Hallo, Gast |
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.
|
Benutzer Online |
Momentan sind 711 Benutzer online » 0 Mitglieder » 708 Gäste Applebot, Bing, Google
|
Aktive Themen |
Ein guter Tag für die WIK...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
Vor 8 Stunden
» Antworten: 0
» Ansichten: 16
|
innergemeinschaftliche Ve...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Bague
Gestern, 16:16
» Antworten: 1
» Ansichten: 33
|
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.11.2024, 19:12
» Antworten: 0
» Ansichten: 43
|
Meldung ausländische Besc...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 14:56
» Antworten: 3
» Ansichten: 88
|
Mitarbeiterprämie 2024 / ...
Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 09:43
» Antworten: 1
» Ansichten: 67
|
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
22.11.2024, 09:39
» Antworten: 0
» Ansichten: 53
|
RZL - Periodenumsatz & Ha...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: ThG
21.11.2024, 21:54
» Antworten: 1
» Ansichten: 66
|
Berechtigungsumfang
Forum: Berufsrecht
Letzter Beitrag: Steuerexperte
21.11.2024, 21:28
» Antworten: 1
» Ansichten: 55
|
Berechnung Immo-Est Wohnu...
Forum: Steuern
Letzter Beitrag: Manfred
21.11.2024, 19:51
» Antworten: 3
» Ansichten: 123
|
Vertretungsbefristung für...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
21.11.2024, 07:59
» Antworten: 0
» Ansichten: 58
|
|
|
Vorsteuer-Erstattung in Deutschland |
Geschrieben von: Klaus - 04.09.2019, 07:30 - Forum: Steuern
- Antworten (2)
|
|
Hallo,
2018 habe ich als Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschritten. Weil ich das verpennt habe, verfüge ich erst seit Juli 2019 über eine UID-Nummer. Bekomme ich die 19% deutsche Umsatzsteuer für die Erwerbe aus 2019 im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens zurück, wenn ich 2019 kein Kleinunternehmer mehr bin?
Müsste der deutsche Lieferant die Rechnungen rückwirkend korrigieren? Er weigert sich.
Gruß, Klaus
|
|
|
Der Präsenzdienst als Familienzeitbonusfalle |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.09.2019, 16:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Der Präsenzdienst als Familienzeitbonusfalle
OGH 10 ObS 38/19i vom 30. Juli 2019
§ 2 Abs. 1 Z 5 FamZeitbG
So entschied der OGH:
1. Absolvierte ein Dienstnehmer in den letzten 182 Tagen vor dem möglichen Bezug des Familienzeitbonus den Präsenzdienst (während der 182 Tage vor dem Bezugsbeginn lagen noch knapp 2 Monate an restlichem Präsenzdienst), so stand ihm der Familienzeitbonus NICHT zu.
2. Während des Präsenzdienstes liegen keine Zeiträume der Kranken- und Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit vor.
3. Für den Fall der Absolvierung des Zivildienstes während dieses Zeitraumes wäre die Beurteilung dieselbe.
4. Da die Rechtslage diesbezüglich (d. h. zur Frage der Erwerbstätigkeit vor dem Familienzeitbonus) ident ist mit jener zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld, gelten daher auch die Erwägungen aus der Entscheidung OGH 10 ObS 57/12y vom 10. September 2012 (= WPA 18/2012, Artikel Nr. 594/2012). Damals wurde einem Arbeitnehmer das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld deshalb vom Krankenversicherungsträger verweigert, weil er im „maßgeblichen 182-Tage-Zeitraum“ vor der Geburt des Kindes an 16 Kalendertagen eine Milizübung absolviert (Anmerkung: 14 Kalendertage an Unterbrechung werden – auch heute noch – toleriert; die Unterbrechung dauerte somit um 2 Kalendertage zu lange).
|
|
|
Nicht ausreichend detailliertes Fahrtenbuch für halben KFZ-Sachbezug |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.09.2019, 15:53 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Nicht ausreichend detailliertes Fahrtenbuch für halben KFZ-Sachbezug
BFG RV/2100259/2015 vom 19. August 2019
§ 15 Abs. 1 EStG 1988
Die wichtigsten Aussagen aus dem BFG-Erkenntnis:
1. Ein Fahrtenbuch, in dem keine Angaben über die Kunden und nur die Postleitzahlen der Zielorte und weiters die Kilometerangaben immer nur auf ganze Zehner oder Hunderter lautend eingetragen wurden, kann nicht mit vertretbarem Aufwand auf seine materielle Richtigkeit hin überprüft werden.
2. Die generelle Vorgangsweise des Arbeitnehmers, grundsätzlich gerundete km-Angaben zu machen, kann aus dem gegenständlichen Zusammenhang heraus nur dahingehend interpretiert werden, die tatsächlichen Verhältnisse zu verschleiern, wodurch die Ordnungsmäßigkeit aller Aufzeichnungen im vorgelegten Fahrtenbuch in seiner Gesamtheit anzuzweifeln ist.
3. So gesehen könnte es sich beim gegenständlichen Fahrtenbuch um Aufschreibungen handeln, die ausschließlich darauf gerichtet sind, den halben Sachbezugswert zu erlangen, jedoch die tatsächlichen Gegebenheiten in keiner Weise nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden.
4. Aus der Summe der oben dargestellten Unregelmäßigkeiten muss die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die Angaben des Arbeitnehmers im Fahrtenbuch insgesamt gesehen Anlass zu berechtigten Zweifeln geben und daher das tatsächliche Ausmaß der jeweiligen beruflichen und privaten Fahrtstrecken nicht vollständig und sachgerecht wiedergegeben/dokumentiert wird.
5. Die teilweise nicht ausreichend detaillierten Angaben im Fahrtenbuch sind als Nachweis dafür, dass von der Gesamtkilometerleistung auf die privaten Fahrtstrecken im Durchschnitt nicht mehr als 500 Kilometer pro Monat entfallen sind, nicht geeignet.
|
|
|
Arbeitslosengeldanspruch für einen Nachtragsliquidator |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 03.09.2019, 14:13 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Solange die Organfunktion als handelsrechtliche/r Geschäftsführer/in zur GmbH aufrecht ist, liegt keine Arbeitslosigkeit vor, egal, ob ein Entgelt dabei bezogen wird oder ob über das Vermögen der GmbH bereits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Das bedeutet, dass dann auch kein Arbeitslosengeld (keine Notstandshilfe) zusteht.
Dieselbe Beurteilung gilt auch für den Fall, dass der handelsrechtliche Geschäftsführer als Nachtragsliquidator eintritt, da in diesem Fall das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wurde.
Kommt es zu einer Bestellung als Nachtragsliquidator, so liegt Arbeitslosigkeit vor, wenn seit der Beendigung der ursprünglichen Beschäftigung zum selben Dienstgeber mindestens ein Monat verstrichen ist UND das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet.
Aus einem aktuellen VwGH-Erkenntnis, das ausführlich in WPA 15/2019 dargestellt wird.
Wenn für Sie verlässliche und verständliche Informationen für die Personalverrechnung wichtig sind, ebenso wie Preisbewusstheit und Qualitätsgedanken, dann prüfen Sie ein Abo der WIKU-Personal aktuell (Abo classic - oder für Profis - Abo Premium). Infos dazu finden Sie hier:
http://wikutraining.at/seitenwiku/person...start.html
|
|
|
Literatur Immobilien |
Geschrieben von: Emma - 03.09.2019, 10:28 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Keine Antworten
|
|
Eine Immo-GmbH wird ein Gebäude kaufen, sanieren und erweitern, einen Teil als Wohnungen verkaufen, einen Teil als Geschäftsräumlichkeiten vermieten, Parkplätze errichten etc.
Wer könnte mir eine aktuelle Literatur mit den Grundlagen zu Planungsrechnungen, Liquiditätsrechnungen im Immobilienbereich und den wichtigen Themen rund um das gesamte Thema (USt, etc.) empfehlen?
|
|
|
Abzugsfähigkeit von hohen Schadenersatzzahlungen eines Geschäftsführers |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.09.2019, 13:14 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Abzugsfähigkeit von hohen Schadenersatzzahlungen eines Geschäftsführers als Werbungskosten nach unerlaubter Veranlassung von Bankgarantien für Geschäftspartner
VwGH Ra 2019/15/0063 vom 26. Juni 2019
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Sachverhalt:
· Im hier zu beurteilenden Fall musste der Geschäftsführer einer GmbH sehr hohe Schadenersatzzahlungen leisten, weil er – an den zuständigen Gremien Beirat und Generalversammlung „vorbei“ – die Ausstellung von Bankgarantien für ein Unternehmen veranlasst hatte, mit welchem sein Arbeitgeber in langjähriger geschäftlicher Beziehung stand.
· Diese Bankgarantien wurden schlussendlich schlagend.
· Strittig war, ob die Schadenersatzzahlungen als Werbungskosten geltend gemacht werden konnten oder nicht.
So entschied der VwGH:
Der VwGH bejahte die Abzugsfähigkeit und bestätigte somit das BFG-Erkenntnis.
Der Finanzverwaltung, die vergeblich dagegen Amtsrevision erhoben hatte, erklärte das Höchstgericht:
· Nach Ansicht des VwGH kommt es für die Abzugsfähigkeit der Schadenersatzzahlungen nicht darauf an, ob mit der Ausstellung der Garantieerklärungen Geschäfte verbunden waren, die zu Einnahmen für den Arbeitgeber hätten führen können.
· Entscheidend kann im gegebenen Zusammenhang lediglich die Frage sein, ob die Schadenersatzzahlungen durch dessen steuerpflichtige Tätigkeit veranlasst sind.
· Es ist aber auch unklar, aus welchem Grund das Finanzamt annimmt, dass das Ausstellen von Garantien zugunsten von Lieferanten nicht zu künftigen Einnahmen führen könne.
· Unternehmen werden im Allgemeinen von Lieferanten nur dann Wirtschaftsgüter beziehen (und in diesem Rahmen allenfalls Sicherheitsleistungen anbieten), wenn sie sich aus diesen Investitionen für die Zukunft Einnahmen erwarten.
· Dass dies im vorliegenden Fall anders gewesen wäre, ist nicht ersichtlich.
|
|
|
Aktualisierung der Unterlage "Spezialfragen zu Sonderzahlungen und sonstigen Bezügen |
Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 02.09.2019, 09:36 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
|
|
Spezialfragen zu Sonderzahlungen und
sonstigen Bezügen
Stand: 1. September 2019
Voraussichtlich nächste Aktualisierung: 1. September 2020
Jetzt auch als Digitalpaket (mit Vortragsvideos) erhältlich
· Diese Unterlage wurde eigens für die WIKU-PV-Akademie entwickelt und enthält ein über 250 Fragen und Antworten umfassendes Programm.
· Ergänzt wird dieses Programm noch mit zahlreichen Übersichtstabellen, gelösten Beispielfällen und Judikaturnachweisen zu folgenden Themen:
o Bearbeitung der praktischen Probleme bei herkömmlichen Sonderzahlungen:
§ Basisbildung von Sonderzahlungen,
§ Rückverrechnung, Aliquotierung und Wegfall von Sonderzahlungen,
o Ermittlung in speziellen Fällen wie zum Beispiel beim Übergang von Voll- auf Teilzeit bzw. umgekehrt.
o Wie entsteht eine Betriebsübung und wie kann man sie vermeiden: - Anspruchsvorbehalte,
- Widerrufsvorbehalte
- Abrechnung von Prämien, Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen und Provisionen in der Personalverrechnung:
- Sonderzahlung oder laufender Bezug in der Sozialversicherung,
- Sonstiger Bezug oder laufender Bezug in der Lohnsteuer
- Die „Formel 7“ in der Personalverrechnung (steueroptimiertes Auszahlen von Bonuszahlungen
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten und deren abgabenrechtliche Nachwirkungen (Vergleiche, Nachzahlungen und Kündigungsentschädigungen etc.).
- „Golden handshakes“ in der Personalverrechnung.
· Besonders ausführlich wird auf das Thema Vergleichszahlungen, Nachzahlungen und freiwillige Abfertigungen, Golden handshakes sowie auf knifflige Fragen rund um die „normalen“ Sonderzahlungen sowie auf das Thema „Formel 7“ (Prämienoptimierung) eingegangen.
· Diese Unterlage kann unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at zum Preis von
€ 36,30 inklusive Umsatzsteuer, jedoch zuzüglich Versandspesen bestellt werden.
Diese Unterlage gibt es nun auch als „Digitalpaket“. Im Zuge dieses Digitalpakets (Stand: 1. September 2019) erhalten Sie die Arbeitsunterlage sowie die Folienhandzetteln als pdf sowie den Zugang zum kompletten Vortragsvideo zu diesem Thema (3 Stunden 50 Minuten). Der Preis dafür betragt € 198,00 (inklusive 20 % USt).
|
|
|
|