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  Stundung bei der ÖGK (Kurzarbeit)
Geschrieben von: Hendrich Günter - 05.08.2020, 14:09 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Nachfolgende Frage der Kollegin Andrea aus NÖ hat uns erreicht:

Habe ich das Stundungspaket richtig verstanden bzw. was kann ich noch tun ?
 
Beitragszeitraum April 2020 – gestundet und bis spätestens 15.01.2021 fällig  -  keine Verzugszinsen oder Stundungszinsen
 
Beitragszeitraum Mai 2020 – Ausnahmeregelung Mitarbeiter in Kurzarbeit ab 1.Mai 2020 – fällig am 15. des zweitfolgenden Monats nach Einlangen der AMS-Förderung – keine Verzugszinsen oder Stundungszinsen
Für den Monat Mai ist am 7. Juli der AMS-Zuschuss am Konto eingelangt => Beiträge am 15.09.2020 fällig
Beitragszeitraum Mai 2020 – Mitarbeiter die nicht in der Kurzarbeit sind – normal fällig (15.06.20)
 
Für BM Mai wurde das Beitragskonto mit Verzugszinsen vom Gesamtvorschreibungsbetrag (KUA und nicht-KUA) belastet. Einspruch, Infos wegen KUA, Verweis auf unzählige Kommunikation im Vorfeld bleibt von der ÖGK unkommentiert. Für den Monat Juni wurden bis 5.8.noch keine Zinsen verbucht was mich wundert. Jedoch möchte ich die Verzugszinsen für den BM Mai wieder retour haben.


Was sind die Erfahrungen der Kolleg*innen?

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  Ergänzung der BMF-Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.08.2020, 22:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Ergänzung der BMF-Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Vor kurzem wurde die BMF-Info zur Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie aktualisiert.

Zur kompletten (aktualisierten) BMF-Info geht es hier:

https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...4919b90f3b


Die Ergänzungen wurden mit grüner Schrift eingefügt und betreffen folgende Themen:

1. Art. 15 DBA nach dem Vorbild des OECD-Musterabkommens:

Kann bzw. konnte ein/e Dienstnehmer/in das Tätigkeitsland wegen Covid-19 nicht verlassen, um in sein Ansässigkeitsland zurückzukehren, so zählen diese Aufenthaltstage nicht auf die 183-Tage-Frist.


2. Konsultationsvereinbarung DBA Deutschland:

Es wird klargestellt, dass die Konsultationsvereinbarung keine separate Regelung für den Fall vorsieht, dass man im Tätigkeitsland wegen der Überschreitung der 183-Tage-Regelung steuerpflichtig würde und nun Covid-19-bedingt diese Frist doch nicht überschreitet. In diesem Fall bleibt die Besteuerung im Ansässigkeitsland.


3. Grenzgängerregelung DBA Italien - neue Konsultationsvereinbarung:

Betreffend die Grenzgängerregelung mit Italien wurde eine Vereinbarung mit Italien getroffen, die jener mit Deutschland entspricht. Das bedeutet, dass jemand, der wegen Covid-19 nicht im Tätigkeitsland arbeitet, sondern im Home-office im Ansässigkeitsland verbleiben, weiterhin als Grenzgänger/in gilt.


4. Behandlung von Entschädigungszahlungen für die Kurzarbeit - OECD-Musterabkommen:

Das Besteuerungsrecht für Entschädigungszahlungen für die Kurzarbeit (in Österreich: Kurzarbeitsunterstützung) steht üblicherweise dem Tätigkeitsland zu. Sollte aber das Tätigkeitsland eine Besteuerung unterlassen, so besteuert das Ansässigkeitsland, gegebenenfalls können divergierende Auffassungen im Rahmen von Verständigungsverfahren geklärt werden.

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  Das Handbuch "Covid-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung" wurde vom BMAFJ soeben aktuali
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.08.2020, 16:19 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das Handbuch "Covid-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung" wurde vom BMAFJ soeben aktualisiert!

Im Zuge der Klärung der Frage, ob eine behördlich angeordnete Quarantäne nach dem Epidemiegesetz (in Österreich) den Urlaub unterbricht, habe ich feststellen können, dass als Folge der geänderten Einreiseverordnung auch das BMAFJ-Handbuch "Covid-19: Urlaub und Entgeltfortzahlung" aktualisiert wurde (mit Stand: 3.8.2020).

Zu diesem Handbuch geht es hier:

https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:19e1f2ab...200714.pdf

P. S.: in diesem Fall wird der Urlaub übrigens unterbrochen und erfolgt die Entlohnung vorrangig nach dem Epidemiegesetz (mit Rückerstattung auf Antrag).

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  Frage zu Elektro-PKW
Geschrieben von: Manfred - 04.08.2020, 14:39 - Forum: Steuern - Antworten (1)

Ein Klient möchte Vorinformationen zum Kauf eines Elektro-PKW.

Dazu hätte ich folgende Fragen:

Kauf - Vorführwagen € 70.000,-  Erstzulassung 03/2020 - Neupreis 81.000,-

Ich würde sagen: kein Vorsteuerabzug, weil Listenpreis über 80.000,- und noch keine 5 Jahre alt.

Keine Förderungen möglich, weil Brutto-Listenpreis über EUR 50.000,- (Basispreis ohne Sonderausstattung)
Gemäß oesterreich.gv.at 

Sehe ich beide Fragen richtig?

Danke für Ihren Tipp.
M.Haslinger

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  Benötige Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung
Geschrieben von: Manfred - 04.08.2020, 12:57 - Forum: Steuern - Keine Antworten

In der STB-Kanzlei habe ich den Fall einer Dame die eine Beteiligung an einem Gewerbebetrieb hat.
Dieser Gewerbebetrieb wurde verkauft - folgende Daten habe ich :

12.Einkünfte aus Gewerbebetrieb
b) Als Beteiligter (Mitunternehmer)

Nominalwert der Beteiligung 12.000,-
Ergebnisanteil 26.000,- davon Veräußerungsgewinn 24.000,-

Ich stehe jetzt vor dem Problem - wo trage ich was ein?
Was gehört ins Formular E11?
Was ins E1?

Für jeden Tipp wäre ich dankbar.
M. Haslinger

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  Die überarbeitete Werte-Karte vom Vorlagenportal für das Jahr 2020 mit den neuen Effe
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 04.08.2020, 12:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die überarbeitete Werte-Karte vom Vorlagenportal für das Jahr 2020 mit den neuen Effektivtabellen (Lohnsteuertabellen) ist nun freigeschalten

Das Vorlagenportal hat soeben die aktualisierte "Werte-Karte" für das Jahr 2020 freigeschalten.

Damit haben nun alle Zugriff unter anderem auch auf die aktualisierten Effektiv- oder Lohnsteuertabellen.

Der Grund für diese großzügige Geste (normalerweise sind diese Informationen nur den Abo-Kund/innen des Vorlagenportals vorenthalten) ist die Tatsache, dass die Finanzverwaltung (aus heutiger Sicht) nicht vor Ende Oktober die Effektiv- und Lohnsteuertabellen freigeben wird.

Hinzu kommt dann (wohl) noch, dass ab 1.1.2021 die Sonderausgabenpauschale aus dem Lohnsteuertarif entfernt werden muss, weshalb sie dann ab diesem Datum noch einmal geringfügig angepasst werden müssen.

Sie finden hier in erster Linie die Monatstabelle für die "Aktiven" (also schon aus Platzgründen: keine Tagestabelle und auch keine Pensionistentabelle).

Ein herzliches Danke an dieser Stelle an das Vorlagenportal-Team Birgit Kronberger und Mag. Rainer Kraft.

Hier geht es zu den Werte-Tabellen:

https://www.vorlagenportal.at/dokumente/...-PaOqt-owQ


Hier geht es zu den Abo-Informationen:

https://www.vorlagenportal.at/abo-info/

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  Einkommensteuer-Vorausberechnung
Geschrieben von: forwa - 04.08.2020, 11:32 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Einkommensteuererstellung-Fragen:
Umsatzsteuererklärung:
1. Unternehmer ist Pensionist: Ein Gewinnergebnis zB €  11.000,-- wird dem Pensionseinkommen zugerechnet und daraus die Einkommensteuer berechnet, abzüglich der bereits bezahlten Lohnsteuer ergibt somit den tatsächlichen Gewinn. Ist das ok?

2. USt-Erklärung: Für 2019 ergibt sich eine Gutschrift aufgrund der Vorsteuern €  2.000,--. Es wurden bereits während 2019 Rückzahlungen vom Finanzamt durchgeführt. Sind diese Rückzahlungen auf dem Formular Ust-Erklärung  unter der KZ 095 in Summe einzutragen, und nur diejenigen, welche das Jahr 2019 betreffen?

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  Ende Kurzarbeit NULL Ausfallstunden
Geschrieben von: Daniel - 04.08.2020, 10:43 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Guten MOrgen

eine kleine Frage

Dienstnehmer beendet am 13.06. die Kurzarbeit
für den Zeitraum bis zum 13.06. gibt es keine Ausfallstunden mehr

wird für diesen Kurzarbeitszeitraum,01.06. bis 13.06. trotzdem nur das Mindesbtrutto abgerechnet?

und die Differenz auf die tatsächliche Zahlung des Dienstgebers als freiwillige Überzahlung abgerechnet.

danke

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  KV metallverarbeitendes Gewerbe Arbeiter
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 04.08.2020, 07:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Eine Reiningungskraft wird eingestellt. Wie erfolgt die Einstufung in diesem KV? Was muss mindestens bezahlt werden?

Bitte um eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Walpurga Wendl

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  KUA phase 1 / phase 2
Geschrieben von: BERNI - 04.08.2020, 07:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Guten Morgen, mir ist bewusst, dass die Beihilfe für Phase 1 anders berechnet wird wie für Phase 2.

Es gibt laut AMS eine Erläuterung zur Berechnung der Beihilfenhöhe Phase 2. Wenn ich hier zB die Person hernehme mit 2150,00 Brutto vor KUA erhält der DG für diesen DN für 93 Ausfallstunden € 1282,16 an Beihilfe in der Phase 2
Würde ich diese Stunden auf Phase 1 umlegen mit 93 Ausfallstunden x 15,93 Pauschalsatz ergäbe dies 1481,49 an Beihilfe

warum wird in allen Medien immer wieder publiziert, dass der Arbeitgeber alle Kosten ersetzt bekommt, es sind ja hier schon rd 200,00 Unterschied?
oder sehe ich da was nicht richtig?  Huh

danke

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