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| Landarbeitsordnung für Niederösterreich geändert |
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Geschrieben von: Wilhelm Kurzböck - 20.12.2019, 09:59 - Forum: News & wichtige Infos
- Keine Antworten
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Landarbeitsordnung für Niederösterreich geändert - Anspruch auf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit - Karenz NEU - Papamonat - Dienstverhinderung freiwillige Helfer/innen
Mit LGBL 103/2019 wurde die NÖ Landarbeitsordnung geändert.
"Übernommen" wurden dabei nun folgende Regelungen:
Dienstverhinderung betreffend freiwillige Helfer/innen (§ 23 Abs. 3 LAO) - gilt ab 17.12.2019
Karenz NEU (§ 23i Abs. 1 NÖ LAO) - gilt für Geburten ab 17.12.2019
Papamonat NEU (§ 23u NÖ LAO) - gilt praktisch für Geburten ab 17.12.2019
Pflegekarenz/Pflegeteilzeit NEU (§ 38v Abs. 4a bzw. § 38w Abs. 4a NÖ LAO) - gilt für Pflegekarenzen und Pflegeteilzeit, die jeweils ab dem 17.12.2019 angetreten werden.
Zum Text des Landesgesetzblattes geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl...6_103.html
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| Durchrechnung Teilzeitmitarbeiter |
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Geschrieben von: Irene - 17.12.2019, 18:03 - Forum: Personalverrechnung, Arbeitsrecht
- Antworten (3)
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Liebe Forumsteilnehmer!
Angestellte KV Handel Teilzeit
DN und DG möchten vereinbaren, dass die DNin während des Jahres Gutstunden sammeln kann, die sie während der Sommermonate verbraucht, um bei den Kindern zu sein.
Sehe ich es richtig,
dass nur ein 3monatiger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden kann und 52 Wochen bei Teilzeit nicht möglich sind?
dass Gutstunden zum Ende des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgezahlt werden müssen?
sondern zum späteren Verbrauch mit 1:1,25 (innerhalb der Normalarbeitszeit der Vollzeitmitarbeiter) aufgewertet werden müssen und dann auf einem separaten Gutzeitkonto geparkt werden können?
dass 1,5 Mehrstunden pro Woche zuschlagsfrei belassen werden können?
dass bei einer Beendigung die Gutstunden mit einem Zuschlag von 50% auszuzahlen sind, außer bei DNkündigung, Entlassung und Austritt?
Danke!
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| Spekulationsgeschäft § 31 EStG |
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Geschrieben von: ERJ - 17.12.2019, 13:14 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Der Prokurist einer Firma gewinnt bei einem Preisausschreiben, im Rahmen einer Messe, ein Gerät im Wert 60.000.
Dieses Gerät kann die Firma verwenden und wird es ihm um 50.000 abkaufen.
Fällt dies, für den Prokuristen, unter den § 31.
Bei unentgeltlichen Erwerben ist ja auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Meiner Meinung nach gibt es aber hier keinen Anschaffungszeitpunkt da das Gerät vom Produzenten verlost wurde.
Oder gibt es für solche Gewinne eine eigene Regelung?
Nach Möglichkeit soll es natürlich steuerfrei sein.
Nachtrag - falls das etwas ändert.
Er ist auch Gesellschafter der GmbH.
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| Elektro-Auto Aufwandseigenverbrauch bei den laufenden Kosten? |
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Geschrieben von: Manfred - 17.12.2019, 11:22 - Forum: Steuern
- Keine Antworten
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Wir sollen einen Klienten der Kanzlei bezüglich E-Auto (0% CO2) beraten und sind uns bezüglich der laufenden Kosten unsicher.
Die Aussagen in den Seminaren die bisher besucht habe zu diesem Thema waren da nicht eindeutig.
Der PKW kostet 77.890,- und wird geleast.
Bei Kauf kann man hier den vollen Vorsteuer-Abzug geltend machen.
Den EUR 40.000,- übersteigenden Teil müsste man als Eigenverbrauch verusten.
Wie ist das aber bei Leasing und den anderen laufenden Kosten.
Nach §12/2/2a gilt der volle Vorsteuerabzug und "allenfalls Korrektur durch Aufwand-EV"
Wann und wofür wäre da der Aufwand-EV anzusetzen?
Danke für Ihre Tipps.
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