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| Berechnung 13 Wochen Schnitt AKÜ |
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Geschrieben von: erich - 11.05.2021, 16:28 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (7)
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Hallo zusammen, leider herrscht bei uns wieder Verunsicherung bei der aktuellen Programmumstellung... wer kann mir bitte bei der Durchschnittsberechnung für das Feiertagsentgelt usw behilflich sein...
KV Arbeiter AKÜ/Stundenlöhner (38,50h/Woche):
Jänner Summe Überstundenentgelte (Grundlohn plus Zuschläge) = 900,- (40 Üh)
Februar Summe Überstundenentgelte (Grundlohn plus Zuschläge) = 1400,- (62 Üh)
März Summe Überstundenentgelte (Grundlohn plus Zuschläge) = 1900,- (85 Üh)
Gesamt in den 3 Monaten EUR 4200,-.
Werden diese 4200,- jetzt durch 167 dividiert bedeutet das einen Schnitt von 25,15 / Stunde,
den der Mitarbeiter dann z.B. für eine Feiertagsstunde zusätzlich zum Grundlohn bekommen würde
oder ist der Teiler falsch bzw. muss hier durch die in Summe gesamt gearbeiteten Stunden dividiert werden,
was natürlich zu einem wesentlich geringeren Satz führen würde...
Gibt es hier irgendwo Beispiele dazu?
Danke.
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| LKW Verkauf nach Polen |
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Geschrieben von: Eva Maria - 11.05.2021, 12:28 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Ein Klient hat voriges Jahr im März einen LKW über 3,5 Tonnen gekauft. Leider kam dann Corona und er hat den LKW aufgrund der Umsatzrückgänge bis heute nicht angemeldet und möchte ihn jetzt verkaufen.
Ein polnisches Unternehmen möchte den LKW nun kaufen.
1) Rechnung nach Prüfung der UID Nr. ohne Umsatzsteuer. In der UVA als ig Lieferung und eine ZM angeführt.
2) Wenn der Käufer den LKW nun selbst abholt und selbst nach Polen damit fährt, welche Unterlagen benötigt nun mein Klient, damit die Verbringung auch dokumentiert werden kann.
Danke für eure Hilfe
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| Begrenzung der maximal verrechenbare Ausfallstunden/Monat – Phase 4 |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.05.2021, 19:22 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Begrenzung der maximal verrechenbare Ausfallstunden/Monat – Phase 4
Quelle: Information der Wirtschaftskammer Österreich
Die maximal verrechenbaren Ausfallstunden: Wöchentliche Normalarbeitszeit im Bemessungsmonat vor Kurzarbeit x 4,33: 30 x Kalendertage im Abrechnungsmonat (max. 30).
Das AMS informiert dazu:
"Sofern im Bemessungsmonat ein Wechsel der wöchentlichen Normalarbeitszeit stattgefunden hat, ist die am Ende des Bemessungsmonats gültige wöchentliche Normalarbeitszeit heranzuziehen.
Die Berechnung der maximalen Normalarbeitsstunden wurde sowohl für eine 5- als auch 6-Tage-Woche implementiert, wobei die laut AZ-Gesetz geregelte 40-Stunden-Woche als Basis genommen wird. Die jeweils größere Summe beider Berechnungen bildet den maximalen Normalarbeitszeit-Monatsstundenwert. Dieser wird für alle Betriebe angewendet. Es dürfen nie mehr Stunden verrechnet werden als in einer 5 bzw. 6-Tage-Woche."
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| Lockdown-Verlängerung bis 18.5.2021 - Auswirkungen auf die Kurzarbeit |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.05.2021, 19:07 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Lockdown-Verlängerung bis 18.5.2021 - Auswirkungen auf die Kurzarbeit
Quelle: Information der Wirtschaftskammer Österreich
Auf Grund der Verlängerung des Lockdowns bis zum 18.5. wird die Richtlinie neuerlich wie folgt angepasst:
Der Lockdown-Zeitraum wird bis zum 18.5. verlängert.
Die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch Steuerberater etc. bestätigen zu lassen, entfällt
für alle Unternehmen, die die Kurzarbeit nur für die Zeit des Lockdowns (1.4. bis 18.5.) beantragen,
in jenen Branchen, die in der Beilage der Richtlinie aufgezählt sind, sowie
in Wien, Niederösterreich und das Burgenland in jenen Branchen, die in der Beilage der Vorstandsverfügung aufgezählt sind (die Auflistung finden Sie auch in WPA 8/2021, Artikel Nr. 204/2021).
Die Verpflichtung, 50 % der Ausfallzeit bei Lehrlingen in Kurzarbeit für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, entfällt in den Monaten April und Mai.
Die Antragsfrist für Kurzarbeitsprojekte, die vom 1.4. bis 22.4. beginnen, endete am 6.5. Für Unternehmen, die Kurzarbeit zwischen 23.4. und 18.5. beginnen, endet die Frist 2 Wochen nach Beginn des Projekts.
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