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| Die Rolle der freien Dienstnehmer/innen in der neuen SPV - eine Praxisfrage und meine |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.05.2020, 20:45 - Forum: News & wichtige Infos
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Die Rolle der freien Dienstnehmer/innen in der neuen SPV - eine Praxisfrage und meine recherchierte Antwort dazu
Frage:
In der neuen SPV sind beim Beschäftigtenstand auch die freien Dienstnehmer/innen anzugeben.
Stimmt die Annahme, dass man in der neuen SPV nur jene freien Dienstnehmer/innen anführen muss, die auch laut Bundesrichtlinie AMS förderungswürdig sind, also jene, die vollversichert sind und jene, die eine Normalarbeitszeit haben .
Stimmt die Annahme, dass bei den "anderen freien Dienstnehmer/innen", die völlig freie Zeiteinteilung und auch kein NAZ-Ausmaß haben, weder ein Eintrag in die erste Zeile (Gesamtzahl) noch in die zweite Zeile (davon in Kurzarbeit) erfolgt.
Antwort:
Einzutragen sind nur die freien DN, die förderwürdig sind;
Beim Gesamtbeschäftigtenstand müssten wirklich alle beschäftigten freien (förderwürdigen) DN eingetragen werden, bei der zweiten Zeile (von Kurzarbeit betroffen) nur jene, die eine NAZ haben (und somit eigentlich echte DN sind) und deren Arbeitszeit tatsächlich nachweisbar reduziert wird.
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| BMF-Information zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.05.2020, 20:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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BMF-Information zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie
Eine aktuelle BMF-Information behandelt praktische Brennpunkte der DBA in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie:
1. Wie sind Home-Office-Tage aus Anlass von Covid-19 steuerlich zu behandeln (welches Land darf jeweils besteuern) und wie erfolgt allenfalls eine "steuerliche Aufteilung" zwischen den Ländern?
2. Welches Land darf im Falle grenzüberschreitender Beschäftigung die Kurzarbeitsunterstützung besteuern und wie erfolgt gegebenenfalls die Aufteilung?
3. Kommt es durch die Covid-19-bedingten Home-Office-Tätigkeiten zur Begründung von Arbeitgeberbetriebsstätten im Ansässigkeitsland des Arbeitnehmers?
4. Wie wirken sich Covid-19-bedingte Verzögerungen auf die DBA-Baustellenfristen aus?
Zum BMF-Infotext (zum Erlasstext) geht es hier:
https://findok.bmf.gv.at/findok?executio...0fd9656420
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| KV- und Isterhöhungen für Arbeitnehmer/innen in Kurzarbeit am Beispiel des KV EEI |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.05.2020, 19:56 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Da es zuletzt einige Fragen zur Thematik von Lohnerhöhungen gab, darf ich nachstehend kurz ein paar Hinweise:
1. Allfällige KV- bzw. Isterhöhungen führen im Ergebnis vorerst eher zu keinen tatsächlichen Erhöhungen, solange sich der bzw. die Arbeitnehmer/in in Kurzarbeit befindet.
2. Der Grund dafür liegt in der "statischen Interpretation" der Nettogarantie (also wird und bleibt das Entgelt gesichert, welches vor der Kurzarbeit maßgeblich war und zwar im Ausmaß von netto 80 %, 85 % oder 90 %).
3. Das bedeutet aber dennoch, dass die Durchführung der Erhöhung wichtig ist. Erhöht sich nämlich das "aktive Entgelt", so erhöht sich damit auch die Basis für allfällige Überstunden- bzw. Teilzeitmehrarbeitsentgelte, für Abfertigungen ALT, Urlaubsersatzleistungen etc.
4. Die Erhöhung der aktiven Entgelte bedeutet aber zusätzlich auch eine Reduktion der Kurzarbeitsunterstützung (weil ja "nicht mehr zusteht" als das gesicherte Entgelt). Dieser Umstand ist ja dann auch für die Kommunalsteuer nicht unwichtig, da ja die Kurzarbeitsunterstützung von der KommSt befreit ist
5. Sollte allerdings ein/e Arbeitnehmer/in so viel während der Kurzarbeit arbeiten, dass das erarbeitete Entgelt höher liegt als das gesicherte Entgelt, so ist das "erarbeitete Entgelt" maßgeblich (betreffend Phase 1: es zählt der Durchschnitt aus der Kurzarbeitszeit der; betreffend Phase 2: es zählt der jeweilige Kalendermonatswert).
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| Aktuelle Klarstellung zu den AMS-Durchführungsberichten |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.05.2020, 18:46 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Aktuelle Klarstellung zu den AMS-Durchführungsberichten
Über nachstehende Änderung wurde ich soeben informiert:
Der Durchführungsbericht muss vom Betriebsrat mitunterfertigt werden.
Ist kein Betriebsrat vorhanden, so ist der Durchführungsbericht von der zuständigen Fachgewerkschaft zu unterfertigen.
Die Alternative, dass im Falle des Nichtvorhandensein eines Betriebsrates die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer den Durchführungsbericht zu unterfertigen hätten (anstelle der zuständigen Fachgewerkschaft), wurde kurzfristig entfernt.
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| KUA Verlängerung |
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Geschrieben von: BERNI - 25.05.2020, 16:13 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Ein AG hat mit 30 Dienstnehmer KUA bis Ende Mai vereinbart (1.3.-31.5.)
ab 1. Juni wären 20 Dienstnehmer wieder voll einsatzfähig. Die restlichen 10 Dienstnehmer würden in KUA bleiben
Ist dafür eine Verlängerung ans AMS für diese 10 DN (mit Sozialpartnervereinbarung) zu stellen oder ein neues Begehren ans AMS, da ja weniger DN in der Sozialpartnervereinbarung sind?
danke
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