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  www.wienerzeitung.at: Mehr Schutz für Aufdecker
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 27.11.2020, 16:38 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

www.wienerzeitung.at: Mehr Schutz für Aufdecker

https://www.wienerzeitung.at/themen/rech...ecker.html

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  Abrechnung AMS Kurzarbeit Frisör
Geschrieben von: ah! - 27.11.2020, 10:27 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo,

Kurzarbeitsbeginn 01.10.2020, Frisör , AZ Di,Mi,Do,Fr,SA, Ausfall 50 % Beantragt- Vollzeit vor KUA

AZ vor Kurarbeit:
Di-Fr = 9 Stunden 
Sa = 4 Stunden

Abrechnung AMS - Berechnung der Ausfallstunden: Normalarbeitszeit lt. KV  nehme ich jetzt die 173,20 - oder wie vom AMS vorgeschlagen die 176- aber meine AZ ist nicht Mo-Fr - und nicht jeden Tag 8 Stunden.

Da 23 Arbeitstage im Oktober waren komme ich auf 182 Stunden- welchen Wert gebe ich jetzt in die Abrechnung ein?

Vielen Dank

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  Belege und Ablage
Geschrieben von: Lobsy - 27.11.2020, 00:28 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Guten Abend Zusammen :wink:

ich habe vor Kurzem meinen ersten Job als Alleinbuchhalterin angenommen und habe vom Chef angeboten bekommen, zum neuen Geschäftsjahr die Buchhaltung umzuorganisieren, falls es Dinge geben sollte, die ich gern anders machen würde als die Vorgängerin. Hat mich natürlich riesig gefreut, nur tun sich nun einige Fragen auf und ich bin völlig überfordert  Sad Big Grin
Es gibt tatsächlich ein paar Dinge die mir aufgefallen sind, die ich anders machen würde, nur bin ich unsicher inwiefern sich das so einfach umsetzen lässt und hoffe auf Tipps.

  • Thema VISA: hier wurden bisher sämtliche Transaktionen, auch Tank- und Parkbelege, wie reguläre ER behandelt und gegen das Verr.Kto der VISA eingebucht, das heißt, inklusive dem regulären ER-Buchungsstempel und anschließender Ablage in den ER-Ordner. Hier würde ich eigentlich gern einen eigenen Belegkreis haben wollen und die Belege zu den jeweiligen VISA-Abrechnungen in den bereits vorhandenen VISA-Ordner geben. (anders kenne ich es auch gar nicht, allerdings war das beim Steuerberater und dort werden Belege ja eh anders sortiert als in der Firmenbuchhaltung, kann ich das trotzdem so übernehmen?) EDIT: die VISA-Abrechnungen selbst, werden mit Belegkreis VI gebucht, würde etwas dagegen sprechen auch die dazugehörigen Belege mit VI zu buchen?
  • Thema Kassa: wir haben eine Bar-Kasse, aus der die MA vorgeleistete Zahlungen wie Tanken, Parken und Bahntickets gegen Vorlage der Belege direkt in die Hand ausgezahlt bekommen. Eine Liste dieser Spesen pro MA gibt es nicht, dies wird alles im Buchungstext bei der Kassa-Verbuchung vermerkt. Der Chef möchte die Bar-Kasse aber zum neuen GJ abschaffen, die MA aber kein Spesenkonto welches erst im nächsten Monat Gegenverrechnet wird. Ich soll mir eine Lösung für alle einfallen lassen...
Ich hab da noch so ein paar Kleinigkeiten, aber dies wären die beiden wichtigsten Punkte...vielleicht mag mir jemand dabei helfen?  Blush

Danke vorab und liebe Grüße,
Lobsi

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  Novelle zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – Gültig ab 27. November 2020
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 22:42 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Novelle zur COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – Gültig ab 27. November 2020

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...html#26111

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  Kollektivvertragliche "Feiertage" und Kurzarbeit
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 21:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kollektivvertragliche "Feiertage" und Kurzarbeit

Der 24.12. sowie der 31.12. werfen Jahr für Jahr immer wieder Fragen auf.

Manche nennen diese Tage "kollektivvertragliche Feiertage", andere wiederum einfach freie (Halb)tage, die der Kollektivvertrag vergibt.

Eine zur Zeit häufig aufgeworfene Frage bei mir lautet: "Welche Rolle spielen diese Tage während der Kurzarbeit"?

Sieht ein Kollektivvertrag vor, dass an diesen Tagen überhaupt nicht gearbeitet werden muss, dann ist das Handling wie bei einem gesetzlichen Feiertag. Das wiederum heißt:

1. in der Personalverrechnung wird dieser Tag im Rahmen der Nettoersatzrate entlohnt (Mindestbruttoentgelt)

2. in der Beihilfenabrechnung hingegen spielt er als "vorrangig freier Tag" keine Rolle (also keine Ausfallstunden dafür)


Sieht ein Kollektivvertrag vor, dass an diesen Tagen teilweise gearbeitet werden muss, so gelten die "Arbeitsstunden", die geschuldet werden, wenn sie wegen Kurzarbeit ausfallen sollten, als beihilfentaugliche Ausfallstunden, der "bezahlte Rest dieses Arbeitstages" hingegen nicht. Wird an diesen Tagen tatsächlich während der geschuldeten Zeit gearbeitet, so sind diese Stunden als "geleistete Arbeitsstunden" sowohl in der LV zu behandeln als auch im Rahmen der Kurzarbeitsabrechnung in diesem Sinne zu behandeln.

Wird für die "Halbtage" jeweils Urlaub vereinbart, so muss man zunächst einmal klären, ob dann zwei Urlaubstage vereinbart werden oder insgesamt nur ein Urlaubstag. Das richtige Handling gibt es diesbezüglich ja zur Zeit eigentlich nicht wirklich. Rechtlich richtig und nicht zu beanstanden wäre es, zwei Urlaubstage zu vereinbaren, möglich wäre es, einen Urlaubstag für beide Halbtage zu vereinbaren. Dort, wo man stundenweise Urlaube vereinbart, ergibt sich meistens von selber, dass man hier keine ganzen Tagesstundenkontingente abbucht. Dort, wo aber nur ganze Tage verwaltet werden, gibt es beide genannten Optionen, es sei denn, der Kollektivvertrag gibt die Option schon vor oder es gibt eine "günstige" Betriebsübung.

Jedenfalls ist es so, dass "Urlaub" NICHT im Rahmen der Nettoersatzrate, sondern zusätzlich zum (dann allerdings aliquoten Mindestbruttoentgelt) entlohnt wird (und zwar mit vollem - ev. auch dynamisiertem Urlaubsentgelt) und auch keine Ausfallstunde für die Kurzarbeitsbeihilfe darstellt.

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  Schwangere in Kontaktberufen bekommen Freistellungsanspruch
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.11.2020, 14:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Schwangere in Kontaktberufen bekommen Freistellungsanspruch

Schwangere in Kontakt-Berufen bekommen Freistellungsanspruch | Nachrichten.at

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  Voll entlohnter Monat bei Saisonbetrieb
Geschrieben von: erich - 26.11.2020, 12:01 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Guten Tag, ein Hotel hatte im Oktober und November geschlossen (wie jedes Jahr). Kann dieser Unternehmer mit seinen Mitarbeitern, die bis September beschäftigt waren, sofort ab 01.12. in Kurzarbeit gehen? Zählt hier jeder voll entlohnte Monat im Kalenderjahr bzw. muss generell nur einer im Jahr vorliegen? Vielen Dank.

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  Sonderbetreuungszeit
Geschrieben von: Daniel - 26.11.2020, 10:10 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Morgen Kollegen,

Sonderbtreuungszeit ist jetzt ja nun ein Rechtsanspruch, allerdings ist dies doch für die ganzen Arbeitenden Eltern wieder sinnlos oder?!

da die Schule ja Betreuung anbietet besteht dieser Anspruch nicht
was macht das für einen Sinn? Auf der einen Seite "schliessen" sie die Schulen und wollen das möglichst viele Kinder zu Hause bleiben,
dies aber nicht ohne weiters möglich ist, da die Sonderbetreuungszeit ja nicht zieht auf Grund des Betreuungsangebotes der Schulen.

bei mir zu Hause siehts genauso aus
meine Frau habe ich zum Distance Learning und Betreuung bei unserer 7jährigen zu Hause
die Stunden die Sie normal bei mir Arbeitet zahle ich weiter, erhalte aber aufgrund des Betreuungsangebot, dass wir aus Empfehlung nicht
warnehmen um einen Beitrag zu leisten, keine Vergütung weil keine Sonderbetreuungszeit möglich ist  -  hmmmm

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  Corona-Testpflicht für Grenzgänger nach Bayern aufgehoben
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2020, 23:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Corona-Testpflicht für Grenzgänger nach Bayern aufgehoben

https://news.wko.at/news/oberoesterreich...html#25114

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  Sonderbetreuungszeit NEU - Kinder in Quarantäne - Verdachtsfall oder Erkrankung
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.11.2020, 22:40 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Sonderbetreuungszeit NEU - Kinder in Quarantäne - Verdachtsfall oder Erkrankung

Wenn ein Kind, für das Betreuungspflicht besteht, in Quarantäne muss, besteht in Bezug auf die Sonderbetreuungszeit kein Unterschied, ob das Kind als Kontaktperson (wegen Infektions- oder KrankheitsVERDACHTS) abgesondert wird oder wegen Erkrankung an Covid-19.

Diese Ansicht vertritt das BMAFJ und stellt sich so gegen den Text in den Gesetzesmaterialien, die zwischen Absonderung wegen Infektions- und Krankheitsverdachts (==> Sonderbetreuungszeit) und Erkrankung an Covid-19 (==> Sonderbetreuungszeit erst nach Ausschöpfung der Pflegefreistellung) unterscheiden.

Der Ansicht des BMAFJ möchte ich mich auch anschließen, zumal die Unterscheidung auch nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht.

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