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| Beihilfe - Beschäftigungsausmaß |
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Geschrieben von: Emma - 27.03.2020, 14:52 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Ich habe für mich folgende Zusammenstellung erstellt, damit ich keinen Knopf im Hirn bekomme. Sind meine Überlegungen zum heutigen Stand der Dinge richtig?
Stunden, die durch Kurzarbeitsbeihilfe erstattet werden:
Normalarbeitszeit
abzgl. Urlaub
abzgl. ZA
abzgl. Quarantäne (wird von BH erstattet)
abzgl. Krankenstand (Zeitausmaß bei Kurzarbeit, Diff. wird erstattet)
abzgl. Überstunden
abzgl. Arbeitszeit
ergibt Stunden x Pauschalsatz
Was ist mit Pflegestunden, Arztbesuch???
Stunden, die für die Berechnung des Beschäftigungsausmaßes herangezogen werden:
Arbeitszeit (in der Normalarbeitszeit)
zzgl Überstunden
zzgl. Krankenstand (Zeitausmaß bei Kurzarbeit)
zzgl. ZA (Zeitausmaß wie vor Kurzarbeit)
zzgl. Urlaub (Zeitausmaß wie vor Kurzarbeit)
zzgl. Berufsschulstunden (Home-Schooling) - Normalarbeitszeit
Quarantäne wird nicht beim Beschäftigungsausmaß reingerechnet.
Was ist mit Pflegestunden, Arztbesuch?
Was sagt ihr dazu?
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| Zur Abwechslung einmal Fitness Tipps |
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Geschrieben von: HHanslik - 27.03.2020, 13:09 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Zwischendurch einmal eine Empfehlung unseres Kooperationspartners F.I.T.
Gemeinsam FIT & gesund durch die Krise
Derzeit erlebt ganz Europa einen Ausnahmezustand aufgrund des Coronavirus. Die Vielzahl der erlassenen Maßnahmen seitens der Regierung stellen sehr viele Menschen vor große körperliche und psychische Herausforderungen, welche es gilt gut zu bewältigen.
Wir möchten euch bei der Bewältigung dieser Herausforderungen unterstützen, sei es zu Hause im Homeoffice, mit oder ohne Kinder oder im beruflichen Einsatz außerhalb den eigenen vier Wänden.
Deshalb stellen wir euch und euren MitarbeiterInnen in diesen Zusammenhang einen wöchentlichen FIT - Tipp zu den Themen Ernährung, Bewegung und psychisches Wohlbefinden sowie einen Workout - Tipp zur Verfügung stellen.
Ihr findet unsere wöchentlichen Tipps auf unserer FIT - Webseite unter:
https://f-i-t.at/ bzw. auf https://f-i-t.at/fit-durch-die-krise/
Zusätzlich gibt es auch auf unserer Webseite zur Unternehmensberatung Christian Monschein diese Woche Tipps für das erfolgreiche Home Office: https://christianmonschein.at/2020/03/23...realitaet/
Nur der langfristige Erhalt der körperlichen und psychischen Gesundheit eines jeden Einzelnen, bewirkt eine langfristige und gesunde Zukunft in der Gemeinschaft.
Euch und euren Mitmenschen zu Liebe: "Schaut auf den Erhalt eurer Gesundheit ... auch nach der Krise!"
Bitte einfach weiterleiten an eure MitarbeiterInnen und bleibt gesund!
Herzliche Grüße,
Christian Monschein und das FIT Team
Dipl.-Päd. Christian Monschein, MBA
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| Kurzarbeit und volle Stunden |
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Geschrieben von: König - 27.03.2020, 10:06 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag!
ich bin schon ziemlich verwirrt, deshalb möchte ich diese Frage stellen!
Es wurde KUA für alle Mitarbeiter beantragt.
Wenn jetzt jemand doch seine 40 stunden weiterarbeitet, beantrage ich einfach keine Unterstützung beim AMS.
Ich würde dem Dienstnehmer dann auch sein normales Gehalt abrechnen und nicht weniger Prozent vom Netto.
Sieht das jemand anders?
Danke!
mit lieben Grüßen
Ich habe die Antwort auf meine Frage bereits in einem anderen Beitrag gefunden :-)
Entlohnung dann immer 100%
Danke!
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| KUA, KV-Erhöhung und J/6 bzw. K/6 |
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Geschrieben von: Claudia84 - 27.03.2020, 09:19 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Morgen,
ein paar Gedanken, die wir uns gestern gemacht haben, gingen in 2 Richtungen:
1. KV-Valorisierung während des KUA Zeitraums bei einer Nettoentgeltgarantie vom Entgelt VOR KUA bedeutet, dass die geleisteten Stunden mit dem höheren Satz gerechnet werden, soweit klar. Die Nettoentgeltgarantie bleibt dann aber beim Gehalt vor KUA und somit vor Valorisierung? Oder wird dann, ähnlich der ATZ, die Beihilfe automatisiert angepasst?
2. Sonderzahlungen sind vom Entgelt vor KUA zu bezahlen. Dadurch wird sich heuer mitunter eine J/6 Überschreitung bzw. auch K/6 Überschreitung ergeben. Ist das geplant so, oder wird es hier Regelungen geben?
Danke!
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| Sozialpartnervereinbarung - Gesamtbeschäftigte |
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Geschrieben von: Nummer5 - 26.03.2020, 23:38 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo,
in der Sozialpartnervereinbarung muss man im Punkt 3 die Gesamtbeschäftigen des Betriebes angeben.
Sind die Gesamtbeschäftigenanzahl inkl.
- geringfügig Beschäftigte (obwohl keine Kurzabreit möglich ist)
- freie DN (obwohl keine Kurzarbeit möglich ist)
- DN mit denen keine Kurzarbeit vereinbart wird
Von 2 DN reicht die Kündigungsfrist - die Beendigung wurde vor März vereinbart - in den März. Für diese wird keine Kurzarbeit beantragt.
Sollen diese bei den Punkt "Optional / gekündigte AN" angegeben werden? Bzw. auch bei den Gesamtbeschäftigten des Betriebes?
Wie habt ihr das gemacht?
Danke für eure Hilfe!
LG
Nummer5
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| Kurzarbeit und Berufschule |
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Geschrieben von: wito75 - 26.03.2020, 22:18 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Wir sind gerade dabei, die Kurzarbeit für einen Lehrling zu beantragen.
Reduktion der Arbeit um 90% und für 3 Monate.
Der Lehrling hat aber jetzt für den 27. April die Einberufung zur Berufschule erhalten.
Es ist aber noch garnicht sicher, ob diese auch stattfindet!
Da die Zeit in der Berufschule nun aber erbrachte Arbeitsstunden sind, kommt man dann vermutlich aber über den Durchschnitt von 10% der Arbeitsleistung!?
Wie ist hier vorzugehen - oder soll man lieber den beantragten Zeitraum der KUA nur bis zum 26. April machen??
Danke!!
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