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| Teilweise Beendigung KUA möglich? |
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Geschrieben von: ERJ - 26.03.2020, 08:35 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (4)
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Betrieb schickt sämtliche Mitarbeiter (unterschiedliche Aufgabengebiete) in KUA.
In 2 Wochen stellt sich heraus, dass einzelne Mitarbeiter wieder voll beschäftigt werden können.
Wegen der unterschiedlichen Aufgabengebiete ist eine gleiche Verteilung auf alle MA nicht möglich.
Kann dann auch für diese einzelnen Mitarbeiter die Kurzarbeit beendet werden und falls ja - wie ist das AMS darüber zu informieren?
Mir geht es hauptsächlich um das verminderte Nettoentgelt. Sollte das nicht möglich sein, bekommen die betroffenen MA ja trotzdem nur 80-90% obwohl sie zu 100% arbeiten.
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| Kurzarbeitsbeihilfe Berechnung |
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Geschrieben von: Andrea2001 - 25.03.2020, 21:24 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Lieber Herr Kurzböck,
ich habe ihre Unterlagen studiert bin aber bei der Bruttoengeltdefinition für die Berechnung der KUA Beihilfe nicht sicher ob ich Sachbezug PKW jetzt miteinbeziehen muss oder nicht?
Sie schreiben beim Thema Sachbezüge und KUA Beihilfe auf Seite 20 des neuen WIKU Akuell, dass Sachbezüge zu berücksichtigen sind,soweit SV pflichtig. Da kein E-Auto vorliegt wäre dieser SB miteinzubeziehen.
Auf Seite 16 Wiku schreiben sie zum Thema KUA - Beihilfe beim Monatsentgelt - Sachbezüge nicht einzubeziehen, wenn diese während KUA weiter gewärt werden.
Bitte um Aufklärung
Vielen Dank
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| Kurzarbeitsbeihilfe Anträge neu einreichen? |
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Geschrieben von: a.s - 25.03.2020, 18:08 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
vorerst vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz - ohne Sie hätten viele von uns noch mehr Magenschmerzen....
Wir haben ca. 30 Kurzarbeitsbeihilfe Anträge mit Stand Ende letzter Woche (u.a. mit der damals finalen Version vom 20.03.20) eingebracht.
Jetzt gibt es ja wieder eine brandneue Version die der Teilzeit-Problematik einen eigenen Punkt (5) zum Ausfüllen widmet.
Müssen jetzt die alten Anträge wieder neu eingebracht werden? Wie sehen Sie das in der Praxis? Die errechneten Beihilfenbeträge sind ja nicht korrekt.
"Abgerechnet" wird ja dann mit der monatlichen Liste die mittels eAMS gesendet werden muss -> die wird dann ja hoffentlich maßgeblich sein, oder?
Herzlichen Dank im Voraus und bleiben Sie gesund!
MFG
a.s
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| Ihr Kurzarbeits-Update - neue Dokumente und sehr gutes Informationsvideo als Ausfüllh |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.03.2020, 16:31 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (5)
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Ihr Kurzarbeits-Update - neue Dokumente und sehr gutes Informationsvideo als Ausfüllhilfe für Kurarbeitsbegehren
A) Neue AMS-Dokumente soeben hochgeladen:
1. Neues AMS-Kurzarbeitsbegehren
2. Neue Pauschalsatztabellen (mit der Möglichkeit, auch für Normalarbeitszeiten bis 60 Stunden die Beihilfe anzufordern)
3. Teilzeitberechnungstool (NEU)
4. Überarbeitete AMS-Bundesrichtlinie
4.1. Bestimmte Körperschaften öffentlichen Rechts) sind jetzt mit dabei bei der Kurzarbeit,
4.2. Ausfallsstunden für Krankenstände werden gefördert:
Beispiel aus den Erläuterungen der Richtlinie zum Krankenstand
Mit einem IT-Techniker sind im Durchschnitt über den Kurzarbeitszeitraum hinweg 30 % der bisherigen Vollarbeitszeit von 40 Wochenstunden vereinbart worden, also im Schnitt 12 Wochenstunden. In der ersten Woche soll er, um Homeoffice-Arbeitsplätze auszustatten, noch 24 Stunden tätig sein. Genau in dieser Woche befindet er sich aber wegen eines grippalen Infekts im Krankenstand. Die Zahl der Ausfallstunden beträgt in dieser Woche daher 16 Stunden.
4.3. Ausfallsstunden für Entgeltsfortzahlung nach Betriebsschließung gemäß Covid 19 sind gefördert:
Beispiel: Entgeltfortzahlung gemäß § 1155 Abs. 3 ABGB
Gemäß einer Verordnung des Gesundheitsministers nach dem Covid-19-MaßnahmenG ist ein Friseursalon für den Kundenverkehr geschlossen. Mit einer Friseurin sind im Kurzarbeitszeitraum durchschnittlich 10 % ihrer bisher 30stündigen Wochenarbeitszeit vereinbart, im Schnitt also 3 Wochenstunden. Für die Zeit bis Ostern sind jedenfalls in Umsetzung dieser Vereinbarung null Wochenstunden vereinbart worden. Der Arbeitgeber ist gemäß § 1155 Abs 3 iVm Abs 4 ABGB trotz der Betretungsbeschränkung zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Für die ihm dafür zustehende Kurzarbeitsbeihilfe gelten als Ausfallstunden in einer der Schließwochen vor Ostern: 30 Stunden – 0 Stunden = 30 Stunden.
Das umfasst allgemeine Geschäfts- und Betriebsschließungen in den Sperrgebieten und in Österreich. Nicht davon betroffen sind Vertretungsverbote bei einzelnen Unternehmen gemäß Epidemiegesetz.
https://www.ams.at/unternehmen/personals...esterreich
B) Ausfüllhilfe-Video des AMS:
https://youtu.be/tfn0vXYDBrw
[/url]
C) Gemeinsames Video von ÖGB und WKO als Ausfüllhilfe zum KUA-Begehren
https://youtu.be/KHy9qtGUa3U
[url=https://youtu.be/KHy9qtGUa3U]
Und auch die Sozialpartnervereinbarungen werden aktualisiert werden. Für Betriebe ohne Betriebsrat Bei Betrieben ohne BR wird nur noch eine Liste mit
betroffenen MA (Vor- Zuname, SVnr. und Geburtsdatum) benötigt.
Unterschriften bzw. Emailbestätigung sollte sich der AG zur eigenen Sicherheit einholen.
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| Lehrlinge in Kurzarbeit - Berufsschule |
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Geschrieben von: M_artina - 25.03.2020, 15:02 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Guten Tag,
wir möchten unsere Lehrlinge in Kurzarbeit schicken - 3 Monate, Reduktion um 90%. Einige Lehrlinge sind derzeit in der Berufsschule - zählen diese Zeiten weiterhin als Arbeitszeit und haben sie somit Auswirkung auf die geleisteten Stunden?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Beste Grüße,
Martina
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| Kurzarbeit und Mehrstundenzuschlag |
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Geschrieben von: MarkusArnold - 25.03.2020, 11:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Sehr geehrter Hr. Kurzböck,
von Seiten der WKO werden mittlerweile Informationen an Klienten weitergegeben, dass bei folgender Situation Mehrarbeitszuschläge zu befürchten sind,
da die AK hier ein Veto einlegen könnte.
Situation: Kurzarbeitsvereinbarung mit 10 % - tatsächlich werden 30 % Arbeit erreicht.
Gibt es da im Hintergrund bereits sattelfeste Vereinbarungen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Arnold
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| Stundenreduktion vor Kurzarbeit |
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Geschrieben von: Verena - 25.03.2020, 11:03 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Hallo,
eine Mitarbeiterin war bis Ende Februar mit 38,5 Wochenstunden beschäftigt und hat mit 1. März auf 25 Wochenstunden reduziert.
Jetzt würde sie von den verringerten Wochenstunden rückwirkend mit 1. März in Kurzarbeit (mit den vollen 90% Reduktion) gehen.
Hatte schon jemand so einen Fall, kann man das so beantragen oder ist das dann ein Problem weil sie ja im Vergleich zu vorher weniger als 10% arbeitet?
Liebe Grüße
Verena
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| Fallbeispiel 90% Arbeitsleistung |
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Geschrieben von: Legal_C - 25.03.2020, 10:23 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (1)
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Lieber Herr Kurzböck,
Fallbeispiel: Mitarbeiter wird in KuA einbezogen; dieser Mitarbeiter arbeitet in dieser Zeit 90% (10% Reduktion). Damit erhält der Mitarbeiter 80% Mindest-Netto-Entgelt, wobei der Mitarbeiter 90% Arbeitsleistung erbringt. Korrekt?
Wäre dies nicht ggf auch ein Fall für Lohn- und Sozialdumping?
Herzlichen Dank vorab.
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| Betrachtungszeitraum Entgelt Start unter Monat |
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Geschrieben von: Robert_1 - 25.03.2020, 09:27 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (1)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
wir starten mit 23.03.2020 mit der KUA und würden als Betrachtungszeitraum für das Bruttoentgelt die Monate 12.2019, 01.2020 und 02.2020 nehmen.
Wäre das korrekt? Dabei würden wir auch die in diesem Zeitraum bezahlten Ausfallsentgelte (Schnitte) berücksichtigen, dazu haben wir allerdings auch die Meinung bekommen, dass diese doch nicht dazu gehören. Wie würden Sie das sehen?
Vielen Dank im Voraus,
mit besten Grüßen
Robert
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