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| Bekomme keine Krankmeldung von AN, dieser möchte die fehlenden Tage in Urlaub umändern! |
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Geschrieben von: PetraO - 31.12.2025, 12:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebes Team,
ein Mitarbeiter bringt keine Krankmeldung, nach mehreren Telefonaten, WhatsApp usw. hat dieser sich endlich gemeldet und gemeint, wir sollen diese Tage vom Urlaub abziehen. Nur hat er dann bis 31.12.2025 40 Urlaubsstunden in minus.
Der Betrieb startet erst wieder am 07.01.2026 und im Jänner ist nicht viel arbeit. Also wird dass Minus noch größer. Sollte man unbezahlten Urlaub machen oder im Neuen Jahr den verbrauchten Urlaub vom neuen Urlaub abziehen?
Gibt es sonst noch eine andere Lösung.
Danke für die Info!
LG Petra
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| Das "Teilpensionsreparaturgesetz" wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.12.2025, 16:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Noch nicht in Kraft und schon repariert (das habe ich vor einem Jahr mal zum "KV Gastgewerbe" so schreiben dürfen/müssen).
Die Änderungen entsprechen meinen Ausführungen in WPA 20/2025, Artikel Nr. 407/2025.
Wir werden sehen, ob die Teilpension ähnlich abgelehnt wird wie die Vorgängerin (die "Omi"), welche noch "Gleitpension" hieß (Ende der Achtziger bis Mitte der Neunziger des vorigen Jahrhunderts).
Die Änderungen (weil Verschlechterungen, die mit unübersichtlichsten Übergangsregelungen garniert wurden) bei der Altersteilzeit bringen ja jede Menge Verunsicherung mit sich. Die Qualität der gesetzlichen Änderungen wurde durch die erlassmäßigen Interpretationen teilweise ein wenig "aufgefangen" und dann auch wieder ein wenig verschärft.
Die Frage, wie man nun den Oberwert bei ATZ-Laufzeitbeginn ab 1.1.2026 bei "All-In" ermittelt, dürfte nun auch "gebacken" sein. Das (insoweit negative) Auskunftsergebnis hat mich auch ein wenig überrascht und ich bin fachlich - ehrlich gesagt - nicht ganz überzeugt davon. Ich werde darüber dann nach den Feiertagen im "Premium-Bereich" ausführlich berichten bzw. wird dann in einem völlig überarbeiteten und stark erweiterten Artikel zu diesem Thema in der Ausgabe Nr. 1/2026 der WPA alles dazu nachzulesen sein.
Dass Anträge auf das Altersteilzeitgeld mit Laufzeitbeginn ab 1.1.2026 vorläufig nur händisch gestellt werden können, überrascht mich nicht, weil das ja in den letzten Jahren praktisch immer der Fall war, wenn es gröbere Änderungen bei der Altersteilzeit gab und das AMS-IT - sagen wir - ein recht sensibler Bereich ist. Das erkennt man zum Beispiel daran, dass die Bildungskarenz NEU frühestens ab 1.5.2026 losstarten kann.
Während von der Lohnverrechnung häufig die "rückwirkenden Kunststückchen" erwartet werden, darf sich die AMS-IT den Startzeitpunkt aussuchen.
Zum Bundesgesetzblatt dieser "Reparatur" geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2025/105/20251229
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| Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2025 sowie die aktualisierten Lohnsteuerrichtlinien |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 29.12.2025, 15:16 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Pünktlich am 23.12.2025 (kurz vor 15 Uhr) wurde der LStR-Wartungserlass 2025 in die FINDOK aufgenommen und so der fachlichen Öffentlichkeit zugespielt, sodass diese immerhin 7 bis 8 Kalendertage Zeit hat, sich mit den Inhalten vertraut zu machen.
In der Ausgabe Nr. 20/2025 (Artikel Nr. 418/2025) habe ich mich ja bereits ganz ausführlich den fachlichen Details des Entwurfs auseinandergesetzt.
Was nun noch praktisch dazu ergänzt wurde, sind die Auswirkungen der am 17.12.2025 geänderten Fahrtkostenersatzverordnung (wofür wir immerhin satte 14 Kalendertage vor dem Jahreswechsel Zeit zur Umsetzung hatten).
Ein Ministerium mit echtem "Weitblick" also. Die LV-Community bedankt sich recht artig dafür und freut sich auch schon auf die im Kalenderjahr 2026 angewandten neuen Interpretationsregeln (Sie wissen schon: das ist das "Das sehen wir jetzt anders"-Virus), die auch so wieder NICHT in den Lohnsteuerrichtlinien stehen und die aufgrund der rückwirkenden Anwendung der "Staatssäckelsanierung" dienen.
Dabei gab es beim geheimen Projekt "Schaffen wir den § 68 EStG 1988 über die Hintertüre ab" in Sachen Gefahrenzulage kürzlich einen herben Rückschlag für die Finanzverwaltung beim VwGH, von dem ich in Bälde hier erzählen werde; das hohe Ross wollte wohl über diesen "Oxer" nicht wirklich drüber und warf dabei den Reiter ab. Guter Besserung!
Hier geht es zum LStR-Wartungserlass 2025:
https://tinyurl.com/y3rfhf96
Hier geht es zu den aktualisierten Lohnsteuerrichtlinien 2002 in PDF-Version:
http://findok.bmf.gv.at/findok/resources...4.26.1.pdf
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