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| Kündigungsentschädigung |
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Geschrieben von: Pfeiffer - 12.01.2026, 10:41 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Forumsteilnehmer,
ein Dienstgeber kündigt eine Mtarbeiterin mit sofortiger Dienstfreistellung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Das DV würde am 30.4. enden.
Dem Dienstnehmer wird eingeräumt, das DV während der Dienstfreistellung auf eigenen Wunsch früher zu beenden. Es wäre dann eine einvernehmliche Lösung.
Die für die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist möchte der DG dem DN als Kündigungsentschädigung steuerbegünstigt auszahlen.
Aus meiner Sicht ist die Steuerbegünstigung nicht möglich, da
- eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorliegt
- die vorzeitige Beendigung vom DN ausgeht
- der DN keinem besonderen Kündigungsschutz unterliegt
- keine außergerichtliche Einigung vorliegt, da es auch keinen "Streit" gibt.
Wie seht ihr das?
Ich freue mich über Meinungen dazu.
Beste Grüße
Alexander Pfeiffer
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| Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel aus KV Metallindustrie vom KV-Abschluss 2023/2024 landete vor dem OGH |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 12.01.2026, 09:13 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Sachverhalt:
Es ging um die "Nachwehen" des KV-Abschlusses per 1.11.2023 in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie.
Konkret gab es damals einen (historischen) zweistelligen Abschluss (genau 10 %), allerdings mit einer Ausnahme, die "WBSK" (Wettbewerbs- und Beschäftigungssicherungsklausel für Unternehmen mit hohem Personalkostenanteil) nannte, welche ermöglichte einen Abschluss in Höhe von "nur" 7 % bzw. 8,5 % innerbetrieblich mittels Betriebsvereinbarung zu regeln. Diese BV musste zudem einen Interessenausgleich mit sozialadäquaten Kompensationsmaßnahmen vorsehen.
Der Arbeitgeber reichte Klage zur Feststellung ein, dass er auch ohne eine derartige Betriebsvereinbarung nur zu einer 7 %igen Erhöhung verpflichtet wäre. Es kam ihm "seltsam" vor, dass Kollektivvertragsparteien eine geringere Lohnerhöhung nur für den Fall ermöglichen, dass eine freiwillige Betriebsvereinbarung abgeschlossen würde, ohne eine Sachlichkeitskontrolle zB durch die Sozialpartner oder ein Gericht vorzusehen.
Der Fall landete vor dem OGH.
Das Urteil des OGH:
Das Ergebnis finden Sie in der Ausgabe Nr. 2/2026 der WPA (erscheint Ende Jänner 2026) oder schon jetzt über den nachstehenden Link, der zu einem Fachbeitrag des WIKU Premium-Blogs führt, für das Sie das WIKU Premium-Passwort für 2026 benötigen:
https://www.wikutraining.at/blog/1177
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| Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH und Fahrtspesen |
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Geschrieben von: kladi - 08.01.2026, 17:14 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ausgangslage:
Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH, der auch anderwärtig als Dienstnehmer beschäftigt ist (Gehaltshöhe ist ungef, die Höchstbemessungsgrundlage SV und er bezieht deshalb bei der GmbH keine GF-Entschädigung), sondern will nur einmal jährlich eine Gewinnausschüttung vornehmen.
Frage:
Bei seiner Tätigkeit als GF sind gelegentlich Reisekosten (Nächtigung, Re lautet auf GmbH), sowie Fahrtkosten mit seinem privaten PKW angefallen, die er in Form von km-Geld der GmbH verrechnen möchte. Unterliegen diese ausbezahlten km Gelder nun tatsächlich auch Lohnabgaben, wie DB,DZ, Komm.St.? Wenn ja, wie sind diese dann abzurechnen , bzw. zu melden. Kommen da auch die Freigrenzen, z.B. DB 1095,-, monatlich zum Tragen, bzw. zum Abzug?
Danke im voraus für Ihre Antwort.
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