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| UBIT NÖ fördert seine Mitglieder |
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Geschrieben von: Hendrich Günter - 30.07.2020, 11:16 - Forum: Diverses
- Keine Antworten
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Die Fachgruppe UBIT NÖ hat uns mitgeteilt, dass wir - nach Einzahlung der jährlichen Grundumlage - 150% refundiert bekommen. Wir konsumieren diese 150% (ca. 183 EUR) und reichen dann diese Rechnungen bei der UBIT elektronisch ein.
Ein Hinweis an unsere Kolleg*innen: natürlich werdet ihr das nicht in der EST-Erklärung als Betriebseinnahmen vergessen, also hat neben den NÖ Betrieben auch der Vater Staat etwas davon
Günter Hendrich
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| Aufrollung Kurzarbeit |
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Geschrieben von: Daniel - 30.07.2020, 09:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Keine Antworten
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Guten Tag Kollegen
kurze Abklärung bezüglich den Aufrollungen der Kurzarbeit
ich habe eine Firma die hat über 20 Dienstnehmer zur Kurzarbeit gemeldet
schlussendlich wurde aber nur für ein Dienstnehmer in 2 Monaten Kurzarbeitsuntertützung beantragt
alle anderen arbeiteten voll bzw bezogen alten Urlaub
für diese wurden NULL Meldungen über die Webanwendung erstellt und gesendet
jetzt zur Frage
muss ich bei einem Dienstnehmer für den keine Unterstützung beantragt wurde etwas aufrollen,
wenn Alturlaub bezogen wurde und dies auch so über die Webanwendung gemeldet wurde.
Gleiches wenn Krankenentgelt bezogen wurde.
Die Untersützung ist in all den Fällen NULL
danke
schönen sonnigen Tag
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| Rückzahlungen der ÖGK-wie in der Steuererklärung behandeln |
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Geschrieben von: Manfred - 29.07.2020, 12:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Einer unserer Klienten bekam von der ÖGK in 2020 Rückzahlungen an KV, PV, AV weil er in 2019 3 Dienstverhältnisse hatte und er insgesamt die Höchstbeitragsgrundlage weit überschritten hat.
Lt. ÖGK wird es in solchen Fällen auch zukünftig zu Rückzahlungen kommen.
Diese Rückzahlungen müssten ja die Lohnsteuer-(Einkommensteuer) Bemessungsgrundlage erhöhen, da sich damit
ja die Werbungskosten verringern.
Wie behandelt man das in der Einkommensteuererklärung 2019 ? Gar nicht, weil erst 2020 zugeflossen?
Gibt es in solchen Fällen einen zusätzlichen Lohnzettel - in diesem Fall für das Jahr 2020?
Danke für Ihre Antworten.
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| Kurzarbeit Phase 3 wurde präsentiert - Hinweis auf meine kostenlosen Informationen so |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.07.2020, 11:34 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Kurzarbeit Phase 3 wurde präsentiert - Hinweis auf meine kostenlosen Informationen sowie auf die WIKU-Webinare zur "neuen Kurzarbeit"
Die Sozialpartner haben soeben die Phase 3 der Kurzarbeit präsentiert, die ab dem 1. Oktober 2020 gelten soll.
Einen ersten Einblick erhalten Sie hier:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...nternehmen
Ich werde Sie ab nun wieder laufend über die Details dieser Fortsetzungsphase der Kurzarbeit informieren.
Ab der nächsten Ausgabe befasst sich auch die WIKU-Personal aktuell (Nr. 12/2020; Versand erfolgt gegen Ende der KW 32/2020) wieder ganz detailliert mit den neuen Regelungen.
Sie werden aber auch in den Social-Medias von mir wieder rundum zu diesem Thema kostenlos versorgt werden (auch über die Give-me-WIKU-5-Video-Schiene).
Aus diesem Anlass wird es für Interessent/innen auch ein WIKU-Webinar aus der Reihe "Vermeiden Sie teure Fehler in der Personalverrechnung" geben, in welchem
1. die Änderungen der Kurzarbeit - Phase 3 im Verhältnis zu den Vorgängermodellen dargestellt werden und
2. auf wichtige Fragen der Kurzarbeits-LV, die zuletzt recht häufig gefragt wurden oder speziellerer Natur sind und zwar betreffend Phasen 1, 2 - und soweit schon absehbar - auch Phase 3.
Titel des Webinars: die neue Phase 3 der Kurzarbeit ab 1.10.2020 und Antworten zu wichtigen Fragen der Personalverrechnung in der Kurzarbeit
Datum:
07. September 2020 - Termin 1
21. September 2020 - Termin 2
Dauer (jeweils): 10 bis 11 Uhr 00
Kosten: € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer/in
Anmeldung: unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Es handelt sich wieder um ein Webinar über Zoom. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns (nach Ihrer Anmeldung) den Teilnahmelink per e-mail zugesandt.
Wer an einem dieser beiden Termine teilnimmt und sich auch mit seinem Klarnamen auf Zoom einloggt, erhält von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung zugesandt.
Wer an der Teilnahme verhindert ist, kann sich den Aufzeichnungslink bei uns bestellen und erhält dabei auch die Begleitunterlagen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Beachten Sie bitte, dass dieses Thema auch in meinen Jour fixe für dahoam-Webinaren vom September 2020 nebst anderen aktuellen LV-Themen behandelt wird. Der Unterschied besteht einfach darin, dass beim obigen Webinar (die neue Phase 3 der Kurzarbeit....) nur die Kurzarbeit besprochen wird und im Rahmen des Jour fixe sämtliche Änderungen, die sich über die Sommermonate ereignet haben, behandelt werden.
Diese (Jour fixe)-Termine für September 2020 lauten:
22. September 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30
24. September 2020 von 09 bis 11 Uhr
Kosten: € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer/in
Anmeldung: unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at
Es handelt sich wieder um ein Webinar über Zoom. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns (nach Ihrer Anmeldung) den Teilnahmelink per e-mail zugesandt.
Wer an einem dieser beiden Termine teilnimmt und sich auch mit seinem Klarnamen auf Zoom einloggt, erhält von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung zugesandt.
Wer an der Teilnahme verhindert ist, kann sich den Aufzeichnungslink bei uns bestellen und erhält dabei auch die Begleitunterlagen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Ich freue mich auf Sie!
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| KUA Feiertag |
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Geschrieben von: Ulrike - 28.07.2020, 17:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Forum!
Wenn 30 % Kurzarbeit vereinbart wurde, es jedoch 60 % gearbeitet wurden, wie wird der Feiertag bewertet bei 8 Stunden Normaltagesarbeitszeit?
wie vereinbart bei 30 % KUA 2,4 Stunden Feiertagsentelt oder
wie gearbeitet bei 60 % KUA 4,8 Stunden Feiertagsentelt.
vielen Dank im Voraus
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