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| Buchung Überleitung eines Arbeitsverhältnisses |
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Geschrieben von: annika - 27.10.2021, 16:12 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Ein MA wird von dem Erwerber einer Unternehmenssparte mit allen Rechten und Pflichten übernommen.
Die entsprechenden Rückstellungen werden per Stichtag vom neuen Arbeitgeber übernommen. Der bisherige Arbeitgeber stellt die Ansprüche in Rechnung.
Wie ist dieser Vorgang buchhalterisch abzubilden? (Betrifft RST für Abfertigung, Jubiläum, Urlaub und Gleitzeit)
Danke schon im Voraus!
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| Liquidation GmbH - gewerberechtl.GF |
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Geschrieben von: Silvia - 27.10.2021, 09:44 - Forum: Diverses
- Antworten (2)
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Wenn eine GmbH liquidiert werden soll, wie lange muss der Gewerbeschein aufrecht bleiben, ab wann kann der gewerberechtliche Geschäftsführer zurücktreten?
Vorwiegend hat sich die Frage gestellt, wie lange der gewerberechtl. Geschäftsführer bei der SVS versichert sein muss.
Hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit?
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| Dann schreibt´s mi halt blau – keine (schlüssige) Austrittserklärung |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.10.2021, 21:16 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Dann schreibt´s mi halt blau – keine (schlüssige) Aus-trittserklärung
OGH 9 ObA 87/21s vom 02. September 2021
§ 863 ABGB
Sachverhalt:
• Ein LKW-Fahrer kündigte ordnungsgemäß sein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der im Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungsfrist zum Ende der Lohnwoche auf.
• Für den letzten echten Arbeitstag wollte er Urlaub vereinbaren, dieser wurde ihm aber vom Dienstgeber nicht gewährt.
• Er erklärte, dass er jedenfalls nicht mehr für seinen Dienstgeber fahren werde und meinte „Dann schreibt´s mi halt blau“.
• Der Arbeitgeber wertete dies als unberechtigten vorzeitigen Austritt.
So entschied der OGH:
Kann hier von einer schlüssigen Austrittserklärung (vor dem Ablauf der Kündigungsfrist) ausgegangen werden?
• Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln.
• Dabei ist wegen der besonderen Rechtsfolgen, die damit verbunden sind, ein strenger Maßstab an das konkludente Verhalten des Dienstnehmers anzulegen.
• Eine schlüssige Austrittserklärung liegt daher nicht vor, wenn das Verhalten des Dienstnehmers verschiedene Deutungen zulässt, zum Beispiel auch ein unentschuldigtes Fernbleiben.
• Im hier zu beurteilenden Fall konnte nicht von einer (schlüssigen) Austrittserklärung eines ohnedies bereits gekündigten Arbeitsverhältnisses ausgegangen werden.
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| VwGH aktuell: Laufende Bezüge der letzten 12 Monate für Zwecke der steuerlichen Begünstigung der freiwilligen Abfertigung – keine Zeitraumsverschiebung – Einbeziehung Krankengeld |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.10.2021, 14:03 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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VwGH aktuell: Laufende Bezüge der letzten 12 Monate für Zwecke der steuerlichen Begünstigung der freiwilligen Abfertigung – keine Zeitraumsverschiebung – Einbeziehung Krankengeld
Der VwGH hat soeben über die Frage entschieden, wie sich eine Bezugskürzung in den letzten 12 Monaten auf die Ermittlung der Viertelregelung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 (freiwillige Abfertigung nach altem Recht) auswirken würde.
Eine ausführliche Analyse dieses VwGH-Erkenntnisses finden Sie in der Ausgabe Nr. 17/2021 (Artikel Nr. 439/2021) der WIKU-Personal aktuell (Versand erfolgt am 2.11.2021).
Informationen zum Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
Vorab darf ich schon eine Kurzanalyse frei zugänglich machen:
Auf den WIKU-Punkt gebracht:
Der VwGH teilt die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgerichts nicht, wonach man bei der Ermittlung der laufenden Bezüge der letzten 12 Monate für Zwecke der „Viertelbesteuerung“ nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 im Falle von Bezugskürzungen in den letzten 12 Monaten den Rückschauzeitraum anpasst (siehe dazu noch: BFG vom 28. Jänner 2021, RV/7104760/2019 = WPA 12/2021, Artikel Nr. 315/2021).
Sehr wahrscheinlich bleibt das BMF dennoch bei seiner großzügigeren Haltung, wonach dann, wenn ein Austritt in einem Kalendermonat erfolgt, in dem noch eine laufende Bezugskürzung oder ein Bezugswegfall wirkt, bei der Ermittlung des 12 -Monate-Zeitraums vom Zeitpunkt vor dem Wegfall bzw. vor der Kürzung auszugehen ist.
Gibt es hingegen im (gesamten) Austrittskalendermonat keine Bezugskürzung bzw. keinen Bezugswegfall, sondern (irgendwann) davor in diesem 12-Monate-Zeitraum, so erfolgt keine „Teilung“ des Zeitraumes, sondern wirken sich die Bezugskürzung bzw. der Bezugswegfall insoweit negativ für den bzw. die Steuerpflichtige*n aus.
Allerdings darf bzw. muss dann das tatsächlich in diesem Zeitraum gewährte Krankengeld des Versicherungsträgers zu 6/7 (soweit diese Leistungen auch als laufende Bezüge angesehen werden) zu den laufenden Bezügen der letzten 12 Monate hinzugerechnet werden.
Die hier genannten Beurteilungen gelten insoweit auch für die „Zwölftel“begünstigung des § 67 Abs. 6. 2. Satz EStG 1988.
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| Klimaticket - Vorsteuer |
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Geschrieben von: Martin - 25.10.2021, 12:31 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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Mobile Krankenpflegerin erhält eine Klimaticket für Wien und NÖ. (Wohnort NÖ)
Sie fährt fast täglich zu ihren Klienten.
Kann die Vorsteuer vom Klimaticket heraus gerechnet werden? Oder nur in Monaten, an denen das Klimaticket billiger ist als Einzelfahrscheine?
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| Klimaticket - Vorsteuer |
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Geschrieben von: Martin - 25.10.2021, 10:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Mobile Krankenpflegerin erhält eine Klimaticket für Wien und NÖ. (Wohnort NÖ)
Sie fährt fast täglich zu ihren Klienten.
Kann die Vorsteuer vom Klimaticket heraus gerechnet werden? Oder nur in Monaten, an denen das Klimaticket billiger ist als Einzelfahrscheine?
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