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| WIKU-Webinar: Ausgewählte Fragen zur Personalverrechnung in der AKÜ |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 03.03.2020, 15:02 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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WIKU-Webinar: Ausgewählte Fragen zur Personalverrechnung in der Arbeitskräfteüberlassung
Sie führen die Personalverrechnung für ein Unternehmen in der Arbeitskräfteüberlassung durch oder betreuen bei einem Beschäftigerunternehmen das „Leasing-Personal“? Dann könnte dieses Webinar, in welchem ein kompakter Überblick über die wichtigsten Punkte und Fragen aus diesem Bereich gegeben wird, für Sie interessant sein. Den Schwerpunkt bildet der Kollektivvertrag für Arbeiter/innen in der AKÜ, aber auch Bestimmungen aus dem AÜG kommen zum Zuge und es wird auch punktuell ein Vergleich zur Überlassung von Angestellten vorgenommen (diese bilden hier aber nicht den Schwerpunkt).
Dieses Webinar findet am Dienstag, den 24. März 2020 in der Zeit von 9 bis 11 Uhr statt.
Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung stellen wir den Betrag von € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) je Teilnehmer/in in Rechnung (kein Abo).
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
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| Vermietung -Immobilienertragssteuer |
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Geschrieben von: tigmar - 01.03.2020, 21:16 - Forum: Steuern
- Antworten (1)
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Liebes Forum
Ich besitze ein Doppelhaus (eine Hälfte erbaut 1971, die andere 1983). Somit immoertragssteuerlich ein Altfall.
Nun habe ich in den Jahren 2017 - 2018 einen Teil des Erdgeschosses des 1971 erbauten Hauses umgebaut und 40 Quadratmeter dazugebaut, sodass nun ein 97 Quadratmeter grosses Büro entstanden ist, welches ich seit November 2019 vermiete. Die Vorsteuer der Investitionskosten habe ich geltend gemacht, ich vermiete Ust-pflichtig.
Bei der Steuerererklärung habe ich nun folgendes Problem:
Ich möchte als Afa-Basis die tatsächlichen Investitionskosten ansetzen.
Es gibt 2 Möglichkeiten bei der Erklärung: Altfall und fiktive Anschaffungskosten oder tatsächliche Anschaffungskosten und Neufall.
Was kreuze ich nun an? Die 40 Quadratmeter werden nun das Haus nicht zu einem Neufall machen?
Aber bei Altfall kann ich keine tatsächlichen Anschaffungskosten ansetzen?
Was wäre für mich die richtige Lösung? Ich möchte bei einem eventuellen späteren Verkauf des Hauses jetzt nichts falsch machen....
Vielen Dank
Lg
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| Fabo+ Kind wird 18 Jahre |
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Geschrieben von: Bianca Gamsjäger - 28.02.2020, 08:54 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Guten Morgen,
ich habe gerade eine Denkblockade, vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Ein Sohn wird Mitte Februar 18 Jahre alt. Die Familienbeihilfe ist bestätigt bis 02/2020. Muss ich dann für den Februar bereits den halbierten Fabo nehmen, weil Kind 18 Jahre vollendet? Und ab März ist er dann sowieso raus.
Ist das so richtig, oder bekommt die Mutter den Fabo noch komplett für den Februar?
Danke für Ihre Bemühungen und
einen schönen Tag wünscht
Bianca
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| Leasingrate beim E-Auto - Vorsteuerabzug |
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Geschrieben von: Emma - 26.02.2020, 14:32 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung
- Antworten (2)
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Ein E-Auto wird geleast.
zB Anschaffungswert (inkl. 20% USt): 50.000,00
Bei Anschaffung würde - da die Anschaffungskosten des E-autos über € 40.000,00 liegen - nur ein Vorsteuerabzug von den € 6.666,66 möglich sein.
Wie läuft der Vorsteuerabzug der monatlichen Leasingraten von sagen wir € 500,00 (inkl. USt)?
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