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| Klient erhält eine COVID-Zahlung vom AMS betreffend eines ganz anderen Unternehmens |
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Geschrieben von: Manfred - 27.05.2020, 13:07 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
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Einer unserer Klienten hat eine COVID-Zahlung vom AMS erhalten, die eine andere GmbH betrifft, mit der unser Klient überhaupt nichts zu tun hat.
Scheinbar hat der Antragssteller beim Antrag eine falsche Bankonto-Nummer eingetragen.
Was ist zu machen?
Rücküberweisung an das AMS?
Oder soll unser Klient den Betrag an die andere GmbH einfach überweisen.
Welche Rechtsfolgen kann das haben.
Wie soll sich unser Klient rechtlich absichern?
Für Ihren Rat wären wir sehr dankbar.
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| Das SV-Stundungspaket hat gestern den Nationalrat passiert |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 27.05.2020, 12:35 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das SV-Stundungspaket hat gestern den Nationalrat passiert
Ein Abänderungsantrag zum 2. FORG (Finanz-Organisationsreformgesetz) bringt Änderungen im Bereich der Stunden offener SV-Beiträge:
Die von der ÖGK gestundeten Beiträge für Februar, März und April 2020 sind spätestens Anfang 2021 zu bezahlen. Wenn dies aus Gründen der Unternehmensliquidität nicht möglich ist, kann die Bezahlung in 11 Raten beantragt werden. Verzugszinsen fallen nicht an.
Beiträge für Mai bis Dezember 2020: Auf Antrag können bis zu drei Monate Stundungen und Ratenzahlungen bis längstens 2021 gewährt werden. Eine Nachsicht der Verzugszinsen ist möglich.
Achtung Praxisherausforderung:
Bei Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung nach Epidemiegesetz gilt eine Sonderregelung: Die Beiträge sind im zweitfolgenden Kalendermonat nach Auszahlung der Beihilfe verzugszinsenfrei zu bezahlen.
Bis Ende August 2020 werden keine Säumniszuschläge für ASVG-Meldeverstöße vorgeschrieben (ausgenommen Anmeldeverstöße).
Das gilt auch für die BVAEB (ehemals VAEB-Versicherte).
Inkrafttreten: 1. Juni 2020
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| KUA - Behaltefrist |
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Geschrieben von: BERNI - 27.05.2020, 08:32 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Die Kündigung eines Dienstnehmers (Kündigungsfrist 2 Monate), welcher in KUA war, kann erst nach dem Monat Behaltefrist ausgesprochen werden oder kann man die Kündigung nach Ende der KUA bei Beginn der monatlichen Behaltefrist aussprechen?
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| Kurzarbeit für gewerbliche Geschäftsführer |
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Geschrieben von: Maria - 26.05.2020, 15:57 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Liebe Forumsmitglieder,
gibt es schon eine Klarstellung wie ein gewerblicher Geschäftsführer der bereits vor Kurzarbeit mit 20 Wochenstunden beschäftigt ist in Kurzarbeit gehen kann? Hat jemand schon Erfahrung diesbezüglich?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Auskunft der WKO:
zum gewerberechtlichen Geschäftsführer und Kurzarbeit gilt folgendes:
Die Frage, in welchem Ausmaß gewerberechtliche Geschäftsführer bei Kurzarbeit beschäftigt werden müssen, ist ungeklärt (weiterhin mindestens 20 Stunden oder die Hälfte der Kurzarbeitszeit).
Wir diskutieren im Moment eine gesetzliche Klarstellung.
Gute juristische Gründe sprechen für folgendes:
Beschäftigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers im Ausmaß der Hälfte der längsten im Betrieb tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (ohne Überstunden).
Dies soll auch Fälle kurzarbeitsbedingter unterschiedlicher Arbeitszeiten abdecken und auch jene Fälle, bei denen Teile des Betriebs weiterhin Vollzeit, andere Teile des Betriebs nur kurz arbeiten, berücksichtigen.
Konkret würde das bedeuten:
Teile des Betriebs arbeiten weiterhin Vollzeit, andere Kurzzeit: Beschäftigung des gewerberechtlichen Geschäftsführers mindestens 20 Stunden (Hälfte der Vollzeit).
Alle Teile des Betriebs arbeiten Kurzzeit, einige 30 Stunden, einige 10 Stunden: gewerberechtliche Geschäftsführer mindestens 15 Stunden (die Hälfte von 30 Stunden).
Alle Teile des Betriebs arbeiten 5 Stunden: gewerberechtliche Geschäftsführer 2,5 Stunden.
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| Durchführungsbericht |
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Geschrieben von: Walpurga Wendl - 26.05.2020, 10:03 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (8)
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Hatte soeben ein interessantes Telefongespräch mit einem Mitarbeiter der Gewerkschaft proge in Linz. Es ging um den Durchführungsbericht.
Wollte wissen, wie ich zu einer Unterschrift der Gewerkschaft auf dem Durchführungsbericht komme. Herr Kurzböck hat ja heute in seinem GIVE ME WIKU 5 angesprochen, das die Gewerkschaft unterschreiben muss (oder soll?). Der Mitarbeiter war ganz erstaunt, dass das AMS ein Formular für den Durchführungsbericht auf deren Website geschaltet hat. Er wusste noch nichts davon.
Antwort des Mitarbeiters, nachdem er in Wien rückgefragt hat:
Es muss der Betriebsrat o d e r die einzelnen Mitarbeiter, wenn es keinen Betriebsrat gibt, unterschreiben. Wir als Gewerkschaft können ja nicht in die einzelnen Betriebe fahren und das nachkontrollieren.
Man kommt sich nachwievor vor, wie in einem Hamsterrad.
Walpuga Wendl
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| Vermietungsgemeinschaft |
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Geschrieben von: Verena - 26.05.2020, 09:07 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Hallo liebe Kollegen!
Hat jemand von euch Informationen zur steuerlichen Behandlung von Vermietungsgemeinschaften? Zwei Einzelunternehmer haben gemeinsam eine Immobilie gekauft und werden diese vermieten, laut Auskunft des Finanzamts ist das keine Eigentümergemeinschaft sondern eine Vermietungsgemeinschaft. Ich habe bei meiner Recherche nichts zu dieser Gemeinschaftsform gefunden, gibt es Unterschiede in der steuerlichen Behandlung oder wurde hier nur die Bezeichnung differenziert?
Danke für euren Input!
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