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| Aktuelle OGH-Entscheidung zur (Nicht)anrechnung von Lehrzeiten auf die Entgeltsfortza |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 31.07.2020, 11:03 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aktuelle OGH-Entscheidung zur (Nicht)anrechnung von Lehrzeiten auf die Entgeltsfortzahlungsdienstzeitstaffelung nach dem Angestelltengesetz
Der Oberste Gerichtshof befasste sich vor kurzem mit der Rechtsfrage, ob die Dauer einer Lehrzeit als relevante Dienstzeit für die Krankenentgeltsstaffelung nach dem Angestelltengesetz zählt und verneinte dies.
Desweiteren stellte das Höchstgericht fest, dass als Stichtag für den Laufzeitbeginn der Krankenentgeltsstaffelung bei den Angestellten der erste Tag im Angestelltendienstverhältnis zählt und nicht der erste Tag im davor gelegenen Lehrverhältnis.
Ganz anders ist aber die Situation in Bezug auf den Urlaub nach dem Urlaubsgesetz in derartigen Fällen zu beurteilen. Dort bleibt der Stichtag des Beginns des Lehrverhältnisses als Beginn des Urlaubsjahres auch nach der Übernahme ins Angestelltendienstverhältnis erhalten (Ausnahme: Umstellung auf Kalenderjahr), weiters zählt hier die Lehrzeit als relevante Dienstzeit (für den höheren Urlaubsanspruch).
Die Details zu dieser - nicht unerwarteten, aber sehr interessanten OGH-Entscheidung bringe ich in der Ausgabe Nr. 12/2020 der WIKU-Personal aktuell (Versand erfolgt gegen Ende der kommenden Woche).
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| KUA Nettolohn 80/85/90% |
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Geschrieben von: Irene - 31.07.2020, 10:21 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Forumsteilnehmer!
Nachdem für die Phase 3 wieder von 80/85/90% des Nettolohnes die Rede ist, bin ich etwas verunsichert.
Ich arbeite mit BMD 5.5. und habe die Aufrollungen der KUA gem. der Schritt-für-Schritt-Anleitung durchgeführt. Es ergeben sich jedoch keine 80/85/90% des Nettolohnes.
z.B. Mitarbeiter brutto vor KUA EUR 2.050,00 (inkl. Gefahrenzulage) sollte 85% erhalten
bei der Abrechnung ergeben sich 82,77% bezogen auf das urspr. netto vor Steuersenkung
bezogen auf das netto nach Steuersenkung sind es sogar nur 81,25%
Gleiche Abrechnung eines Mitarbeiters mit brutto EUR 5.003,94 (inkl. Gefahrenzulage) ergibt 80,86% bzw. 80,09% - was ja wieder passen würde.
Habe ich einen Fehler in der Abrechnung oder ist das auch bei anderen BMD-Anwendern so?
Eine Freundin von mir arbeitet mit einem anderen Lohnprogramm und gibt den Nettobetrag der 80/85/90% ein. Dann wird auf das Brutto für die KUA hochgerechnet.
Danke!
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| Ergebnisverteilung KG |
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Geschrieben von: Silvia - 31.07.2020, 07:03 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
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Eine KG hat 8 Kommanditisten die alle, zusätzlich zu ihrer Haftungseinlage noch zusätzliche Kapitaleinlagen leisten, die jedoch verzinst werden.
Die Zinsen werden laufen als Ertrag in der KG gebucht und dem jeweiligen Verrechnungskonto der Kommanditisten gutgeschrieben.
Wie muss nun die Ergebnisverteilung, zB beim Kommanditisten A vorgenommen werden:
Variante A
UR Gewinn lt. GuV (hier wurden die Zinsen als Aufwand berücksichtigt)
abzüglich die Summe der Zinsen aller Kommanditisten
ergibt verteilungsfähigen Gewinn
davon 10% Gewinnanteil Kommanditist A
zuzüglich Sonderbetriebseinnahmen Zinsen des Kommanditisten A
ergibt steuerlichen Gewinnanteil
oder Variante B
UR Gewinn lt. GuV (hier wurden die Zinsen als Aufwand berücksichtigt)
davon 10% Gewinnanteil Kommanditist A
zuzüglich Sonderbetriebseinnahmen Zinsen des Kommanditisten A
ergibt steuerlichen Gewinnanteil
Die Frage ist also, müssen die Zinsen aller Gesellschafter vor der Gewinnverteilung hinzugerechnet werden oder nicht?!?
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| WIKU-Literaturempfehlung "Arbeitsrecht im Konzern", Fuchs/Schuster - Mag. Erwin Fuchs |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.07.2020, 19:11 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Eine Pflichtlektüre, wenn man sich mit arbeitsrechtlichen Fragen in einem Konzern herumschlagen muss.
Es gibt auch ein eigenes Kapitel mit dem Titel "Fallstricke in der Personalverrechung" dazu, schon deshalb ist es auch für die Personalverrechnung nicht unwichtig, dieses grandiose Buch zumindest griffbereit zu haben (in diesen Zeiten ist es ganz wichtig, nicht mehr zu viel zu lesen, umso mehr zu wissen, wo man was findet....).
Lieber Erwin Fuchs: ganz großartig und Gratulation für dieses Buch. Das hilft uns in der Praxis definitiv weiter. Bestellen kann man es unter anderem hier:
https://shop.lexisnexis.at/arbeitsrecht-...42604.html
Auch ein Blick in deine Seminarwelt sowie ein Seminar- oder Webinarbesuch bei Dir lohnen in jedem Fall:
https://www.dieweiterbilder.at/
Übrigens: Mag. Erwin Fuchs ist Rechtsanwalt unter anderem für Arbeits-, Datenschutz- sowie Zivil- und Zivilprozessrecht. Das erwähne ich deshalb, weil ich oft gefragt werde, ob ich einen guten Anwalt für das Arbeitsrecht kenne. Ich kenne einen sehr guten Anwalt, hier ist seine Website:
https://erwinfuchs.northcote.at/
Unsere "Berührungspunkte" sind naturgemäß vielfältig, zuletzt die Arbeitskräfteüberlassung und die Corona-Kurzarbeit, also eine selbstverständliche und längst überfällige Empfehlung von mir auch hierfür.
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| Dienstnehmer in Deutschland |
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Geschrieben von: Manuela - 30.07.2020, 15:45 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Liebe Forum-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer,
ein Unternehmen in Österreich möchte einen Dienstnehmer in Deutschland beschäftigen (dt. Staatsbürger, Wohnsitz in Deutschland). Es gibt in Deutschland keine Betriebsstätte.
An wen kann ich mich wenden um weitere Informationen zur Abwicklung zu erhalten (Anmeldung, Abrechnung, etc.)?
Wirtschaftskammer oder Sozialversicherung? Oder gibt es eine andere kompetente Stelle, die hier Auskünfte erteilen kann?
lG, Manuela
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| BMF-Rechner wurden noch nicht wirklich aktualisiert! |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.07.2020, 13:59 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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In diesen Zeiten muss man Presseaussendungen manchmal wirklich ganz im Detail prüfen.
Die nachstehende APA-OTS-Presseaussendung des BMF lautete:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...-ermitteln
Aufgrund dieser Aussendung konnte man durchaus annehmen, dass die Rechentools aktualisiert wurden.
Fakt ist: derzeit sind die Rechner noch nicht aktualisiert. Wer als Lohnverrechner/in hofft, dort die aktuellen Lohnsteuertabellen zu finden bzw. Vergleichsrechnungen auf Basis aktueller Werte vornehmen zu können, wird enttäuscht. Das ist definitiv nicht der Fall.
Ich habe eine Recherche gestartet dahingehend, ob und bis wann voraussichtlich auch die Werte der Rechner tatsächlich aktualisiert werden.
Im Moment kann man im "Brutto-Netto-Rechner" zwar Berechnungen vornehmen, dabei werden die alten Lohnsteuerwerte "ausgespuckt" und es tut sich zusätzlich ein "Standard-Infofenster" auf, wie hoch nach den rückwirkend neuen Werte die Steuerersparnis monatlich bzw. jährlich sein wird.
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| Mögliche Lücke zwischen Phase 2 und Phase 3 = Phase 2 wird verlängert |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.07.2020, 13:41 - Forum: News & wichtige Infos
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Nachdem mit 31. August 2020 in vielen Fällen die Phase 2 enden sollte (wenn die Phase 1 rückwirkend mit 1.3.2020 begann, schloss sich im Bedarfsfalle daran mit 1.6.2020 die Phase 2 an, die regulär nach Ablauf weiterer drei Monate somit spätestens mit 31.8.2020 vorbei wäre) und die Phase 3 erst ab 1.10.2020 beginnt, stellt sich die Frage, was mit dieser Monatslücke (zwischen 1.9. und 30.9.) geschieht.
Muss man während dieser Zeit wieder "normal" beschäftigen oder eine Teilzeitvereinbarung treffen?
Weder - noch. Die Details dazu werden zwar noch ausgearbeitet (ein Umstand, an den man schon gewöhnt ist, dass Pressekonferenzen die Eckpunkte einer neuen Regelung bekanntgeben, aber zu einem Zeitpunkt, zu dem die Details erst ausgearbeitet werden müssen), aber es sickerte schon durch, dass in diesen Fällen die Phase 2 übergangsmäßig weitergeführt werden kann.
Die Details der Formalitäten zur dieser übergangsmäßigen Fortführung der Phase 2 (Meldung an das AMS, Ergänzung allfälliger Sozialpartnervereinbarungen) werden - wie erwähnt - noch ausgearbeitet.
Ich werde Sie jedenfalls auf dem Laufenden halten.
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