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| Behindertenausgleichstaxe und fallweise Beschäftigte |
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Geschrieben von: Ingrid Ne - 03.11.2021, 09:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Anzahl der Beschäftigten bezüglich der Behindertenausgleichstaxe.
wenn im Betrieb 20 Dienstnehmer*innen beschäftigt sind und ich zusätzlich in einem Kalendermonat eine fallweise beschäftigte Person an 8 Tagen angemeldet habe, zählt das dann insgesamt als 21 Dienstnehmer*innen?
Oder wird bei Fallweisen jedes einzelne Dienstverhältnis gezählt, d.h. 28 Beschäftigungsverhältnisse (>25) -> Behindertenausgleichstaxe für diesen Kalendermonat fällig?
Vielen herzlichen Dank,
Ingrid Neissl
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| Mehrere parallel geführte geringfügige Beschäftigungen – Urlaubsersatzleistung führt zu keiner Vollversicherung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.11.2021, 21:37 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Mehrere parallel geführte geringfügige Beschäftigungen – Urlaubsersatzleistung führt zu keiner Vollversicherung
BVwG W178 2223543-1 vom 20. September 2021
§ 5 ASVG
So entschied das BVwG:
1. Erzielte eine Arbeitnehmerin für ein Kalendermonat aus ihrem geringfügigen Dienstverhältnis zu Arbeitgeber A ein beitragspflichtiges laufendes Entgelt in Höhe € 130,00 sowie zu Dienstgeber B (ebenfalls geringfügig) ein beitragspflichtiges laufendes Entgelt in Höhe von € 290,00, so wurde dadurch insgesamt die monatliche Geringfügigkeits-grenze nicht überschritten.
2. Dass Dienstgeber B für diesen Kalendermonat zudem eine Urlaubsersatzleistung in Höhe von € 350,00 gewährte, konnte zu keinem anderen Ergebnis führen (rechnete man diesen Betrag noch hinzu, so wäre die Geringfügigkeitsgrenze deutlich überschritten).
3. Die Urlaubsersatzleistung verlängert die Pflichtversicherung zu Dienstgeber B, was die Teilversicherung in der Unfallversicherung betraf.
4. Bei der Klärung der Frage, ob (noch) eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder ob im Falle mehrerer geringfügiger Beschäftigungen insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde oder nicht, bleibt die Urlaubsersatzleistung außer Betracht.
WIKU-Praxisecho:
Da die ordentliche Revision nicht zugelassen wurde, bleibt abzuwarten, ob eine außerordentliche Revision erhoben wird.
Das hier vorliegende Ergebnis gibt den Digitalisierungsbemühungen der ÖGK möglicher-weise einen Dämpfer.
Dass die Urlaubsersatzleistung in Bezug auf ein bestimmtes Dienstverhältnis nicht zur Vollversicherung führen kann, war bis dato schon ziemlich klar (wenngleich dies auch über viele Jahre nicht friktionsfrei lief). Neu ist, dass dieser Grundsatz auch im Falle der Beitragsgrundlagenaddition während eines Kalendermonats gilt, wenn in einem der beiden Dienstverhältnisse eine (geringfügige) Urlaubsersatzleistung bezahlt wird.
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| Behandlung eines Mobilheims |
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Geschrieben von: Hendrich Günter - 01.11.2021, 20:07 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Wird ein Mobilheim, das auf einem Pachtgrund steht, bei einem Verkauf als bewegliches Wirtschaftsgut oder als Superädifikat behandelt.
Mit der Bitte um Beantwortung meiner Frage verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen Otto Wallner
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| Familienbonus PLUS ist nicht negativsteuerfähig |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 29.10.2021, 15:02 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BFG RV/7102312/2021 vom 3. September 2021
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Der Familienbonus Plus ist als ein Absetzbetrag konzipiert, der von der zu zahlenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer abgezogen wird und maximal bis zum Gesamtbetrag der errechneten Steuer beansprucht werden kann.
2. Er ist daher - etwa im Gegensatz zum Alleinverdienerabsetzbetrag - nicht negativ-steuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer gem. § 33 Abs. 1 EStG begrenzt.
3. Wenn daher beim antragstellenden Elternteil keine Einkommen- bzw. Lohnsteuer anfällt, wirkt sich der Bonus nicht aus.
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