Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 782 Benutzer online » 1 Mitglieder » 778 Gäste Applebot, Bing, Google, Francisvab
|
Aktive Themen |
RZL - Periodenumsatz & Ha...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Bague
Vor 5 Stunden
» Antworten: 3
» Ansichten: 82
|
innergemeinschaftliche Ve...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Manuela
Gestern, 14:47
» Antworten: 2
» Ansichten: 51
|
Mitarbeiterprämie 2024 / ...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Manuela
Gestern, 14:45
» Antworten: 2
» Ansichten: 90
|
Es wird ernst bei den Spe...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 14:21
» Antworten: 0
» Ansichten: 38
|
Rückwirkende Zustimmung z...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:24
» Antworten: 0
» Ansichten: 36
|
Sonderzahlung (UZ und WR)
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Gestern, 09:24
» Antworten: 1
» Ansichten: 50
|
Ein guter Tag für die WIK...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.11.2024, 20:23
» Antworten: 0
» Ansichten: 43
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.11.2024, 19:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 50
|
Meldung ausländische Besc...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 14:56
» Antworten: 3
» Ansichten: 100
|
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 09:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 69
|
|
|
Investitionen in Geschäftsräume bei Auszug |
Geschrieben von: Waltraud - 17.06.2024, 07:30 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
|
|
Guten Morgen!
Eine Klientin (Nageldesign, EA-Rechnerin) hatte im Wohnhaus der Familie Geschäftsräume eingerichtet (Türen und Böden erneuert, möbliert,....). Nach der Trennung hat sie neue Geschäftsräume gemietet und den größten Teil der Möbel mitgenommen, die restlichen Investitionen (vor allem die fix verbauten) mussten im Wohnhaus verbleiben. Sie hat vom Ex-Mann zwar eine Ablöse bekommen, lt. ihrer Angabe aber nur für die privaten Anschaffungen, zumal zum Zeitpunkt der Investitionen das Geld dafür eh größtenteils vom Ex-Mann gekommen ist. Sein Unternehmen lief gut und sie war ja erst am starten. Wenn ich nun die zurückgelassenen Investitionen/Anlagegüter ausscheide, habe ich natürlich bei der KZ 9210 einen außergewöhnlich hohen Wert, jedoch nichts bei KZ 9060, was mit Sicherheit bei der Finanz Fragen aufkommen lässt. Wie würdet Ihr das lösen bzw. was ist in diesem Fall die korrekte Vorgangsweise? Entnahme ins Privatvermögen, da sie ja die "private" Ablöse bekommen hat? Vielen Dank im Voraus für eure Anregungen!
|
|
|
Sonderzahlungen NEU - KV Gastgewerbe |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 14.06.2024, 08:30 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Da zuletzt die Frage häufiger aufgetaucht war, habe ich direkt bei der WKO-Bundesinnung der Gastronomie nachgeforscht, ab wann denn bei der Sonderzahlungsberechnung die neue Regelung (Wegfall des Deckels mit KV-Lohn x 1,15 bzw. KV-Gehalt x 1,15).
Meine Vermutung, dass diese Regelung tatsächlich erst mit 1.11.2024 anzuwenden ist (und zwar in Bezug auf Sonderzahlungen bzw. Sonderzahlungsanteile), die ab diesem Zeitpunkt fällig werden, hat sich bestätigt.
Eine Anwendung der neuen Regelung schon mit den häufig im Juni 2024 abgerechneten Urlaubszuschüssen (erster Teil der Jahresremuneration) ist somit überhaupt kein Thema.
|
|
|
ESt / Unterhaltsabsetzbetrag |
Geschrieben von: Manuela - 13.06.2024, 14:45 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
|
|
Liebe Forums-TeilnehmerInnen,
folgende Frage zum Unterhaltsabsetzbetrag:
Steht dieser tatsächlich nur zu, wenn für das Kind auch Familienbeihilfe bezogen wird?
Im konkreten Fall lebt und arbeitet der Vater in Österreich.
Das Kind lebt bei der Mutter in Deutschland.
Der Vater leistet den vollen Unterhalt.
Hat er in Österreich Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag?
In den Lohnsteuerrichtlinien findet sich folgendes Beispiel:
Beispiel:
Ein in Österreich nichtselbständig Tätiger ist zur Leistung des gesetzlichen Unterhalts für ein im Ausland lebendes nicht haushaltszugehöriges Kind verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung in vollem Umfang nach. Er bezieht weder Familienbeihilfe noch eine Ausgleichszahlung. Es steht der Unterhaltsabsetzbetrag zu.
In den Lohnsteuerrichtlinien steht allerdings nicht, dass der Bezug der Familienbeihilfe Voraussetzung für den Erhalt des Unterhaltsabsetzbetrages ist (zumindest habe ich es nicht gefunden). Es findet sich nur ein Hinweis auf volljährige Kinder: Für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, steht kein Unterhaltsabsetzbetrag zu (§ 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988).
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
lG, Manuela
|
|
|
Kündigung eines Fahrscheinkontrollors |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 11.06.2024, 17:19 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
OGH vom 25.04.2024, 8 ObA 16/24x
§ 105 Abs. 3 Z 2 lit. a ArbVG
So entschied der OGH:
1. Außendienstmitarbeiter genießen in der Regel eine besondere Vertrauensstellung, weil eine Überprüfung ihrer Tätigkeit nur eingeschränkt möglich ist.
2. Im hier zu beurteilenden Fall wollte ein Fahrscheinkontrollor seinen Arbeitgeber nicht nur über seine Arbeitszeit täuschen, sondern auch einen Arbeitskollegen angestiftet, seinen Prüfstreifen abzustempeln, um das Zeitaufzeichnungssystem des Arbeitgebers zu umgehen.
3. Dieses Verhalten hat jedenfalls das Vertrauen der Arbeitgeberin so schwer erschüttert, dass die Dienstgeberkündigung sozial gerechtfertigt war.
|
|
|
Rahmenvereinbarung für Ausbildungskostenrückersatz: auch der Detailzusatz muss von beiden Seiten unterschrieben werden |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.06.2024, 18:03 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
OGH vom 24.04.2024, 9 ObA 57/23g
§ 2d AVRAG
Sachverhalt:
In einem von beiden Seiten unterfertigten Arbeitsvertrag gab es eine Rahmenvereinbarung betreffend Ausbildung und Ausbildungskostenrückersatz.
In Bezug auf eine konkrete Ausbildung erhielt der Arbeitnehmer vom Dienstgeber schriftlich alle nötigen Details wie die konkrete Ausbildung, die Kosten sowie die Amortisationszeit.
Dieses Schriftstück (die eigentliche Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung) wurde nur vom Arbeitnehmer unterfertigt.
Strittig war, ob der Arbeitgeber dennoch den zum Zeitpunkt der Selbstkündigung noch nicht amortisierten Anteil der Ausbildungskosten zurückfordern konnte.
So entschied der OGH:
Die hier getroffene Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung war ungültig.
Aus den Entscheidungsgründen:
Wenn man davon ausginge, dass ein Ausbildungskostenrückersatz in Form einer Rahmenvereinbarung mit nachfolgender ergänzender Vereinbarung für die konkreten Kosten einer bestimmten Ausbildung wirksam vereinbart werden kann, ist die Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung dennoch hinfällig und zwar aus folgenden Gründen:
Sieht das Gesetz eine bestimmte Form der Vereinbarung vor, dann muss diese schriftliche Vereinbarung jedenfalls die wesentlichen Vertragspunkte umfassen.
Das sind aber bei der Rückzahlungsvereinbarung die konkrete Ausbildung und die Gesamtkosten, deren Rückzahlung gefordert werden kann.
Da diese erst in der „Rückzahlungserklärung“ enthalten waren (die nicht von beiden Vertragspartnern unterfertigt wurde), ist allein dadurch, dass die Grundlagenvereinbarung von beiden Parteien unterfertigt wurde, nicht von der Einhaltung des Schriftformerfordernisses auszugehen.
Demnach liegt auch in der Vereinbarung im Dienstvertrag keine von beiden Parteien unterfertigte Rückzahlungsvereinbarung.
Die Verletzung des Schriftformerfordernisses führt zur (gänzlichen) Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der Vereinbarung.
|
|
|
|