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  Wohnungseigentumsgemeinschaft - Weiterverrechnung
Geschrieben von: Erika - 15.02.2020, 17:22 - Forum: Steuern - Antworten (3)

Wenn eine WEG an eine andere WEG die Grundsteuer, Kanalgebühren und Wasserkosten verrechnen muss, weil did Gemeinde nicht bereit ist getrennte Rechnungen auszustellen, wie lauten dann die Ust- Sätze für die angeführten Positionen?
Vielen Dank!

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  Jour fixe Personalverrechnung 2020 mit Wilhelm Kurzböck– der erste Durchgang 2020
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 15.02.2020, 13:18 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Jour fixe Personalverrechnung 2020 mit Wilhelm Kurzböck– der erste Durchgang 2020

 
NACH den „Neuerungen 2020 “ bedeutet VOR dem nächsten „Jour fixe“ bzw. „Jour fixe für dahoam“.
 
Ich stecke bereits mitten in den Vorbereitungen für den nächsten Durchgang, welcher die Themen des ersten Quartals 2020 zum Inhalt hat, und ich kann Ihnen verraten, dass wieder jede Menge spannende Fragen auf der Agenda stehen. Sie erfahren hier die Neuerungen „aus erster Hand“, bedingt dadurch, dass ich immer stärker in Gesetzesbegutachtungen bzw. in legistische Korrekturstrategien von Problemfeldern der Personalverrechnung eingebunden bin. Wir besprechen unter anderem folgende Themen:
 
1. Tipps zur optimalen Bewältigung des neuen Kontrollsechstels: Die Finanzverwaltung hat den Frage-Antworten-Katalog, den ich gemeinsam mit ihr aus meinen Fragen sowie aus Fragen der Softwarehersteller heraus erstellt habe, zum Erlass aufgewertet. Wir besprechen hier den letzten Stand.
 
2. Der neue Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass: welche „versteckten“ Neuerungen bietet der Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass für die Zeit ab 1.1.2020 (zB für die Anwendung der „Formel 7“, für die Abrechnung sonstiger Bezüge nach § 67 EStG 1988).
 
3. Entwurf zur Änderung des Berufsausbildungsgesetzes: welche Änderungen kommen voraussichtlich betreffend die Abrechnung von Lehrlingen auf die Personalverrechnung zu?
 
4. Aktuelle OGH-Entscheidungen zum Thema Arbeitszeit:
·        eine ausführliche Analyse der neuen „Hammer-Entscheidung“ zur Frage der Kollision kollektivvertraglicher 10-Tages-Stunden-Begrenzungen der Normalarbeitszeit mit der gesetzlichen Möglichkeit zur Schaffung eines 12-Normalstundentages,
·        OGH zur Kappung von Gleitzeitguthaben am Ende der Gleitzeitperiode è Lohndumping-alarm!
·        OGH zur Zulässigkeit, die Einteilung der Ruhepausen komplett arbeitnehmerseitig zu bestimmen, jedoch in Abstimmung mit Abläufen und Arbeitskollegen.
5. Aktuelle OGH-Entscheidung zur Karenzteilung:
·        worauf sollte man nach jüngster Judikatur bei Karenzteilungen ganz besonders acht geben, damit aus Arbeitnehmersicht nicht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren geht?
6. Der Corona-Virus in der Personalverrechnung:
·        was bewirkt es in der Personalverrechnung, wenn Arbeitnehmer/innen wegen anzeigepflichtiger ansteckender Krankheiten nicht zum Dienst erscheinen dürfen?
7. Neue Papamonatsfalle-Entscheidung des OGH:
·        Kind krank und im Spital, Vater auch krank und daheim. Was bedeutet dies derzeit für den Familienzeitbonus und für den Papamonat?
 
8. Aktuelle Judikatur zur Frage der Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage im Zuge der Auszahlung von nicht ausgeglichenen Zeitguthaben aus einer Durchrechnung
·        warum muss (bzw. darf) in derartigen Fällen keine Aufrollung durchgeführt werden?
 
9. Eine brandaktuelle EuGH-Entscheidung stellt unser KV-Entlohnungsschemawesen völlig auf den Kopf
·        was kann es bedeuten, wenn Kollektivverträge nur zeitlich beschränkte oder gar keine Vordienstzeitenanrechnung für Einstufungen regeln?
 
10. Aktuelle und unangenehme Entwicklungen bei der Kollisionsfrage „kollektivvertragliche Dienstfreistellung am 24.12. sowie 31.12.“ mit Krankenstand
 
11. Golden „handshakes“, Vergleiche, Abgangsentschädigungen in der Personalverrechnung, ausführlich für die Praxis aufbereitet, aus Anlass eines ganz aktuellen Judikats
 
12. Die Rolle des Dienstgebers bei der erstmaligen Ausstellung von neuen e-cards (mit Fotos).
 
 
Webinar-Reihe „Jour fixe für dahoam“ und „Jour fixe für dahoam“ auf d`Nocht
 
Wenn Sie an der Webinar-Vortragsreihe „Jour fixe für dahoam“ bzw. „Jour fixe für dahoam auf d`Nocht“ teilnehmen möchten, so freue ich mich zu folgenden Terminen auf Sie:
 
24. März 2020 von 18 Uhr 30 bis 20 Uhr oder
 
26. März 2020 von 9 bis 11 Uhr
 
Für die Teilnahme an der Einzelveranstaltung stellen wir den Betrag von € 120,00 (inklusive 20 % Umsatzsteuer) je Teilnehmer/in in Rechnung (kein Abo).
 
Über Anmeldungen freuen wir uns unter kaethe.kurzboeck@wikutraining.at.
 
Kurz vor der Veranstaltung erhalten Sie eine e-mail mit den ausführlichen Arbeitsunterlagen sowie den Folienhandzetteln und dem Teilnahmelink. Mit dabei ist eine ausführliche Beschreibung für den sehr einfachen Vorgang des Teilnehmens.
 
Kurze Zeit nach der Veranstaltung erhalten Sie die Rechnung per e-mail sowie - für den Fall der Teilnahme - im Nachhinein eine Teilnahmebestätigung.
 
Weiters erhalten Sie – und das macht diese Veranstaltung so besonders – den Aufnahmelink dieser Veranstaltung zugesandt, sodass Sie sich das Gehörte öfter anhören können. Dieser Link wird für knapp 2 Jahre, gerechnet aber dem Datum der Veranstaltung, gültig sein.
 
Sie können aber auch sehr gerne – zum selben Preis (wie oben) – nur den Aufnahmelink ohne Teilnahme erwerben. In diesem Fall dürfen wir Ihnen aber leider keine Teilnahmebestätigung ausstellen.
Für fachliche Verständnisfragen, die aus dem Gehörten heraus resultieren, stehe ich Ihnen, egal, ob Sie teilgenommen haben oder ohne Teilnahme den Link erworben haben, gerne per e-mail zur Verfügung. Während des Webinares können auch über die Chatfunktion des Konferenzprogramms Fragen an mich gerichtet werden.
 
 
NEU: Jour fixe – Personalverrechnung für Praktiker/innen mit dem Seminarveranstalter und Softwareunternehmen „Schweighofer“
 
Wer mich persönlich auf einer Veranstaltung treffen möchte, der kann dies nun ganz neu mit meinem Softwarepartner Schweighofer bewerkstelligen. Sie müssen dazu nicht Anwender/in der Schweighofer-Lohnprogramme sein. Die oben dargestellten Inhalte referiere ich
 
am 15. April 2020 von 9 bis 12 Uhr 30 in Tumeltsham in Oberösterreich sowie
 
am 16. April 2020 von 9 bis 12 Uhr 30 in Wien
 
Beachten Sie bitte, dass ich gemeinsam mit dem Softwarehaus und Veranstalter Schweighofer insgesamt 3 mal je Austragungsort während eines Kalenderjahres eine Jour-fixe-Veranstaltung durchführe (jede Terminreihe hat natürlich andere Themen, sprich: aktuellere Themen) und dass diese Termine im Abo gebucht werden. Wollen Sie zB am 15. April 2020 in Tumeltsham dabei sein, so geht dies im Dreier-Pack mit den übrigen „Tumeltsham-Terminen“ des Jahres 2020, das sind der 1. Juli 2020 sowie der 2. Oktober 2020 zum Vorteilspreis von insgesamt € 599,00 je Teilnehmer/in.
 
Weitere Infos dazu erhalten Sie hier.
 
P. S.: Im Jahr 2021 nehmen wir Graz als Austragungsort dazu.
 
 
Jour fixe – Personalverrechnung mit Wilhelm Kurzböck für den Seminarveranstalter ARS – Akademie für Recht und Steuern
 
Ebenfalls im Abo kann man meine Jour fixe Veranstaltungen buchen, die ich gemeinsam mit dem Seminarveranstalter ARS (Akademie für Recht und Steuern) in den Städten Wien (erste Terminreihe 2020: 23.3.2020), Linz (erste Terminreihe: 25.3.2020) und Salzburg (erste Terminreihe: 20.3.2020) abhalte. In dieser ersten Terminreihe werden die oben angeführten Themen besprochen.
 
Jede Veranstaltung beginnt ab 8 Uhr 30 mit einem Frühstück, das bis 9 Uhr konsumiert werden kann. Der Vortrag selber dauert – jeweils unterbrochen durch eine 20minütige Pause – dann bis 12 Uhr 30. Insgesamt findet in jeder Stadt je Quartal eine Veranstaltung statt.
 
Weitere Infos und Buchungsmöglichkeiten dazu finden Sie hier.


https://www.ars.at/article/personalverre...2eb071a629

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  Arbeitszeit muss lückenlos erfasst werden
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 14.02.2020, 12:21 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

https://www.wienerzeitung.at/themen/rech...erden.html
[url=https://www.wienerzeitung.at/themen/recht/recht/2050170-Arbeitszeit-muss-lueckenlos-erfasst-werden.html][/url]

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  Pfändung
Geschrieben von: Manuela - 14.02.2020, 11:12 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich habe nicht sehr oft mit Exekutionen zu tun, deshalb diese Frage:

Wir haben Ende Dezember eine Gehaltsexekution der SVA für einen Mitarbeiter erhalten.
Diese wurde Anfang Februar ruhend gestellt, da der Mitarbeiter mit der SVA eine Ratenvereinbarung getroffen hat.

Nun haben wir diese Woche eine weitere Gehaltsexekution vom Jugendamt erhalten (Unterhaltszahlungen).
Überholt diese Unterhalts-Exekution die erste Exekution in ihrem Rang? Oder bleibt die Reihenfolge unverändert?

Dh: Für den Fall, dass die SVA-Exekution wieder aufgenommen wird, welche Exekution muss dann vorrangig bedient werden?
Ich bilde mir ein, gelernt zu haben, dass Unterhalts-Exekutionen immer vorrangig bedient werden müssen...

Danke und lG, Manuela

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  Beschwerde
Geschrieben von: Irene - 14.02.2020, 10:17 - Forum: Steuern - Antworten (2)

Liebe Forumsteilnehmer!

Für 10/2019 wurde Umsatzsteuer mit Bescheid festgesetzt, da die Umsatzsteuervoranmeldung nicht abgegeben wurde.

Darf ich als Bilanzbuchhalterin eine Beschwerde gegen diesen Bescheid einbringen?

Eine Eingabe der UVA in Finanzonline für diesen Monat ist nicht mehr möglich. Anbringen sind nur unter meiner persönlichen Steuernummer möglich.

Wie geht Ihr in einem solchen Fall vor?

Danke im Vorhinein!

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  Erste OGH-Entscheidung zu 12-Stunden-Gleitzeiten in Kollisionen zu KV-Regelung
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 14.02.2020, 08:49 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Erste OGH-Entscheidung zu 12-Stunden-Gleitzeiten in Kollisionen zu kollektivvertraglicher 10-Stunden-Begrenzung ist da!

Der Oberste Gerichtshof hat sich zum Kollektivvertrag Angestellte im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe geäußert und somit zur Frage, ob die seit 1.9.2018 bestehenden Möglichkeiten einer Tages-NAZ von 12 Stunden jene KV-Bestimmungen verdrängen, die (nach wie vor) eine Begrenzung der Tages-NAZ bei Gleitzeit auf 10 Stunden vorsehen.

Fazit:

Es darf eine Tages-NAZ von 12 Stunden in derartigen Fällen durch Gleitzeit-BV oder schriftliche Gleitzeit-Vereinbarung geregelt werden, aber dennoch sind diese dann nicht zuschlagsfrei, wenn der Kollektivvertrag insoweit eine günstigere Regelung vorsieht bzw. vorsah.


In WIKU-Personal aktuell, Ausgabe Nr. 3/2020 gibt es die Analyse zu dieser Entscheidung (Versand erfolgt am kommenden Montag, den 17.02.2020).

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  Vordienstzeiten Urlaubsanspruch
Geschrieben von: Irene - 13.02.2020, 17:50 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (1)

Liebe Forumsteilnehmer!

Eine Angestellte (kein KV anwendbar) war vor dem laufenden echten Dienstverhältnis beim selben Dienstgeber als freie Dienstnehmerin beschäftigt.

Sind die Zeiten als freie Dienstnehmerin beim Urlaubsanspruch voll anzurechnen oder fallen diese in den Topf mit Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern bzw. selbstständige Erwerbstätigkeit (insg. max. 5 Jahre)?

Danke im Vorhinein!

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  Wiederaufleben des Kinderbetreuungsgeldanspruches für die Restlaufzeit in Bezug auf d
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2020, 16:00 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

[b]Wiederaufleben des Kinderbetreuungsgeldanspruches für die Restlaufzeit in Bezug auf das ältere Pflegekind bei rechtskräftig abgelehntem Anspruch für weiteres Pflegekind
[/b]

 
OGH 10 ObS 87/19w vom 13. September 2019
§ 5 Abs. 5 KBGG
 
 
Sachverhalt:
·        Eine Pflegemutter bezog zunächst für ein Pflegekind Kinderbetreuungsgeld und nahm dann ein weiteres Kind in Krisenpflege.
·        Allerdings wurde der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für das weitere Krisenpflegekind rechtskräftig mangels Voraussetzungen abgewiesen.
·        Strittig war, ob der Anspruch für das erste Pflegekind auch dann vorzeitig endete, wenn für das zweite Pflegekind kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bestand.
 
So entschied der OGH:
·        Der OGH verneinte die Frage und bejahte das Wiederaufleben des Anspruches auf Kinderbetreuungsgeld für das erste Pflegekind.
·        Nach § 3 Abs. 6 KBGG endet der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, wenn ein weiteres Kind geboren bzw ein jüngeres Kind adoptiert oder in Pflege genommen wird, unabhängig davon, ob für das jüngste Kind tatsächlich Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen wird oder nicht.
·        Allerdings fehlt eine gesetzliche Regelung für den Fall, dass für das jüngere Kind (von Haus aus) gar kein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht (hier: weil nach Ansicht des KV-Trägers kein auf Dauer eingerichteter gemeinsamer Haushalt vorlag).
·        Dies wertete der OGH aufgrund der historischen Entwicklung des § 5 Abs. 5 KBGB in der alten Fassung (aF) – nunmehr § 3 Abs. 6 KBGG – und wegen des Gesetzeszwecks des Kinderbetreuungsgeldgesetzes (Ausgleich von Betreuungs- und Erziehungskosten sowie Abmilderung der finanziellen Folgen des Verzichts auf ein (Voll)Erwerbseinkommen) als „planwidrige Lücke“, die es nach den Wertungen des § 3 Abs. 6 KBGG inhaltlich zu schließen gilt.
 
Praxisanmerkung:
Streng genommen wäre auch für das zweite Pflegekind ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld vorübergehend für die Dauer der Pflege zugestanden (was am späteren Wiederaufleben des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld für das erste Pflegekind nichts geändert, aber zumindest das finanzielle „Loch“ weiter abgemindert hätte).
 
Der Oberste Gerichtshof hat ja in einem anderen Fall bereits entschieden, dass immer dann, wenn die Absicht besteht, ein Kind auf unbestimmte Zeit (solange es erforderlich ist) im Haushalt zu betreuen, so besteht ab dem ersten Tag der Übernahme ein „gemeinsamer Haushalt“. Es erfolgt also keine Betrachtung im Nachhinein, die darüber entscheidet, ob ein auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt vorlag oder nicht.
 
Im vorliegenden Fall wurde das zweite Pflegekind (ein gerade mal 3 Monate altes Baby) für die Dauer von knapp 5 Wochen in Pflege übernommen.
 

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  Rechnungslegung - Online - Unternehmer?
Geschrieben von: Manuela - 13.02.2020, 13:13 - Forum: Buchhaltung, Bilanzierung - Keine Antworten

Liebe Forumsteilnehmer,
eine GmbH bezieht online Leistungen (Instagram-Postings) und erhält dafür eine Kleinunternehmer-Rechnung (alle Rechnungsmerkmale werden eingehalten).
Muss sich die GmbH absichern, dass der Rechnungsaussteller tatsächlich ein Unternehmer ist? Liegt hier ein Risiko bei der GmbH?
Herzlichen Dank!
Manuela

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  Praxisfrage des Tages: arbeitsfrei am 24.12. und am 31.12. und Krankenstand
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 13.02.2020, 09:01 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Praxisfrage des Tages: arbeitsfrei am 24.12. und am 31.12. infolge einer kollektivvertraglichen Regelung ("Kollektivvertraglicher Feiertag") - gleichzeitig Krankenstand

Sachverhalt:
Es gibt zahlreiche Kollektivverträge (zB Metallindustrie), welche für den 24.12. sowie den 31.12. bezahlt arbeitsfrei gewähren.
In der Praxis stellte sich zuletzt einige Male die Frage, wie denn die Tatsache zu bewerten wäre, dass der bzw. die Arbeitnehmer/in an besagtem Tag krank ist (dienstverhindert durch Krankenstand, Berufskrankheit oder Arbeits- bzw. Wegunfall).
Liegt (von Haus aus) ein (kollektivvertraglicher) Feiertag vor und gebührt das Entgelt, das der Kollektivvertrag für diesen Tag vorsieht (häufig: Entgeltsfortzahlung nach dem Entgeltsausfallsprinzip) und unterbleibt daher die Abbuchung dieses Krankenstandstages vom Krankenstandskontingent oder hat hier der Krankenstand den Vorrang und gebührt ein Krankenentgelt (soweit noch ein Anspruch vorliegt) und wird dieser Tag vom jeweiligen Krankenstandskontingent abgebucht?

Antwort:
Als der OGH im Jahr 1996 zum ersten Mal betreffend eines Falls aus OÖ entschied, dass dann, wenn ein gesetzlicher Feiertag, an welchem keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht, mit einem Krankenstand "kollidiert", "a priori" der Feiertag schon festgestanden wäre (bevor der Krankenstand eintrat), wodurch auch keine Dienstverhinderung wegen des Krankenstandes vorlag. Somit lag nach Ansicht des OGH in derartigen Fällen der Anspruch auf Feiertagsentgelt vor.
Diese OGH-Entscheidung war zum damaligen Zeitpunkt wie ein Paradigmenwechsel (eine Sensation). Die (damaligen) Krankenkassen wollten allerdings die Umsetzung dieser Entscheidung nur äußerst zögerlich vornehmen und ließen sie vorerst nur bei Arbeiter/innen nach dem EFZG zu. Bei Angestellten und Lehrlingen meinte man lapidar "der OGH hat sich zum EFZG geäußert und nicht zum Angestellten- oder Berufsausbildungsgesetz".
Mit der Zeit gaben die Krankenkassen ihre skeptische Haltung auf und es folgte im Bereich der Arbeitgeber/innen die Aufwertung der EFZG-Ansprüche und eine Einführung der 50 %igen Krankenentgelte ("halbe Ansprüche" für 4 Wochen).
Daraus entwickelte sich mit Fortdauer der Zeit zunächst die Haltung, man müsste das Feiertagsentgelt zu 50 % oder zu 25 % oder in jener Höhe weiterzahlen, in der normalerweise das Krankenentgelt zugestanden wäre, ohne diesen Tag vom Krankenstandskontingent abbuchen zu dürfen (vorausgesetzt: an diesem Feiertag hätte auch keine Arbeitsverpflichtung bestanden).
Zuletzt meinten die Krankenkassen (nun: die ÖGK), dass im Falle des Anspruches von Krankenentgelt unter 100 % in jedem Fall ein Feiertagsentgelt in Höhe von 100 % gebühren müsste (wieder vorausgesetzt: es besteht keine Arbeitsverpflichtung an diesem Feiertag). Nur in Fällen, in denen keine Krankenentgeltsanspruch mehr bestand, sollte auch kein Feiertagsentgelt zustehen (also gar kein Entgeltsanspruch gebühren). Ob diese Rechtsanschauung des (nunmehr) Dachverbandes auch rechtlich wirklich hält, darf mehr als bezweifelt werden, bleibt aber mangels dazu ergangener Judikatur offen (bisher wurden ja nur Kollisionsfälle im Bereich der 100 % entschieden).
Aus der früheren (zuvor beschriebenen) "Abwehrhaltung" der (früheren) Krankenkassen heraus kam dann auch die Rechtsanschauung, dass die beschriebenen Vorgangsweisen nur im Falle gesetzlicher Feiertage und nicht im Falle kollektivvertraglicher Feiertage geltend würden.

Lesen Sie bitte hier weiter:


https://www.xing.com/communities/posts/p...1018509641

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