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  Versicherungsschutz im "Home office"
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.04.2020, 18:14 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Eine Information der GPA-DJP zum Thema "Unfallversicherungsschutz im Homeoffice.


https://kompetenz-online.at/2020/03/27/u...omeoffice/

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  AMS-Beihilfenabrechnung und Handlungsanleitung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.04.2020, 14:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zur Zeit häufen sich besorgte Anfragen, ob in Anbetracht der "provisorischen" Abrechnung infolge der Handlungsanleitung nun am Ende die AMS-Kurzarbeitsbeihilfenabrechnung leidet.

Wir haben uns dies angesehen und können hier definitiv Entwarnung geben.

Sie müssen also nicht warten, bis Sie die endgültige Kurzarbeitsberechnung für den jeweiligen Arbeitnehmer machen können, damit Sie die AMS-Beihilfenabrechnung für den März 2020 durchführen können.

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  Praxistipp: Sachbezug Parkraumbewirtschaftung während Covid-19-Zeiten
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.04.2020, 14:45 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Praxistipp: Sachbezug Parkraumbewirtschaftung während Covid-19-Zeiten

An mich wurde kürzlich die Frage herangetragen, wie man in der Lohnverrechnung den Umstand berücksichtigen kann, dass für die Zeit von 15. März bis 31. Mai 2020 die Parkraumbewirtschaftung (Kurzparkzonenregelung) in einem bestimmten Gebiet aufgehoben wurde.

Meine Antwort dazu lautet wie folgt:

Wenn in einem Bereich, in dem üblicherweise Parkraumbewirtschaftung stattfindet, diese offiziell "aufgehoben" ist und man daher auch (theoretisch) ohne Weiteres in den angrenzenden Bereichen parken darf, ohne zahlen zu müssen, so wäre dann auch für diese Zeitdauer kein Parkraumbewirtschaftssachbezug anzusetzen.

Die Frage nach der Aliquotierung eines Sachbezuges ist immer eine sehr heikle Angelegenheit. Offiziell ist es so, dass, wenn man auch nur zeitlich anteilig einen Vorteil "nützen" kann, der Vorteil dann dennoch zur Gänze angesetzt werden muss.

Nur dann, wenn ein Vorteil nachweislich während eines gesamten Kalendermonats nichts bestand, darf man dann vom Ansatz des jeweiligen Monatswertes absehen.

Eine Ausnahme von diesem Grundsatz sehen die Lohnsteuerrichtlinien derzeit nur für Ein- bzw. Austritte während des Kalendermonats vor.
Allerdings würde ich (in meiner Verantwortung) es durchaus riskieren, eine arbeitnehmerfreundliche Auslegung des Kalendermonats März 2020 zu treffen und hier eine Halbierung des Sachbezuges "wagen" (wenngleich es rechtlich sehr klar ist, dass man das so nicht machen kann, aber möglicherweise hier auf verständige Prüfer/innen trifft).

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  Arbeitszeitänderung
Geschrieben von: BERNI - 20.04.2020, 13:56 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Kann die einmal festgelegte Arbeitszeit geändert werden?
Ja, in Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung einzuholen.
In Betrieben ohne Betriebsrat ist für die Änderung der Arbeitszeit während der Kurzarbeit die Zustimmung der betroffenen Beschäftigten erforderlich. Die Sozialpartner, die die Sozialpartnervereinbarung unterschrieben haben, sind spätestens 5 Arbeitstage vor der Änderung der Arbeitszeit darüber zu informieren.
Für diese Meldung der Betriebe haben die Gewerkschaften folgende E-Mail-Adressen bekanntgegeben ....


wie ist dies auszulegen - Rechtsmeinung? 

wie kann man jetzt feststellen, dass mehr oder weniger gearbeitet wird? Dafür gibt es ja einen Zeitraum von zb 3 Monate zur Durchrechnung

Möchte mich herzlich für das tägliche Video bedanken - vielleicht könnte man dieses Thema mal kurz erläutern 

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  Aktuelles Informationsmaterial zur ersten AMS-Abrechnung und kleiner Ausblick und ein
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 20.04.2020, 12:40 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

AMS und WKO gehen heute nachmittag und morgen vormittag bundesweit mit einem Infopaket zur Abrechnung des ersten Kurzarbeitsmonats an die Öffentlichkeit.

Sie finden im nachstehenden Link diese Dokumente bereits gebündelt und gesammelt (frei zugänglich):

https://workupload.com/archive/myRREN5y
[url=https://workupload.com/archive/myRREN5y][/url]
Noch ein Wort zu den Softwareherstellern:

Ihr alle leistet im Augenblick Heroisches. Ich werde im Moment sehr intensiv mit zahlreichsten Lösungsvorschlägen konfrontiert. Mein Eindruck ist, dass wir eigentlich ja schon längst Lösungen hätten, wir ihr das vorab hättet verhandeln und ausarbeiten dürfen. Jede Lösung, die ich hier sehe, ist im Prinzip super.
Ich werde garantiert nicht irgendetwas kritisieren, ich verteile hier nur Anerkennung. Man kommt sich irgendwie vor wie bei einer Brotverteilung in einem Krisengebiet. Da fragt man nicht nach, wie das Brot produziert wurde, sondern ist dankbar, dass man etwas zu essen bekommt.
Der Plan ist, dass hoffentlich morgen wieder ein paar gesetzliche Änderungen beschlossen werden, im Zuge derer dann auch die vier wichtigsten Auslegungsfragen einvernehmlich beseitigt werden (es wurde ja auch über das Wochenende wieder hektisch telefoniert und verhandelt).

Aber erst dann wissen wir bzw. weiß man, wie wir dann tatsächlich die Kurzarbeitsunterstützung berechnen. Ob die Tabellen des AMS eine Rolle spielen werden oder nicht, ob wir uns am letzten sv-pflichtigen Entgelt orientieren oder nicht, ob wir Differenzmethode oder Ausfallsstundenmethode anwenden, das soll noch diese Woche geklärt werden. Ich hoffe und wünsche mir und uns allen, dass wir möglichst wenig "umprogrammieren" müssen.

Am idealsten wäre wohl eine gesetzliche Bestimmung im Verfassungsrang, die sinngemäß lautet, dass der vom Softwarehersteller ermittelte Vorschlag jedenfalls korrekt ist. Ich weiß, dass das naiv ist, möchte aber damit nur zeigen, dass ich hier wirklich jedem Softwarehersteller und deren Mitarbeiter/innen höchste Anerkennung und Wertschätzung zollen möchte und mir von ganzem Herzen wünsche, dass dies Ihre Kund/innen auch so sehen.


Ich halte Sie weiter auf dem Laufenden.

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  Schicht- u. Schweißzulagen während Kurzarbeit
Geschrieben von: AnVR - 19.04.2020, 21:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Hallo!

Wie ist das während der Kurzarbeit mit den Schicht- und Schweißzulagen geregelt? Laut Metaller-KV haben die Arbeiter ja auch für die Ausfallstunden (Urlaub, Krankenstand, etc.) weiterhin ihre Schweiß- und Schichtzulagen erhalten, so als ob sie anwesend gewesen wären. Wie ist das nun bei der Kurzarbeit? Stehen ihnen die Zulagen weiterhin zu und wenn ja, für die vollen 100% Arbeitszeit wie vor der Kurzarbeit oder nur in dem Ausmaß der jetzigen Kurzarbeit?  Huh

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  Give me WIKU-5 - Ihr kostenloses Lohn-Update für den 20. April 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.04.2020, 20:23 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Zum Video geht es hier:

https://vimeo.com/409527444
[/url]
Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Wochenstart.

Bitte lesen Sie auch meine Message:


[url=http://www.ars.at/forum/read.php?2,54764]http://www.ars.at/forum/read.php?2,54764

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  Arbeiter-KV für das Güterbeförderungsgewerbe - Kündigungsregelungen für die Arbeiter/
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 19.04.2020, 13:07 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für Kündigungen, die ab dem 1. Jänner 2021 ausgesprochen werden (egal, ob Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerkündigung), gelten die vom Kollektivvertrag derzeit vorgesehenen Kündigungsregelungen weiter.

Die Kollektivvertragspartner machen von der gesetzlich vorgesehenen Ausnahme von der Anwendung der Angestelltenkündigungsoptionen Gebrauch. Nach Ansicht der KV-Partner handelt es sich beim Güterbeförderungsgewerbe um eine „Saisonbranche“, was – gemäß § 1159 Abs. 2 ABGB – ermöglicht, die vom Gesetz abweichenden (kürzeren) Kündigungsfristen und die abweichenden Kündigungstermine (hier: Ende der Lohnwoche = Sonntag) beizubehalten.

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  Das Kurzarbeitsdebakel in der Tagespresse
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.04.2020, 18:44 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.oe24.at/coronavirus/Kurzarbe...dtVesly_i4

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  Hinweis an die Teilnehmer/innen der WIKU-PV-Akademie sowie für Interessent/innen des
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 18.04.2020, 15:32 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Hinweis an die Teilnehmer/innen der WIKU-PV-Akademie sowie für Interessent/innen des im Oktober 2020 neu startenden Lehrgangs

Ich habe heute im e-bfi-Moodle umfangreiche Informationen gegeben:

1. Zum Fortgang der WIKU-PV-Akademie (wir werden Sie - wie geplant - mit allen Unterlagen versorgen können und die Prüfung wird auch - wie geplant - stattfinden). Mit dabei ist ein Plan, wann die nächsten Unterlagen freigeschalten bzw. zugesandt werden sowie ein Plan, wann die Prüfungsvorbereitungssitzungen zu diesen Modulen jeweils stattfinden.

2. Links und Unterlagen zu meinen jüngsten Webinaren zu Kurzarbeit und Corona-Maßnahmen.

3. Ein Dokument, welches Ihnen die Modulauswahl für die mündliche Prüfung erleichtern soll.

Für all jene, die sich für die WIKU-Personalverrechnungsakademie interessieren, wird es in den nächsten Tagen Informationsmaterial geben. Der Zulauf auf unsere Akademie ist enorm,

1. weil man alle Unterlagen digital erhält,

2. weil es zu den meisten Schulungsunterlagen (zu fast allen) umfangreiche Schulungsvideos gibt, auf die man während des gesamten Lehrgangs Zugriff hat,

3. weil man zur Prüfung separat mit Zoom-Sitzungen vorbereitet wird. Erstmals werden wir die Teilnahme an den Live-Sitzungen "prämieren" und darüber dann am Ende des Lehrgangs auch eine Teilnahmebestätigung ausstellen (wer die Präsenzphasen-Akademie am BFI OÖ bucht, hat diese Prüfungsvorbereitung dort, kann aber zusätzlich kostenlos bei den Zoom-Meetings teilnehmen),

4. weil man mich dort in einem geschützten e-bfi-Moodle-Raum für eine Lernbegleitung zur Verfügung hat (gilt sowohl für die Präsenzphasen-Akademie als auch für die Teilnehmer/innen der reinen ONLINE-Akademie),

5. weil man über das e-bfi-Moodle über sämtliche Neuerungen schon vorab informiert wird,

6. weil man die Neuerungen-Unterlagen zum Jahreswechsel samt Schulungsvideos kostenlos erhält,

7. weil es zusätzlich noch jede Menge Bonusmaterial gibt (aus meinen zusätzlichen Fachwebinaren wie zB Gehaltsschemaumstellung im Handel, Jour fixe Personalverrechnung für dahoam),

8. weil man dort auch Zugriff auf die letzte Version meines PV-Lehrgangsbuches "Mein Personalverrechnungstrainer" hat.
Wahlweise können Sie auch eine anerkannte Prüfung absolvieren und zwar am BFI Linz mit Roland Pühringer und mir als Prüfer.

Viele Firmen buchen die ONLINE-Akademie jährlich, nicht, weil sie jedes Jahr zur Prüfung gehen wollen (man muss ja nicht, wenn man nicht will), sondern weil sie dadurch den Zugriff auf praktisch all meine Unterlagen in der aktuellsten Version haben (und sie sich daher nicht separat zum teureren Preis kaufen müssen). Und nebenbei bringt die Teilnahme an den Webinaren bestätigte Fortbildungsstunden (eine Sorge, die einen ja auch immer begleitet).
Dies ist die Original-Personalverrechnungsakademie, so wie sie 2006 nach 7jähriger Entwicklungsphase gestartet ist.

Zur Präsenzphasen-Akademie kann man sich bereits anmelden.

Die Infos und Anmeldemöglichkeiten dazu finden Sie hier:

https://www.bfi-ooe.at/de/kurssuche/erwe...electhit=1
[url=https://www.bfi-ooe.at/de/kurssuche/erweiterte-kurssuche/2020l-l-360001.html?xtxsearchselecthit=1][/url]
Zur reinen ONLINE-Akademie kann man sich im Prinzip unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at jederzeit anmelden. Die Kosten (ohne Prüfung) belaufen sich auf € 1.200,00 (inklusive USt). Da sind die Unterlagen für alle 20 Module, die Schulungsvideos, die ca. 17 Prüfungsvorbereitungswebinare (maximal 90 bis 120 Minuten je Webinar), die Lernbetreuung, die aktuellsten Zusatzinformationen sowie das gesamte Bonusmaterial mit dabei (Bonusmaterial und Zugriff auf die Lernvideos gibt es auch bei der Präsenzphasenakademie des BFI OÖ sowie die Lernbegleitung. Man darf hier auch an unseren Prüfungsvorbereitungswebinaren teilnehmen, erhält aber hier keine Teilnahmebestätigung, weil diese Vorbereitung ja an den BFI-Präsenztagen stattfindet und diese daher von dort aus bestätigt werden).

Was eine Betreuung wert ist, war vermutlich in den letzten Tagen ersichtlich.

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