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  Ständige Erreichbarkeit bedeutet noch keine ständige Arbeitszeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 19.03.2021, 09:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ständige Erreichbarkeit bedeutet noch keine ständige Arbeitszeit

https://www.derstandard.at/story/2000125...rbeitszeit

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  Corona Hilfen
Geschrieben von: Ulrike - 19.03.2021, 09:05 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Antworten (3)

Gibt es irgendwo eine genaue Übersicht/Aufstellung wie, wo und wann die Zuschüsse usw. beim Jahresabschluss zu berücksichtigen sind und wo genau diese in der Eeinkommensteuer- und Umsatzsteuererkläfung einzutragen sind?

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  Umsatzersatz - Ausfallbonus
Geschrieben von: Ulrike - 19.03.2021, 09:02 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Sehr geehrte Froum! Wenn es sich im nachhinein herausstellt, dass der Ausfallsbonu 12/2020 besser als der Umsatzersatz 12/2020 ist, kann man ja den UE zurück überweisen. Wie ist dfie genaue Vorgehendsweise? Erst rücküberweisen und email an service@umsatzersatz.at und warten auf Rückmeldung ob es ok ist, oder kann nach der Rücküberweisung gleich der Ausfallsbonusantrag gestellt werden? Oder muss nicht gleich rücküberwiesen werden, sondern erst nach dem positivem Zusage des Ausfallsbonus? Vielen Dank im Voraus

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  Fixkostenzuschuss 800.000
Geschrieben von: wito75 - 19.03.2021, 08:27 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Liebe Kollegen,

wie macht ihr das mit dem Jahresabschluss 2020 betreffend Fixkostenzuschuss 800.000?
Es ist ja so, dass der Anteils des Zuschusses, welcher die Monate 2020 betrifft, auch im Jahr 2020 gebucht werden muss.
Die endgültige Höhe des Zuschusses weiß man aber erst nach dem Juni 2021!
Wartet ihr das solange mit dem Jahresabschluss oder kann man das auch schätzen?
Danke für eure Meinungen!

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  Die Begleitvideos zur WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 4-5/2021
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.03.2021, 20:16 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die Begleitvideos zur WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 4-5/2021

Die Doppelausgabe Nr. 4-5/2021 ist aufgrund des Zuwartens auf die heutige Freigabe in Bezug auf den Kurzarbeitsbonus verspätet draußen.

Hier gibt es dazu die Begleitvideos:

A) Für Abo Classic:

https://vimeo.com/524931298



B) Für Abo Premium:

https://vimeo.com/524977982

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  Give-me-WIKU-5-Video für den 18.03.2021 - Ihr kostenloses Lohnupdate von Wilhelm Kurz
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.03.2021, 19:58 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Give-me-WIKU-5-Video für den 18.03.2021 - Ihr kostenloses Lohnupdate von Wilhelm Kurzböck 

Nach einer arbeitsbedingten Pause darf ich mich mit dem nächsten Give-me-WIKU-5-Video bei Ihnen zurückmelden. Der Grund für die Pause war der "Kurzarbeitsbonus", auf den wir warten mussten.

Kleiner Hinweis:

Das nächste Give-me-WIKU-5 plane ich für den kommenden Dienstag, sodass dann Dienstage und Donnerstage die Give-me-WIKU-5-Tage werden und die Montage, Mittwoche und Freitage (bei Bedarf) die Tage, für die es die "Lohnbudsmann-Videos" gibt.

Ich gehe davon aus, dass sich nach Ostern das Arbeitsaufkommen bei mir "normalisiert" haben wird.

Falls Sie schon einige Zeit auf Antworten von mir warten, muss ich Sie noch um Geduld bitten. Ich hoffe, dass ich den e-mail-Berg bis Ostern soweit auch abbauen kann.

Hier geht es nun zum aktuellen Info-Video:

https://vimeo.com/525696224

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  Kurzarbeitsbonus
Geschrieben von: Daniel - 18.03.2021, 17:33 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (3)

Hallo liebe Kollegen



steht ja wieder was neues vor der Tür, der Kurzarbeitsbonus



wie rechnet Ihr den in Eurer LV ab?

legt Ihr ein extra Lohnkonto an, normal als lfd Bezug aber Kommunalsteuerfrei?



bei mir werdens wohl hautpsächlich die Gastro und die Sportstudios sein



entweder auf ein extra Lohnkonto oder einfach oben drauf auf die Kurzarbeitsunterstützung



und was soll dann beim AMS eingetragen werden

Brutto vor Kurzarbeit sein lassen

Brutto im März um den Bonus erhöhen



ich bin so froh wenn Kurzarbeit endlich der Geschichte angehört

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  Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.03.2021, 15:48 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (2)

Die Regelungen zum Kurzarbeitsbonus sind nun ONLINE.

Sie finden das umfangreiche (von mir mitgestaltete) FAQ-Protokoll hier:

https://www.bma.gv.at/Services/News/Coro...bonus.html


Beachten Sie bitte, dass der Kurzarbeitsbonus einer politischen Einigung entsprang (an der ich natürlich nicht beteiligt war) und dass meine Rolle jene war, diese für März 2021 abzurechnende Zusatzzahlung so rasch und einfach wie möglich in der Lohnverrechnung unterzubringen.

Der Bonus ist absolut kein "MUSS" und auch nur für Betriebe bestimmter Branchen möglich. Er muss zwingend noch im März 2021 in der LV abgerechnet werden (ev. auch im Aufrollwege: dann sagt man "für März 2021") und die dazugehörige Beihilfenaufstockung muss mit der AMS-März-Beihilfenabrechnung 2021 eingereicht werden. Dazu hat man insgesamt knapp 3 Monate Zeit (der 28.4. ist natürlich das Zieldatum, das kann aber - wie schon in der Vergangenheit auch - überschritten werden).

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  Pension im Alter von 63 Jahren: Zuschläge bei Frauen, Abschläge Männern- keine Unions
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 17.03.2021, 14:27 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Pension im Alter von 63 Jahren: Zuschläge bei Frauen, Abschläge Männern- keine Unionswidrigkeit

OGH 10 ObS 26/20a vom 13. Oktober 2020
§ 5 APG

Die Entscheidung des OGH:

Es widerspricht nicht dem Unionsrecht, dass – ausgehend von einer fiktiv gleichen Bemessungsgrundlage – die Höhe der von einem Mann im Alter von 63 in Anspruch genommenen Korridorpension aufgrund von Abschlägen von insgesamt 10,2 % (im Vergleich zum Pensionsantritt im Alter von 65) niedriger ist als die Höhe der fiktiven Alterspension einer Frau, die im Alter von 63 die Pension antritt und Zuschläge von insgesamt 12,6 % (im Vergleich zum Pensionsantritt im Alter von 60) erhalten würde.

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  §109a Privatgeschäftsvermittler
Geschrieben von: AnVR - 17.03.2021, 11:29 - Forum: Steuern - Keine Antworten

Hallo!

Ein Klient hat ein Honorar für eine Vermittlung eines Kredites in Höhe von EUR 2.500,- von einem Makler ausbezahlt bekommen. Dieser hat dies in einer §109a Mitteilung an das Finanzamt als "Leistungen eines Privatgeschäftsvermittlers" gemeldet. 

Ich frage mich nun, ob dies so korrekt ist und unter welcher Einkunftsart dies in der E1 anzuführen ist. Weiters würde mich interessieren, ob es eine spezielle Berufsgruppenpauschale für die Werbungskosten dieser Leistung gibt?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.

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