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  Kurzarbeit - 10 %
Geschrieben von: Andrea2001 - 25.03.2020, 09:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Liebe Herr Kurzböck,

1) Betrieb geht in Kurzarbeit und gibt 10 % Arbeitszeit an, am Ende des Kurzarbeitszeitraumes stelllt sich leider heraus dass Lokal nicht geöffnet werden kann sprich die 10 % konnten nicht erfüllt werden.
dh er muss die KUA Beihilfe zurückzahlen?
Abhilfe: 
rückwirkender Antrag mit 1.3.2020 um das zu verhindern; wo noch gearbeitet wurde?
wenn noch Urlaube da sind - zählen die für die 10 % "Arbeitszeit"?
kann durch Verlängerung des Zeitraumes um nochmalige 3 Monate diese Problematik entschärfen oder zählt jeder Zeitraum für sich?

2) Kündigung eines geringfügigen Beschäftigten am 16.3.2020, Einführung der Kurzarbeit rückwirkend mit 1.3.2020 - Problematik Beschäftigungsstand, Kündigungsverbot während Kurzarbeitszeitraumes. Ich dachte Kündigungsschutz nur für die Personen die in Kurzarbeit sind oder zumindest der Kurzarbeit zugänglich?

3) KUA Beihilfe - Entgelt:
Sachbezüge nicht mit einzubeziehen - nach wie vor fraglich?
welche Konsequenzen hat eine falsche Entgeltbemessung generell- es wird ja dann laufend abgerechnet und somit kann da ja noch richtig gestellt werden? oder verstehe ich da was falsch

Vielen herzlichen Dank

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  BUAK-Informationen zu Covid-19
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 25.03.2020, 00:14 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

https://www.buak.at/cms/BUAK/BUAK_0.a/13...na-novelle

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  Kurzarbeit und Wochengeld + Bildungskarenz
Geschrieben von: Alma - 24.03.2020, 23:33 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (4)

Sehr geehrter Herr Kurzböck,
liebe Kollegen,

ich habe drei Fragen:

1.) Eine Dienstnehmerin ist seit 18.02.2020 in Mutterschutz. Wenn das Kind pünktlich kommt endet der Mutterschutz am 09.06.2020. Das Unternehmen führt Kurzarbeit per 16.03.2020 ein. Muss ich diese Dienstnehmerin in irgendeiner Art und Weise in die Anträge einbeziehen? 

2.) Dienstnehmer ist am 01.03.2020 eingetreten. Kurzarbeit ab 16.03.2020 auch schon möglich oder erst ab 01.04., wenn ein voll gearbeiteter Monat vorliegt?

3.) Ein Dienstnehmer hat schon länger vor ab 20.04. in Bildungskarenz zu gehen. Das Unternehmen führt per 16.03.2020 Kurzarbeit für 3 Monate ein. Ist der Dienstnehmer in die Kurzarbeit miteinzubeziehen. Wenn ja, wie gebe ich diesen Sachverhalt in den Anträgen wieder?

Fragen über Fragen... für die ich sonst nirgends eine Antwort finde, oder zur Zeit dazu nicht fähig bin.  Huh

Den Satz "Runter vom Gas" verstehen zur Zeit nur wenige.... 

Liebe Grüße Alma

P.S.: Ich kann verstehen, wenn zur Zeit keine oder eine verspätete Antwort kommt.  Blush

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  Kurzarbeit und Karenz
Geschrieben von: Robert_1 - 24.03.2020, 19:11 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (1)

Sehr geehrter Herr Kurzböck,

wir haben einige Mitarbeiterinnen die derzeit in Karenz sind und während der Kurzarbeit wieder zurückkommen.
Es könnte allerdings passieren, dass die wenn die Kurzarbeit vorzeitig beendet wird, das Karenzende doch erst nach der Kurzarbeit ist.

Wäre das dann eine Unterschreitung der notwendigen Mindestarbeitszeit von 10% da die Mitarbeitern die gesamte Dauer der Kurzarbeit in Karenz ist.

Dies kann ja dann zu einem Rückforderungstatbestand für die gesamte Kurzarbeitsförderung führen lt. Richtlinie Punkt 6.4.4.

Vielen Dank im Voraus,

Beste Grüße
Robert

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  Gerade vom AMS - ganz wichtige (erfreuliche) Infos.....
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 18:05 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Das AMS-Kurzarbeitsbegehren wird in Kürze überarbeitet sein (so wie wir alle, Kicher!) und dann Bereiche für TZ Mitarbeiter/innen beinhalten.

Der AMS-Rechner auf der AMS-Homepage wird auch für Lehrlinge erweitert.

Weiters wird ein Film zur Begehrensbeantragung zur Verfügung gestellt und die neue aktualisierte Richtlinie.

Das war es für heute. Ich gehe jetzt duschen und dann halte ich ein Webinar. Bis morgen!

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  Die ersten Nettoberechnungsbeispiele - allerdings ganz einfach gehalten ohne speziell
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 17:40 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (4)

Die ersten Nettoberechnungsbeispiele - allerdings ganz einfach gehalten ohne spezielle Fragen wie Sachbezüge oder Teilzeit oder Krankenstände, Überstunden etc.........

Frau Dr. Erika Marek hat ein paar Berechnungsbeispiele erstellt.

Diese Beispiele sind bewusst ganz einfach gehalten und ermöglichen es uns, einen guten Einstieg in die Berechnung zu erhalten.

Allerdings muss man noch spezielle Fragen wie Überstunden, Sachbezüge (also die Basisbildung), Kranken-, Urlaubs- und Feiertagsentgelt etc. (also jener Fragenkatalog, den ich vor 2 Tagen erstellt und übermittelt habe) abgestimmt werden.

Diese erläuterten Beispiele finden Sie im Link unterhalb


https://workupload.com/file/VC5cEsCt3Uw

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  Dauer Beschäftigung
Geschrieben von: Christa Vienna - 24.03.2020, 17:32 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (3)

Das Arbeitsverhältnis muss vor der Kurzarbeit mindestens ein Monat beim selben Arbeitgeber gedauert haben.

Ich habe zwei Landschaftsgärtner die nach der Winterpause (1.12.19 bis 29.02.2020) am 01.03.2020 wieder eingetreten sind. Die sind seit Jahren im Betrieb und im Winter zuhause - gilt dass dann für die beiden auch?  Dodgy

Danke im Voraus für die Antwort!

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  Pauschalbetrag Teilzeit
Geschrieben von: Daniel - 24.03.2020, 17:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht - Antworten (2)

Hallo Kollegen

entweder ich bin Blind oder in der neuen Anleitung ist die Teilzeit immer noch nicht geregelt?!

ZB
ich habe ein Betrieb mit 4 Teilzeitbeschäftigten
3 pro Woche 8 Std, 1e pro Woche 30 Std.

Durchnschnittsbrutto von allen 4en liegt bei 703,75
laut Pauschaltabelle mit Normalarbeitszeit von 40 Std lese ich 5,67 raus
gebe ich das Brutto beim AMS Rechner ergibt dies ein Pauschalbetrag von 16,80

ich blick da einfach net durch

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  Kurzarbeit und geringfügig Beschäftigte
Geschrieben von: Walpurga Wendl - 24.03.2020, 15:37 - Forum: News & wichtige Infos - Antworten (4)

Kann man jetzt schon sagen, ob geringfügig Beschäftigte in den Beschäftigtenstand beim Antag auf Kurzarbeit mit aufgenommen werden müssen.

Walpurga Wendl

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  Rückabgewickelter Austritt, um Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können - Info der ÖGK
Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 15:24 - Forum: News & wichtige Infos - Keine Antworten

Für den Fall, dass ein/e Dienstnehmer/in bereits bei der ÖGK abgemeldet wurde (weil man ev. das Dienstverhältnis aufgelöst hat) und sich nun entscheidet, doch das Kurzarbeitsmodell zur Anwendung zu bringen und den Austritt "rückabwickelt", so gilt Folgendes:

1. Keine rückwirkende Anmeldung, sonst gibt es eine Sanktion wegen verspäteter Anmeldung (die wird automatisch ausgelöst, was zwar behoben werden kann, aber nur mit sehr viel Aufwand für alle Beteiligten).

2. Die bessere Lösung wäre, die Abmeldung zu stornieren.

Dann läuft der Versicherungsverlauf durch und es gibt keinerlei Sanktionen.

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