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| Vergütung Epidemiegesetz bei Geschäftsführer |
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Geschrieben von: Andrea 2 - 04.04.2022, 12:46 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (6)
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Lieber Herr Kurzböck,
es stellen sich ff Fragen bezüglich Geschäftsführer und Antrag auf Zuerkennung Vergütung gem. Epidemiegesetz.
Sachverhalt:
Geschäftsführer erhält fixes monatliches Geschäftsführergehalt von EUR 3000, erkankt an Covid und erhält für 10 Tage Absonderungsbescheid. Die GmbH bezahlt den GF-Bezug weiter. Geschäftsführer hat keinen Verdienstentgang. Wer stellt den Antrag auf Zuerkennung der Vergütung gem. Epidemiegesetz bzw. wie ist dieser Antrag zu stellen.
Fall 1)
GmbH GF mit Beteiligung zwischen 25 und 50 %
GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegt der gewerbl. Sozialversicherung
GF hat keinen Verdienstengang, kann der Antrag dann von GmbH gestellt werden, die ja quasi den Schaden zu tragen hat.
Wenn ja, ist dieser Antrag wie für einen Unselbständigen zu stellen? man gibt dann das GF Gehalt mit EUR 3000 bei Bruttoentgelt im Antragsformular ein sonstige erstattungsfähige Zahlungen liegen nicht vor.
Fall 2)
GmbH GF mit Beteiligung größer 50 %
GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und unterliegt der gewerbl. Sozialversicherung
GF hat keinen Verdienstengang, wer kann hier den Antrag einbringen.
Ich ersuche um Hilfestellung und verbleibe
mit lieben Grüßen
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| Familienbonus plus, FH bekommt Kind |
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Geschrieben von: chr2 - 03.04.2022, 17:05 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Kollegen!
Ich habe eine Frage zum Familienbonus plus.
Eine Klientin bekommt eine Familienbeihilfe für Ihren studierenden Sohn. Der Sohn hat eine eigene Wohnung und bekommt vom
Finanzamt direkt das Geld überwiesen.
Wer hat Anspruch auf den Familienbonus plus ?
die Mutter oder der Sohn ?
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße aus der Steiermark.
Christa
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| KUA Ausfallstunden |
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Geschrieben von: KMst - 01.04.2022, 14:08 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Bitte um Hilfe bei folgendem Problem:
Bei einer Abrechnung von Kurzarbeit haben sich im Monat März unerwartet viel Arbeitsstunden ergeben, sodass sich nach Ansetzen der verpflichtenden Urlaubswoche bei den Ausfallstunden ein kleiner Minusbetrag ergibt. Bei Erstellen der Projektdatei erfolgt auch ein Hinweis darauf. Da das KUA-Projekt mit März zu Ende ist kann ich die Urlaubswoche auch nicht aufs nächste Monat verschieben.
Kann ich die Projektdatei trotz Minusausfallstunden so abgeben?
Hat das irgendwelche Konsequenzen, außer dass dieser kleine Minusausfallstundenbetrag vom AMS betragsmäßig rückgefordert wird?
Danke im voraus und liebe Grüße
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 13-2022 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 01.04.2022, 11:45 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Expeditarbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.4.2022
- Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden mit 1. April 2022 um 3,2%, mindestens jedoch um 16,00 Euro in der Woche bei einer Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag erhöht.
- Die innerbetrieblichen lst-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist.
Gewerbliche Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher, Papierverarbeiter Österreich - KV-Abschluss per 1.4.2022
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,5%
- Erhöhung der IST-Löhne um 3,4%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,5%
- Erhöhung des Nachtschichtzuschlages um 3,5%
Konditor*innen Wien - KV-Abschluss per 1.4.2022
- Erhöhung der KV-Löhne um Ø 3,5 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 3,5 %
- Streichung der LK 1 d „Konditoren während der Dauer der Behaltefrist“
- Streichung der LK 5 c „ServiererInnen und LadnerInnen mit besonderer Berufserfahrung“
- Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel
Kur- und Rehabilitationseinrichtungen - KV-Abschluss per 1.4.2022
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter sowie die KV-Zulagen werden mit 1. April 2022 um 3,6 % erhöht und die sich daraus ergebenden Beträge auf ganze Euro aufgerundet.
- Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Kurbetrieben und Mischbetrieben werden auf Basis des KV-Abschlusses 2021 in einem weiteren Schritt an die kollektivvertraglichen Mindestlöhne /-gehälter der medizinischen Masseure und Heilmasseure in Rehabilitationseinrichtungen angeglichen, indem sie zusätzlich um 1,754 % angehoben werden.
- Im September 2022 wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der Gespräche über eine Anpassung der bestehenden Verwendungsgruppen an die Lohn- und Gehaltsgruppen des Kollektivvertrages für die Privatkrankenanstalten Österreichs sowie über eine Neugestaltung der Erhöhungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Mindestgehälter aufgrund der angerechneten und im Betrieb zurückgelegten Dienstjahre geführt werden.
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