit, Arbeitsort und „Weisungsgebundenheit“ notgedrungen durch vorgegebenen Veranstaltungstermin und Choreografie, Kostüme zum Teil selbst vorhanden/zum Teil durch meine Klientin zur Verfügung gestellt.)
Kann hier eine fallweise geringfügige Beschäftigung (DV) zum Thema werden? Ich habe mit Tanzensembles leider keine Erfahrung
Danke!
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Verlust bei Klienunternehmerpauschlierung |
Geschrieben von: Gerhild - 26.06.2024, 10:30 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Hallo,
ich bräuchte eine kleine Unterstützung.
Ein Klient hatte im Jahr 2023 eine sehr hohe Nachzahlung bei der SVS. Wenn ich die Kleinunternehmerpauschalierung anwende, hat mein Klient einen Verlust. Ich habe nur gefunden, das bei der Gastgewerbepauschalierung das Ergebnis nicht negativ werden kann. Hab ich etwas übersehen oder schließt ein Verlust die Anwendung einer Pauschalierung aus? Könnte mir da bitte jemand weiterhelfen. Gibt es dazu einen Hinweis im Gesetz?
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ZA Saldo auszahlen |
Geschrieben von: Lohn01 - 26.06.2024, 09:22 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Guten Morgen,
habe eine Frage.
Keine Durchrechnung/Gleitzeit.
DN hat ein ZA Konto von 100 h (zum Teil vom Vorjahr und zum Teil vom laufenden Jahr). Jetzt will er sich die Überstunden auszahlen lassen und jedes Monat die Steuerfreiheit genießen.
Die Stunden vom Vorjahr (42) können nicht gem § 68 Abs. 2 EStG ausbezahlt werden, oder (bis 10 h schon - bis 18 würd nicht gehen)? Aber können ich die restlichen 58 h (lfd. Jahr) auf die Monate 1- 5 aufteilen um die Steuerfreiheit gem 68/2 mtl. zu erhalten?
danke!
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