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| Vergleichszahlung |
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Geschrieben von: Eva Maria - 29.09.2021, 14:48 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Es wurde mit einem DN - wegen Unregelmäßigkeiten im Job - eine einvernehmliche Auflösung vereinbart. Dann hat der DN geklagt - er sei nur wegen seines Alters (über 50 Jahre) gekündigt worden und forderte 6 Monatslöhne als Entschädigung.
Bei der ersten Tagsatzung hat man sich dann auf einen fixen Bruttobetrag geeinigt.
Ende des DV war der 31.5.2021.
Meiner Meinung nach ist das keine sv-freie Abschlagszahlung, da ja nicht auf die Wiedereinstellung geklagt wurde, sondern auf eine Entschädigung. Also wäre das eine SV-pflichtige Vergleichssumme.
Wenn SV-Pflicht richtig ist: Muss ich dann eine Aufrollung für den Monat Mai machen und eine neue mBGM senden. Dann ist die Vergleichssumme und der Monatslohn vom Mai zusammen über der monatlichen SV-Höchstbemessungsgrundlage.
Bei der Lohnsteuer wären 6% Steuersatz anzuwenden, da im Abfertigungssystem neu.
Danke für eure Hilfe, aber Vergleichssumme hatte ich vor langer Zeit abgerechnet. Nun bin ich total unsicher.
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| Monatliche Abrechnung Zukunftsvorsorge 25,00 mit "Bezugsumwandlung" |
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Geschrieben von: sattler susanne - 29.09.2021, 10:54 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
ich habe eine Lohnverrechnung übernommen wo es folgenden Sachverhalt gibt:
Es wird monatlich auf dem Lohnset die "Zukunftssicherung frei" mit 25,00 ausgewiesen
(der DG bezahlt jährlich pro Mitarbeiter 300,00 an ein Versicherungsunternehmen ein)
Gleichzeitg wird monatlich ein Abzug vom Nettolohn mit 25,00 als ZuSi-Bezugsumwandlung gemacht.
Meine Fragen:
*) Zwei Dienstnehmer verdienen nur laut KV - habe aber gelesen, dass dies kein Problem sein sollte (Lstr 81e) - Alle Dienstnehmer bekommen diese Zukunftsvorsorge
*)Ein Dienstnehmer unterbricht sein DV drei Monate (z.b. Juni bis August 2021) und wird dann beim selben DG wieder angemeldet wird (Wiedereinstellungszusage)
Kann ich die "Zukunftssicherung frei" bzw. die "ZuSi-Bezugsumwandlung" einfach am Lohnset nachverrechnen?
In Meinem Fall mit September 2021 mit 100,00 Euro?
Der DG bezahlt ja trotzdem pro Jahr die 300,00
Der Abzug in Form der Bezugsumwandlung schmälert die Bmgl. der LST - jedoch NICHT die BMGL der SV, DB/DZ/Kommst
Danke im Voraus
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| Sonderbetreuungszeit - Verkürzung der Quarantäne für K1 Kontaktpersonen |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.09.2021, 16:41 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Corona UnternehmerInnen-Info der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Update 27. September 2021
A) Verlängerung der Sonderbetreuungszeit
Der Nationalrat hat einstimmig eine weitere Verlängerung der Sonderbetreuungszeit beschlossen, die eine Abgeltung für die Betreuung von unter 14-jährigen Kindern, von Angehörigen mit Behinderung oder Pflegebedürftigen festlegt, die aufgrund von COVID-19-Maßnahmen erforderlich wird.
Diese Sonderbetreuungszeit kann bis Jahresende 2021 in Anspruch genommen und für bis zu drei Wochen abgegolten werden. Die Regelung tritt rückwirkend ab 1. September in Kraft.
B) Verkürzung der Quarantänezeit für K1 Kontaktpersonen
Wie das Gesundheitsministerium per Aussendung in der Vorwoche mitteilte, wird ab heute, 27. September 2021, die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Zudem ist ein "Freitesten" mittels PCR-Test für K1-Kontaktpersonen dann bereits ab dem fünften Tag der Quarantäne möglich.
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| KV Autobusbetriebe: Dauer der Ruhepause über das kollektivvertraglich erlaubte Ausmaß hinaus – keine Entgeltspflicht |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.09.2021, 15:52 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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KV Autobusbetriebe: Dauer der Ruhepause über das kollektivvertraglich erlaubte Ausmaß hinaus – keine Entgeltspflicht
OGH 8 ObA 83/20a vom 27. Mai 2021
Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten Autobusbetrieben
Die Entscheidung des OGH:
1. Verstößt eine Arbeitszeitunterbrechung gegen eine kollektivvertragliche Regelung, so führt dies noch nicht (automatisch) zu einer Entgeltlichkeit dieser Arbeitszeitunterbrechung.
2. Dabei wurde vom Obersten Gerichtshof auch ausdrücklich darauf verwiesen, dass eine Überschneidung von öffentlichem Arbeitsrecht im Sinn des Arbeitnehmerschutzes und privatem Arbeitsrecht (Entgeltlichkeit) nicht zur Entgeltpflicht von Ruhepausen führt (OGH 8 ObA 61/13y = WPA 6/2014, Artikel Nr. 135/2014).
3. Sieht der Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten Autobusbetrieben in dessen Abschnitt III vor, dass in Bezug auf den „Kraftfahrlinienverkehr“ die Ruhepause maximal 1,5 Stunden betragen darf, kommt es jedoch bei der Erstellung des Dienstplanes – entgegen der kollektivvertraglichen Vorgabe – zu Ruhepausen, die weit über dieses Ausmaß hinausgehen, so handelt es sich hierbei nicht um entlohnungs-pflichtige Stehzeiten.
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| WIKU-Live-Webinare in KW 39/2021 (27.9. bis 1.10.2021) |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.09.2021, 12:04 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Live-Webinare in KW 39/2021 (27.9. bis 1.10.2021)
29.09.2021 von 14 bis 16 Uhr: Lohndumping - ausgewählte Fragen und Aktuelles aus Sicht der Personalverrechnung
28.09.2021 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30 sowie
30.09.2021 von 9 bis 11 Uhr: Jour fixe für dahoam - 3. Termin mit hochaktuellen wichtigen Themen aus Sicht der Personalverrechnung, kompakt auf den Punkt gebracht
Preis je Teilnehmer*in je Veranstaltung: € 120,00 (inklusive 20 % USt).
Sie erhalten nach erfolgter Anmeldung kurz vor der Veranstaltung den Teilnahmelink (Zoom-Webinar) sowie die Schulungsunterlagen (digital) per e-mail übermittelt.
In den Tagen nach der Veranstaltung werden Ihnen die Teilnahmebestätigung sowie der Aufzeichnungslink zugesandt. Letzterer ist für die Dauer von knapp 2 Jahren aktiv.
Über Anmeldungen freuen wir uns per e-mail an kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
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| Kollektivvertragsaktualisierungen KW 38/2021 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.09.2021, 15:50 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 38/2021
Konditoren Salzburg - KV-Abschluss per 1.9.2021
Erhöhung der KV-Löhne im Durchschnitt um 1,64 %
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 4,23 %
Zuckerindustrie - KV-Abschluss per 1.9.2021
Erhöhung der KV-Löhne und Gehälter um 1,00 % sowie eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 Euro
Erhöhung der Dienstalterszulagen, Zulagen und Zuschläge um 1,00 %
Erhöhung der Zulage III um 1,00 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,00 %
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| Arbeitgeberkündigung während Covid-19-Kurzarbeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 24.09.2021, 14:48 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Arbeitgeberkündigung während Covid-19-Kurzarbeit
OGH 8 ObA 45/21g vom 3. August 2021
§ 37b Abs. 1 Z 3 AMFG
So entschied der OGH:
1. Wurde ein Arbeitnehmer während der Dauer einer Covid-19-Kurzarbeit (also während der „Behaltepflicht“) oder während der danach anschließenden einmonatigen „Behaltefrist“ vom Dienstgeber „aus persönlichen Gründen“ gekündigt, weil er gegen schriftliche dienstliche Anweisungen verstieß, indem er entgegen dieser Weisungen von Kund*innen des Arbeitgebers Trinkgeldleistungen sowohl verbal als auch mittels Körpersprache einforderte, so war die ausgesprochene Dienstgeberkündigung rechtswirk-sam.
2. Ob eine Sozialpartnervereinbarung (Covid-19-Kurzarbeit) grundsätzlich dazu in der Lage ist, einen individuellen Kündigungsschutz zu begründen, muss im vorliegenden Fall nicht überprüft werden.
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| Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 23.09.2021, 18:27 - Forum: News & wichtige Infos
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Familienzeitbonus infolge Behördenfehlers zu Unrecht in Empfang genommen – trotzdem Rückzahlungspflicht
OGH 10 ObS 87/21y vom 29. Juli 2021
§ 7 Abs. 1 FamZeitbG
So entschied der OGH:
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtsmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
WIKU-Praxisecho:
Im vorliegenden Fall wurde der Familienzeitbonus so beantragt wie der ÖGK-Mitarbeiter dies dem Leistungswerber empfohlen hatte.
Dennoch muss er diese – im Ergebnis zu Unrecht – empfangene Leistung an die ÖGK zu-rückzahlen und wird auf den äußerst mühsamen Weg der Amtshaftungsklage verwiesen.
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