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  Freistellung für Risikogruppen bis 31. August 2020 verlängert
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.07.2020, 11:39 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Freistellung für Risikogruppen bis 31. August 2020 verlängert

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...erlaengert

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  UBIT NÖ fördert seine Mitglieder
Geschrieben von: Hendrich Günter - 30.07.2020, 11:16 - Forum: Diverses - Keine Antworten

Die Fachgruppe UBIT NÖ hat uns mitgeteilt, dass wir - nach Einzahlung der jährlichen Grundumlage - 150% refundiert bekommen. Wir konsumieren diese 150% (ca. 183 EUR) und reichen dann diese Rechnungen bei der UBIT elektronisch ein.
Ein Hinweis an unsere Kolleg*innen: natürlich werdet ihr das nicht in der EST-Erklärung als Betriebseinnahmen vergessen, also hat neben den NÖ Betrieben auch der Vater Staat etwas davon

Günter Hendrich

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  Kurzarbeit - Phase 3 - alles auf einen Blick
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 30.07.2020, 11:02 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Die WKO hat die derzeit bekannten wichtigsten Fakten zur Phase 3 der Kurzarbeit auf ihrer Seite zusammengetragen:

https://news.wko.at/news/oesterreich/OeG...uer-B.html


Hier finden Sie detailliertere Infos:

https://news.wko.at/news/oesterreich/Ver...-2020.html


Hier kommen Sie zum sogenannten "Fact-Sheet" in Bezug auf dieses Thema:

https://www.wko.at/service/factsheet-cor...1579692717


Sozialpartnervereinbarungen und weitere Details folgen in den kommenden Tagen, diese werden nämlich noch "ausverhandelt".

Ich halte Sie - wie versprochen - auch diesbezüglich auf dem Laufenden.

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  Aufrollung Kurzarbeit
Geschrieben von: Daniel - 30.07.2020, 09:00 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Keine Antworten

Guten Tag Kollegen

kurze Abklärung bezüglich den Aufrollungen der Kurzarbeit

ich habe eine Firma die hat über 20 Dienstnehmer zur Kurzarbeit gemeldet
schlussendlich wurde aber nur für ein Dienstnehmer in 2 Monaten Kurzarbeitsuntertützung beantragt

alle anderen arbeiteten voll bzw bezogen alten Urlaub
für diese wurden NULL Meldungen über die Webanwendung erstellt und gesendet

jetzt zur Frage
muss ich bei einem Dienstnehmer für den keine Unterstützung beantragt wurde etwas aufrollen,
wenn Alturlaub bezogen wurde und dies auch so über die Webanwendung gemeldet wurde.
Gleiches wenn Krankenentgelt bezogen wurde.
Die Untersützung ist in all den Fällen NULL

danke

schönen sonnigen Tag

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  Aktualisierter LV-Leitfaden für die Kurzarbeit wurde soeben auf der BMAFJ-Homepage fr
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.07.2020, 17:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Aktualisierter LV-Leitfaden für die Kurzarbeit wurde soeben auf der BMAFJ-Homepage freigeschalten!

Die rückwirkende Absenkung des Eingangssteuersatzes führte dazu, dass Rainer Kraft und ich den LV-Leitfaden für die Kurzarbeit auf die neuen Lohnsteuerwerte aktualisiert haben sowie ein paar Ergänzungen aufgrund von Rückmeldungen vorgenommen haben.

Zu dem aktualisierten Exemplar gelangen Sie hier:

https://www.bmafj.gv.at/dam/jcr:e6ba9d97...chnung.pdf

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  Give-me-WIKU-5: Ihr Video für den 27. Juli 2020 mit dem LV-Kurz(böck)-Update!
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.07.2020, 15:04 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Give-me-WIKU-5: Ihr Video für den 27. Juli 2020 mit dem LV-Kurz(böck)-Update!

http://www.ars.at/forum/read.php?3,57626

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  Rückzahlungen der ÖGK-wie in der Steuererklärung behandeln
Geschrieben von: Manfred - 29.07.2020, 12:58 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Einer unserer Klienten bekam von der ÖGK in 2020 Rückzahlungen an KV, PV, AV  weil er in 2019 3 Dienstverhältnisse hatte und er insgesamt die Höchstbeitragsgrundlage weit überschritten hat.

Lt. ÖGK wird es in solchen Fällen auch zukünftig zu Rückzahlungen kommen.

Diese Rückzahlungen müssten ja die Lohnsteuer-(Einkommensteuer) Bemessungsgrundlage erhöhen, da sich damit
ja die Werbungskosten verringern.

Wie behandelt man das in der Einkommensteuererklärung 2019 ? Gar nicht, weil erst 2020 zugeflossen?

Gibt es in solchen Fällen einen zusätzlichen Lohnzettel - in diesem Fall für das Jahr 2020?

Danke für Ihre Antworten.

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  Kurzarbeit Phase 3 wurde präsentiert - Hinweis auf meine kostenlosen Informationen so
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 29.07.2020, 11:34 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kurzarbeit Phase 3 wurde präsentiert - Hinweis auf meine kostenlosen Informationen sowie auf die WIKU-Webinare zur "neuen Kurzarbeit"

Die Sozialpartner haben soeben die Phase 3 der Kurzarbeit präsentiert, die ab dem 1. Oktober 2020 gelten soll.

Einen ersten Einblick erhalten Sie hier:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_...nternehmen


Ich werde Sie ab nun wieder laufend über die Details dieser Fortsetzungsphase der Kurzarbeit informieren.

Ab der nächsten Ausgabe befasst sich auch die WIKU-Personal aktuell (Nr. 12/2020; Versand erfolgt gegen Ende der KW 32/2020) wieder ganz detailliert mit den neuen Regelungen.

Sie werden aber auch in den Social-Medias von mir wieder rundum zu diesem Thema kostenlos versorgt werden (auch über die Give-me-WIKU-5-Video-Schiene).

Aus diesem Anlass wird es für Interessent/innen auch ein WIKU-Webinar aus der Reihe "Vermeiden Sie teure Fehler in der Personalverrechnung" geben, in welchem

1. die Änderungen der Kurzarbeit - Phase 3 im Verhältnis zu den Vorgängermodellen dargestellt werden und

2. auf wichtige Fragen der Kurzarbeits-LV, die zuletzt recht häufig gefragt wurden oder speziellerer Natur sind und zwar betreffend Phasen 1, 2 - und soweit schon absehbar - auch Phase 3.

Titel des Webinars: die neue Phase 3 der Kurzarbeit ab 1.10.2020 und Antworten zu wichtigen Fragen der Personalverrechnung in der Kurzarbeit

Datum:

07. September 2020 - Termin 1

21. September 2020 - Termin 2

Dauer (jeweils): 10 bis 11 Uhr 00

Kosten: € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer/in

Anmeldung: unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

Es handelt sich wieder um ein Webinar über Zoom. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns (nach Ihrer Anmeldung) den Teilnahmelink per e-mail zugesandt.

Wer an einem dieser beiden Termine teilnimmt und sich auch mit seinem Klarnamen auf Zoom einloggt, erhält von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung zugesandt.

Wer an der Teilnahme verhindert ist, kann sich den Aufzeichnungslink bei uns bestellen und erhält dabei auch die Begleitunterlagen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.


Beachten Sie bitte, dass dieses Thema auch in meinen Jour fixe für dahoam-Webinaren vom September 2020 nebst anderen aktuellen LV-Themen behandelt wird. Der Unterschied besteht einfach darin, dass beim obigen Webinar (die neue Phase 3 der Kurzarbeit....) nur die Kurzarbeit besprochen wird und im Rahmen des Jour fixe sämtliche Änderungen, die sich über die Sommermonate ereignet haben, behandelt werden.


Diese (Jour fixe)-Termine für September 2020 lauten:

22. September 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr 30

24. September 2020 von 09 bis 11 Uhr

Kosten: € 120,00 (inklusive 20 % USt) je Teilnehmer/in

Anmeldung: unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at

Es handelt sich wieder um ein Webinar über Zoom. Sie erhalten kurz vor der Veranstaltung von uns (nach Ihrer Anmeldung) den Teilnahmelink per e-mail zugesandt.

Wer an einem dieser beiden Termine teilnimmt und sich auch mit seinem Klarnamen auf Zoom einloggt, erhält von uns nach der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung zugesandt.

Wer an der Teilnahme verhindert ist, kann sich den Aufzeichnungslink bei uns bestellen und erhält dabei auch die Begleitunterlagen. In diesem Fall dürfen wir leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.


Ich freue mich auf Sie!

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  KUA Feiertag
Geschrieben von: Ulrike - 28.07.2020, 17:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Forum!

Wenn 30 % Kurzarbeit vereinbart wurde, es jedoch 60 % gearbeitet wurden, wie wird der Feiertag bewertet bei 8 Stunden Normaltagesarbeitszeit?

wie vereinbart bei 30 % KUA 2,4 Stunden Feiertagsentelt oder

wie gearbeitet bei 60 % KUA 4,8 Stunden Feiertagsentelt.

vielen Dank im Voraus

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  Phase 2 der Kurzarbeit: die neue Bundesrichtlinie des AMS - das Abrechnungstool sowie
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 28.07.2020, 15:53 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für Projekte mit einem Beginn-Datum ab dem 1.6.2020 wird die Kurzarbeitsbeihilfe anhand der neuen Differenzmethode ermittelt. 

Das neue Abrechnungstool wurde online gestellt:

https://www.ams.at/unternehmen/personals...rbeit#wien


Für Projekte mit Beginn-Datum bis zum 31.5.2020 gibt es weiterhin die Pauschalsätzen je Ausfallstunde.

Die neue AMS-Bundesrichtlinie wurde ebenso mittlerweile verlautbart:

https://www.ams.at/content/dam/download/...a_RILI.pdf


Weiters wird festgehalten, dass

in jenen Fällen, in denen das Mindestbruttoentgelt geleistet wurde, allfällige Überzahlungen durch die Pauschalsatzmethode nicht zurückzufordern sind und

der Durchrechnungszeitraum für die Berechnung des maximalen Arbeitszeitausfalls alle zusammenhängenden Kurzarbeitszeiträume umfasst (Punkt 6.10) sowie

ein voll entlohntes Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit Voraussetzung ist, damit ein Arbeitnehmer förderbar ist (Punkt 6.3).


Besonders wird auf die neuen „Erläuterungen zur Berechnung der Kurzarbeitsbeihilfe – inkl. Musterbeispiele“ (siehe auch Anhang 4) hinweisen.

Diese Erläuterungen stehen auch auf der AMS-Webseite zum „download“ zur Verfügung: 


https://www.ams.at/content/dam/download/...ihilfe.pdf

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