Hallo, Gast
Sie müssen sich registrieren bevor Sie auf unserer Seite Beiträge schreiben können.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.900
» Neuestes Mitglied: Kinostart_Rem
» Foren-Themen: 7.059
» Foren-Beiträge: 10.513

Komplettstatistiken

Benutzer Online
Momentan sind 131 Benutzer online
» 0 Mitglieder
» 128 Gäste
Bing, Google, Yandex

Aktive Themen
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
24.04.2026, 10:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 25
Kollektivvertrag des Vora...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
23.04.2026, 14:17
» Antworten: 0
» Ansichten: 25
USt pflichtig GF und Nebe...
Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
Letzter Beitrag: Reinhold Auer
23.04.2026, 10:56
» Antworten: 1
» Ansichten: 47
Anders formuliert: das er...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
21.04.2026, 08:14
» Antworten: 0
» Ansichten: 57
Vereinbarung über Bezugsu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.04.2026, 17:32
» Antworten: 0
» Ansichten: 46
WIKUS wöchentliches Lohnu...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.04.2026, 14:16
» Antworten: 0
» Ansichten: 43
Wiedereinstellungszusage ...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
20.04.2026, 08:20
» Antworten: 0
» Ansichten: 44
Kollektivvertragsabschlüs...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.04.2026, 15:29
» Antworten: 0
» Ansichten: 49
Was gilt, wenn der Arbeit...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
17.04.2026, 15:15
» Antworten: 0
» Ansichten: 45
Pflegefreistellung: Koste...
Forum: News & wichtige Infos
Letzter Beitrag: Wilhelm Kurzböck
16.04.2026, 18:07
» Antworten: 0
» Ansichten: 52

 
  Arbeiter-KV für das Güterbeförderungsgewerbe - Kündigungsregelungen für die Arbeiter/
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.04.2020, 13:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für Kündigungen, die ab dem 1. Jänner 2021 ausgesprochen werden (egal, ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung), gelten die vom Kollektivvertrag derzeit vorgesehenen Kündigungsregelungen weiter.

Die Kollektivvertragspartner machen von der gesetzlich vorgesehenen Ausnahme von der Anwendung der Angestelltenkündigungsoptionen Gebrauch. Nach Ansicht der KV-Partner handelt es sich beim Güterbeförderungsgewerbe um eine „Saisonbranche“, was – gemäß § 1159 Abs. 2 ABGB – ermöglicht, die vom Gesetz abweichenden (kürzeren) Kündigungsfristen und die abweichenden Kündigungstermine (hier: Ende der Lohnwoche = Sonntag) beizubehalten.

Drucke diesen Beitrag

  Das Kurzarbeitsdebakel in der Tagespresse
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.04.2020, 18:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.oe24.at/coronavirus/Kurzarbe...dtVesly_i4

Drucke diesen Beitrag

  Hinweis an die Teilnehmer/innen der WIKU-PV-Akademie sowie für Interessent/innen des
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.04.2020, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hinweis an die Teilnehmer/innen der WIKU-PV-Akademie sowie für Interessent/innen des im Oktober 2020 neu startenden Lehrgangs

Ich habe heute im e-bfi-Moodle umfangreiche Informationen gegeben:

1. Zum Fortgang der WIKU-PV-Akademie (wir werden Sie - wie geplant - mit allen Unterlagen versorgen können und die Prüfung wird auch - wie geplant - stattfinden). Mit dabei ist ein Plan, wann die nächsten Unterlagen freigeschalten bzw. zugesandt werden sowie ein Plan, wann die Prüfungsvorbereitungssitzungen zu diesen Modulen jeweils stattfinden.

2. Links und Unterlagen zu meinen jüngsten Webinaren zu Kurzarbeit und Corona-Maßnahmen.

3. Ein Dokument, welches Ihnen die Modulauswahl für die mündliche Prüfung erleichtern soll.

Für all jene, die sich für die WIKU-Personalverrechnungsakademie interessieren, wird es in den nächsten Tagen Informationsmaterial geben. Der Zulauf auf unsere Akademie ist enorm,

1. weil man alle Unterlagen digital erhält,

2. weil es zu den meisten Schulungsunterlagen (zu fast allen) umfangreiche Schulungsvideos gibt, auf die man während des gesamten Lehrgangs Zugriff hat,

3. weil man zur Prüfung separat mit Zoom-Sitzungen vorbereitet wird. Erstmals werden wir die Teilnahme an den Live-Sitzungen "prämieren" und darüber dann am Ende des Lehrgangs auch eine Teilnahmebestätigung ausstellen (wer die Präsenzphasen-Akademie am BFI OÖ bucht, hat diese Prüfungsvorbereitung dort, kann aber zusätzlich kostenlos bei den Zoom-Meetings teilnehmen),

4. weil man mich dort in einem geschützten e-bfi-Moodle-Raum für eine Lernbegleitung zur Verfügung hat (gilt sowohl für die Präsenzphasen-Akademie als auch für die Teilnehmer/innen der reinen ONLINE-Akademie),

5. weil man über das e-bfi-Moodle über sämtliche Neuerungen schon vorab informiert wird,

6. weil man die Neuerungen-Unterlagen zum Jahreswechsel samt Schulungsvideos kostenlos erhält,

7. weil es zusätzlich noch jede Menge Bonusmaterial gibt (aus meinen zusätzlichen Fachwebinaren wie zB Gehaltsschemaumstellung im Handel, Jour fixe Personalverrechnung für dahoam),

8. weil man dort auch Zugriff auf die letzte Version meines PV-Lehrgangsbuches "Mein Personalverrechnungstrainer" hat.
Wahlweise können Sie auch eine anerkannte Prüfung absolvieren und zwar am BFI Linz mit Roland Pühringer und mir als Prüfer.

Viele Firmen buchen die ONLINE-Akademie jährlich, nicht, weil sie jedes Jahr zur Prüfung gehen wollen (man muss ja nicht, wenn man nicht will), sondern weil sie dadurch den Zugriff auf praktisch all meine Unterlagen in der aktuellsten Version haben (und sie sich daher nicht separat zum teureren Preis kaufen müssen). Und nebenbei bringt die Teilnahme an den Webinaren bestätigte Fortbildungsstunden (eine Sorge, die einen ja auch immer begleitet).
Dies ist die Original-Personalverrechnungsakademie, so wie sie 2006 nach 7jähriger Entwicklungsphase gestartet ist.

Zur Präsenzphasen-Akademie kann man sich bereits anmelden.

Die Infos und Anmeldemöglichkeiten dazu finden Sie hier:

https://www.bfi-ooe.at/de/kurssuche/erwe...electhit=1
[url=https://www.bfi-ooe.at/de/kurssuche/erweiterte-kurssuche/2020l-l-360001.html?xtxsearchselecthit=1][/url]
Zur reinen ONLINE-Akademie kann man sich im Prinzip unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at jederzeit anmelden. Die Kosten (ohne Prüfung) belaufen sich auf € 1.200,00 (inklusive USt). Da sind die Unterlagen für alle 20 Module, die Schulungsvideos, die ca. 17 Prüfungsvorbereitungswebinare (maximal 90 bis 120 Minuten je Webinar), die Lernbetreuung, die aktuellsten Zusatzinformationen sowie das gesamte Bonusmaterial mit dabei (Bonusmaterial und Zugriff auf die Lernvideos gibt es auch bei der Präsenzphasenakademie des BFI OÖ sowie die Lernbegleitung. Man darf hier auch an unseren Prüfungsvorbereitungswebinaren teilnehmen, erhält aber hier keine Teilnahmebestätigung, weil diese Vorbereitung ja an den BFI-Präsenztagen stattfindet und diese daher von dort aus bestätigt werden).

Was eine Betreuung wert ist, war vermutlich in den letzten Tagen ersichtlich.

Drucke diesen Beitrag

  Ein "neuer Topf" soll bald kommen - für Lehrlinge, die erst später zur LAP antreten k
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.04.2020, 11:42 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Es gibt wieder Neues aus der "Elfenbeinturm-Liga":
[/url]
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200418_OTS0016/coronavirus-oegb-jugend-erreicht-krisenausgleich-fuer-lehrlinge

sowie hier:

[url=https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200418_OTS0005/corona-wirtschaftskammern-legen-fahrplan-fuer-ausstehende-lehrabschluss-und-meisterpruefungen-fest]https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200418_OTS0005/corona-wirtschaftskammern-legen-fahrplan-fuer-ausstehende-lehrabschluss-und-meisterpruefungen-fest

Drucke diesen Beitrag

  Steuersenkung für niedrige Einkommen im kommenden Jahr angekündigt
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.04.2020, 10:59 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://orf.at/stories/3162328/

Eine kleine Anmerkung sei mir erlaubt:

Hier merkt man dann doch wieder ein wenig das Ablenkungsmanöver. Es wird etwas für das nächste Jahr versprochen. Dass aber die Kurzarbeit stockt und an überbordender Bürokratie erstickt, darüber wird kein Wort verloren.


Aber es gilt vor und nach jeder Wahl: der Trog ist derselbe, die Sau, die daraus frisst, ist aber möglicherweise eine andere.

Drucke diesen Beitrag

  AMS Teilzeit-Berechnungstool
Geschrieben von: Alma - 17.04.2020, 23:37 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Sehr geehrter Herr Kurzböck,

Mir ist gerade aufgefallen, dass das Teilzeitberechnungstool des AMS nur für eine 40 Std.-Woche funktioniert.

Ich habe es jetzt nachgerechnet und bei Teilzeitmitarbeitern eines Betriebes mit z.Bsp. 38,5 Std.-Woche ist die Berechnung nicht korrekt, da der Pauschalsatz automatisch vom Tool berechnet wird und von den Werten der Pauschalsatztabelle für 40 Std.-Woche ausgegangen wird.

Wenn also ein Dienstgeber, für dessen Betrieb z.Bsp. eine 38,5 Std.-Woche gilt, mit diesem Tool die Kurzarbeitsbeihilfe für seine TZ-Mitarbeiter berechnet, dann bekommt er einen niedrigeren Wert bewilligt, als ihm zustehen würde.

Bei der Webanwendung sieht es genauso aus: Ich habe gerade eine Probeberechnung gemacht und auch hier wird der Pauschalsatz auf 40 Stunden hochgerechnet (multipliziert) und durch die TZ-Wochenstunden vor Kurzarbeit dividiert.

Ich weiß nicht inwiefern das vom AMS im Zuge des Bewilligungsverfahrens noch einmal nachgerechnet wird oder bei der Abrechnung nachgebessert wird. Jedoch ist ja bei der Mitteilung des AMS über die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe eine maximale Beihilfenhöhe angeführt, die nicht überschritten werden kann?? Auch mit der Webanwendung kann man nicht den korrekten Betrag abrechnen, da die Formeln für die automatische Berechnung hinterlegt sind.

Bin gerade ratlos!  [Bild: huh.png] 

LG Alma

Drucke diesen Beitrag

  Kollektivvertragsabschlüsse KW 16/2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2020, 22:35 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Expeditarbeiter/innen - KV-Abschluss per 1.4.2020
Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden um 2,40 Prozent erhöht.
Die innerbetrieblichen Ist-Löhne werden zum gleichen Zeitpunkt um den Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Lohnposition ergibt, sofern innerbetrieblich keine Besserstellung vereinbart ist (Parallelverschiebung).
Vergütung für das händische Einlegen fremder Beilagen € 20,38 pro 1.000 Stück

Drucke diesen Beitrag

  Lohnpfändungen: Unterbrechung von Fristenläufen
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2020, 21:57 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Lohnpfändungen sind auch während der Phase einer Kurzarbeit bzw. seit Ergehen der Covid-19-Maßnahmen vorzunehmen.

Langte eine Exekution, die im vereinfachten Bewilligungsverfahren genehmigt wurde, am 22. März 2020 oder danach ein, so kann bzw. konnte die 14tägige  Einspruchsfrist für den Verpflichteten nach § 54c EO erst mit 1. Mai 2020 zu laufen beginnen (Ende: 15.5.2020, da der 1.5.2020 nicht mitzurechnen ist).

Die vierwöchige "Verwahrungsfrist" (pfänden, aber nicht überweisen) nach § 303a EO beginnt somit auch erst mit 1. Mai 2020 zu laufen und endet somit mit 29.5.2020.


War die 14tägige Einspruchsfrist am 22.3.2020 noch nicht abgelaufen, so gilt das soeben Dargestellte ebenso.

Drucke diesen Beitrag

  Familienbonus plus
Geschrieben von: Berufsanwärterin1 - 17.04.2020, 20:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo,

Meine Schwester und Ihr Freund haben zwei Kinder. Sie arbeitet Teilzeit, er arbeitet Vollzeit. Sie haben keinen gemeinsamen Wohnsitz, unter der Woche leben sie bei Ihr und am Wochenende bei ihm zu hause. Da ihr Einkommen geringer ist, haben sie beschlossen, dass er den vollen Familienbonus plus beantragt.

Bei seiner Arbeitnehmerveranlagung haben wir folgendes angegeben:

"Ich habe oder meine (Ehe-)Partnerin/mein (Ehe-)Partner hat für das Kind im Jahr 2019 keine Unterhaltszahlungen (Alimente) erhalten
Mein(e) (Ehe-)Partner(in) bezieht die Familienbeihilfe und ich beantrage den ganzen Familienbonus Plus"

Im Einkommensteuerbescheid 2019 wurde der Familienbonus plus unter folgender Begründung nicht berücksichtigt:
"Der Familienbonus plus konnte nicht berücksichtigt werden, da Sie weder mit der Bezieherin der Familienbeihilfe im gemeinsamen Haushalt leben, noch der gesetzliche Unterhalt geleistet wird."

Nachdem die beiden in einer Lebensgemeinschaft sind, haben sie sich geeinigt, dass er keinen gesetzlichen Unterhalt leisten muss.

Ich werde nun eine Bescheidbeschwerde für meinen Schwager einbringen:
Dass es sich hierbei um einen Naturalunterhalt handelt, da die Kinder zu 50% auch bei ihm leben. Durch den Naturalunterhalt wird die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung erfüllt und somit ist der Unterhaltsverpflichtete auch berechtigt, den Familienbonus Plus zu beantragen...

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, dass der volle Familienbonus plus bei meinem Schwager berücksichtigt werden kann?


Liebe Grüße
Daniela

Drucke diesen Beitrag

  Besondere Klagsfristen (Anfechtungsfristen) für die Anfechtung von Kündigungen und En
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 17.04.2020, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Besondere Klagsfristen (Anfechtungsfristen) für die Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen

Über den nachstehenden Link finden Sie eine Auflistung der gerichtlichen Anfechtungsfristen von Kündigungen und Entlassungen aus Anlass der "Covid-19"-bedingten Änderungen:

https://www.justiz.gv.at/asg-wien/arbeit...65.de.html

Drucke diesen Beitrag