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| Kurzarbeit - 10 % |
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Geschrieben von: Andrea2001 - 25.03.2020, 09:16 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Liebe Herr Kurzböck,
1) Betrieb geht in Kurzarbeit und gibt 10 % Arbeitszeit an, am Ende des Kurzarbeitszeitraumes stelllt sich leider heraus dass Lokal nicht geöffnet werden kann sprich die 10 % konnten nicht erfüllt werden.
dh er muss die KUA Beihilfe zurückzahlen?
Abhilfe:
rückwirkender Antrag mit 1.3.2020 um das zu verhindern; wo noch gearbeitet wurde?
wenn noch Urlaube da sind - zählen die für die 10 % "Arbeitszeit"?
kann durch Verlängerung des Zeitraumes um nochmalige 3 Monate diese Problematik entschärfen oder zählt jeder Zeitraum für sich?
2) Kündigung eines geringfügigen Beschäftigten am 16.3.2020, Einführung der Kurzarbeit rückwirkend mit 1.3.2020 - Problematik Beschäftigungsstand, Kündigungsverbot während Kurzarbeitszeitraumes. Ich dachte Kündigungsschutz nur für die Personen die in Kurzarbeit sind oder zumindest der Kurzarbeit zugänglich?
3) KUA Beihilfe - Entgelt:
Sachbezüge nicht mit einzubeziehen - nach wie vor fraglich?
welche Konsequenzen hat eine falsche Entgeltbemessung generell- es wird ja dann laufend abgerechnet und somit kann da ja noch richtig gestellt werden? oder verstehe ich da was falsch
Vielen herzlichen Dank
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| Kurzarbeit und Karenz |
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Geschrieben von: Robert_1 - 24.03.2020, 19:11 - Forum: News & wichtige Infos
- Antworten (1)
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Sehr geehrter Herr Kurzböck,
wir haben einige Mitarbeiterinnen die derzeit in Karenz sind und während der Kurzarbeit wieder zurückkommen.
Es könnte allerdings passieren, dass die wenn die Kurzarbeit vorzeitig beendet wird, das Karenzende doch erst nach der Kurzarbeit ist.
Wäre das dann eine Unterschreitung der notwendigen Mindestarbeitszeit von 10% da die Mitarbeitern die gesamte Dauer der Kurzarbeit in Karenz ist.
Dies kann ja dann zu einem Rückforderungstatbestand für die gesamte Kurzarbeitsförderung führen lt. Richtlinie Punkt 6.4.4.
Vielen Dank im Voraus,
Beste Grüße
Robert
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| Gerade vom AMS - ganz wichtige (erfreuliche) Infos..... |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 18:05 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Das AMS-Kurzarbeitsbegehren wird in Kürze überarbeitet sein (so wie wir alle, Kicher!) und dann Bereiche für TZ Mitarbeiter/innen beinhalten.
Der AMS-Rechner auf der AMS-Homepage wird auch für Lehrlinge erweitert.
Weiters wird ein Film zur Begehrensbeantragung zur Verfügung gestellt und die neue aktualisierte Richtlinie.
Das war es für heute. Ich gehe jetzt duschen und dann halte ich ein Webinar. Bis morgen!
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| Pauschalbetrag Teilzeit |
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Geschrieben von: Daniel - 24.03.2020, 17:17 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (2)
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Hallo Kollegen
entweder ich bin Blind oder in der neuen Anleitung ist die Teilzeit immer noch nicht geregelt?!
ZB
ich habe ein Betrieb mit 4 Teilzeitbeschäftigten
3 pro Woche 8 Std, 1e pro Woche 30 Std.
Durchnschnittsbrutto von allen 4en liegt bei 703,75
laut Pauschaltabelle mit Normalarbeitszeit von 40 Std lese ich 5,67 raus
gebe ich das Brutto beim AMS Rechner ergibt dies ein Pauschalbetrag von 16,80
ich blick da einfach net durch
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| Rückabgewickelter Austritt, um Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können - Info der ÖGK |
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Geschrieben von: WIKU1 - Wilhelm Kurzböck - 24.03.2020, 15:24 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Für den Fall, dass ein/e Dienstnehmer/in bereits bei der ÖGK abgemeldet wurde (weil man ev. das Dienstverhältnis aufgelöst hat) und sich nun entscheidet, doch das Kurzarbeitsmodell zur Anwendung zu bringen und den Austritt "rückabwickelt", so gilt Folgendes:
1. Keine rückwirkende Anmeldung, sonst gibt es eine Sanktion wegen verspäteter Anmeldung (die wird automatisch ausgelöst, was zwar behoben werden kann, aber nur mit sehr viel Aufwand für alle Beteiligten).
2. Die bessere Lösung wäre, die Abmeldung zu stornieren.
Dann läuft der Versicherungsverlauf durch und es gibt keinerlei Sanktionen.
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