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deutscher Vortragender tätig in Österreich |
Geschrieben von: Silvia - 07.05.2019, 11:11 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Wie ist es umsatzsteuerlich zu behandeln, wenn ein deutscher Vortragender in Österreich tätig wird.
Falls der Vortragende eine UID-Nummer hat müsste doch die Umkehr der Steuerschuld (Reverse Charge) greifen?!
Wie ist das mit der Abzugssteuer §99 EStG - kann diese durch eine Ansässigkeitsbestätigung vermieden werden? Das Honorar ist unter € 10.000,00 für diesen einen Vortrag.
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Investitionbedingter Gewinnfreibetrag bei nachträglicher Erhöhung der Bemessungsgrund |
Geschrieben von: Hendrich Günter - 06.05.2019, 10:11 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Das Gesetzt sieht ja vor, dass der Gewinnfreibetrag nur insofern zusteht, als er bis zur erstmaligen Rechtskraft des Steuerbescheides für das entsprechende Jahr beantragt wurde.
Das BMF steht daher auf dem Standpunkt, dass eine nachträgliche Erhöhung nicht möglich ist – z.B. wenn im Zuge einer BP der Gewinn steigt oder wenn eine Berichtigung gem. § 299 BAO wegen sachlicher Unrichtigkeit eines Bescheides der Gewinn gegenüber der ersten Veranlagung steigt. Dies auch dann, wenn genügend begünstigungsfähige Investitionen vorhanden waren. Wir haben das gestern besprochen, dass diese Auffassung auf Basis des Gesetzes wohl richtig ist, jedoch zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Effekten führt.
Das Problem entsteht, genau betrachtet, ja nur dadurch, dass die xml-Kontrolle des E1a einen höheren Antrag als rechnerisch zulässig nicht zulässt. Diese Einschränkung ist m.E. aber gesetzlich nicht gedeckt. M.E. ist es nicht zulässig, die Entgegennahme einer Steuererklärung zu verweigern, nur weil ein Betrag höher eingereicht wird, als das Limit der Anerkennbarkeit ist. Bestes Beispiel dafür sind die Topfsonderausgaben oder die Kirchensteuer. Hier wird die Annahme der Steuererklärung auch nicht verweigert, wenn man mehr einreicht, als anerkennbar ist. Die zu viel eingereichten Beträge werden einfach im Zuge der Veranlagung gekürzt und in der Bescheidbegründung wird auf das Limit vewiesen.
Korrekterweise müsste die Finanzverwaltung daher zulassen, dass man einen höheren Gewinnfreibetrag beantragt, als rechnerisch zulässig ist und eben im Zuge der Veranlagung die Anerkennung entsprechend kürzen. Dass solche Vorgehensweise programmtechnisch umsetzbar sind, zeigen die von mir oben genannten Beispiele.
Wenn es nämlich möglich wäre, einen höheren investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zu beantragen, als bei erklärungsgemäßer Veranlagung herauskommt, wäre das Problem mit der Antragstellung gelöst: Unternehmen könnten den gesamten, aufgrund der getätigten Investitionen möglichen GFB beantragen. Wenn sich in Zuge der nachträglichen Änderung der Bescheide eine Änderung der Berechnungsbasis für den investitionsbedingten GFB ergibt, ist dieser von Amts wegen bis zum Limit der im Zuge der Abgabe der Steuererklärungen eingereichten Investitionen zu korrigieren (= zu erhöhen).
Und daraus folgt für mich der nächste Schritt: Es ist vorgesehen, dass die Steuererklärungen elektronisch abzugeben sind, sofern dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist.
Aus meiner Sicht ist es dem Steuerpflichtigen aber nicht zumutbar, diese Erklärungen elektronisch abzugeben, wenn die Programmierung auf Seiten der Finanzverwaltung verhindern, dass er den aufgrund der getätigten Investitionen maximal möglichen GFB beantragen kann. Aufgrund der Gesetzeslage begibt sich der Steuerpflichtige nämlich dadurch der Möglichkeit, den investitionsbedingten GFB in voller Höhe auszunutzen, wenn sich der Gewinn, aus welchen Gründen auch immer, durch eine nachträgliche Veränderung des Bescheides erhöht.
Die Schlussfolgerung daraus: alle Steuerpflichtigen, die einerseits einen investitionsbedingten GFB geltend machen und andererseits mehr in grundsätzlich GFB-fähige Wirtschaftsgüter investiert haben, als sie in der Steuererklärung verwerten können, sollten die Steuererklärungen mit genau der oben angeführten Begründung mit dem maximal möglichen GFB AUF PAPIER abgeben.
M.E. kann die Finanzverwaltung dagegen nichts unternehmen und wird in Papier ersticken.
Dies sollte entweder dazu führen, dass elektronisch der auf Basis der getätigten Investitionen maximal mögliche GFB geltend gemacht werden kann, oder dass die entsprechende Bestimmung des EStG so angepasst wird, dass grundsätzlich verfügbare Investitionen immer von Amts wegen berücksichtigt werden müssen.
Das ist eine Fragestellung auf Basis eines Fachvortrags in NÖ - was meint die Community dazu?
Norbert
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Computerbrille |
Geschrieben von: Birgit - 03.05.2019, 14:56 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (4)
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Hallo,
mein Klient ist Fotograf und hat sich eine Arbeitsplatz/Computerbrille um über 1.000 € gekauft.
Darf ich die Brille als Ausgabe in die Buchhaltung hineinnehmen und mir die Vorsteuer zurück holen? Wenn ja, auf welches Konto wird die Brille dann verbucht?
Vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
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Gesellschafter GF in der Schweiz - Wohnsitz AT |
Geschrieben von: Hajo - 02.05.2019, 08:41 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Ein Italienischer Staatsbürger hat ein Einzelunternehmen in AT und wohnt mit der Familie in AT. Nun ist er aber auch in der Schweiz tätig.
Er ist dort Gesellschafter GF (100% Beteiligung) einer GmbH (Sitz der GmbH in der Schweiz) und bezieht einen GF-Gehalt.
Nun stellt sich die Frage, wie bzw. wo ist dieser GF-Gehalt zu versteuern. Meiner Meinung nach ist alles was der GF als Gehalt erhält
in AT zu versteuern und die Schweizer Quellensteuer anzurechnen. Kann mir ein/e Sachkundige/r das bestätigen oder eben eine
andere Sicht hier darstellen. Danke!
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Ablöse für Mietvertrag in der Est |
Geschrieben von: Tham - 30.04.2019, 15:40 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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ein Klient hat vor 9 Jahren eine Werkstätte angemietet, mit der Absicht, diese gewerblich zu nutzen und sofort angefangen, die Räume zu renovieren: neue Fenster, neue Heizung und Belüftung, Innenwände teilweise neu verputzt.
Diese hat er zunächst mit seinem Lohn als Dienstnehmer finanziert und nicht in sein Einzelunternehmen hinein genommen.
erst als er den Gewerbeschein hatte, hat er die Rechnungen in die Buchhaltung genommen.
Das Gebäude wurde jetzt verkauft und der neue Besitzer bietet eine Ablösesumme für die Auflösung des unbefristeten Mietvertrages an.
Muss der gesamte Betrag jetzt als zu versteuernde Einnahme verbucht werden, oder (anteilig) als Schadenersatz?
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anteilsmäßige Privateinlage Alarmanlage |
Geschrieben von: Christine - 30.04.2019, 14:50 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
der Unternehmer (Programmierer mit anerkannten Arbeitszimmer im Einfamilienhaus) möchte die Alarmanlage des Hauses anteilsmäßig in den Betrieb einlegen.
Nun werden die laufenden Betriebskosten schon nach den m2 Anteilen aufgeteilt 13,36%.
Bitte helft mir ob das Einlagen überhaupt Sinn macht bzw. ob man hier ev. einen anderen Wert zB Marktwert lt. Willhaben einer gebrauchten Alarmanlage nehmen kann?
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Die damalige RE der Alarmanlage Netto beträgt Netto 2666,43 (RE Datum 9.3.2012)
lt. DE-AFA Liste nimmt man für Alarmanlagen ND von 11J an.
Meiner Meinung nach dürfte er die Alarmanlage dann wie folgt einlegen:
damalige AKO - Afa der Jahre 2012bis 2018 = Buchwert zum 1.1.2019 969,63....davon dann 13.36% = 129,54 Netto..........und dann über die RND nur die RestAfa 4 Jahre geltend machen...das wäre zB Aufwand im Jahr 2019 von 32,39eur......was ja defakto nichts ist....
*****************bitte um Info ob es da andere Möglichkeiten gibt, danke euch
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Ausschüttung aus einer GmbH an den 6% Gesellschafter der Holding |
Geschrieben von: Manfred - 30.04.2019, 09:22 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Der Geschäftsführer einer GmbH, der über die Holding zu 6% an dieser GmbH beteiligt ist
möchte eine Gewinnausschüttung an sich.
Ist das möglich?
Wie?
Der 94%-Gesellschafter ist eine Stiftung mit mehreren wirtschaftlichen Eigentümern.
Der Geschäftsführer ist ebenfalls einer der wirtschaftlichen Eigentümer.
Der GF ist ebenfalls in der GF der Holding.
Wir nehmen an, dass bei diesem Ausschüttungsbeschluss alle wirtsch. Eigentümer der Stiftung unterschreiben müssen.
So einen Fall hatten wir noch nicht.
Wir wären für jeden Tipp dankbar.
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Angabe Jahresgehaltssumme Versicherung |
Geschrieben von: Christine - 29.04.2019, 17:56 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (1)
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Hallo,
für die Versicherung muss der Einzelunternehmer die Jahreslohn und Gehaltssumme angeben > der Versicherungsmakler meinte das ist der Gewinn für selbstständige.
Ist dann hier der Gewinn Gewerbebetrieb vor Gewinnfreibetrag oder der steuerliche Gewinn Gewerbebetrieb zu nehmen lt. E1
Danke euch
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Besuch einer Fachmesse |
Geschrieben von: BERNI - 29.04.2019, 13:43 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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ein Dienstnehmer (Lehrer Berufschule Tischler) besucht die Möbelmesse in Köln
die Fahrtspesen zur Messe wurden nicht als Werbungskosten aktzeptiert
Begründung:
Fahrkosten zur Messe fallen unter Kosten der privaten Lebensführung
hab leider nichts passendes gefunden - kann mir wer weiterhelfen?
Danke
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