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| Trotz Quarantäneanordnung zum Dienst erschienen - Entlassung? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.10.2021, 15:43 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Trotz Quarantäneanordnung zum Dienst erschienen - Entlassung?
Sachverhalt:
Eine Vertragsbedienstete erschien am 16. März 2020 (= 1. Tag des ersten Lockdown) zur Arbeit, obwohl sie am Vortrag einer Testung nach § 7 Epidemiegesetz unterzogen und sie bis zum Vorliegen eines Testergebnisses als „Corona-Verdachtsfall“ behördlich abgesondert worden war.
Als Folge dieses Verhaltens wurde die gesamte Abteilung (23 Mitarbeiter*innen), in der sie beschäftigt war, für die Dauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt.
Der Arbeitgeber sprach die fristlose Entlassung der Vertragsbediensteten am 18. März 2020 aus, nachdem er am 17. März 2020 in den frühen Morgenstunden von diesem Vorfall erfahren hatte.
Fraglich war, ob tatsächlich ein Entlassungsgrund vorlag und falls ja, ob die Entlassung nicht doch zu spät ausgesprochen wurde (Grundsatz der „Unverzüglichkeit“).
So entschied der OGH:
Ob der OGH die fristlose Entlassung bestätigte oder nicht bzw. ob dabei die Begriffe "infiziert" bzw. "erkrankt" tatsächlich auch eine Rolle spielten, erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 18/2021 der WIKU-Personal aktuell. Dabei wird auch untersucht, inwieweit diese für Vertragsbedienstete getroffene Entscheidung auch auf Angestellte und Arbeiter*innen übertragbar ist.
Interesse an einem Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell? Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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| Guter-Grund-Umlage WKO NÖ & Überlassung Fuhrpark |
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Geschrieben von: Buchhaltung.m - 24.10.2021, 12:23 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Hello,
1.) Wie ist die Guter-Grund-Umlage von der WKO NÖ in der ESt zu betrachten?
Die Grundumlage wird bezahlt, eine Ausgabe (privat oder betrieblich) in NÖ tätigen und von der WKO werden 150% der Umlage retour gezahlt. Was mache ich mit den "50%" mehr in der Est.
zb € 100 Umlage, € 150 betriebliche Ausgabe, € 150 retour Umlage = € 100 Verlust? oder
€ 100 Umlage, € 150 private Ausgabe, € 150 retour Umlage = € 50 Gewinn?
Oder habe ich einen komplett falschen Ansatz zu dem Thema?
2.) Kunde (Reinigungsbranche) möchte seinen Fuhrpark, da er aktuell keine großen Aufträge hat, an ein anderes Unternehmen kurzfristig/nach Bedarf vermieten/überlassen.
Fahrzeuge sind VST-berechtigt. Seine Idee war Leasing, Versicherung werden mit deinem Zuschlag weiter verrechnet, Tankkarten 1:1.
Bin ich richtig mit der Annahme 20% UST in Rechnung stellen.
Müsste ich aus der Sicht der Buchhaltung sonst noch etwas beachten??
Danke
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| Erste Arbeitgeberkündigung unwirksam - keine BR-Verständigung beim zweiten Versuch - dadurch auch unwirksam? |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.10.2021, 17:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmerin sollte gekündigt werden.
Dazu verständigte der Arbeitgeber den zuständigen Betriebsrat, der wiederum am 17.6.2019 dazu seine Zustimmung erteilte.
Der Arbeitgeber sprach die Kündigung am 27.6.2019 per 15.8.2019 aus.
Die Arbeitnehmerin erklärte, dass sie am 24.6.2019 einen „Spontan-Abortus“ erlitten hatte, wodurch die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam war (Kündigungsschutz nach Fehlgeburten: 4 Wochen nach dem Ereignis). Dazu legte sie auch ein ärztliches Attest vor.
Der Arbeitgeber erklärte nun der Arbeitnehmerin gegenüber, dass die ausgesprochene Kündigung als unwirksam anzusehen wäre. Dem Betriebsratsvorsitzenden erklärte er, dass die Kündigung nach Ablauf der vierwöchigen Schutzfrist wiederholt würde.
Tatsächlich sprach der Arbeitgeber die Kündigung erneut aus, diesmal „erfolgreich“ am 24.7.2019 zum 15.9.2019.
So entschied der OGH:
Das Ergebnis der für die Praxis hochinteressanten OGH-Entscheidung erfahren Sie im bewährten und verständlichen Frage-Antwort-Format in der Ausgabe Nr. 18/2021 der WIKU-Personal aktuell.
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| Klimaticket bei EPU |
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Geschrieben von: Manfred - 23.10.2021, 16:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Wie aus der Wortmeldung von Hr. Kurzböck zu ersehen ist, gilt für das Klimaticket dasselbe wie für das Jobticket.
Wie ist das jetzt aber für den Unternehmer selbst?
Normalerweise gilt ja für für Aufwände die sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden das Aufteilungsverbot.
Gilt das auch für das Klimaticket - oder gibt es da aus umweltschutzgründen eine andere Regelung?
Vielen Dank
mfg
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| Ende DV und neues Geringfügiges DV, Pensionsversicherung Weiterzahlung |
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Geschrieben von: Irene S. - 23.10.2021, 13:48 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Folgender Sachverhalt:
Ende des DV aufgund Pensionierung per 31.12.2021. Urlaub ist bis dahin konsumiert, Auszahlung Abfertigung alt und eine freiwillige Abfertigung mit beg. Steuersatz soll erfolgen.
Ein neues (geringfügiges) DV ab 01.01.2022 wird vereinbart. DN ist bis 31.12.2021 in Altersteilzeit.
Frage 1: DN hat diverse Zulagen (z. B. Bildschirmarbeit, Abteilungsleiterzulage ..) erhalten. Ist für die Reduktion der Bezüge um 25% nur der Grundgehalt
heranzuziehen oder auch die Zulagen (diese fallen beim neuen DV weg)? Während der ATZ waren die Zulagen im Durchschnitt als Fixbetrag zu zahlen. Darf für das neue DV eine geringere Einstufung bei gleichem Arbeitsgebiet vorgenommen werden? Eigentlich müssen ja auch die VDZ angerechnet werden, oder?
Frage 2: Es gibt im Betrieb bei Erreichen einer bestimmten Dienstdauer die Vereinbarung, dass vom DG bis zum Ausscheiden des DN monatlich eine Zahlung für eine Pensionsversicherung direkt an ein Versicherungsunternehmen erfolgt. Wäre die Weiterzahlung der Prämie vom DG schädlich für die steuerlich begünstigte Auszahlung der Abfertigung?
Gibt es aus eurer Sicht noch andere Punkte zu bedenken? Danke im Voraus für eure Antworten und Denkanstöße!
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| Umsatzsteuer - Bauleistungen |
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Geschrieben von: Manfred - 21.10.2021, 18:08 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
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In der Broschüre der WKO heißt es
Aktuelle Liste des BMF: Das Bundesministerium für Finanzen hat eine Liste von Tätigkeiten veröffentlicht,..
Ich finde diese Liste nicht.
Kann mir jemand helfen, wie man zu dieser Liste kommt?
Vielen Dank
M. Haslinger
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| BUAG-Zuschlagsverordnung geändert |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.10.2021, 17:39 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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In der BUAG-Zuschlagsverordnung wird nun mit Wirkung ab 1.1.2022 die Höhe des Winterfeiertagszuschlages an die gesetzliche Regelung angepasst (KV-Stundenlohn x 1,2 x 1,3 für die Zeiträume von April bis November, jeweils je Anwartschaftswoche).
Da der bisherige VO-Text nicht mit dem Gesetzestext (§ 13k Abs. 4 BUAG) übereinstimmte (wurde vermutlich übersehen), hat man mit Wirkung ab 1.12.2020 rückwirkend den dafür zuständigen § 4 aufgehoben, sodass vorrangig die gesetzliche Regelung gilt und rückwirkend keine Kollision gegeben sein soll.
Die Höhe der Abfertigungszuschläge für das Jahr 2022 bleibt unverändert bei KV-Stundenlohn x 1,2, x 1,5 je Anwartschaftswoche.
Zum Verordnungstext (BGBl. II 436/2021, ausgegeben am 20.10.2021) geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/436/20211020
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